Downgrades C->Y

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MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
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Hallo Zusammen,

macht die LH eigentlich noch Zwangsdowngrades von C -> Y auf Langstrecken bei Überbuchung
der C?

Was erhält man als Kompensation ?

danke vorab & Gruss
Marco
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.210
1.033
Meist finden sie Leute die es freiwillig machen, gibt 1500€.
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Mir wurde mal in HKG bei einer Annulierung der MUC-Maschine und Umbuchung auf einen Flug via ZRH in Y 1500€ + voller Ticketpreis angeboten. Fall war klar: Kein Nachtflug in Y.

Selbst wenn die mir sowas anbieten (für die ganz seltenen Fälle, in denen ich C fliegen darf), habe ich persönlich nicht viel davon. Flug wird vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bezahlt, also muss ich die Entschädigung für das Downgrade bei der Reisekostenstelle angeben, die das natürlich 1:1 einfordert. Ergo: kein Y.
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
415
0
MMX
Flug wird vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bezahlt, also muss ich die Entschädigung für das Downgrade bei der Reisekostenstelle angeben, die das natürlich 1:1 einfordert. Ergo: kein Y.

ähm, da würd ich mich an deiner Stelle mal erkundigen ... ich weiß zwar nicht wie es sich konkret bei solchen Sachverhalten verhält, aber mein RA hat mir bei Zeug bzgl. des EU FLuggastrechts ganz klar gesagt, auch wenn dienstlich (bin auch im ö.D.), ist es mein schaden bei Verspätung etc., und deshalb durfte ich die 600 Euro für nen Interkont.-Flug einstecken ;)
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Selbst wenn die mir sowas anbieten (für die ganz seltenen Fälle, in denen ich C fliegen darf), habe ich persönlich nicht viel davon. Flug wird vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bezahlt, also muss ich die Entschädigung für das Downgrade bei der Reisekostenstelle angeben, die das natürlich 1:1 einfordert. Ergo: kein Y.

i.d.R. bekommst Du das Geld in bar am Airport.
 

nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
in. d.R. wird das auf die Kreditkarte ( mit Quittung) gebucht , in ZAR oder USA gibt es keine Fremdwährungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
ähm, da würd ich mich an deiner Stelle mal erkundigen ... ich weiß zwar nicht wie es sich konkret bei solchen Sachverhalten verhält, aber mein RA hat mir bei Zeug bzgl. des EU FLuggastrechts ganz klar gesagt, auch wenn dienstlich (bin auch im ö.D.), ist es mein schaden bei Verspätung etc., und deshalb durfte ich die 600 Euro für nen Interkont.-Flug einstecken ;)

Klar, den Schaden habe ich, aber der Reisekostenstelle ist das egal. Die haben die Ausgleichszahlung der Fluggesellschafz von einem Kollegen tatsächlich eingefordert - Begründung: Wir haben den Flug gezahlt. Und durch Vorlage des BP zur Abrechnung bekommen die den Downgrade letztendlich immer mit :(
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.996
2.537
Kloten, CH
Klar, den Schaden habe ich, aber der Reisekostenstelle ist das egal. Die haben die Ausgleichszahlung der Fluggesellschafz von einem Kollegen tatsächlich eingefordert - Begründung: Wir haben den Flug gezahlt. Und durch Vorlage des BP zur Abrechnung bekommen die den Downgrade letztendlich immer mit :(

Also den Boardingpass hab ich zu 95% als PDF, wenn der am Flughafen nochmals ändert...:rolleyes:
 
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monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Also den Boardingpass hab ich zu 95% als PDF, wenn der am Flughafen nochmals ändert...:rolleyes:

Das wäre natürlich eine Möglichkeit, die grundsätzliche Frage, ob ich das Geld einstecken darf, wenn der Flug aus Steuergeldern bezahlt wurde, bleibt aber trotzdem bestehen. Ich bin dafür vermutlich zu ehrlich.
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
415
0
MMX
ein Downgrade ist vermutlich wirklich anders anzusiedeln als Ansprüche aus dem EU-FLuggastrecht ...
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Es ist doch effektiv irrelevant, wo was wie geregelt is. Wenn die Reisekostenrichtlinie sagt, Downgrade Compensations gehören dem AG, kann ich entweder karrierefördernd :rolleyes: meinen AG auf Herausgabe der Compensation verklagen, oder ich finde michmit der Realität ab.

C nach Y gibt aus meiner Erfahrung bei LH 1.500 EUR plus ggf. mehr je nach Status und Verhandlungsgeschick.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.544
9.000
IAH & HAM
Na da wird sich doch bestimmt einer finden, der mit seiner Karriere ohnehin schon abgeschlossen hat. Zumindest bei DIESEM Arbeitgeber... ;)

Ich kann den Arbeitgeber sehr gut verstehen. C bezahlen und anschliessend lassen sich Mitarbeiter (freiwillig) downgraden, erreichen weniger ausgeschlafen das Ziel und streichen das Geld ein........ Ich würde dem auch einen Riegel vorschieben, dass Leute gerne maximieren sieht man ja auch hier immer wieder.....
S
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Ich kann den Arbeitgeber sehr gut verstehen. C bezahlen und anschliessend lassen sich Mitarbeiter (freiwillig) downgraden, erreichen weniger ausgeschlafen das Ziel und streichen das Geld ein........ Ich würde dem auch einen Riegel vorschieben, dass Leute gerne maximieren sieht man ja auch hier immer wieder.....
S

Manche kommen da noch auf weit abstrusere Ideen und glauben, an einer Dienstreise auch noch verdienen zu müssen. Ich finde so etwas einfach nur beschämend, wie (hoffentlich nur) einzelne schwarze Schafe hier mit Steuergeldern umgehen. Aber das Geld anderer gibt sich halt leichter aus als das eigene...
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.432
300
Manche kommen da noch auf weit abstrusere Ideen und glauben, an einer Dienstreise auch noch verdienen zu müssen.

Nein, in Wirklichkeit hat man natürlich dankbar zu sein, dass man seine Freizeit an einem fremdbestimmten, meist nicht interessanten Ort verbringen darf! Was für eine Vorstellung.

Wer sitzt denn im Falle eines Downgrades 12h auf geschätzten 8cm(y)2? Der das Ticket bezahlende Arbeitgeber, oder der Arbeitnehmer?

Sicher, wer sich bei einem auf Firmenkosten bezahlten C-Ticket freiwillig um ein Downgrade bewirbt, ist etwas außerhalb der reinweißen Zone. Bei einem unfreiwilligen Downgrade wäre ich mir nicht so sicher, ob ich das Geld dem AG zusprechen würde, vielleicht nur teilweise.
Die schlaueste Methode aus AN-Sicht wäre sicherlich, wie hier schon beschrieben, einfach auf den nächsten Flug zu warten. Das wird aber auch nicht immer möglich sein.
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Nein, in Wirklichkeit hat man natürlich dankbar zu sein, dass man seine Freizeit an einem fremdbestimmten, meist nicht interessanten Ort verbringen darf! Was für eine Vorstellung.

Wer sitzt denn im Falle eines Downgrades 12h auf geschätzten 8cm(y)2? Der das Ticket bezahlende Arbeitgeber, oder der Arbeitnehmer?

Keiner sitzt gerne mit den Knien unter dem Kinn für 12 Stunden in einer engen Röhre. Darum gehts aber nicht. Wenn Leute etwa teure Hotels buchen, diese dann kurz vorher stornieren und in eine billige Absteige wechseln, trotzdem die teure Buchung abrechnen ist das schlicht und ergreifend Betrug. Wenn ich mich bei einem durch den AG bezahlten Ticket freiwillig downgraden lasse, nur um das Geld einzustreichen, ist das ebenfalls Betrug.
 

SheldonCooper

Neues Mitglied
24.04.2012
7
0
Bekannte von mir im öffentlichen Dienst dürfen sowieso nur Y fliegen. Auch interkontinental. Wer vom Steuerzahler gezahlt in C gebucht wird, darf sich prinzipiell glücklich schätzen.
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Da ich selbstständig bin habe ich nicht das Problem mit irgendwelchen Reiserichtlinien.
Da ich die Ausgleichszahlung allerdings (steuererhöhend) als Einnahme verbuchen müsste: Nein danke, ich sitze vorne.
Würde es mit allerdings auf meinem per Meilen geupgradeten Ferienflug passieren: Her mit der Kohle, 1500€ für 30k Meilen nehme ich doch gerne mit :D
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
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300x250
Bekannte von mir im öffentlichen Dienst dürfen sowieso nur Y fliegen. Auch interkontinental. Wer vom Steuerzahler gezahlt in C gebucht wird, darf sich prinzipiell glücklich schätzen.

Nach Bundesreisekostengesetz dürfen Flüge > 6h in C absolviert werden - bleibt nur die Frage, wer zahlt dafür. Aus Reisemitteln im öD geht da nix, bei Drittmittelprojekten schon eher.

Andernfalls gibts ja immer noch die beliebte Begründung mit Buchungsklasse Y :)
 
Zuletzt bearbeitet: