im Beförderungsvertrag wird nichts von QSuites stehen
Im Angebot das zum Abschluss des Beförderungsvertrages geführt hat, wird diese Leistung "versprochen". Vermutlich gilt das nicht als juristisch "zugesichert", da wir akzeptieren das bei Werbung und Internetauftritt gelogen wird dass sich die Balken biegen...
Wenn du z.B. bei Google Flights guckst, wird dir "Eigene Suite" (Statt "Lie-Flat-Sitz") angeboten, das ist für mich eine verbindliche Leistungszusicherung (auch wenn, wie oben gesagt, die AGBs regeln dass sich dieses Detail ändern kann, so dass QR juristisch voll auf der sicheren Seite ist). QR selbst gibt diese explizite Information auf ihrer Homepage nicht. Sie steht auch nicht in der Buchungsbestätigung. Die QR Homepage suggeriert allerdings, dass die QSuite inzwischen der neue Standard ist, ähnlich wie es z.B. United mit den Polaris-Sitzen oder KLM mit den neuen Business Sitzen macht. Man muss schon sehr ins Kleingedruckte gehen, um zu sehen dass es auch noch andere Sitze gibt.
Um es also nochmal anders zu formulieren: Wenn die in dem dem Bevörderungsvertrag zugrundeliegenden Angebot zugesagten Leistungen nicht erbracht werden, hast du Anspruch auf Entschädigung. Der Beförderungsvertrag regelt mehr als von A nach B, und das Angebot ist (mit allen Details) impliziter Bestandteil des Vertrags. Die Airline legt dir ja keinen seitenlangen Vertrag mit allen Details zum unterschreiben vor (wie z.B. beim Autokauf).
Wenn es (wie im konkreten Fall) in den AGBs ausdrücklich geregelt ist, das bestimmte Elemente des Angebots nicht verbindlich sind (eingesetztes Gerät, Sitzplatz etc.), und ausserdem QSuite nicht explizit zugesichert wurde, hast du Pech.
Dir steht der Transport von A nach B in der gebuchten Reiseklasse zu.
Wobei es einer Airline wohl freisteht zu definieren, welcher Sitz nun welche Reiseklasse ist. Stichwort moveable divider... Ein Sitz kann auf Flug LH1986 ein Business Sitz sein, und auf LH1987 ein Economy Sitz. Je nach Airline ist er sogar 100% identisch, da nicht mal in Business die Mittelsitze frei bleiben (z.B. bei AF oder AY in den Embraers, wenn von Hop! oder Nordic Regional operiert), man also auch in der Reiseklasse "Business" einen Sitznachbarn hat.
Ich vermute, selbst wenn eine Airline aus triftigen Gründen auf der Langstrecke ein Flugzeug mit 100% Economy-Bestuhlung benutzen muss, können sie die vorderen Sitzreihen als "Business Class" deklarieren, solange der Service einen deutlichen Unterschied macht.