F
feb
Guest
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Das regelt doch der AR. Geschlichtet werden muss meiner Meinung nach bei Gewerkschaften, weil es sich bei ihnen um außerbetriebliche Akteure handelt. Der AR dagegen ist nach meinem Verständnis fest im Unternehmen integriert im Gegensatz zu den vielen Gewerkschaften.
Du bist mir auf die ausgelegte Leimfalle gegangen
Du hältst ein Schiedsgericht für sinnvoll, wenn eine Gewerkschaft 10% Lohnsteigerung bei Nullinflation fordert. Verstanden.
Du hältst ein Schiedsgericht nicht für notwendig, wenn ein AR dem Vorstand 50% Grundgehaltserhöhung durchwinkt. Und das vor dem Hintergrund, das in D sehr häufig die ehenmaligen Vorstände (fast) nahtlos in den AR wechseln. Nein, da werden wir uns definitiv NICHT einig werden.