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Du mir sind die Bedingungen alle bekannt.@1790484
Es geht darum dass Fehler passieren können die mit VoP hoffentlich nicht mehr passieren können.
Zur Haftung bei Fehlüberweisung trotz VoP (Quelle: DATEV)
Payment mit DATEV
Verification of Payee
Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.
Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt. Alle von DATEV angebotenen Zahlungsprozesse und -verfahren werden zu diesem Stichtag darauf eingerichtet sein.
Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.
1. So bereiten Sie sich vor
Stammdatenpflege ist wichtig! Um bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabernamen) zu verwenden, können Sie bereits jetzt Folgendes tun:
- Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten:
Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.- Prüfung Ihres Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung:
Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).Tipps:
- Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
- Klären Sie interne Prozesse. Welche Folgeprozesse ergeben sich bei Ihnen im Falle eines Close-Match oder No-Match?
Kunden frühzeitig über korrekte Empfängerdaten informieren
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Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Ihren Kunden, die ihrerseits diese Überprüfung nutzen, zu Verzögerungen kommen.
Abweichende Empfängerdaten können zu einem Close-Match oder No-Match führen und Kunden bei der Freigabe der Zahlung verunsichern bzw. zu einem verspäteten Zahlungseingang bei Ihnen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden frühzeitig darüber informieren, exakt den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der bei Ihrer Bank für Sie als Kontoinhaber hinterlegt ist.
Gehen Sie auf Nummer sicher: Reduzieren Sie Unsicherheiten bei Ihren Kunden, indem Sie diese frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Minimieren Sie das Risiko von Missverständnissen und möglichen Verzögerungen.
2. Matches
Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.
- Übereinstimmung (Match): grüne Ampel
- Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel
(mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens)- Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel
(ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
3. Haftung
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Zahlungen freigegeben, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Das bedeutet, dass sich das Haftungsrisiko in diesem Fall nicht ändert.
Im Einzelnen bedeutet das für Sie:
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
- Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.
Hier sollte zumindest eine Anzeige wegen Fundunterschlagung möglich sein. Wenn man den unberechtigten Empfänger verklagt, hat man das Risiko, dass bei dem nichts zu holen ist und man auf den Prozesskosten sitzen bleibt.Siehe dieses Beispiel hier:
Das kann mit VoP nicht mehr passieren.
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Wozu eine falsche IBAN bei der Banküberweisung führen kann
2.000 Euro Steuerrückzahlung klang erst einmal sehr gut für ein Ehepaar aus NRW. Aus Versehen nannten sie dem Finanzamt eine nicht mehr aktuelle Bankverbindung. Nun kommen die beiden nicht mehr an ihr Geld. Von J. Eberl und M. Külpmann.www.tagesschau.de
Aber dabei wird genau oft eine Firma "vorgegaukelt" also nicht: Überweisen sie das Geld an "Jens Hahnebambel" damit ihre Lieferung von "Besondersgünstiges Angebot GmbH" an sie geschickt werden kann, sondern genau da wird angegeben das man es bitte an "Besondersgünstiges Angebot GmbH" mit der IBANxxxxx (die von Jens Hahnebambel). Und das klappt dann in Zukunft nicht mehr, es sei denn jemand gibt die Überweisung trotzdem frei (was natürlich auch dabei passieren kann, diese Leute würden jemandem aber auch 1000€ am Bahnhof übergeben ;-) )Ich glaub n paar Dinge kommen echt nicht in den Köpfen an...
1. Betrug läuft heute schon oft über "dritte" Personen, die gar nicht wissen, dass sie auch Opfer sind. Das heißt die sollen ein Konto einrichten, die Summe X empfangen und dann weiter überweisen, Renditeversprechen inklusive.
Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
Bei einem „nahezu passenden“ Empfängernamen wieder der korrekte Empfängername angezeigt und man kann entscheiden, ob man die Überweisung dennoch ausführen möchte. Das Risiko ist dann beim Überweiser (Kunden).Wie ist es mit eventuell unbekannten 2./3./4. Namen des Empfängers, welche dem Absender ggf. unbekannt sind? Geht dann trotzdem auf eigenes „Risiko“?
Ich bin sehr gespannt ob Umlaute im Nachnamen auch zu einem Close-Match führen. Das in 2025 immer noch nicht alle Banken es schaffen einheitlich die Umlaute zu regeln ist für mich nach wie vor sehr verwunderlich.@1790484
Es geht darum dass Fehler passieren können die mit VoP hoffentlich nicht mehr passieren können.
Zur Haftung bei Fehlüberweisung trotz VoP (Quelle: DATEV)
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
- Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.
Angaben stimmen nicht ganz überein
Angaben stimmen nicht überein
Wobei man hier aber wohl kaum von Datenschutz reden muss, wenn der Zahlungs-Empfänger dieses Konto zur Zahlung bereitstellt.Dann könnte der Zahler somit erkennen
Nein, aber wenn ich beispielsweise einem Kollegen meine IBAN für die Erstattung einer Auslage gebe, will ich vielleicht nicht immer unbedingt, dass er weiß, wie meine Ehefrau heißt oder dass ich Ryrksnglynks™ mit Zweitname heiße.Wobei man hier aber wohl kaum von Datenschutz reden muss, wenn der Zahlungs-Empfänger dieses Konto zur Zahlung bereitstellt.
Dann würde ich ein eigene, nur auf meinen Namen lautende, Kontoverbindung verwenden...