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Es geht darum dass Fehler passieren können die mit VoP hoffentlich nicht mehr passieren können.
Zur Haftung bei Fehlüberweisung trotz VoP (Quelle: DATEV)
Payment mit DATEV
Verification of Payee
Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.
Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt. Alle von DATEV angebotenen Zahlungsprozesse und -verfahren werden zu diesem Stichtag darauf eingerichtet sein.
Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.
1. So bereiten Sie sich vor
Stammdatenpflege ist wichtig! Um bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabernamen) zu verwenden, können Sie bereits jetzt Folgendes tun:
- Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten:
Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
- Prüfung Ihres Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung:
Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).
Tipps:
- Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
- Klären Sie interne Prozesse. Welche Folgeprozesse ergeben sich bei Ihnen im Falle eines Close-Match oder No-Match?
Kunden frühzeitig über korrekte Empfängerdaten informieren
Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Ihren Kunden, die ihrerseits diese Überprüfung nutzen, zu
Verzögerungen kommen.
Abweichende Empfängerdaten können zu einem Close-Match oder No-Match führen und Kunden bei der Freigabe der Zahlung
verunsichern bzw. zu einem
verspäteten Zahlungseingang bei Ihnen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden frühzeitig darüber informieren, exakt den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der bei Ihrer Bank für Sie als Kontoinhaber hinterlegt ist.
Gehen Sie auf Nummer sicher: Reduzieren Sie Unsicherheiten bei Ihren Kunden, indem Sie diese frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Minimieren Sie das Risiko von Missverständnissen und möglichen Verzögerungen.
2. Matches
Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
- Übereinstimmung (Match): grüne Ampel
- Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel
(mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
- Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel
(ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.
3. Haftung
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Zahlungen freigegeben, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Das bedeutet, dass sich das Haftungsrisiko in diesem Fall nicht ändert.
Im Einzelnen bedeutet das für Sie:
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
- Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.