Ohne in die Details der Fragen der Rechtskraft zu gehen, kann man grundsätzlich neue Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Außerdem geht es hier vermutlich um den Standort München. Die bayerischen Arbeitsgerichte beurteilen vielleicht einige Fragen anders als die in Hessen. Die Frage der Verhältnismäßigkeit und der betroffenen Grundrechtspositionen ist möglicherweise mittlerweile auch anders zu beurteilen, als in der vorigen Woche. Die Antragsschrift kennen wir nicht. Ich habe ja bereits weiter oben die Auffassung vertreten, dass es vielleicht schlauer gewesen wäre, nicht gleich den ersten Eilantrag vor dem ersten Streiktag zu stellen.
Damit gilt weiter: Popcorn!
OT: Da Du einen offenen Flug hast und es weniger entspannt siehst: Hast Du schon einmal versucht auf Swiss umzubuchen?
Hmm, wenn das Arbeitsgericht München also im Sinne der LH urteilen würde, würde das nur für Flüge ab MUC gelten (und halt andere bayrische Flughäfen)? Das bedeutet ja, dass ein großer Teil (FRA, DUS) trotzdem streiken darf. Meh.
Nein, noch nicht. Habe leider dem günstigsten Tarif ohne Umbuchungsmöglichkeit genommen, deshalb warte ich jetzt eigentlich nur darauf, dass LG die Kulanzumbuchungen bis zum 2.12. ausweitet, dann häng ich mich sofort in die Hotline. Inzwischen hat man mir auch gesagt, dass - sollte nur die Langstrecke betroffen sein - es auch Joint venture Flüge von FRA nach Haneda gibt, die von ANA durchgeführt werden. Das wäre also eine weitere Option (zumal es einen ICE Sprinter von Hannover Frankfurt gibt). Mal schauen, wie es sich entwickelt.
Hab nur leider keine Zeit, stundenlang in der Hotline zu hängen, nur um dann gesagt zu bekommen, dass das noch nicht geht. Also... abwarten.. so schwer es mir auch fällt.
P.S.: sorry, mein Handy meint wieder, es kann besser Rechtschreibung als ich.