DKB Sammelthread

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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Denke ja, ist bei mir auch so. Die DKB ist unfähig, dafür ein anderes (externes) Referenzkonto zu hinterlegen.
Es geht also um den DKB Broker oder um ein andere Sparprodukt wo das Girokonto zwingend benötigt wird?
Dass das Girokonto fest zum zB Broker gehört ist doch bekannt und von der DKB so gewollt. Sie wollten eben nicht das der Broker mit externen Konto verwendet wird.
Hat nichts mit unfähig zu tun, wenn man genau das will.

Und wenn man den Broker nutzt weiß man das doch vorher. Sich hinterher hinzustellen und die DKB als unfähig zu bezeichnen ist da unsinnig. Letztendlich hat der Kunde es gewusst und akzeptiert. Wer hinterher was anderes will ist eher unfähig Verträge richtig zu lesen.

Bei den anderen Produkten, welche das Girokonto voraussetzen ist das natürlich ebenfalls so. Man weiß das vorher und akzeptiert es. Sich hinterher hinzustellen und darüber zu beschweren ergibt keinen Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:

Erbsenzähler

Neues Mitglied
01.06.2023
17
84
Du kannst das Konto selbst nicht kündigen wegen gewisser Sparpläne?
Genau, die DKB hat mir einen einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit, den sie nur über das Giro abrechnen wollen. Ich habe vorgeschlagen ein externes Referenzkonto zu hinterlegen, das wurde durch die DKB abgelehnt.

@ DennyK: Broker ist längst gekündigt. Bei Vertragsschluss für den Sparvertrag vor 10 Jahren war die DKB noch gut und ohne verpflichtetes App-Banking. Da ich den vertraglichen Änderungen nicht zugestimmt habe, gelten die alten Bedingungen auch heute noch (ja das ist tatsächlich so). Dies sieht die DKB aber nicht ein und kündigt ohne vertragliche Grundlage mit der Girokarte indirekt das Onlinebanking. Die Unrechtmäßigkeit dieser Handlung ist der DKB bewusst, sonst würden sie nicht versuchen das Kündigungsrecht und das App-Banking mit dem neuen Vertrag zu vereinbaren.
Im Mobilfunk- und Versicherungsbereich ist es übrigens ganz normal, dass Altkunden die Konditionen ihrer bestehenden Verträge behalten.
 

ive

Erfahrenes Mitglied
24.09.2022
691
538
Dass das Girokonto fest zum zB Broker gehört ist doch bekannt und von der DKB so gewollt. Sie wollten eben nicht das der Broker mit externen Konto verwendet wird.
Hat nichts mit unfähig zu tun, wenn man genau das will.

Und wenn man den Broker nutzt weiß man das doch vorher. Sich hinterher hinzustellen und die DKB als unfähig zu bezeichnen ist da unsinnig. Letztendlich hat der Kunde es gewusst und akzeptiert. Wer hinterher was anderes will ist eher unfähig Verträge richtig zu lesen.

Wie würde es dir gefallen, wenn du einen Dahrlehensvertrag über 15-20 Jahre mit deiner Bank vereinbarst und die ändert auf einmal die Bedingungen?
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Genau, die DKB hat mir einen einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit, den sie nur über das Giro abrechnen wollen. Ich habe vorgeschlagen ein externes Referenzkonto zu hinterlegen, das wurde durch die DKB abgelehnt.

@ DennyK: Broker ist längst gekündigt. Bei Vertragsschluss für den Sparvertrag vor 10 Jahren war die DKB noch gut und ohne verpflichtetes App-Banking. Da ich den vertraglichen Änderungen nicht zugestimmt habe, gelten die alten Bedingungen auch heute noch (ja das ist tatsächlich so). Dies sieht die DKB aber nicht ein und kündigt ohne vertragliche Grundlage mit der Girokarte indirekt das Onlinebanking. Die Unrechtmäßigkeit dieser Handlung ist der DKB bewusst, sonst würden sie nicht versuchen das Kündigungsrecht und das App-Banking mit dem neuen Vertrag zu vereinbaren.
Im Mobilfunk- und Versicherungsbereich ist es übrigens ganz normal, dass Altkunden die Konditionen ihrer bestehenden Verträge behalten.
Du willst das Girokonto also nicht und ärgerst dich jetzt das dir die Girocard gekündigt wurde?
Und das Konto einfach nur für diesen Sparvertrag zu nutzen kommt nicht in Frage?

Wenn du dir sicher bist das du keiner Änderung zugestimmt hast, und die DKB in ihrem Vertrag auch jegliche eigene Änderungen am angehängten Girokonto ausschließt,
dann nimm dir einen Anwalt und lasse es final klären. Verstehe das Problem jetzt nicht. Entweder du hast Recht, dann wird das der Anwalt klären. Wenn nicht, dann hat die DKB Recht und du hast dich daran zu halten.
Wie würde es dir gefallen, wenn du einen Dahrlehensvertrag über 15-20 Jahre mit deiner Bank vereinbarst und die ändert auf einmal die Bedingungen?

Wie schon geschrieben, wenn man sich 100% sicher ist im Recht zu sein, dann nimmt man sich einen Anwalt.

Bei einer Rechtsschutzversicherung mit x Euro Selbstbeteiligung kann man sich meist schon kostenlos telefonsich beraten lassen.
Und wenn man klagt und Recht bekommt, dann bekommt man seine Selbstbeteiligung auch zurück.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.405
3.758
Du willst das Girokonto also nicht und ärgerst dich jetzt das dir die Girocard gekündigt wurde?
Und das Konto einfach nur für diesen Sparvertrag zu nutzen kommt nicht in Frage?

Herr Erbsenzähler ist, so wie ich das verstehe, ein Chip-TAN-Rentner und weigert sich, die monatlich 1 € für die dafür notwendige Girocard auszugeben.
Die kostenlose Alternative (App auf dem Smartphone) kommt für ihn nicht infrage (kein Smartphone, ...).

Klar kann man gegen die DKB klagen. Blöd ist nur, dass man bei so einer Klage, selbst mit Rechtsschutz durch eine Versicherung, seinen eigenen Zeitaufwand nicht erstattet bekommt. Man spart im Beispiel vielleicht 12 €/ Jahr, falls man Recht bekommt. Hat aber 100 Stunden für 10 oder 50 Cent je Stunde gearbeitet.

Niemand, der private Freizeitinteressen hat, oder der mindestens zum Mindestlohn arbeiten kann, macht so etwas. Nur Senioren ohne Interessen.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Klar kann man gegen die DKB klagen. Blöd ist nur, dass man bei so einer Klage, selbst mit Rechtsschutz durch eine Versicherung, seinen eigenen Zeitaufwand nicht erstattet bekommt. Man spart im Beispiel vielleicht 12 €/ Jahr, falls man Recht bekommt. Hat aber 100 Stunden für 10 oder 50 Cent je Stunde gearbeitet.
Aber wenn man so extrem verärgert über das Vorgehen der DKB ist, dann sollte man doch froh sein es der DKB mal so richtig zu zeigen und mit Anwalt seine Rechte durchsetzen und die DKB darf dann sogar die Kosten dafür übernehmen. Wenn einem das nicht ein bissle Zeitaufwand wert ist, dann scheint das Problem wohl doch nicht so wichtig für einen zu sein ;-)
 
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Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
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Es geht also um den DKB Broker oder um ein andere Sparprodukt wo das Girokonto zwingend benötigt wird?
Dass das Girokonto fest zum zB Broker gehört ist doch bekannt und von der DKB so gewollt. Sie wollten eben nicht das der Broker mit externen Konto verwendet wird.
Hat nichts mit unfähig zu tun, wenn man genau das will.

Und wenn man den Broker nutzt weiß man das doch vorher. Sich hinterher hinzustellen und die DKB als unfähig zu bezeichnen ist da unsinnig. Letztendlich hat der Kunde es gewusst und akzeptiert. Wer hinterher was anderes will ist eher unfähig Verträge richtig zu lesen.

Bei den anderen Produkten, welche das Girokonto voraussetzen ist das natürlich ebenfalls so. Man weiß das vorher und akzeptiert es. Sich hinterher hinzustellen und darüber zu beschweren ergibt keinen Sinn.
Du verwechselst hier etwas: Richtig, ich habe die Verträge gelesen und akzeptiert. Und ich will eben gerade hinterher nicht etwas anderes, die DKB will es.

Noch mal langsam, ich habe bei der DKB:
- Girokonto "DKB Cash"
- Tagesgeld
- mehrere Sparpläne mit 20 Jahren Laufzeit
- Depot

Zum Produkt Tagesgeld ist vereinbart, dass das DKB Cash als Abrechnungskonto benötigt wird. So weit so gut. Zu den anderen Produkten nicht.

Die DKB möchte die Bedingungen für das Produkt Girokonto ändern. Das kann sie gerne machen, keine Frage. Sie benötigt dafür aber meine Zustimmung. Diese gebe ich aber nicht, da die neuen Bedingungen für mich ausschließlich nachteilig sind. Nun kann die DKB sich überlegen, ob sie mir dann die Freundschaft (das Girokonto) gemäß Bedingungen komplett kündigt, oder es doch lieber zu den vereinbarten (alten Bedingungen) weiterführt. Die anderen Produkte haben mit den Änderungen ja nichts zu tun. Wenn die DKB aufgrund eigener technischer Beschränkungen zu ersterem nicht in der Lage ist, so kann das doch nicht mein Problem sein.
Die Karten sind nach alten AGB und PLV definitiv Bestandteil des Produkts DKB Cash, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf welcher Grundlage diese einzeln gekündigt werden dürfen.

Ich habe die ganze Angelegenheit nun übrigens beim Ombudsmann ( https://www.voeb.de/was-wir-tun/ombudsmann ) adressiert, mal sehen was der dazu sagt.
Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kostet der mich als Kunde nichts, die Bank ist aber gehalten, seine Entscheidung zu akzeptieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Klar kann man gegen die DKB klagen. Blöd ist nur, dass man bei so einer Klage, selbst mit Rechtsschutz durch eine Versicherung, seinen eigenen Zeitaufwand nicht erstattet bekommt. Man spart im Beispiel vielleicht 12 €/ Jahr, falls man Recht bekommt. Hat aber 100 Stunden für 10 oder 50 Cent je Stunde gearbeitet.
Ich empfehle da wie gesagt den Ombutsmann. Kein Kostenrisiko für mich und das Schreiben nebst Zusammenstellung der benötigten Unterlagen hat mich ca. eine halbe Stunde gekostet. Kann man mal machen. Das Ganze dann auch noch direkt bei der Verbraucherzentrale eingekippt, mal schauen was sich nun so tut.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.714
3.293
Also ich wills mal so sagen, wenn man ein Sparprodukt, oder was auch immer mit einer extrem langen Laufzeit abschließt, dann muss man auch bedenken, dass sich während dieser langen Laufzeit die technischen Zugangsvoraussetzungen ändern können. Das heißt, man kann heute nicht davon ausgehen, dass man in 10, oder 20 Jahren noch mit ner Girocard zum einloggen arbeitet, oder mit einer App + FaceID / TouchID. Da können noch ganz andere Lösungen kommen, die es heute noch gar nicht gibt und dann ist es durchaus möglich, dass Kosten entstehen.

Man kann also Gift und Galle kotzen, oder sich einfach etwas flexibler positionieren.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Die DKB möchte die Bedingungen für das Produkt Girokonto ändern. Das kann sie gerne machen, keine Frage. Sie benötigt dafür aber meine Zustimmung. Diese gebe ich aber nicht, da die neuen Bedingungen für mich ausschließlich nachteilig sind. Nun kann die DKB sich überlegen, ob sie mir dann die Freundschaft (das Girokonto) gemäß Bedingungen komplett kündigt, oder es doch lieber zu den vereinbarten (alten Bedingungen) weiterführt. Die anderen Produkte haben mit den Änderungen ja nichts zu tun. Wenn die DKB aufgrund eigener technischer Beschränkungen zu ersterem nicht in der Lage ist, so kann das doch nicht mein Problem sein.
Die Karten sind nach alten AGB und PLV definitiv Bestandteil des Produkts DKB Cash, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf welcher Grundlage diese einzeln gekündigt werden dürfen.
Wenn du zu keinem deiner DKB Produkte die neuen AGB Änderungen zugestimmt hast und in den AGBs auch nirgends irgendwo klein steht das die DKB bestimmte Anpassungen vornehmen darf und sie dann trotzdem die DKB die Girocard kündigt, dann sollte die Sache doch für dich klar sein.

Die Frage ist halt ob die DKB die Produkte, auch wenn Sie zusammen gekoppelt sind, dann auch Vertraglich eigenständig sein müssen.
Klar war das Girokonto damals mit Girocard, aber steht im Vertrag für den z.B. Broker denn klipp und klar drin das die Girokonto Bedingungen mit zum Broker gehören?

Ich bin mir ja schon recht sicher das die Rechtsabteilung der DKB sich das alles sehr gut überlegt hat und weiß was sie darf und was sie nicht darf.
Aber natürlich ist auch niemand unfehlbar.

Nur weil du glaubst die DKB muss die vereinbarten Bedingungen vom Girokonto bei dir bestehen bleiben müssen, muss das in Wirklichkeit eben nicht so sein.
Letztendlich sind das ja auch keine neue "Probleme", somit haben sicherlich schon sehr viele Kontakt mit Ombutsmann, Rechtsanwalt und auch Verbraucherzentrale aufgenommen. Da man bisher nichts darüber ein Rückrudern der DKB gehört hat, würde ich mal stark vermuten das die DKB sich hier eben im Recht befindet.
Ich drücke dir trotzdem die Daumen. Halte uns hier alle auf dem laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.714
3.293
Ich glaube tatsächlich auch, dass die Girocard gar kein so fester Bestandteil ist, wie einige Leute das gerne hätten, aber glauben heißt nicht wissen und da müsste man die entsprechenden Passagen der alten AGBs genau studieren und richtig interpretieren.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Also ich wills mal so sagen, wenn man ein Sparprodukt, oder was auch immer mit einer extrem langen Laufzeit abschließt, dann muss man auch bedenken, dass sich während dieser langen Laufzeit die technischen Zugangsvoraussetzungen ändern können. Das heißt, man kann heute nicht davon ausgehen, dass man in 10, oder 20 Jahren noch mit ner Girocard zum einloggen arbeitet, oder mit einer App + FaceID / TouchID. Da können noch ganz andere Lösungen kommen, die es heute noch gar nicht gibt und dann ist es durchaus möglich, dass Kosten entstehen.

Man kann also Gift und Galle kotzen, oder sich einfach etwas flexibler positionieren.
Ich gebe Dir da grundsätzlich Recht, technische Verfahren ändern sich, es besteht sicherlich kein genereller Anspruch darauf, Chip TAN 20+ Jahre nutzen zu können.
Wenn aufgrund geänderter technischer/physischer Gegebenheiten Kosten entstehen, ist das aber etwas anderes, als wenn Kosten entstehen sollen, weil die DKB es will.
(Selbstverständlich habe ich nicht reklamiert, als damals die (I)TAN Listen abgeschafft wurden, und ich mir einen TAN Gnerator kaufen musste. Selbst als dann vor kurzem der alte TAN Generator plötzlich nicht mehr ging mit der neuen Girokarte, habe ich das zwar für ärgerlich befunden, aber auch da kam ich nicht auf die Idee, mich darüber zu beschweren)
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
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Wenn du zu keinem deiner DKB Produkte die neuen AGB Änderungen zugestimmt hast und in den AGBs auch nirgends irgendwo klein steht das die DKB bestimmte Anpassungen vornehmen darf und sie dann trotzdem die DKB die Girocard kündigt, dann sollte die Sache doch für dich klar sein.

Die Frage ist halt ob die DKB die Produkte, auch wenn Sie zusammen gekoppelt sind, dann auch Vertraglich eigenständig sein müssen.
Klar war das Girokonto damals mit Girocard, aber steht im Vertrag für den z.B. Broker denn klipp und klar drin das die Girokonto Bedingungen mit zum Broker gehören?

Ich bin mir ja schon recht sicher das die Rechtsabteilung der DKB sich das alles sehr gut überlegt hat und weiß was sie darf und was sie nicht darf.
Aber natürlich ist auch niemand unfehlbar.

Nur weil du glaubst die DKB muss die vereinbarten Bedingungen vom Girokonto bei dir beibehalten, muss das in Wirklichkeit eben nicht so sein.
Letztendlich sind das ja auch keine neue "Probleme", somit haben sicherlich schon sehr viele Kontakt mit Ombutsmann, Rechtsanwalt und auch Verbraucherzentrale aufgenommen. Da man bisher nichts darüber ein Rückrudern der DKB gehört hat, würde ich mal stark vermuten das die DKB sich hier eben im Recht befindet.
Ich drücke dir trotzdem die Daumen. Halte uns hier alle auf dem laufenden.
Ich habe die DKB nun mehrfach gefragt auch welcher (vertraglichen) Grundlange die Girokarte gekündigt wird, aber außer dem Standard Textbaustein ("Da Sie den neuen AGB nicht zugestimmt haben, erfolgt die Kündigung...") kommt da nichts.

Ich nehme eher an, dass die Rechtsabteilung durchaus weiß, sich hier auf dünnem Eis zu bewegen, aber es vermutlich es einfach aussitzt. Schlimmstenfalls muss am Ende eben der "Handvoll" Kunden, die erfolgreich waren, die Karte weiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Öffentlich zurückrudern werden die jetzt bestimmt nicht mehr, das würde ich an DKBs Stelle jetzt auch nicht mehr machen ;)

Danke, und ja, ich berichte gerne weiter :)
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Ich glaube tatsächlich auch, dass die Girocard gar kein so fester Bestandteil ist, wie einige Leute das gerne hätten, aber glauben heißt nicht wissen und da müsste man die entsprechenden Passagen der alten AGBs genau studieren und richtig interpretieren.

In den AGB steht zum Thema Kündigung

Ordentliche Kündigung
Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsrege-
lung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die
gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die DKB AG,
so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rech-
nung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Kar-
tenvertrag) durch die DKB AG beträgt die Kündigungsfrist mindestens
zwei Monate

Und im alten PLV steht:

1 Cash und Karten
1.1 Preismodell DKB-Cash
Standardleistungen Leistungen für Aktivkunden
1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen kostenlos kostenlos
Internet-Konto (Girokonto)
Ausgabe einer Kreditkarte – DKB-VISA-Card – für Konto- und Mitkontoinhaber
Ausgabe einer Debitkarte – Girokarte – für Konto- und Mitkontoinhaber
Onlinebanking
DKB-Banking-App
Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen in das elektronische Postfach
SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen,
SEPA-Daueraufträge im Onlinebanking
Kontobelastung durch Lastschrifteinzug
Einreichung inländischer Schecks in Euro

Mag sein das ich falsch liege, aber für mich folgt daraus, dass diese Karten keine eigenen Zahlungsdiensterahmenverträge bzw. Geschäftszweige sind.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Ich habe die DKB nun mehrfach gefragt auch welcher (vertraglichen) Grundlange die Girokarte gekündigt wird, aber außer dem Standard Textbaustein ("Da Sie den neuen AGB nicht zugestimmt haben, erfolgt die Kündigung...") kommt da nichts.

Ich nehme eher an, dass die Rechtsabteilung durchaus weiß, sich hier auf dünnem Eis zu bewegen, aber es vermutlich es einfach aussitzt. Schlimmstenfalls muss am Ende eben der "Handvoll" Kunden, die erfolgreich waren, die Karte weiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Öffentlich zurückrudern werden die jetzt bestimmt nicht mehr, das würde ich an DKBs Stelle jetzt auch nicht mehr machen ;)

Danke, und ja, ich berichte gerne weiter :)
Meinst du nicht das, wenn es wirklich so wäre, die z.B. Verbraucherzentrale das schon lange irgendwo gemeldet hätte?
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Meinst du nicht das, wenn es wirklich so wäre, die z.B. Verbraucherzentrale das schon lange irgendwo gemeldet hätte?
ich vermute, es werden sich bislang einfach noch nicht soo viele darüber beschwert haben - die Kündigungen sind ja noch recht frisch und hier im Forum will/braucht die Mehrheit ja auch keine Girokarte.
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.714
3.293
Ich hab ne andere Vermutung. Die meisten Leute haben den AGBs zugestimmt. Sie zahlen entweder die 99 Cent für die Girocard, oder verzichten häufig auf die Girocard und greifen zum App-Login...

Da wird niemals ein Fass draus gemacht von irgend einer Verbraucherzentrale... Ich vermute "Geschäftszweig" ist das Stichwort...
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Ich hab ne andere Vermutung. Die meisten Leute haben den AGBs zugestimmt. Sie zahlen entweder die 99 Cent für die Girocard, oder verzichten häufig auf die Girocard und greifen zum App-Login...

Da wird niemals ein Fass draus gemacht von irgend einer Verbraucherzentrale... Ich vermute "Geschäftszweig" ist das Stichwort...
klar, die meisten haben zugestimmt, es geht ehh nur noch um die, die nicht zugestimmt haben. Und von denen widerum weden die meisten die Kartenkündigungen hinnehmen oder doch noch zustimmen.

Nach neuen AGB und PLV passt das mit dem Geschäftszweig, da sind die Karten wunderbar einzelnen aufgeführt und beschrieben. Daraus leite ich die Bestätigung ab, dass es nach den alten Bedingungen eben gerade nicht passt, weil es ein Paket ist.