Dann muss man vielleicht doch mal über eine Neugestaltung des Streikrechts nachdenken:
wird die Automobilindustrie bestreikt, bekommt der Kunde sein Fahrzeug etwas später,
wird die Müllabfuhr bestreikt, darf man seinen Abfall etwas länger behalten,
wenn aber Kindergartenpersonal, Busfahrer, sog. LOK-Führer oder Piloten streiken, so trifft das vor allem eine Personengruppe, nämlich die Kunden, die nichts anderes tun können, als das kostbarste aller Güter zu verschleudern: die Zeit. Und das soll der eherne Zweck des GG sein? Erinnert doch stark an die Asyldebatte.