LX: Edelweiss/Swiss verweigern Entschädigungen

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bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
646
69
Bodensee
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Dann bin ich ja mal gespannt. Ich habe vor einiger Zeit bei der Swiss eine Entschädigungsforderung angefragt aufgrund einer Flugannulation (Abflug ab Nicht-EU Flughafen nach Zürich) .. Bin gespannt was rauskommt und werde dann hier berichten. Cheers & schönen Abend noch.

Kannst Du vergessen. Ich hatte flighright beauftragt, die Entschädigung für einen wegen technischem Defekt gestrichenen Flug von NRT nach ZRH in C bei der SWISS einzufordern und trotz Anwalt und Klage vor Gericht kam nichts dabei raus. Das Gericht hat den Fall einfach eingestellt mit Hinweis auf die nicht geltenden Fluggastrecht bei Ziel in der Schweiz (und nicht in der EU). Flightright war dann das Kostenrisiko der Berufung zu hoch.

Mal davon abgesehen hat SWISS sich in Tokio stundenlang dumm gestellt und sich geweigert die Passagiere auf andere Flüge umzubuchen - nicht mal auf LH. Klares Ziel war die Passagiere nach einer Nacht in Tokio mit dem reparierten Flieger zurück in die Schweiz zu fliegen.

Einfach Konsequenz: SWISS sieht mich nie mehr an Bord.
 

sandy10

Aktives Mitglied
01.11.2012
146
2
ZRH
Hallo zusammen
Habe jetzt die folgende Meldung von Swiss erhalten - meint ihr sollte ich hier flightrights einschalten? Die Verpflegungspauschale von CHF 27 pro Passagier werden sie mir vergüten.

Der Grund für die Annullierung Ihres Fluges war ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Flugzeug. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Ein solcher Defekt tritt jedoch sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen noch zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugunregelmäßigkeit lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.


 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.916
BRU
Noch ein mal schreiben, schließlich lügt LX hier mal wieder. Technischer Defekt ist ganz klar kein außergewöhnlicher Umstand und daher müssen sie zahlen.

Wobei aber auch das nicht ausdrücklich in der Verordnung steht, sondern in irgendwelchen Gerichtsurteilen.... Die wiederum in der Schweiz nicht gelten.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Flightright hat mir auf einen ähnlich gearteten Fall so geantwortet:
Sie hatten uns mit der Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche gegen Swiss Global Airlines beauftragt. Da die Fluggesellschaft eine Zahlung verweigert hat, müsste Ihr Anspruch jetzt gerichtlich durchgesetzt werden. Da uns dies in Ihrem Fall nicht möglich ist, beenden wir die Bearbeitung heute. Sie müssen nichts bezahlen - wir tragen sämtliche Bearbeitungskosten.

Unser Entschädigungsrechner prüft, ob der Fall unter die Fluggastrechteverordnung fällt und ein Anspruch besteht. Unser System kann jedoch nicht die individuelle Prüfung durch unsere Rechtsexperten ersetzen, die ermitteln, ob der Anspruch letztendlich auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

In den letzten Monaten mussten wir in verschiedenen Gerichtsverfahren in der Schweiz erkennen, dass die Schweizer Gerichte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und somit auch die Anwendung der Europäischen Fluggastrechteverordnung größtenteils ablehnen. Begründet wird dies damit, dass die Schweiz kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist und deswegen die EU-Fluggastrechteverordnung nur eingeschränkt gilt. In Ihrem Fall mussten wir feststellen, dass wir derzeit keine Möglichkeit für eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung in der Schweiz sehen.
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Ich wusste nicht, dass die Schweizer Airlines sich nicht an die EU Fluggastbestimmungen halten muss. Ich halte es somit als legitiem, dass sich die Airline an das geltende Recht beruft und nicht bezahlt.
 

negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
261
83
Ich wusste nicht, dass die Schweizer Airlines sich nicht an die EU Fluggastbestimmungen halten muss. Ich halte es somit als legitiem, dass sich die Airline an das geltende Recht beruft und nicht bezahlt.

Die Schweizer Airlines müssen sich sehr wohl an die EU Fluggastbestimmungen halten. Das Problem ist aber, dass die Gerichte in der Schweiz die bereits vorhandenen Urteile aus dem EU-Raum nicht beachten und die EU Fluggastbestimmungen eigenständig interpretieren.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.065
2.662
Kloten, CH
Die Schweizer Airlines müssen sich sehr wohl an die EU Fluggastbestimmungen halten. Das Problem ist aber, dass die Gerichte in der Schweiz die bereits vorhandenen Urteile aus dem EU-Raum nicht beachten und die EU Fluggastbestimmungen eigenständig interpretieren.

Und genau darin liegt das Problem bei grossen Verspätungen, welche von Schweizer Gerichten offensichtlich kundenunfreundlicher gehandhabt wurden.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.916
BRU
Ähnliches könnte auch für die Technicals gelten - dass das keine außerordentlichen Umstände sind, geht meines Wissens auch auf EuGH-Urteile zurück.

Wobei die Einschränkungen aber, wenn ich das richtig verstehe, nur für Flüge von/nach ZRH gelten. Nicht aber für Umsteigeverbindungen EU-ZRH-EU. Wo ja i.d.R. auch nicht die Schweizer Gerichte, sondern die Gerichte am Wohnsitzort des Pax zuständig sind.

Mir hat LX vor ein paar Monaten auch ohne irgendwelche Ausreden zu suchen die 400 Euro gezahlt, als ich wegen eines verpassten Anschlusses in ZRH über 7 Stunden verspätet am Endziel ankam.
 
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NicuMD11

Erfahrenes Mitglied
08.07.2012
1.005
279
Bern/Pristina
Das ist in der Tat schräg, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.

2014 war ich von einer Verspätung auf PRG-BSL betroffen. Ein Jumbolino hat gestreikt, so musste aus ZRH ein Neuer her. Das dauerte natürlich.

Nachdem schon über 5 Stunden Verspätung angezeigt waren, habe ich am Schalter eine Umbuchung via MUC erwirkt und bin dann ca. 4 Stunden zu spät in BSL gelandet. Trotzdem habe ich das "Zibelemärit" (Zwiebelmarkt, Jahrmarkt, Bern) verpasst und konnte im Prinzip nach Ankunft in BRN beim Aufräumen helfen..

In diesem Fall konnte ich mir die EUR 250 auch nur durch Anwalt und Gericht holen. LX hat sich dabei konsequent stur gestellt, bis die Klage bei denen eintrudelte. Schliesslich knickten Sie ein und zahlten freiwillig.
 

sandy10

Aktives Mitglied
01.11.2012
146
2
ZRH
Update: Ich war im zweiten Anlauf erfolgreich und bekomme nun die 250 Euro pro Passagier von der LX erstattet über :)
 
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bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
646
69
Bodensee
Heute kam eine Nachricht von Flightright zu meinem Fall (Details: http://www.vielfliegertreff.de/swis...erweigern-entschaedigungen-2.html#post2088223).

Guten Tag Herr xxxxxx,

gern möchten wir auf Ihren Fall gegen Swiss noch einmal zurückkommen. Für die große Verzögerung in Ihrem Fall möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich entschuldigen. Solche äußerst lange Bearbeitungszeiten sind für Flightright auf keinen Fall typisch und gern möchten wir zu den Gründen ausführlich Stellung nehmen.

Bei der Durchsetzung der Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung steht Flightright oft vor vielen unerwarteten Schwierigkeiten. Die außergerichtlichen Schritte haben in Ihrem Fall leider zu keinem Erfolg geführt. In Ihrem Fall wäre eine Klageerhebung nur in der Schweiz möglich. In den letzten Monaten mussten wir leider in verschiedenen Gerichtsverfahren erkennen, dass die Schweizer Gerichte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und somit auch die Anwendung der Europäischen Fluggastrechteverordnung größtenteils ablehnen.

Begründet wird die aktuell geltende Rechtsprechung damit, dass die Schweiz kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist und deswegen die EU-Fluggastrechteverordnung und die vom EuGH entwickelte ständig sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung nur eingeschränkt gelten. Nach dieser Logik soll auf Flüge aus der Schweiz nach außereuropäischen Drittstaaten die Fluggastrechteverordnung nicht anwendbar sein.

Deshalb sehen wir nach Rücksprache mit unseren Vertragsanwälten keine Möglichkeit, Ihren Anspruch in der Schweiz gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Garantie, dass sich dies in den kommenden Monaten ändert, können wir Ihnen leider nicht geben. Deshalb werden wir Ihren Fall kostenfrei beenden.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen keine erfreulichere Nachricht übermitteln konnten. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen aus Potsdam
Hxxxxx Sxxxx
Rechtsabteilung

Flightright – Die Nr. 1 für Fluggast-Rechte


Da gibt es nur eine Reaktion - Nie mehr SWISS!
 
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megachucky

Reguläres Mitglied
29.01.2014
56
0
Hatte neulich wegen Verspätung einen Anschlussflug in ZRH verpasst und musste dort übernachten.

In dem Moment war mir am Anfang auch gar nicht bewusst, dass ZRH nicht EU ist :) Hab dann etwas gegoogelt und rausgefunden, dass SWISS dennoch oft die EU Regeln ebenfalls anwendet.

Hab mich direkt an SWISS gewendet (ohne Flightright oder ähnliches). Mit so nem Anschreiben-Template wie ich es bei Google gefunden habe (und ergänzt, dass ich SEN bin). 2 Tage später kam schon die Zusage, dass ich die 250€ überwiesen bekomme. 1 Woche später war das Geld auf meinem Konto.

Gibt also auch positive Beispiele. Meine Lesson learned: Erstmal ohne Flightright et al probieren... (Freundlich, aber direkt fordernd)
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
2.018
1.905
Wenn Du von/nach EU fliegst macht LX das auch. Sie weigern sich aber wenn der Flug Non-EU nach CH geht. Was war das Routing in Deinem Fall?
 

sandy10

Aktives Mitglied
01.11.2012
146
2
ZRH
@Taenkas: In meinem Routing von Non-EU nach CH war das der Fall und die Entschädigung wurdr trotzdem ausbezahlt. Gruss
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
@Taenkas: In meinem Routing von Non-EU nach CH war das der Fall und die Entschädigung wurdr trotzdem ausbezahlt. Gruss
Was war der Grund? Die EU-Verordnung gilt ja in der Schweiz auch sinngemäß, nur die Auslegung der Verordnung durch den EuGH wird nicht übernommen. Bleibst du auf Non-EU -> CH wegen einer Überbuchung stehen gibt es die Entschädigung. Ist es auf ZRH-sonstwo ein technical, dann gibt's keine Entschädigung, da die CH-Rechtssprechung einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand akzeptiert. Auch die Äquivalenz große Verspätung = Annullierung gilt in der Schweiz IIRC nicht - also gibts nur Geld bei Flug gestrichen, nicht aber bei Flug
 

m87

Neues Mitglied
04.05.2012
17
0
Mein Fall ist auch seit fast zwei Jahren bei Flightright hängig, gibt wohl nichts. Technischer Defekt eines Avros in Florenz, wir waren bereits im Bus zu boarden und mussten wieder aussteigen. Der Defekt konnte nicht so schnell behoben werden, am nächsten Morgen wurde eine andere Maschine aus Zürich eingeflogen, die uns abgeholt hat.
Begründung von Swiss ebenfalls: Defekt = aussergewöhnlicher Umstand.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Mein Fall ist auch seit fast zwei Jahren bei Flightright hängig, gibt wohl nichts. Technischer Defekt eines Avros in Florenz, wir waren bereits im Bus zu boarden und mussten wieder aussteigen. Der Defekt konnte nicht so schnell behoben werden, am nächsten Morgen wurde eine andere Maschine aus Zürich eingeflogen, die uns abgeholt hat.
Begründung von Swiss ebenfalls: Defekt = aussergewöhnlicher Umstand.
Wenn mich nicht alles täuscht, liegt Florenz in der EU. Damit gilt die EU-VO und das europäische Recht, nicht das verkrüppelte CH-Recht. Dir steht also die volle Entschädigung zu.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Heute kam eine Nachricht von Flightright ...

Meines Erachtens zeigt dies sehr genau, wie diese Portale arbeiten. Wenn es 100% klar ist, dass es eine Entschädigung gibt, dann unterstützen die Portale gerne. Sprich man erleichtert den geschädigten Pax um einen Teil seiner Entschädigung. Wäre der Pax etwas mutiger oder nur gering ausdauernder, bekäme er 100% der Entschädigung.
Man zockt also nicht Airlines ab, sondern geschädigte Paxe.

Kommt nur ein kleines Risiko dazu, sagt man "Nö, Danke". Alles andere ist Werbeversprechen!

Widerlich!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Es ist diesen Anbietern halt gelungen, in der Öffentlichkeit nicht als das wahrgenommen zu werden, was sie sind: Inkassounternehmen, mithin eine nicht besonders symphathiebehaftete Branche. Ich gehe davon aus, dass im Falle einer Umfrage "was ist Flightright etc.?" mit den Antwortmöglichkeiten "a) ein gewerbliches Inkassounternehmen" oder b) "eine Verbraucherschutzorganisation" die Antwort zu einem großen Teil, womöglich gar überwiegend, b) lauten würde.