Edelweiß kassiert bei Sitzen, aber weigert sich bei Überbuchungen dies zurückzuzahlen

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red_travels

Reisender
16.09.2016
27.758
18.580
NUE/FMO
www.red-travels.com
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Ich verstehe immer noch nicht, was es mit der Überbuchung auf sich hat. Bei Überbuchung ist der Flieger so voll, dass man ggf. vor der Tür bleibt.

es gab keine Überbuchung. Die TE hat nur die volle Aufmerksamkeit des VFT gefordert ;) wahrscheinlich gab's zwischendurch einen Wechsel von A343 auf A333/LX und zurück zum A343 und die Sitze sind zwischendurch rausgeflogen, jemand hat aber zwischendurch nicht mal die Buchung überprüft und Änderungen mitbekommen. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und kann nicht mehr befreit werden
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.662
das machen alle Airlines so, keine wird sich darauf festlegen, dass du Anspruch auf einen bestimmten Sitz hast.
Nüchtern betrachtet, zweifelsohne. Mich ärgert aber die Art, wie man mit den Kunden umgeht. Ich finde das Verhalten der Airline herablassend, arrogant - ohne Kunde gäbe es die Airline nicht, die LH-Gruppe tut aber eher so "selber schuld, wenn du mit uns fliegst, dann fliegst du halt nicht mehr mit uns, wir haben genügend andere Kunden".

Kommentarlos umbuchen ohne Erklärung, alles abschmettern ob berechtigt oder nicht. Man könnte dem Kunden irgend eine Geste anbieten, damit er doch wieder gute Laune hat, aber nichts. Wenn man sich überlegt, was die Beantwortung der Kundenreklamation kostet, da wäre die Rückerstattung der 40 Franken billiger gekommen.

Es ist ja nicht so, dass ich nur eine Kategorie wählen kann, sondern ich wähle explizit einen Sitzplatz, daraus leite ich mir natürlich einen Anspruch ab.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.317
961
Ich verstehe immer noch nicht, was es mit der Überbuchung auf sich hat.

Das war der falsche Fachbegriff. Okay, kannst du damit leben?

Es war eben nicht der Flieger als solches überbucht, aber die Sitzplatzreservationszuschläge für diese zwei Plätze doppelt verkauft. Und da ist es ziemlich dreist zu erklären, man habe mit diesem Zuschlag nur für irgendeinen Platz in der gleichen Kategorie bezahlt, den man auch ohne Zuschlag bekommen hätte.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
936
339
HAM - PRM
Also, bei der LH steht direkt bei der Sitzplatzauswahl

"Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Sitzplatzreservierung, entweder kostenlos oder gegen Zahlung, nur eine Sitzplatzeigenschaft (Fenster, Gang) und nicht eine konkrete Nummer bestätigt. Die Sitzplatznummer hat nur eine generische Bezeichnung. Wir behalten uns das Recht vor, aus operationellen oder Sicherheitsgründen, oder aus Gründen höherer Gewalt, die Sitzverteilung zu jeder Zeit zu ändern, auch nach Betreten des Flugzeugs."

Und das ist nun nicht sooo klein das man das nicht sieht.

Gruss
Hans
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.342
3.037
Das war der falsche Fachbegriff. Okay, kannst du damit leben?

Es war eben nicht der Flieger als solches überbucht, aber die Sitzplatzreservationszuschläge für diese zwei Plätze doppelt verkauft. Und da ist es ziemlich dreist zu erklären, man habe mit diesem Zuschlag nur für irgendeinen Platz in der gleichen Kategorie bezahlt, den man auch ohne Zuschlag bekommen hätte.
Dann bezahlt man keinen Zuschlag und heult rum, dass man getrennt in der Mitte saß. Joah, einen Tod stirbt man immer.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.317
961
Genau, darum bezahle ich nur ganz selten Sitzzuschläge, praktisch nur bei sogenannten Billigfliegern, dort klappt das eigentlich auch immer.

Aber jemandem, der das nicht weiss, wird eben ein bestimmter Platz suggeriert. Ma könnte ja auch ehrlich schreiben:

"Gegen einen Aufpreis von 30 Talern dürfen Sie betreffend Sitzplatz einen unverbindlichen Wunsch in ihrer gebuchten Kategorie angeben. Bitte beachten Sie, dass die Wunscherfüllunsquote bei den begehrten Plätzen zuvorderst eher klein ist, darum empfehlen wir, um die höchstmögliche Kundenzufriedenheit zu gewähren, möglichst unattraktive Plätze zu wählen."

Also, bei der LH steht direkt bei der Sitzplatzauswahl

Toll, sollen wir jetzt bei jeder Edelweiss-Buchung auf der Lufthansa-Seite nach den Regeln suchen?

Für Edelweiss wäre die Sache recht einfach gewesen: Rückerstattung dieser Gebühr, die Kunden um Entschuldigung bitten und einen Gutschein dazulegen. Schon wäre die Sache gegessen und die Kunden zufrieden.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.117
10.159
LEJ
Es geht auch so, wie mir einst widerfahren. Am BKK (BKK-FRA oder war es AMS?) in Y mit CI wurde mir beim einsteigen in etwa so gesagt: Leider können wir Ihnen die beim checkin vergebenen Sitzplätze nicht geben und haben Ihnen andere zugewiesen, es sind die Plätze 5A und 5C.
Oder bei MH (SGN-KUL-DPS in Y) vor Corona nach dem einsteigen am KUL, nachdem ich meinen Fensterplatz mit einem Kind mit Gang getauscht habe. FB: Oh, sie sind sehr freundlich und groß. Setzen sie sich, wenn sie wollen in diese Reihe (Notausstieg), da ist mehr Platz.

Zum eigentlichen Thema: Wenn es nur eine Kategorie mit F, M, G gibt, weshalb dann (auch bei LH) der erhebliche Preisunterschied zu Bulkhead oder Notausgangsplatz. Die sind mit Sicherheit keine extra Kategorie.

Ich halte das Thema für wichtig und für juristisch klärungswürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.317
961
FB: Oh, sie sind sehr freundlich und groß. Setzen sie sich, wenn sie wollen in diese Reihe (Notausstieg), da ist mehr Platz.
Das ist wieder etwas anderes. Da wurde, nachdem alle Plätze verteilt wurden, jemanden ein noch freier Platz angeboten. Das gibt es öfters und lässt keinen Verlierer zurück. Bei Air Asia wurde mir auch schon angeboten, vorne in den teureren roten Reihen zu sitzen, damit ich nicht mitten zwischen den lärmenden Jungs in Badehosen und Flip-Flops sitzen musste. Ich habe dankend abgelehnt, weil ich hinten drei Plätze für mich hatte - die Jungs sind schon vor dem Start eingeschlafen.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.117
10.159
LEJ
Das ist wieder etwas anderes.
Vergleiche und Ähnlichkeiten hinken nahezu alle.
Mir ging es darum, aufzuzeigen, dass es auch anders geht und Service über die Pflicht hinaus nicht immer ein Fremdwort ist.
Sei es drum, das eigentliche Thema ist mE schon klärungsbedürftig..
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.569
9.729
FRA / FMO
Zum eigentlichen Thema: Wenn es nur eine Kategorie mit F, M, G gibt, weshalb dann (auch bei LH) der erhebliche Preisunterschied zu Bulkhead oder Notausgangsplatz. Die sind mit Sicherheit keine extra Kategorie.
Woher nimmst du das es nur F, M und G gibt? M wird im Zitat nicht mal aufgeführt. Damit kann die Liste ja nicht vollständig sein.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.117
10.159
LEJ
Woher nimmst du das es nur F, M und G gibt? M wird im Zitat nicht mal aufgeführt. Damit kann die Liste ja nicht vollständig sein.
Aus den ABB der LH:
Sitzplatzreservierung

5.4.1. Auf einigen Lufthansa-Flügen steht Ihnen die Möglichkeit der vorherigen Sitzplatzreservierung zur Verfügung. Im Rahmen dieses Service können Sie – soweit verfügbar – eine bestimmte Sitzplatzkategorie (Gang-, Fenster- oder Mittelplatz, Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit) wählen. Dieser Service ist je nach Art des Sitzplatzes für einige Buchungsklassen kostenpflichtig. Eine Verpflichtung zur (kostenpflichtigen) Sitzplatzreservierung besteht nicht.

Swiss Auszug:

5.4 Sitzplätze​

5.4.1 Kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen: Wenn Sie für Ihre Sitzplatzreservierung bezahlt haben, haben Sie ein Anrecht auf eine bestimmte Sitzplatzkategorie (Standardsitz, bevorzugter Sitzplatz, Sitzplatz mit extra Beinfreiheit, Privacy seat). Auf Kontinentalflügen garantieren wir Ihnen nach Wunsch einen Platz am Fenster, am Gang oder einen Mittelsitz. Im Fall einer Umbuchung durch uns (ausser bei kostenlosen Upgrades), einer Flugstornierung oder bei Änderungen, die wir aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder anderen Gründen vornehmen müssen, erstatten wir Ihnen Ihre Reservierungsgebühr zurück, falls die von Ihnen gewünschte Sitzplatzkategorie nicht verfügbar ist. Wenn Sie Ihr Ticket selbst stornieren oder umbuchen, wird die Reservierungsgebühr nicht erstattet.
5.4.2 Kostenlose Reservierungen: Im Falle einer kostenlosen Sitzplatzreservierung bemühen wir uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Wir können Ihnen jedoch keinen speziellen Sitzplatz garantieren. Änderungen eines zugewiesenen Sitzplatzes können je nach gewähltem Tarif kostenpflichtig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Zuweisung der Sitzplätze jederzeit, auch noch nach dem Boarding, zu ändern. Dies kann aus ablauf- oder sicherheitstechnischen Gründen notwendig sein.

Quelle: https://www.lufthansa.com/de/de/befoerderungsbedingungen

Bei Edelweiss sieht es wieder anders aus.

Die Buchungsseite von Edelweiss sagt das:

"Edelweiss Optionen​

Nachfolgend können Sie für Ihren bereits gebuchten Flug die Optionen Sitzplatz, Sportgepäck, Über- oder Zusatzgepäck sowie Sondermahlzeiten hinzufügen. Für das Hinzubuchen von Optionen müssen Sie im Besitz einer gültigen Flugbuchung auf den Edelweiss Strecken sein. Die Optionen können bis vier Tage vor Abflug hinzugebucht werden. Bitte geben Sie Ihre gebuchte Strecke ein:"

Das sieht für mich sehr nach Buchung aus, auch in den ABB.



Je nach Airline in der Gruppe ist alles etwas anders "umschrieben", so ganz sauber erscheint es mir nicht. Jeder der also bucht und eine Reservierung des Sitzplatzes vornimmt, muss sich erstmal die ABB der Airlines durchlesen und darf sich nicht auf einen allgemeinen Buchungsvorgang berufen. Der Wenigflieger "bucht " gemäß der Buchungsseite einen Sitzplatz und bezahlt dafür.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Ich bin ja immer wieder über das VFT-Verständnis von AGB erstaunt. Hier scheint die Vorstellung vorzuherrschen, dass AGB quasi Gesetzeskraft haben und die Airlines als Urheber grundsätzlich alles reinschreiben können, was sie bevorteilt, wenn man es nur gelesen und unterschrieben hat. Wenn die AGB-Welt so schlicht wäre, bräuchte es das AGB-Recht als Teilmaterie des Verbraucherrechts nicht....

Grundsätzlich ist es schon eine AGB-rechtlich interessante Frage, ob dann, wenn einem marketingtechnisch ein Wunschsitzplatz versprochen wird, den ich zudem auch selbst in der Buchungsmaske auswählen kann, das Kleingedruckte in den AGB, dass das alles gar nicht so gemeint ist, wirksam ist. Ich würde mal tippen, dass Airlines da zurückhaltend sind, das auszuprozessieren, und im Zweifel ohne Anerkennung einer Rechtspflicht blablupp zahlen, wenn eine Klage ins Haus flattert....