DKB Sammelthread

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Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.524
3.261
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Eine kostenlose VISA Credit und die Girocard bleiben mir also erhalten, bis mein Mietvertrag gekündigt wird.
Okay, aber das ist dann ja auch nicht schlecht. Warum dann überhaupt das Girokonto kündigen wollen, stört ja so eigentlich gar nicht.
 

Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
129
125
Warum macht man überhaupt ein Mietkautions-Konto? Ich hab bisher die Kaution immer an den Vermieter überwiesen und diese bisher auch immer anstandslos zurückerhalten.
Es gibt zwei Arten von Mietkautionskonten. Entweder der Mieter hinterlegt dort selber die Kaution und berechtigt den Vermieter, auf das Konto zugreifen zu können (Achtung, vereinfachte Darstellung!). Oder der Mieter zahlt die Kaution an den Vermieter und dieser legt das Geld im Namen des Mieters auf ein spezieller Kautionskonto an. Was man macht, kann man frei aushandeln, meist wird es wohl der Vermieter vorgeben. (Man könnte sich auch auf eine Bankbürgschaft o.ä. einigen oder einen Mietkautionskredit aufnehmen).

In beiden Fällen gehört das Geld dem Mieters, so dass es bei Insolvenz des Vermieters geschützt ist, d.h. Gläubiger des Vermieters können nicht von der Kaution befriedigt werden. Der Vermieter darf die Mietkaution nicht im eigenen Namen anlegen.

Die DKB bietet als meines Wissens einzige Onlinebank im Rahmen des Vermieterpakets die unkomplizierte Anlage von Kautionskonten durch den Vermieter im Namen des Mieters an.
 
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de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
563
445
Die Verpfändung eines Sparkontos ist die absolut rechtlich richtige und saubere Sache. Alles andere hat Nachteile und ist nicht sauber. Das Produkt Mietkautionskonto der DKB ist super!
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.687
3.270
Ist eigentlich irgendwo / irgendwie durchgesickert, wie lange die DKB an ihren mageren 0,4% Zinsen für das Tagesgeldkonto festhalten wird?
 

sol

Neues Mitglied
27.11.2022
19
9
Zu meiner Motivation: Ich würde mein Konto bei der DKB gerne kündigen, aber sie verweigert mir das wegen meiner Mietkaution. Wenn die nicht wollen, dann will ich halt auch nicht. Mein Mietkautionskonto ist schon so alt, das habe ich seit die DKB noch gut war.

Ich an deiner Stelle würde die neuen und kommenden AGB nicht zustimmen, weil die DKB im Rahmen der Vereinfachung bald von allen Kunden einen Mindestgehaltseingang von 700,- erwarten wird. Ansonsten mußt du für das Girokonto monatlich Gebühren zahlen.

Bei anderen Banken kann man in so einem Fall mit dem Kundenberater etwas individuelles vereinbaren. Zum Beispiel kann man das Girokonto kostenlos als Verrechnungskonto nutzen.
Bei der DKB ist das aber nicht so einfach, weil die Mitarbeiter von der Hotline keine Befugnisse haben.
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Ich an deiner Stelle würde die neuen und kommenden AGB nicht zustimmen, weil die DKB im Rahmen der Vereinfachung bald von allen Kunden einen Mindestgehaltseingang von 700,- erwarten wird. Ansonsten mußt du für das Girokonto monatlich Gebühren zahlen.

Bei anderen Banken kann man in so einem Fall mit dem Kundenberater etwas individuelles vereinbaren. Zum Beispiel kann man das Girokonto kostenlos als Verrechnungskonto nutzen.
Bei der DKB ist das aber nicht so einfach, weil die Mitarbeiter von der Hotline keine Befugnisse haben.
Was spricht dagegen, von allen über 27 für die gebührenfreie Kontoführung einen echten Gehaltseingang zu verlangen? Welches Interesse sollte die DKB an deinem Drittkonto haben?

Abgesehen davon glaube ich nicht an Kontoführungsgebühren. Der in meinen Augen nächste logische Schritt wäre in ein paar Jahren die Limitierung und/oder Bepreisung des Bargeldbezugs. Auf absehbare Zeit sind aber keine Änderungen mehr zu erwarten.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.436
7.469
Wenn man eine Girocard mit Enddatum 12/2022 hat und bereits eine neue zugeschickt bekommen hat, sollten dann beide unter "Girocard kündigen" auftauchen? Genügt es in diesem Fall, die neue darüber zu kündigen, und die alte wird eh zum 01.01.2023 ungültig und damit obsolet?
Frage für einen Freund (m/w/d), der das Konto erstmal beibehalten möchte.
 

sol

Neues Mitglied
27.11.2022
19
9
Abgesehen davon glaube ich nicht an Kontoführungsgebühren. Der in meinen Augen nächste logische Schritt wäre in ein paar Jahren die Limitierung und/oder Bepreisung des Bargeldbezugs. Auf absehbare Zeit sind aber keine Änderungen mehr zu erwarten.

Lies noch einmal den konkreten Fall: Der Forist "netzfaul" nutzt das DKB Giro Konto gezwungenermaßen, weil er ein Mietkautioniskonto hat.

Ich verstehe deinen Satz nicht. Wie kannst du nicht an Kontoführungsgebühren bei der DKB glauben, wenn sie bereits existieren?
Zitat direkt aus der DKB
Keine Kontoführungsgebühren bei 700 Euro monatlichem Geldeingang oder für alle unter 28 Jahren
Quelle: bank.dkb.de/privatkunden/girokonto

Das heißt im Umkehrschluß für alle anderen Kunden existieren Kontoführungsgebühren!
Und bitte komm jetzt nicht damit, für Altkunden gelten andere AGB. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis die DKB die AGB für alle Kunden im Rahmen der Vereinfachung anpasst.


Unser Leistungsversprechen eines sehr attraktiven Kontoangebots können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kund auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. .“
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.609
Oberpfalz
bis die DKB die AGB für alle Kunden im Rahmen der Vereinfachung anpasst.
Für alle bis auf Mietkautionskonto-Kunden wie @netzfaul. Da hat die DKB sich ein schönes Ei gelegt mit der Knüpfung der beiden Konten. DKB muss Altkunden ggf. das DKB Cash mit kostenfreier Credit zur Verfügung stellen, da eine Kündigung nur zusammen mit Mietkaution geht. Und die Mietkaution kann sie nicht einfach so kündigen. Das geht nur bei Ende des Mietvertrags (oder vllt., wenn der Vermieter einem Umzug zustimmt, aber das müsste ja auch vom Kunden aus gehen)..
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Lies noch einmal den konkreten Fall: Der Forist "netzfaul" nutzt das DKB Giro Konto gezwungenermaßen, weil er ein Mietkautioniskonto hat.

Ich verstehe deinen Satz nicht. Wie kannst du nicht an Kontoführungsgebühren bei der DKB glauben, wenn sie bereits existieren?
Zitat direkt aus der DKB
Keine Kontoführungsgebühren bei 700 Euro monatlichem Geldeingang oder für alle unter 28 Jahren
Quelle: bank.dkb.de/privatkunden/girokonto

Das heißt im Umkehrschluß für alle anderen Kunden existieren Kontoführungsgebühren!
Und bitte komm jetzt nicht damit, für Altkunden gelten andere AGB. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis die DKB die AGB für alle Kunden im Rahmen der Vereinfachung anpasst.
Ob die DKB Kontoführungsgebühren einführt, entscheidet der Wettbewerb. Ich sehe weder bei der ING noch sonstwo Kontoführungsgebühren für solche Kunden / Konten, an denen man interessiert ist.

Und gerade weil man bei der DKB heute viele Angebote gar nicht ohne Girokonto erhält (z.B. auch das Depot), wird es definitiv keine Girokonto-Gebühren für alle geben.

Ich will es mal so sagen: Es wird immer kostenlose Konten gegen, aber nicht mehr für jeden.

Und warum sollte man hier den ganzen Tag über irgendwelche Einzelfälle schwadronieren, die einen selbst gar nicht betreffen. Ich muss jetzt zur Arbeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.850
182
Was wohl passiert wenn man jetzt, wenn am den neuen(*) Bedingungen noch nicht zugestimmt hat, ein Mietkautionskonto abschließet/hinzubucht - und dann den neuen Bedingungen weiterhin nicht zustimmt?

(*) = neuen im Sinne von den Bedingungen, für die sie jetzt um Zustimmung bitten. Nicht die "neuen" von vor kurzem, wo die Kreditkarte kostenpflichtig/gekündigt wurde.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
165
39
Wenn Du sie noch nie genutzt hast, dann kündige sie doch einfach? Oder ist es so geil, es drauf ankommen zu lassen? Damit man es der DKB mal "so richtig gezeigt hat"?

Was passiert wenn Du nicht zustimmst? Die DKB wird wohl nach eigener Aussage das Giro nicht kündigen, aber "Bestandteile" davon... ich denke damit ist ein möglicher Dispo und ganz sicher die Girocard mit gemeint.
Ich habe die Girokarte bzw. Karten gekündigt, ich hab nämlich vor kurzem eine neue zugeschickt bekommen.

Mir ging es auch eher darum zu erfahren, was zusätzlich zur Girokarte denn gekündigt werden könnte, ob es da bereits weitere Infos gibt.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.878
2.445
Was wohl passiert wenn man jetzt, wenn am den neuen(*) Bedingungen noch nicht zugestimmt hat, ein Mietkautionskonto abschließet/hinzubucht - und dann den neuen Bedingungen weiterhin nicht zustimmt?

(*) = neuen im Sinne von den Bedingungen, für die sie jetzt um Zustimmung bitten. Nicht die "neuen" von vor kurzem, wo die Kreditkarte kostenpflichtig/gekündigt wurde.
Ich bin mir gerade nicht 100% sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, das Konto unter Anerkennung der (damals) aktuellen AGB abgeschlossen zu haben.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.850
182
Ich bin mir gerade nicht 100% sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, das Konto unter Anerkennung der (damals) aktuellen AGB abgeschlossen zu haben.
Ja. Und? Das hat doch jeder. Jeder, der ein Konto abschließt, schließt es zu den dann/damals gültigen Bedingungen ab. Verstehe daher die Aussage jetzt nicht... :unsure: Und, wie die Antwort mit meiner Frage zusammenhängt, ... ?
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Ja. Und? Das hat doch jeder. Jeder, der ein Konto abschließt, schließt es zu den dann/damals gültigen Bedingungen ab. Verstehe daher die Aussage jetzt nicht... :unsure: Und, wie die Antwort mit meiner Frage zusammenhängt, ... ?
Vielleicht muss man bei Abschluss des Mietkautionskontos auch den aktuellen AGBs des Girokontos zustimmen.

Probiere es doch einfach aus.
Oder willst du nur irgendwelche Schlupflöcher finden, welche für dich aktuell eh nicht in Frage kommen, weil du gar kein Mietkautionskonto benötigst?
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.850
182
Doch. Ich bräuchte in 2023 wirklich eins. Vielleicht kann man da ja jetzt was machen, ... was das ganze DKB-Thema wieder etwas attraktiver macht. Nur so ne Idee.

Situation:
Meine alte Kreditkarte ist eh schon von der DKB gekündigt, und den "damals neuen" Bedingungen habe ich auch zugestimmt. Nur den neuen Bedingungen "von jetzt" (noch) nicht.

PS;
Ist das Mietkautionskonto denn nicht auch irgendwann (deutlich) teurer geworden? Oder greift das noch nicht?
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.850
182
Im PLV vom 01. Dezember 2022 (ich wusste gar nicht, daß es schon wieder eine neue Fassung gibt!) steht, daß das Mietkautionskonto kostenfrei ist:

MKK_PLV2022.12.png
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.878
2.445
Vielleicht muss man bei Abschluss des Mietkautionskontos auch den aktuellen AGBs des Girokontos zustimmen.

Probiere es doch einfach aus.
Oder willst du nur irgendwelche Schlupflöcher finden, welche für dich aktuell eh nicht in Frage kommen, weil du gar kein Mietkautionskonto benötigst?
Es gibt kaine "AGB des Produktes", denn das A steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese decken alle Produkte ab. Wenn sich Bedingungen zusätzlich auf ein Produkt beziehen, dann sind das (Sonder)Bedingungen für Produkt xy.

Insofern, wenn man beim Abschluss des Mietkautionskonto den AGB zustimmt, stimmt man natürlich auch den geänderten Bedingungen zum Girokonto, welche in der AGB festgesetzt sind, zu
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Insofern, wenn man beim Abschluss des Mietkautionskonto den AGB zustimmt, stimmt man natürlich auch den geänderten Bedingungen zum Girokonto, welche in der AGB festgesetzt sind, zu
Letztendlich kommt es auf das selbe raus, man stimmt den Bedingungen des Girokontos zu ;-)
 

Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
129
125
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Es gibt kaine "AGB des Produktes", denn das A steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wie kommst du darauf? Natürlich kann man unterschiedliche AGB für unterschiedliche Produkte verwenden, sogar für das gleiche Produkt zu verschiedenen Konditionen (z.B. werbefrei, mit Werbeeinblendung, für ADAC-Mitglieder, Studentenkonditionen, etc.). Nur, weil man für jede Art Vertrag andere Bedingungen verwendet, verlieren diese Bedingungen doch nicht den Status von AGB. (Es kann ja keinen Unterschied machen, ob ich einen langen Vertragstext mit allen denkbaren Ausprägungen verwende oder für jede Zielgruppe eine eigene Formulierung nur mit relevanten Bedingungen).

Das „Allgemeine“ bedeutet ja nicht, dass es keine andere Vertragsbedingungen gibt, sondern nur, dass die Vertragsbedingungen nicht individuell ausgehandelt, sondern einseitig für mehrere Verträge/Kunden vorgegeben werden.

siehe §305 (1) BGB: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.“

Beispiel: Du verkaufst einen Artikel bei eBay oder in einer Kleinanzeige und schreibst „Keine Rücknahme, keine Gewährleistung“ in die Artikelbeschreibung. Dann ist das erstmal eine individuelle Vertragsbedingung nur für den einen Artikel. Verkaufst du mehrere Artikel und schreibst jedesmal den gleichen Satz dazu, dann wird er zur AGB. Verkaufst du dann einen Artikel mit einer abweichenden Vertragsbedingung, dann ist diese solange eine individuelle Bedingung, bis Du sie mehrfach verwendetest.

Beispiel: Du verkaufst Autos und verwendest dafür feste, vorformulierte Vertragsbedingunen. Alternativ kann man bei dir auch Autos leasen, dazu hast du abweichende Vertragsbedingungen vorformuliert. Da du beide Vertragsbedingungen mehrfach verwendest und nicht mit deinen Kunden individuell aushandelst, stellen beide Vertragstext (Kaufvertrag, Leasingvertrag) natürlich AGB dar.