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Es gibt kaine "AGB des Produktes", denn das A steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wie kommst du darauf? Natürlich kann man unterschiedliche AGB für unterschiedliche Produkte verwenden, sogar für das gleiche Produkt zu verschiedenen Konditionen (z.B. werbefrei, mit Werbeeinblendung, für ADAC-Mitglieder, Studentenkonditionen, etc.). Nur, weil man für jede Art Vertrag andere Bedingungen verwendet, verlieren diese Bedingungen doch nicht den Status von AGB. (Es kann ja keinen Unterschied machen, ob ich einen langen Vertragstext mit allen denkbaren Ausprägungen verwende oder für jede Zielgruppe eine eigene Formulierung nur mit relevanten Bedingungen).
Das „Allgemeine“ bedeutet ja nicht, dass es keine andere Vertragsbedingungen gibt, sondern nur, dass die Vertragsbedingungen nicht individuell ausgehandelt, sondern einseitig für mehrere Verträge/Kunden vorgegeben werden.
siehe §305 (1) BGB: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.“
Beispiel: Du verkaufst einen Artikel bei eBay oder in einer Kleinanzeige und schreibst „Keine Rücknahme, keine Gewährleistung“ in die Artikelbeschreibung. Dann ist das erstmal eine individuelle Vertragsbedingung nur für den einen Artikel. Verkaufst du mehrere Artikel und schreibst jedesmal den gleichen Satz dazu, dann wird er zur AGB. Verkaufst du dann einen Artikel mit einer abweichenden Vertragsbedingung, dann ist diese solange eine individuelle Bedingung, bis Du sie mehrfach verwendetest.
Beispiel: Du verkaufst Autos und verwendest dafür feste, vorformulierte Vertragsbedingunen. Alternativ kann man bei dir auch Autos leasen, dazu hast du abweichende Vertragsbedingungen vorformuliert. Da du beide Vertragsbedingungen mehrfach verwendest und nicht mit deinen Kunden individuell aushandelst, stellen beide Vertragstext (Kaufvertrag, Leasingvertrag) natürlich AGB dar.