eBay - Sofortkaufen-Preis gültig?

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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
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Das würde ich grundsätzlich auch empfehlen, aber man selbst muss da auch wieder zurückhaltend sein, um nicht selbst in den Bereich der (versuchten) Nötigung zu kommen. Ich würde also nicht unbedingt formulieren: entweder Fahrrad her für 100 Euro oder Meldung bei ebay + Strafanzeige + Meldung an Finanzamt. Da sollte man schon etwas subtiler sein...

Aber das einzig spannende hast du hier vergessen - der Zivilprozess. Schlauberger.
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
ist es eine Nötigung, wenn ich mit rechtlichen Schritten drohe? Ich meine, wenn man sich kein Fehlverhalten bewusst ist, können einem doch rechtliche Schritte egal sein.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
ist es eine Nötigung, wenn ich mit rechtlichen Schritten drohe? Ich meine, wenn man sich kein Fehlverhalten bewusst ist, können einem doch rechtliche Schritte egal sein.

Das hängt davon, ob die Drohung mit einer (wohlgemerkt: rechtmäßigen!) Stafanzeige in einem inneren Zusammenhang steht.

Der innere Zusammenhang liegt etwa vor, wenn ich Wiedergutmachung oder ein angemessenes Schmerzensgeld verlange.

Der innere Zusammenhang liegt NICHT vor, wenn ich etwa damit drohe, den Händler wegen Steuerhinterziehung anzuzeigen, wenn er nicht meine zivilrechtlichen Ansprüche befriedigt.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Das hängt davon, ob die Drohung mit einer (wohlgemerkt: rechtmäßigen!) Stafanzeige in einem inneren Zusammenhang steht.

Der innere Zusammenhang liegt etwa vor, wenn ich Wiedergutmachung oder ein angemessenes Schmerzensgeld verlange.

Der innere Zusammenhang liegt NICHT vor, wenn ich etwa damit drohe, den Händler wegen Steuerhinterziehung anzuzeigen, wenn er nicht meine zivilrechtlichen Ansprüche befriedigt.

Eben.

Und deshalb, @ worldflyer, habe ich das in meiner Aufzählung auch ausgelassen. Eine Klage auf Vertragserfüllung - präziser: deren Ankündigung - würde einen Anfangsverdacht auf (versuchte) Nötigung eben nicht begründen.
 
Zuletzt bearbeitet:

cultural

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
570
1
CH
Sehr spannender Thread!
Wir sollten einfach alle ein Bike kaufen, und gemeinsam die Durchsetzung des Vertrags durchsetzen;) Allerdings habe ich keinen Ebay account;)
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.488
116
hat jemand den Nick des Verkäufers ? ich werde gerne alle zu 100 nehmen ! :LOL:
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
963
130
Kölle
Wollte nur kurz ein Update geben.

Ich hatte den Kaufpreis überwiesen (in Höhe von 139,90€) und die Herausgabe des Fahrrads gefordert.

Dies fand der Verkäufer nicht so lustig und schrieb nur, dass er das Geld einfach behalten werde. Als "Entschädigung".

Daraufhin war auch meine Geduld zuende, habe einen Rechtsanwalt beuaftragt, der über meine Rechtschutz läuft. Schreiben mit Fristsetzung kam beim Verkäufer auch schon an. Dieser, nun ganz handzahm, bietet mir an, das gezahlte Geld zurück zu überweisen. Fahrrad wohl gerade nicht auffindbar.
Die Gebühren (knapp 300€) des Anwalts will er auch nicht zahlen.

Schauen wir mal, was das Gericht dazu sagt. :)

Halte euch auf dem Laufenden.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Dies fand der Verkäufer nicht so lustig und schrieb nur, dass er das Geld einfach behalten werde. Als "Entschädigung".

Das ist ja genau das was ich meine, im Normalfall schlägt man ein Ei drauf und vergisst es, aber wenn so dreist agiert wird, dann wird zurück geschossen!
Und immer dran denken: Nie mit einem Messer zur Schießerei gehen... ( Also guten Anwalt suchen)
 
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Reaktionen: frogger321 und dipoli
H

HGFan

Guest
Weil du das Gerät auf Ebay kaufst!
Defacto gibt es auf Ebay keine "Verleihpaket"e.

Das einzige was ginge wäre ein GUTSCHEIN für 4 Wochen Sattelefon Miete.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Kann man dann also eine Satellitentelefon maximieren? Eigentlich vermietet, aber im Grunde gekauft? :D
 

StevieBevie

Erfahrenes Mitglied
17.11.2014
263
0
CGN
Wollte nur kurz ein Update geben.

Ich hatte den Kaufpreis überwiesen (in Höhe von 139,90€) und die Herausgabe des Fahrrads gefordert.

Dies fand der Verkäufer nicht so lustig und schrieb nur, dass er das Geld einfach behalten werde. Als "Entschädigung".

Daraufhin war auch meine Geduld zuende, habe einen Rechtsanwalt beuaftragt, der über meine Rechtschutz läuft. Schreiben mit Fristsetzung kam beim Verkäufer auch schon an. Dieser, nun ganz handzahm, bietet mir an, das gezahlte Geld zurück zu überweisen. Fahrrad wohl gerade nicht auffindbar.
Die Gebühren (knapp 300€) des Anwalts will er auch nicht zahlen.

Schauen wir mal, was das Gericht dazu sagt. :)

Halte euch auf dem Laufenden.

Was ist rausgekommen?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Zur Info für private ebay Verkäufer:

Selbst wenn der Verkäufer in DE angemeldet ist, fallen weiterhin die 11% Gebühren an, wenn der Käufer im Ausland sitzt. Steht natürlich im kleingedruckten und kommt vermutlich eher selten vor, sollte man aber z.B. in die Versandkosten mit einkalkulieren!
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.081
3.457
DTM
Ich bringe meinen Eindruck mal in diesem Thread unter.
Aktuell versuche ich mein altes iPhone 14 Pro Max über eBay zu verkaufen. Die Auktion begann bei 1 Euro und endete bei 866 Euro. Höchstbietender war ein neues eBay-Mitglied (angemeldet seit Oktober 2023) mit 0 Bewertungen. Merkwürdigerweise trieb er die Auktion von Beginn an nach oben.
Natürlich kam es, wie vermutet, und er zahlte nicht. Keine Reaktion! Keine Adresse hinterlegt. Ärgerlich… Neue Auktion starten und die Käufereinstellungen anpassen. Mir fallen aktuell mehrere neue Bieter (eBay-Neuanmeldungen) mit 0 Bewertungen auf. Was ist dies für eine Masche? Gehen diese Leute davon aus, dass man deren Adresse erfragt und ohne Bezahlung versendet? So blöd ist doch (fast) niemand. eBay sollte mal besser aufräumen.