Dusche im Eigenheim

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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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lej, sxf, txl
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Bei gekoppelten Geschäften zahlst du Grunderwerbsteuer für Grund und Haus...

Bei Bauträgergeschäften, wo im Notarvertrag explizit auf eine Bebauung durch einen gewissen Bauträger in einem gewissen Umfang hingewiesen oder verwiesen wird, ja! Bei 2 separaten Geschäften nicht! Woher sollte sonst das FA die Kenntnis der Hauskosten erhalten wenn nicht im notarvertrag explizit genannt, oder der Erwerber im Fragebogen explizit das 2te Geschäft angibt!

Stichwort Katasteramt, dort gibt es nur die Adresse , keine Dienstbarkeiten oder Grundschuld Info


Aber halt auch keine Eigentümerdaten!!! Mit den Daten einer katasterkarte oder Flurkarte kannste 0 anfangen um einen Eigentümer ausfindig zu machen! Du brauchst für deine Methode schon einen Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid! Und wenn dir das ein dritter oder es ne Behörde ohne Zustimmung des Eigebtumers zur Verfügung stellt, verstößt diese/r gegen Datenschutz und gerade im öffentlichen Dienst wird das Thema extrem hoch gehangen. Also kann ich mir schlecht vorstellen, das dir jemand die Daten zur Verfügung stellt! Mit der Adresse eines unbebauten Grundstückes kannst du auch wenig anfangen, da hier im Telefonbuch sicherlich auch kein Eintrag vorhanden ist. LOL ������
 
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amazing

LEGO HON
13.10.2011
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BLACK BOX
Bei Bauträgergeschäften, wo im Notarvertrag explizit auf eine Bebauung durch einen gewissen Bauträger in einem gewissen Umfang hingewiesen oder verwiesen wird, ja! Bei 2 separaten Geschäften nicht! Woher sollte sonst das FA die Kenntnis der Hauskosten erhalten wenn nicht im notarvertrag explizit genannt, oder der Erwerber im Fragebogen explizit das 2te Geschäft angibt!




Aber halt auch keine Eigentümerdaten!!! Mit den Daten einer katasterkarte oder Flurkarte kannste 0 anfangen um einen Eigentümer ausfindig zu machen! Du brauchst für deine Methode schon einen Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid!

passt scho, Du bist wohl Beamter [emoji28]
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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FHH (Feld hinterm Haus)
Bei Bauträgergeschäften, wo im Notarvertrag explizit auf eine Bebauung durch einen gewissen Bauträger in einem gewissen Umfang hingewiesen oder verwiesen wird, ja! Bei 2 separaten Geschäften nicht! Woher sollte sonst das FA die Kenntnis der Hauskosten erhalten wenn nicht im notarvertrag explizit genannt, oder der Erwerber im Fragebogen explizit das 2te Geschäft angibt!

Bei gekoppelten Geschäften fällt die Grundsteuer für Grund- und Baukosten an. Das muss nicht im Notarvertrag stehen. Wie und ob das FA das herausfindet steht auf einem anderen Blatt. Steuern kann man auf vielerlei Arten hinterziehen.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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FHH (Feld hinterm Haus)
Wenn er Mitglied im RDM ist dort beschweren...... Makler sind doch der echte Abschaum.....

Färbt der Donald nun ach Texas ab? :D

Die Einstiegshürden für Makler in D sind sehr gering. Es gibt daher eine Vielzahl von Maklern, die den Berufstand in schlechtes Licht rücken, weil sie schnelles Geld wittern. Aber ich kenne viele sehr professionell und sorgfältig arbeitende Makler, denen du mit deiner Wortwahl Unrecht tust. Wenn es im Übrigen kein Bedarf für Makler gäbe, wäre der Beruf wohl tot.

Wobei ich bisher bei meinen Anmietungen, Ver- und Ankäufen immer ohne Makler unterwegs war. Geht auch :)
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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Den Namen des Grundstückeigentümer heraus zu bekommen dürfte doch nicht so schwer sein.
Dann haben eben deine Kinder im Übermut Äste von seinem Baum abgesägt und du möchtest den Schaden wieder begleichen:D
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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5
FHH (Feld hinterm Haus)
Wenn es so einfach wäre (y)

Na so schwer ist es ja nicht, einen Handwerker zu finden, der "ohne Rechnung" arbeiten will...

Warum z.B. weist jeder Notar explizit nochmal auf die Rechtsfolgen hin, wenn ein zu niedriger Kaufpreis beurkundet wird?

Es sind nicht nur die Banken und "die Reichen", die sich beim Thema Steuern asozial oder rechtswidrig verhalten ;)
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Bei gekoppelten Geschäften fällt die Grundsteuer für Grund- und Baukosten an. Das muss nicht im Notarvertrag stehen. Wie und ob das FA das herausfindet steht auf einem anderen Blatt. Steuern kann man auf vielerlei Arten hinterziehen.
Wenn ich das für Niedersachsen richtig weiß : es gibt eine notarielle kontrollmitteilung an das FA wenn es bei Unterzeichnung bereits eine schriftlich fixierte Kopplung an einen Bauträger / Bauvorhaben gibt.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Wenn er Mitglied im RDM ist dort beschweren...... Makler sind doch der echte Abschaum.....

Die Einstiegshürden für Makler in D sind sehr gering. Es gibt daher eine Vielzahl von Maklern
@Jan: Wenn deine Kinder mal mit dem Studium beginnen, sich an zahlreichen Unis bewerben (ZVS wie früher wäre heute ja viel zu einfach :rolleyes:) und nach der Zusage in der entsprechenden Stadt auf Wohnungssuche gehen wirst du die Aussage von DFW_SEN in einem anderen Licht bewerten. Da bin ich mir ganz sicher. ;)
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Wenn ich das für Niedersachsen richtig weiß : es gibt eine notarielle kontrollmitteilung an das FA wenn es bei Unterzeichnung bereits eine schriftlich fixierte Kopplung an einen Bauträger / Bauvorhaben gibt.


Das ist nicht nur in Niedersachsen so, das wird bundesweit so gehandhabt. Und das ist auch der Grund warum der Notar auf eventuelle Folgesachen hinweist ( so wie Janfliegt sagt ). Ist das Bauvorhaben Bestandteil des Notarvertrages, dann wird die Grunderwerbsteuer auf das komplette Vorhaben berechnet.

@janfliegt ohne Rechnung = ohne Gewährleistung und das bei einem Neubau? Wer das Risiko eingehen will der kann sich auch bei deiner erwähnten Steuerhinterziehungen beteiligen. ( nicht das hier zur Steuerhinterziehungen aufrufen will! )
 
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br33s

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19.11.2010
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Zurück zum Thema. Ich würde immer bodengleiche Duschen verwenden ohne Duschtasse. Am besten einen grossen Granitstein ( 90x90 oder 100x100 ) alles ohne fugen und kann einfach gereinigt werden. Der Steinmetz macht dir auch eine "Abflussrinne" rein ( kein Metall, er fräst das, hier würde ich empfehlen keine "scharfen" Kanten sondern alles schön halbrund) für die Wand gibt es solche Edelstahl Elemente ( welche bedruckt sind, entweder Fliesenoptik oder Fotos bzw. Panorama ) die sind auch fugenlos und auch sehr einfach zu reinigen. Einzig die Glasabtrennung ist immer etwas pflegeintensiv, hier sieht man nach mehreren Jahren einfach Wasser bzw. Stockflecken ( selbst mit der besten Versiegelung )
 
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SlRlUS

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08.10.2009
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Allgäu
etwas OT, Such dein Grundstück mit Google Map selber , die Bereiche , Gemeinde, Ortsteile oder Stadtteile wo Du bauen möchtest kennst Du ja .
Hast du ein Grundstück eingegrenzt dann Ausdruck machen und ab damit zum Liegenschaftsamt, gegen eine Gebühr von ca. 25-50 Euro bekommst Du dort einen Katasterkarten Ausdruck mit den Eigentümer des Grundstücks.

Da eigenet sich zumindest fuer Bayern der Bayern Atlas besser zu - da sind Satelitenfotos gleich ueberlagert mit Parzellen.

Dass man an die Daten kommt wundert mich aber - Datenschutz?
 

SlRlUS

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08.10.2009
2.409
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Allgäu
Ich bin mir ziemlich sicher den Grundstueckseigentuemer herausgefunden zu haben. Der gute Gaun...aeh Makler hat mir einen Lageplan geschickt, der im Dateinamen den Nachnamen des Eigentuemers hat. 20 Sekunden googeln fuehrte dann in der betroffenen Umgebung zum einzigen Einwohner mit dem Nachnamen... so viel zur Sorgfalt.

Aber obs den ganzen Aufwand wert ist... die Nachbarn des Grundstuecks kennen den Makler ebenfalls persoenlich - alles keine gute Vorzeichen fuer ein Vorhaben, dass auf Jahrzehnte angelegt ist.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Ich bin mir ziemlich sicher den Grundstueckseigentuemer herausgefunden zu haben. Der gute Gaun...aeh Makler hat mir einen Lageplan geschickt, der im Dateinamen den Nachnamen des Eigentuemers hat. 20 Sekunden googeln fuehrte dann in der betroffenen Umgebung zum einzigen Einwohner mit dem Nachnamen... so viel zur Sorgfalt.

Aber obs den ganzen Aufwand wert ist... die Nachbarn des Grundstuecks kennen den Makler ebenfalls persoenlich - alles keine gute Vorzeichen fuer ein Vorhaben, dass auf Jahrzehnte angelegt ist.


Was denkst du soll der Eigentümer sagen??? Er wird dich auf den Makler verweisen. Wie bereits erwähnt wird dem Eigentümer egal sein welche Praktiken der Makler anwendet, ihm geht es schließlich darum ohne eigenen Aufwandt einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Und wenn er einen vernünftigen Maklervertrag hat, dann ist ein "freihändiger" Verkauf auch nicht möglich. Ich kenne diverse Fälle, wo der Makler die Anbahnung des Geschäftes während der Vertragslaufzeit nachweisen konnte und so seine Courtage einklagen konnte, auch wenn er nie im Kontakt zum Käufer stand.
 
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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
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Allgäu
Wenn ich der Auftraggeber waere haette ich was dagegen. Wenn er mehr Provision will soll er es entsprechend inserieren und nicht von hinten durch die Brust ins Auge. Ganz einfach. So hat das alles ein Geschmäckle.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Wenn ich der Auftraggeber waere haette ich was dagegen. Wenn er mehr Provision will soll er es entsprechend inserieren und nicht von hinten durch die Brust ins Auge. Ganz einfach. So hat das alles ein Geschmäckle.

Dann wärst du einer der wenigen Eigentümer, den das interessiert! Solange es nicht die gesetzliche Regelung gibt, das der Makler vom Auftraggeber bezahlt wird, interessiert das den Auftraggeber recht wenig.

Aber wenn dich das jetzt schon so "aufregt" na dann viel Spaß bei der Hausplanung. Hier dürfen Endabrechnungen um bis zu 10-15% vom Angebot abweichen...
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
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@Jan: Wenn deine Kinder mal mit dem Studium beginnen, sich an zahlreichen Unis bewerben (ZVS wie früher wäre heute ja viel zu einfach :rolleyes:) und nach der Zusage in der entsprechenden Stadt auf Wohnungssuche gehen wirst du die Aussage von DFW_SEN in einem anderen Licht bewerten. Da bin ich mir ganz sicher. ;)

Ich kenne keine Studenten die über Makler ihre Wohnung gesucht haben, da alle Wohnungen von Maklern nicht an Studenten vermietet werden (auf Wunsch der Eigentümer). Als Student sucht man sich nahezu immer eine Wohnung von einem ausziehenden Studenten.

Wie das jetzt bei "Daddy-zahlt-mir-alles-auch-25.000-Euro-Semestergebühren" Bengeln aussieht weiss ich nicht.