Einreise USA mit Partner und gemeinsamen Kind. Nicht verheiratet.

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.645
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Bei der Unterschrift zu einer zulässigen Körperverletzung im medizinischen Sinne wird angenommen, daß der unterschreibende Elternteil dies mit der Einverständnis des anderen Elternteils tut.

Herr Doktor, Herr Doktor.....
So einfach ist es vielleicht beim Hausarzt, aber im Krankenhaus schon nicht.

Für den Fall, dass nur ein Elternteil persönlich anwesend ist, und damit nur eine Einwilligungserklärung vorliegt, hat die Rechtsprechung Ausnahmefälle des grundsätzlichen Erfordernisses der gemeinsamen Einwilligung zugelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat diese 2015 auch für Ärzte leicht verständlich :p zusammengefasst:

Ausnahmefall 1:
Bei Routinefällen wie beim Hausarzt darf der behandelnde Arzt- bis zum Vorliegen entgegenstehender Umstände davon ausgehen, dass der erscheinende Elternteil die Einwilligung wirksam für beide Eltern erteilen darf.

Ausnahmefall 2:
Bei Eingriffen der schwereren Art die mit nicht unbedeutenden Risiken verbunden sind, muss sich der aufklärende Arzt vergewissern, ob der erscheinende Elternteil die Ermächtigung zur Abgabe der Einwilligung des anderen Elternteils erhalten hat, und wie weit diese Ermächtigung geht. Der Arzt darf aber, bis er Kenntnis von entgegenstehenden Umständen hat, davon ausgehen, dass der erscheinende Elternteil wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.

Ausnahmefall 3:
Bei schwierigen mit weitreichenden Konsequenzen verbundenen Entscheidungen über die Behandlung des Kindes, etwa einer Herzoperation, muss sich der behandelnde Arzt positiv davon vergewissern, dass der abwesende Elternteil mit dem Eingriff einverstanden ist.

Dazu kommt ab einem gewissen Alter die Zustimmung des minderjährigen Kindes selbst.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.902
1.609
Howard Johnson
Herr Doktor, Herr Doktor.....
So einfach ist es vielleicht beim Hausarzt, aber im Krankenhaus schon nicht.

Für den Fall, dass nur ein Elternteil persönlich anwesend ist, und damit nur eine Einwilligungserklärung vorliegt, hat die Rechtsprechung Ausnahmefälle des grundsätzlichen Erfordernisses der gemeinsamen Einwilligung zugelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat diese 2015 auch für Ärzte leicht verständlich :p zusammengefasst:

Ausnahmefall 1:
Bei Routinefällen wie beim Hausarzt darf der behandelnde Arzt- bis zum Vorliegen entgegenstehender Umstände davon ausgehen, dass der erscheinende Elternteil die Einwilligung wirksam für beide Eltern erteilen darf.

Ausnahmefall 2:
Bei Eingriffen der schwereren Art die mit nicht unbedeutenden Risiken verbunden sind, muss sich der aufklärende Arzt vergewissern, ob der erscheinende Elternteil die Ermächtigung zur Abgabe der Einwilligung des anderen Elternteils erhalten hat, und wie weit diese Ermächtigung geht. Der Arzt darf aber, bis er Kenntnis von entgegenstehenden Umständen hat, davon ausgehen, dass der erscheinende Elternteil wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.

Ausnahmefall 3:
Bei schwierigen mit weitreichenden Konsequenzen verbundenen Entscheidungen über die Behandlung des Kindes, etwa einer Herzoperation, muss sich der behandelnde Arzt positiv davon vergewissern, dass der abwesende Elternteil mit dem Eingriff einverstanden ist.

Dazu kommt ab einem gewissen Alter die Zustimmung des minderjährigen Kindes selbst.

*prust*

Danke für die Ergänzung. Ich hatte (für die Laien) dies komprimiert. Wahrscheinlich unter der fehlerhaften Prämisse, daß eigentlich bei weitreichenden Eingriffen wohl kaum nur ein Elternteil dabei sein wird.
Auch während meiner langdauernden Zeit im KH :p in führender Position :kiss: gingen wir immer bei suspekten Einverständniserklärungen der Sache auf den Grund.
Gesunder Menschenverstand hilft eigentlich schon immer.

Aber - wie immer - konstruktive Kritik ist gerne gesehen :eek:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
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*prust*

Danke für die Ergänzung. Ich hatte (für die Laien) dies komprimiert. Wahrscheinlich unter der fehlerhaften Prämisse, daß eigentlich bei weitreichenden Eingriffen wohl kaum nur ein Elternteil dabei sein wird.
Auch während meiner langdauernden Zeit im KH :p in führender Position :kiss: gingen wir immer bei suspekten Einverständniserklärungen der Sache auf den Grund.
Gesunder Menschenverstand hilft eigentlich schon immer.

Aber - wie immer - konstruktive Kritik ist gerne gesehen :eek:

Das Problem ist - und das vergessen viele Deiner Kollegen - Du musst z.B. bei eine Narkose expressis verbis fragen ob der andere Elternteil zugestimmt hat und das solltest Du auch dokumentieren. Ich würde die Frage und die Dokumentation mit Ausnahme der normalen Hustensprechstunde eigentlich immer anraten. Kostet nichts und sichert ab.Und auch bei schweren Sachen ist nicht immer zwingend der andere Elternteil dabei - das geht in der Realtität nicht immer. Aus Sicht des Arztes: Fragen, sichern und dokumentieren (auch wenn ihr das oft doof findet)
 
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tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.153
32
Casa Grande/Arizona
"Zitat von eldiablo
Aber, soweit ich mich erinnern kann
wenn die Bundespolizei (oder jede andere Grenzpolizei in Schengen Raum) den Pass ausliest, da steht doch drauf bei Minderjährigen wer das Sorgerecht hat, ...."


Im Chip der deutschen maschinenlesbaren Reisepässe (Kinder ab 12 Jahren) sind nur die Daten erfasst und daher nur auslesbar, die auch so les- und sichtbar sind.

Namen der Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. werden nicht erfasst.

Soweit die Auskunft des Passamtes von heute.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.210
2.810
Europa
Kleines Update
Habe mit den Mann, einer Freundin von meiner Schwester telefoniert, der in Tessera Flughafen in Venedig für die GdF Arbeitet (Grenzpolizei)
In den meisten Fälle ist Fingerspitzengefühl gefragt und Erfahrung, man wird aber für solche Fälle Trainiert und geschult
Bei den Italienischen Pässe bekommt die Italienische Behörde mehr Infos, auch bezüglich Sorgerecht usw..., bei den Schengen Pässe die Infos die im Pass auch lesbar sind, bei den Amerikanische Pässe nur eine Nummer und diese Nummer wird dann, keine Ahnung mit welcher Zentrale verglichen

Normalerweise wird, bei der Ausreise von einen Elternteil zu der Heimat des Elternteil, immer nach einer Verpflichtungserklärung des anderes Elternteil gefragt, hier ist auch Fingerspitzengefühl gefragt, z.B. in Arabischen Länder muß eine Verpflichtungserklärung vorliegen, wenn das Kind nur mit einen Elternteil verreist, in anderen Länder hängt stark von der Person ab

Wie man sieht, gibt es keine richtige Richtlinie, es ist auch ein Kompliziertes Thema und trotzdem bin ich der Meinung, in diesen Fall sollte die EU eine Richtlinie aussprechen, auch zum Schutz des Kindes, denn mittlerweile sind wir ja alle vernetzt
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.645
Kleines Update
Habe mit den Mann, einer Freundin von meiner Schwester telefoniert, der in Tessera Flughafen in Venedig für die GdF Arbeitet (Grenzpolizei)
In den meisten Fälle ist Fingerspitzengefühl gefragt und Erfahrung, man wird aber für solche Fälle Trainiert und geschult
Bei den Italienischen Pässe bekommt die Italienische Behörde mehr Infos, auch bezüglich Sorgerecht usw..., bei den Schengen Pässe die Infos die im Pass auch lesbar sind, bei den Amerikanische Pässe nur eine Nummer und diese Nummer wird dann, keine Ahnung mit welcher Zentrale verglichen

Normalerweise wird, bei der Ausreise von einen Elternteil zu der Heimat des Elternteil, immer nach einer Verpflichtungserklärung des anderes Elternteil gefragt, hier ist auch Fingerspitzengefühl gefragt, z.B. in Arabischen Länder muß eine Verpflichtungserklärung vorliegen, wenn das Kind nur mit einen Elternteil verreist, in anderen Länder hängt stark von der Person ab

Wie man sieht, gibt es keine richtige Richtlinie, es ist auch ein Kompliziertes Thema und trotzdem bin ich der Meinung, in diesen Fall sollte die EU eine Richtlinie aussprechen, auch zum Schutz des Kindes, denn mittlerweile sind wir ja alle vernetzt

Da gebe ich Dir völlig Recht. Es würde aber bereits ausreichen, wenn man das vorhandene Regime nutzt: Internationale Geburtsurkunde, Pass und notarielle und überbeglaubigte Vollmacht (also Apostille) sind rechtlich gesehen in Deutschland erforderlich, es halten sich die Grenzer aber nicht dran.
 

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
549
158
LHR
Im Chip der deutschen maschinenlesbaren Reisepässe (Kinder ab 12 Jahren) sind nur die Daten erfasst und daher nur auslesbar, die auch so les- und sichtbar sind.

Namen der Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. werden nicht erfasst.

Soweit die Auskunft des Passamtes von heute.

Das stimmt zwar, aber die Grenzer können grundsätzlich schon noch zusätzliche Infos in ihrem System abrufen. Stichwort Schengen Information System (SIS) - ich werde z.B. immer mal an der Grenze nach meiner zweiten Staatsbürgerschaft gefragt, obwohl diese natürlich in keinem der beiden Pässe vermerkt ist.

Dort sind auch gewisse Informationen über andere Familienmitglieder verlinkt. Ob es allerdings auch Namen der Eltern usw. sind, weiß ich nicht.
 

tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.153
32
Casa Grande/Arizona
Das stimmt zwar, aber die Grenzer können grundsätzlich schon noch zusätzliche Infos in ihrem System abrufen. Stichwort Schengen Information System (SIS) - ich werde z.B. immer mal an der Grenze nach meiner zweiten Staatsbürgerschaft gefragt, obwohl diese natürlich in keinem der beiden Pässe vermerkt ist.

Dort sind auch gewisse Informationen über andere Familienmitglieder verlinkt. Ob es allerdings auch Namen der Eltern usw. sind, weiß ich nicht.

Im SIS gespeicherte Datensätze:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem

Inwieweit diese Angaben stimmen ist mir nicht bekannt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.645
Das stimmt zwar, aber die Grenzer können grundsätzlich schon noch zusätzliche Infos in ihrem System abrufen. Stichwort Schengen Information System (SIS) - ich werde z.B. immer mal an der Grenze nach meiner zweiten Staatsbürgerschaft gefragt, obwohl diese natürlich in keinem der beiden Pässe vermerkt ist.

Dort sind auch gewisse Informationen über andere Familienmitglieder verlinkt. Ob es allerdings auch Namen der Eltern usw. sind, weiß ich nicht.

Die Eltern sind nicht automatisch die Sorgeberechtigten und bei Passbeantragung gespeicherte Daten müssen auch nach ein paar Jahren nicht mehr richtig sein. Ändert im Übrigen nichts daran, dass nur ein Elternteil mit dem Kind erst einmal nicht alleine übr die Grenze darf
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.669
242
Nur eine anekdotische Erfahrung: dieselbe Konstellation wie beim Original-Poster, Schengen-Ausreise in MUC T1, vor ein paar Monaten. Längere Diskussion nebst dem Hinweis, dass eine Geburtsurkunde geboten wäre, um nachzuweisen, dass gerade beide Elternteile an der Kontrolle stehen. Wohl durch Beobachtung des "Papa" brabbelnden Kindes ging es dann doch weiter.
Bei der Einreise UK keine Fragen, auch nicht bei der Ausreise. Bei der Wiedereinreise in MUC T1 wurde länger in den Monitor geguckt (ich vermute ein Vermerk von der holprigen Ausreise), aber keine Nachfragen.

Ich bilde mir ein, dass an den Ausreiseschaltern auch irgendwelche diesbezüglichen Merkzettel hingen, aber ich hatte da dann aufgrund der Situation nicht mehr besonders achten können.
 
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