DKB Sammelthread

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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.352
1.897
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Dann ist die "spannende Frage". ob dies dann ab Oktober besser wird?:unsure:
 

Soprano

Erfahrenes Mitglied
30.10.2021
613
583
@1790484
Es geht darum dass Fehler passieren können die mit VoP hoffentlich nicht mehr passieren können.

Zur Haftung bei Fehlüberweisung trotz VoP (Quelle: DATEV)

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.
 
Zuletzt bearbeitet:

1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.622
1.170
@1790484
Es geht darum dass Fehler passieren können die mit VoP hoffentlich nicht mehr passieren können.

Zur Haftung bei Fehlüberweisung trotz VoP (Quelle: DATEV)

Payment mit DATEV

Verification of Payee​

Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Wir erklären, was Sie beachten müssen.

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.
Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt. Alle von DATEV angebotenen Zahlungsprozesse und -verfahren werden zu diesem Stichtag darauf eingerichtet sein.
Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.

1. So bereiten Sie sich vor​

Stammdatenpflege ist wichtig! Um bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabernamen) zu verwenden, können Sie bereits jetzt Folgendes tun:
  • Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten:
    Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Prüfung Ihres Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung:
    Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).

Tipps:​

  1. Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
  2. Klären Sie interne Prozesse. Welche Folgeprozesse ergeben sich bei Ihnen im Falle eines Close-Match oder No-Match?

Kunden frühzeitig über korrekte Empfängerdaten informieren​

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Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Ihren Kunden, die ihrerseits diese Überprüfung nutzen, zu Verzögerungen kommen.
Abweichende Empfängerdaten können zu einem Close-Match oder No-Match führen und Kunden bei der Freigabe der Zahlung verunsichern bzw. zu einem verspäteten Zahlungseingang bei Ihnen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden frühzeitig darüber informieren, exakt den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der bei Ihrer Bank für Sie als Kontoinhaber hinterlegt ist.
Gehen Sie auf Nummer sicher: Reduzieren Sie Unsicherheiten bei Ihren Kunden, indem Sie diese frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Minimieren Sie das Risiko von Missverständnissen und möglichen Verzögerungen.

2. Matches​

Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
  • Übereinstimmung (Match): grüne Ampel
  • Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel
    (mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
  • Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel
    (ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.

3. Haftung​

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Zahlungen freigegeben, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Das bedeutet, dass sich das Haftungsrisiko in diesem Fall nicht ändert.
Im Einzelnen bedeutet das für Sie:
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.
Du mir sind die Bedingungen alle bekannt.

Ich bezweifle aber stark, dass das Finanzamt in so einem Fall dann einfach nochmal überweist. Der Steuerpflichtige hat halt darauf zu achten, dass die IBAN korrekt ist.
 

Soprano

Erfahrenes Mitglied
30.10.2021
613
583
Du, das ist mir egal ob das Finanzamt nochmals überweisen muss.
Es geht darum dass unter VoP vermutlich erkannt wird dass die IBAN nicht zum Namen passt weil nicht aktuell und somit nicht gelistet.
 

lula

Reguläres Mitglied
18.06.2024
94
73
Hier nochmal der Ablauf;

1
Name stimmt
Alles passt! Sie können wie gewohnt fortfahren.


2
Es gibt eine kleine Abweichung (zum Beispiel einen Tippfehler) zwischen dem eingegebenen und dem hinterlegten Empfängernamen.
Dann erhalten Sie automatisch einen korrigierten Empfängervorschlag, mit dem Sie fortfahren können.


3
Es gibt eine große Abweichung (zum Beispiel einen falschen Namen) zwischen dem eingegebenen und dem hinterlegten Empfängernamen.
In diesem Fall erhalten Sie keinen korrigierten Empfängervorschlag. Jetzt sollten Sie noch einmal überlegen:
  • Sind Sie sich bei den Empfängerdaten unsicher? Dann setzen Sie sich mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung, um die richtigen Empfängerdaten zu erfahren. Wir können Ihnen in diesem Fall leider nicht bei der Ermittlung des richtigen Empfängernamens weiterhelfen.
  • Möchten Sie trotzdem mit ihrem ursprünglich eingegebenen Namen fortfahren? Dann können Sie dies natürlich trotzdem tun - es kann aber sein, dass das Geld eventuell an die falsche Person überwiesen wird.



 
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Mr.Fly

Erfahrenes Mitglied
19.10.2019
441
186
Ich finde die Empfängerprüfung einfach richtig.
Oft wird ja genau SCAM damit betrieben, wie:
Überweisen sie bitte folgenden Beitrag für ihre Lieferung an:
Kontoinhaber: Firma XYZ GmbH
Iban : xxxxxxx
Bis jetzt kann der Kontoinhaber da aber auch ganz ein anderer sein und nicht mal ansatzweise was mit der Firma zu tun haben.
Firmen etc. müssen einfach demnächst die Rechnungen entsprechend aufarbeiten, dass der genaue Titel des Empfängers drin steht.
Für mich durchaus tolerierbar. Verstehe auch immer noch nicht, warum nicht viel mehr Firmen gleich den QR mit draufdrucken für die Überweisung.
(Und nein, ich zahle eigentlich nie per Überweisung, aber ich habe ältere Menschen die das tun und für dich ich dann überweisen muss)
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.767
3.319
Ich glaub n paar Dinge kommen echt nicht in den Köpfen an...

1. Betrug läuft heute schon oft über "dritte" Personen, die gar nicht wissen, dass sie auch Opfer sind. Das heißt die sollen ein Konto einrichten, die Summe X empfangen und dann weiter überweisen, Renditeversprechen inklusive.

2. Auch heute geht die Überweisung bei nem einfachen Zahlendreher ins Leere bzw. wird nicht ausgeführt. Das Thema Prüfziffer wurde ja genannt.

3. Der Absender erhält bei der Empfängerprüfung eine Info, kann die Überweisung aber trotzdem ausführen...

@Soprano: Schön, dass Du deine Unterlagen gelesen hast. Alle Infos dazu lagen eigentlich schon gefühlte 2 Wochen im Postfach, aber toll wenn Jemand Neuigkeiten für sich entdeckt.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.665
1.294
Oberfranken
Siehe dieses Beispiel hier:
Das kann mit VoP nicht mehr passieren.
Hier sollte zumindest eine Anzeige wegen Fundunterschlagung möglich sein. Wenn man den unberechtigten Empfänger verklagt, hat man das Risiko, dass bei dem nichts zu holen ist und man auf den Prozesskosten sitzen bleibt.
 

Mr.Fly

Erfahrenes Mitglied
19.10.2019
441
186
Ich glaub n paar Dinge kommen echt nicht in den Köpfen an...

1. Betrug läuft heute schon oft über "dritte" Personen, die gar nicht wissen, dass sie auch Opfer sind. Das heißt die sollen ein Konto einrichten, die Summe X empfangen und dann weiter überweisen, Renditeversprechen inklusive.
Aber dabei wird genau oft eine Firma "vorgegaukelt" also nicht: Überweisen sie das Geld an "Jens Hahnebambel" damit ihre Lieferung von "Besondersgünstiges Angebot GmbH" an sie geschickt werden kann, sondern genau da wird angegeben das man es bitte an "Besondersgünstiges Angebot GmbH" mit der IBANxxxxx (die von Jens Hahnebambel). Und das klappt dann in Zukunft nicht mehr, es sei denn jemand gibt die Überweisung trotzdem frei (was natürlich auch dabei passieren kann, diese Leute würden jemandem aber auch 1000€ am Bahnhof übergeben ;-) )
 
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Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
131
126
Wie ist es mit eventuell unbekannten 2./3./4. Namen des Empfängers, welche dem Absender ggf. unbekannt sind? Geht dann trotzdem auf eigenes „Risiko“?
Bei einem „nahezu passenden“ Empfängernamen wieder der korrekte Empfängername angezeigt und man kann entscheiden, ob man die Überweisung dennoch ausführen möchte. Das Risiko ist dann beim Überweiser (Kunden).

Was genau noch also „nahezu passend“ (close match) zählt, legt die jeweilige Empfängerbank fest. Kann also sein, dass eine Bank einen fehlenden zweiten Vornamen als nahezu passen akzeptiert und eine andere Bank nicht.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.767
3.319
@Mr.Fly: Ich weiß was Du meinst, aber bedenke, das Opfer muss nur dazu gebracht werden zu glauben, dass alles korrekt ist. Der erwähnte "Jens" könnte ja auch ein Angestellter sein, auf dessen Konto aufgrund von IT Problemen überweisen werden muss, würdest Du nicht glauben, würde ich nicht glauben, aber leider viele Andere schon.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.584
2.332
@1790484
Es geht darum dass Fehler passieren können die mit VoP hoffentlich nicht mehr passieren können.

Zur Haftung bei Fehlüberweisung trotz VoP (Quelle: DATEV)

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.
Ich bin sehr gespannt ob Umlaute im Nachnamen auch zu einem Close-Match führen. Das in 2025 immer noch nicht alle Banken es schaffen einheitlich die Umlaute zu regeln ist für mich nach wie vor sehr verwunderlich.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.937
682
In bin da auch gespannt. Wird doch der Kontoinhaber der bei einer deutschen Bank als Karl Theodor von Regensburg geführt wird, bei der ING NL als Hr K von Regensburg bezeichnet. (Hr ist das Kürzel für De heer, niederländisch für Herr.)
 

1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.622
1.170
Also die Commerzbank gibt es etwas anders an. Ich gehe also von aus, überweise ich an Rufname und Nachname, der andere hat aber mehrere Vornamen, wird er mir alle vorschlagen.



„Angaben stimmen überein“: Ihre Angaben der Empfängerinformationen sind korrekt.

„Angaben stimmen nicht ganz überein“: Es gibt leichte Abweichungen. Wir schlagen Ihnen den

korrekten Kontoinhabernamen vor, den Sie übernehmen können.

„Angaben stimmen nicht überein“: Ihre Angaben stimmen nicht mit den Daten der Empfängerbank

überein.

„Abgleich nicht möglich“: Der Abgleich konnte aus technischen Gründen nicht durchgeführt

werden.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.838
7.569
Also ich überweise an den mir bekannten Michael Müller (von weiteren Vornamen weiß ich nichts). Jetzt wird das Konto bei der DKB unter Michael Matthias Moritz Mueller geführt.

Läuft das jetzt unter
Angaben stimmen nicht ganz überein

und mir wird vorgeschlagen, ob ich an einen gewissen Michael Matthias Moritz Mueller überweisen möchte oder läuft das unter

Angaben stimmen nicht überein
 

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.850
2.476
Das weiß man noch nicht, aber Ersteres wäre witzig im Hinblick auf Datenschutz. Dann könnte der Zahler somit erkennen, was man noch alles für komische Vornamen hat oder auch ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, falls bei Eingabe von "Max Mustermann" dann auch "Max und Eva Mustermann" als close-match vorgeschlagen wird.
 

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.850
2.476
Wobei man hier aber wohl kaum von Datenschutz reden muss, wenn der Zahlungs-Empfänger dieses Konto zur Zahlung bereitstellt.
Nein, aber wenn ich beispielsweise einem Kollegen meine IBAN für die Erstattung einer Auslage gebe, will ich vielleicht nicht immer unbedingt, dass er weiß, wie meine Ehefrau heißt oder dass ich Ryrksnglynks™ mit Zweitname heiße.
 
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Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.626
3.396
Dann würde ich eine eigene, nur auf meinen Namen lautende, Kontoverbindung verwenden...
Oder wenn ich nen bescheuerten Namen hätte, PayPal oder so
 
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