Das geht in den Antworten ganz schön durcheinander, daher zur Klarstellung noch einmal die Daten zu den einzelnen DKB-Buchungen:
- Am späten Abend des 22. eines Monats erfolgt die Ausgleichsbuchung auf dem DKB Visa-KK-Konto, d.h. an diesem Abend wird das KK-Konto wieder auf Null gesetzt (sollte man das KK-Limit ausgereizt haben, so kann man ab dem späten Abend des 22. die DKB Visa wieder für Zahlungen einsetzen). Sollte der 22. kein Geschäftstag der Bank sein , so erfolgt diese Ausgleichsbuchung am nächstgelegenen Geschäftstag vor dem 22. (daher kann es - wenn z.B. der 22. ein Sonntag ist - auch schon 'mal am 20. eines Monats zu dieser Ausgleichsbuchung kommen).
- Die Belastung des DKB Girokontos mit dem Abrechnungsbetrag der KK-Rechnung erfolgt immer am Morgen des zweiten Geschäftstags nach dem 22. eines Monats, also oft am 24. eines MOnats, aber auch mal am 26., wenn der 22. auf einen Donnerstag oder Freitag fällt (besonders lang kann der Zeitraum im DEzember werden, z.B. im Vorjahr 2019 hat die DKB am Abend des 20.12. - da der 22.12. ein Sonntag war - das Visa KK-KOnto auf Null gesetzt und die Buchung auf dem Girokonto erst eine Woche später am 27.12. vorgenommen).
Die DKB ist in diesen Abläufen absolut berechenbar, ohne dass es zu irgendwelchen Überraschungen kommt. Das jetzige System praktiziert die DKB seit einigen Jahren in dieser Form, zuvor (bis vor. ca. 3/4 Jahren) lagen zwischen der Auisgleichsbuchung auf dem DKB Visa KK-Konto und der Belastung des DKB Girokontos sogar vier Geschäftstage, diese Spanne wurde dann auf zwei verkürzt.