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Bei gekoppelten Geschäften zahlst du Grunderwerbsteuer für Grund und Haus...
Bei Bauträgergeschäften, wo im Notarvertrag explizit auf eine Bebauung durch einen gewissen Bauträger in einem gewissen Umfang hingewiesen oder verwiesen wird, ja! Bei 2 separaten Geschäften nicht! Woher sollte sonst das FA die Kenntnis der Hauskosten erhalten wenn nicht im notarvertrag explizit genannt, oder der Erwerber im Fragebogen explizit das 2te Geschäft angibt!
Stichwort Katasteramt, dort gibt es nur die Adresse , keine Dienstbarkeiten oder Grundschuld Info
Aber halt auch keine Eigentümerdaten!!! Mit den Daten einer katasterkarte oder Flurkarte kannste 0 anfangen um einen Eigentümer ausfindig zu machen! Du brauchst für deine Methode schon einen Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid! Und wenn dir das ein dritter oder es ne Behörde ohne Zustimmung des Eigebtumers zur Verfügung stellt, verstößt diese/r gegen Datenschutz und gerade im öffentlichen Dienst wird das Thema extrem hoch gehangen. Also kann ich mir schlecht vorstellen, das dir jemand die Daten zur Verfügung stellt! Mit der Adresse eines unbebauten Grundstückes kannst du auch wenig anfangen, da hier im Telefonbuch sicherlich auch kein Eintrag vorhanden ist. LOL ������
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