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Denke ja, ist bei mir auch so. Die DKB ist unfähig, dafür ein anderes (externes) Referenzkonto zu hinterlegen.Du kannst das Konto selbst nicht kündigen wegen gewisser Sparpläne?
Denke ja, ist bei mir auch so. Die DKB ist unfähig, dafür ein anderes (externes) Referenzkonto zu hinterlegen.Du kannst das Konto selbst nicht kündigen wegen gewisser Sparpläne?
Es geht also um den DKB Broker oder um ein andere Sparprodukt wo das Girokonto zwingend benötigt wird?Denke ja, ist bei mir auch so. Die DKB ist unfähig, dafür ein anderes (externes) Referenzkonto zu hinterlegen.
Genau, die DKB hat mir einen einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit, den sie nur über das Giro abrechnen wollen. Ich habe vorgeschlagen ein externes Referenzkonto zu hinterlegen, das wurde durch die DKB abgelehnt.Du kannst das Konto selbst nicht kündigen wegen gewisser Sparpläne?
Dass das Girokonto fest zum zB Broker gehört ist doch bekannt und von der DKB so gewollt. Sie wollten eben nicht das der Broker mit externen Konto verwendet wird.
Hat nichts mit unfähig zu tun, wenn man genau das will.
Und wenn man den Broker nutzt weiß man das doch vorher. Sich hinterher hinzustellen und die DKB als unfähig zu bezeichnen ist da unsinnig. Letztendlich hat der Kunde es gewusst und akzeptiert. Wer hinterher was anderes will ist eher unfähig Verträge richtig zu lesen.
Du willst das Girokonto also nicht und ärgerst dich jetzt das dir die Girocard gekündigt wurde?Genau, die DKB hat mir einen einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit, den sie nur über das Giro abrechnen wollen. Ich habe vorgeschlagen ein externes Referenzkonto zu hinterlegen, das wurde durch die DKB abgelehnt.
@ DennyK: Broker ist längst gekündigt. Bei Vertragsschluss für den Sparvertrag vor 10 Jahren war die DKB noch gut und ohne verpflichtetes App-Banking. Da ich den vertraglichen Änderungen nicht zugestimmt habe, gelten die alten Bedingungen auch heute noch (ja das ist tatsächlich so). Dies sieht die DKB aber nicht ein und kündigt ohne vertragliche Grundlage mit der Girokarte indirekt das Onlinebanking. Die Unrechtmäßigkeit dieser Handlung ist der DKB bewusst, sonst würden sie nicht versuchen das Kündigungsrecht und das App-Banking mit dem neuen Vertrag zu vereinbaren.
Im Mobilfunk- und Versicherungsbereich ist es übrigens ganz normal, dass Altkunden die Konditionen ihrer bestehenden Verträge behalten.
Wie würde es dir gefallen, wenn du einen Dahrlehensvertrag über 15-20 Jahre mit deiner Bank vereinbarst und die ändert auf einmal die Bedingungen?
Du willst das Girokonto also nicht und ärgerst dich jetzt das dir die Girocard gekündigt wurde?
Und das Konto einfach nur für diesen Sparvertrag zu nutzen kommt nicht in Frage?
Aber wenn man so extrem verärgert über das Vorgehen der DKB ist, dann sollte man doch froh sein es der DKB mal so richtig zu zeigen und mit Anwalt seine Rechte durchsetzen und die DKB darf dann sogar die Kosten dafür übernehmen. Wenn einem das nicht ein bissle Zeitaufwand wert ist, dann scheint das Problem wohl doch nicht so wichtig für einen zu sein ;-)Klar kann man gegen die DKB klagen. Blöd ist nur, dass man bei so einer Klage, selbst mit Rechtsschutz durch eine Versicherung, seinen eigenen Zeitaufwand nicht erstattet bekommt. Man spart im Beispiel vielleicht 12 €/ Jahr, falls man Recht bekommt. Hat aber 100 Stunden für 10 oder 50 Cent je Stunde gearbeitet.
Du verwechselst hier etwas: Richtig, ich habe die Verträge gelesen und akzeptiert. Und ich will eben gerade hinterher nicht etwas anderes, die DKB will es.Es geht also um den DKB Broker oder um ein andere Sparprodukt wo das Girokonto zwingend benötigt wird?
Dass das Girokonto fest zum zB Broker gehört ist doch bekannt und von der DKB so gewollt. Sie wollten eben nicht das der Broker mit externen Konto verwendet wird.
Hat nichts mit unfähig zu tun, wenn man genau das will.
Und wenn man den Broker nutzt weiß man das doch vorher. Sich hinterher hinzustellen und die DKB als unfähig zu bezeichnen ist da unsinnig. Letztendlich hat der Kunde es gewusst und akzeptiert. Wer hinterher was anderes will ist eher unfähig Verträge richtig zu lesen.
Bei den anderen Produkten, welche das Girokonto voraussetzen ist das natürlich ebenfalls so. Man weiß das vorher und akzeptiert es. Sich hinterher hinzustellen und darüber zu beschweren ergibt keinen Sinn.
Ich empfehle da wie gesagt den Ombutsmann. Kein Kostenrisiko für mich und das Schreiben nebst Zusammenstellung der benötigten Unterlagen hat mich ca. eine halbe Stunde gekostet. Kann man mal machen. Das Ganze dann auch noch direkt bei der Verbraucherzentrale eingekippt, mal schauen was sich nun so tut.Klar kann man gegen die DKB klagen. Blöd ist nur, dass man bei so einer Klage, selbst mit Rechtsschutz durch eine Versicherung, seinen eigenen Zeitaufwand nicht erstattet bekommt. Man spart im Beispiel vielleicht 12 €/ Jahr, falls man Recht bekommt. Hat aber 100 Stunden für 10 oder 50 Cent je Stunde gearbeitet.
Wenn du zu keinem deiner DKB Produkte die neuen AGB Änderungen zugestimmt hast und in den AGBs auch nirgends irgendwo klein steht das die DKB bestimmte Anpassungen vornehmen darf und sie dann trotzdem die DKB die Girocard kündigt, dann sollte die Sache doch für dich klar sein.Die DKB möchte die Bedingungen für das Produkt Girokonto ändern. Das kann sie gerne machen, keine Frage. Sie benötigt dafür aber meine Zustimmung. Diese gebe ich aber nicht, da die neuen Bedingungen für mich ausschließlich nachteilig sind. Nun kann die DKB sich überlegen, ob sie mir dann die Freundschaft (das Girokonto) gemäß Bedingungen komplett kündigt, oder es doch lieber zu den vereinbarten (alten Bedingungen) weiterführt. Die anderen Produkte haben mit den Änderungen ja nichts zu tun. Wenn die DKB aufgrund eigener technischer Beschränkungen zu ersterem nicht in der Lage ist, so kann das doch nicht mein Problem sein.
Die Karten sind nach alten AGB und PLV definitiv Bestandteil des Produkts DKB Cash, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf welcher Grundlage diese einzeln gekündigt werden dürfen.
Ich gebe Dir da grundsätzlich Recht, technische Verfahren ändern sich, es besteht sicherlich kein genereller Anspruch darauf, Chip TAN 20+ Jahre nutzen zu können.Also ich wills mal so sagen, wenn man ein Sparprodukt, oder was auch immer mit einer extrem langen Laufzeit abschließt, dann muss man auch bedenken, dass sich während dieser langen Laufzeit die technischen Zugangsvoraussetzungen ändern können. Das heißt, man kann heute nicht davon ausgehen, dass man in 10, oder 20 Jahren noch mit ner Girocard zum einloggen arbeitet, oder mit einer App + FaceID / TouchID. Da können noch ganz andere Lösungen kommen, die es heute noch gar nicht gibt und dann ist es durchaus möglich, dass Kosten entstehen.
Man kann also Gift und Galle kotzen, oder sich einfach etwas flexibler positionieren.
Ich habe die DKB nun mehrfach gefragt auch welcher (vertraglichen) Grundlange die Girokarte gekündigt wird, aber außer dem Standard Textbaustein ("Da Sie den neuen AGB nicht zugestimmt haben, erfolgt die Kündigung...") kommt da nichts.Wenn du zu keinem deiner DKB Produkte die neuen AGB Änderungen zugestimmt hast und in den AGBs auch nirgends irgendwo klein steht das die DKB bestimmte Anpassungen vornehmen darf und sie dann trotzdem die DKB die Girocard kündigt, dann sollte die Sache doch für dich klar sein.
Die Frage ist halt ob die DKB die Produkte, auch wenn Sie zusammen gekoppelt sind, dann auch Vertraglich eigenständig sein müssen.
Klar war das Girokonto damals mit Girocard, aber steht im Vertrag für den z.B. Broker denn klipp und klar drin das die Girokonto Bedingungen mit zum Broker gehören?
Ich bin mir ja schon recht sicher das die Rechtsabteilung der DKB sich das alles sehr gut überlegt hat und weiß was sie darf und was sie nicht darf.
Aber natürlich ist auch niemand unfehlbar.
Nur weil du glaubst die DKB muss die vereinbarten Bedingungen vom Girokonto bei dir beibehalten, muss das in Wirklichkeit eben nicht so sein.
Letztendlich sind das ja auch keine neue "Probleme", somit haben sicherlich schon sehr viele Kontakt mit Ombutsmann, Rechtsanwalt und auch Verbraucherzentrale aufgenommen. Da man bisher nichts darüber ein Rückrudern der DKB gehört hat, würde ich mal stark vermuten das die DKB sich hier eben im Recht befindet.
Ich drücke dir trotzdem die Daumen. Halte uns hier alle auf dem laufenden.
Vielleicht könnte man sogar dafür einen eigenen Thread aufmachen, damit man mehr Aufmerksamkeit (auch in der Öffentlichkeit) bekommt.Danke, und ja, ich berichte gerne weiter![]()
Ich glaube tatsächlich auch, dass die Girocard gar kein so fester Bestandteil ist, wie einige Leute das gerne hätten, aber glauben heißt nicht wissen und da müsste man die entsprechenden Passagen der alten AGBs genau studieren und richtig interpretieren.
Ordentliche Kündigung
Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsrege-
lung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die
gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die DKB AG,
so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rech-
nung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Kar-
tenvertrag) durch die DKB AG beträgt die Kündigungsfrist mindestens
zwei Monate
1 Cash und Karten
1.1 Preismodell DKB-Cash
Standardleistungen Leistungen für Aktivkunden
1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen kostenlos kostenlos
Internet-Konto (Girokonto)
Ausgabe einer Kreditkarte – DKB-VISA-Card – für Konto- und Mitkontoinhaber
Ausgabe einer Debitkarte – Girokarte – für Konto- und Mitkontoinhaber
Onlinebanking
DKB-Banking-App
Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen in das elektronische Postfach
SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen,
SEPA-Daueraufträge im Onlinebanking
Kontobelastung durch Lastschrifteinzug
Einreichung inländischer Schecks in Euro
Meinst du nicht das, wenn es wirklich so wäre, die z.B. Verbraucherzentrale das schon lange irgendwo gemeldet hätte?Ich habe die DKB nun mehrfach gefragt auch welcher (vertraglichen) Grundlange die Girokarte gekündigt wird, aber außer dem Standard Textbaustein ("Da Sie den neuen AGB nicht zugestimmt haben, erfolgt die Kündigung...") kommt da nichts.
Ich nehme eher an, dass die Rechtsabteilung durchaus weiß, sich hier auf dünnem Eis zu bewegen, aber es vermutlich es einfach aussitzt. Schlimmstenfalls muss am Ende eben der "Handvoll" Kunden, die erfolgreich waren, die Karte weiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Öffentlich zurückrudern werden die jetzt bestimmt nicht mehr, das würde ich an DKBs Stelle jetzt auch nicht mehr machen
Danke, und ja, ich berichte gerne weiter![]()
ich vermute, es werden sich bislang einfach noch nicht soo viele darüber beschwert haben - die Kündigungen sind ja noch recht frisch und hier im Forum will/braucht die Mehrheit ja auch keine Girokarte.Meinst du nicht das, wenn es wirklich so wäre, die z.B. Verbraucherzentrale das schon lange irgendwo gemeldet hätte?
Ist das alles nur noch peinlich hier ....![]()
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klar, die meisten haben zugestimmt, es geht ehh nur noch um die, die nicht zugestimmt haben. Und von denen widerum weden die meisten die Kartenkündigungen hinnehmen oder doch noch zustimmen.Ich hab ne andere Vermutung. Die meisten Leute haben den AGBs zugestimmt. Sie zahlen entweder die 99 Cent für die Girocard, oder verzichten häufig auf die Girocard und greifen zum App-Login...
Da wird niemals ein Fass draus gemacht von irgend einer Verbraucherzentrale... Ich vermute "Geschäftszweig" ist das Stichwort...