Oh nein, bitte keinen Amazon Visa Thread die Zweite. Wizzard hat dich, Ancel - mutmaßlich selbsterklärter Hobbyjurist - richtigerweise korrigiert.
Was hat das mit dem Diskurs im Amazon-Thread zu tun? Ich habe den Eindruck, dein Kommentar hier nur, um deinem Ärger aus dem Amazon-Thread Platz zu schaffen. Ich stimme wizzards Beitrag doch zu, habe ihn sogar gelikt. Mit "formaler" meinte ich dabei nicht, dass man das Verb von "fordern" auf "bitten" ändern sollte, sondern, dass man idealerweise die Grundlage seines Anspruchs (Grundprinzip der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSG-VO) direkt in seine Forderung mit aufnehmen sollte (daher ja auch das angehangene Beispiel). Die DSG-VO setzt meines Wissens keine besonderen Formvorschriften heraus, daher ist es egal, ob man bittet, fordert, beantragt oder wünscht. Was zählt ist der erkennbare Wille. Ich bin im Übrigen kein Hobbyjurist, sondern Volljurist.
Die Mühen eines Sachbearbeiters interessieren bei einer solchen Art Anfrage im Übrigen auch nicht.
Es geht auch nicht um seine Mühen. Man kommt nur besser durchs Leben, wenn man nicht in Hände beißt, die einen füttern. Und wenn man sich das Wohlwollen durch eine scharfe Formulierung verspielt, kann der ganze Prozess sich schon mal in die Länge ziehen. "Melden Sie sich bitte bei der und der Stelle", "Da müssen sie uns was schriftlich übermitteln" etc... Das erfordert dann
Egal ob du bittest oder forderst.
Damit widersprichst du dir doch selbst? Wenn es egal ist ob ich bitte oder fordere, dann hat mich wizzard, wie du im selben Beitrag zuvor ja geschrieben hattest, eben nicht "richtigerweise korrigiert", da es schlichtweg egal ist, wie ich meinen Willen erkläre, solange er eindeutig ist.
Ich selbst wollte auch nicht belehrend korrigieren, sondern lediglich vorschlagen, die Formulierung etwas zu verändern. Wie tcu99 richtigerweise schrieb, kann man ganz formlos auch nur schreiben "Bitte löschen Sie alle Anfragen in meinem Schufa-Datensatz xy, die älter sind als 11 Tage, da sie nach dem Grundprinzip der Datensparsamkeit aus Art. 5 DSGVO nicht mehr erforderlich gespeichert werden.".