Meist finden sie Leute die es freiwillig machen, gibt 1500€.
Mir wurde mal in HKG bei einer Annulierung der MUC-Maschine und Umbuchung auf einen Flug via ZRH in Y 1500€ + voller Ticketpreis angeboten. Fall war klar: Kein Nachtflug in Y.
Flug wird vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bezahlt, also muss ich die Entschädigung für das Downgrade bei der Reisekostenstelle angeben, die das natürlich 1:1 einfordert. Ergo: kein Y.
Selbst wenn die mir sowas anbieten (für die ganz seltenen Fälle, in denen ich C fliegen darf), habe ich persönlich nicht viel davon. Flug wird vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bezahlt, also muss ich die Entschädigung für das Downgrade bei der Reisekostenstelle angeben, die das natürlich 1:1 einfordert. Ergo: kein Y.
i.d.R. bekommst Du das Geld in bar am Airport.
ähm, da würd ich mich an deiner Stelle mal erkundigen ... ich weiß zwar nicht wie es sich konkret bei solchen Sachverhalten verhält, aber mein RA hat mir bei Zeug bzgl. des EU FLuggastrechts ganz klar gesagt, auch wenn dienstlich (bin auch im ö.D.), ist es mein schaden bei Verspätung etc., und deshalb durfte ich die 600 Euro für nen Interkont.-Flug einstecken
Klar, den Schaden habe ich, aber der Reisekostenstelle ist das egal. Die haben die Ausgleichszahlung der Fluggesellschafz von einem Kollegen tatsächlich eingefordert - Begründung: Wir haben den Flug gezahlt. Und durch Vorlage des BP zur Abrechnung bekommen die den Downgrade letztendlich immer mit
Also den Boardingpass hab ich zu 95% als PDF, wenn der am Flughafen nochmals ändert...
ein Downgrade ist vermutlich wirklich anders anzusiedeln als Ansprüche aus dem EU-FLuggastrecht ...
ein Downgrade ist vermutlich wirklich anders anzusiedeln als Ansprüche aus dem EU-FLuggastrecht ...
... kann ich entweder karrierefördernd meinen AG auf Herausgabe der Compensation verklagen, ....
Rettet Dich nicht. Dann legt man es Dir als Vorteilsnahme im Amt aus. . Gegen den Staat kannst Du nicht gewinnen.Na da wird sich doch bestimmt einer finden, der mit seiner Karriere ohnehin schon abgeschlossen hat. Zumindest bei DIESEM Arbeitgeber...
Na da wird sich doch bestimmt einer finden, der mit seiner Karriere ohnehin schon abgeschlossen hat. Zumindest bei DIESEM Arbeitgeber...
Ich kann den Arbeitgeber sehr gut verstehen. C bezahlen und anschliessend lassen sich Mitarbeiter (freiwillig) downgraden, erreichen weniger ausgeschlafen das Ziel und streichen das Geld ein........ Ich würde dem auch einen Riegel vorschieben, dass Leute gerne maximieren sieht man ja auch hier immer wieder.....
S
Manche kommen da noch auf weit abstrusere Ideen und glauben, an einer Dienstreise auch noch verdienen zu müssen.
Nein, in Wirklichkeit hat man natürlich dankbar zu sein, dass man seine Freizeit an einem fremdbestimmten, meist nicht interessanten Ort verbringen darf! Was für eine Vorstellung.
Wer sitzt denn im Falle eines Downgrades 12h auf geschätzten 8cm2? Der das Ticket bezahlende Arbeitgeber, oder der Arbeitnehmer?
Eine nette Umschreibung fuer Betrug, insbesondere wenn es in den Reisekostenricthlinien ausdrücklich geregelt ist.Sicher, wer sich bei einem auf Firmenkosten bezahlten C-Ticket freiwillig um ein Downgrade bewirbt, ist etwas außerhalb der reinweißen Zone.
Bekannte von mir im öffentlichen Dienst dürfen sowieso nur Y fliegen. Auch interkontinental. Wer vom Steuerzahler gezahlt in C gebucht wird, darf sich prinzipiell glücklich schätzen.