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Das würde ich grundsätzlich auch empfehlen, aber man selbst muss da auch wieder zurückhaltend sein, um nicht selbst in den Bereich der (versuchten) Nötigung zu kommen. Ich würde also nicht unbedingt formulieren: entweder Fahrrad her für 100 Euro oder Meldung bei ebay + Strafanzeige + Meldung an Finanzamt. Da sollte man schon etwas subtiler sein...
Aber das einzig spannende hast du hier vergessen - der Zivilprozess. Schlauberger.