Einreise USA mit Partner und gemeinsamen Kind. Nicht verheiratet.

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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
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In den alten Reisepässen konnte man die Kids eintragen lassen (D). Das war einfacher.

Jetzt ist die internationale Geburtsurkunde und (zukünftig) Mamas OK dabei. Bin bisher einmal ex-D kontrolliert worden, als ich mit meinem Sohn und dessen minderjährigen Freund in die USA bin.

Bei einem fremden Kind habe ich immer eine von beiden Eltern unterschriebene Reisevollmacht mit Ausweiskopie und eine "Temporary Guardianship" dabei.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
1.607
Howard Johnson
Wir sollten beim Thema bleiben: 2 Erwachsene und 1 Kind.
Außerdem fällt mir gerade ein, daß die Geburtsurkunde ja nur die Herkunft bescheinigt, aber keinerlei Aussage über das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bietet.
Damit dürfte diese eigentlich wertlos sein!
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.286
687
HOQ/NUE/CGN
Wir sollten beim Thema bleiben: 2 Erwachsene und 1 Kind.
Außerdem fällt mir gerade ein, daß die Geburtsurkunde ja nur die Herkunft bescheinigt, aber keinerlei Aussage über das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bietet.
Damit dürfte diese eigentlich wertlos sein!

Nicht ganz, sagt sie doch aus, wer die Eltern sind. Sind dann beide bei der Reise dabei: alles gut. Reist nur einer (oder hat noch einen anderen Erwachsenen dabei), muss eine Vollmacht her.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Nicht ganz, sagt sie doch aus, wer die Eltern sind. Sind dann beide bei der Reise dabei: alles gut. Reist nur einer (oder hat noch einen anderen Erwachsenen dabei), muss eine Vollmacht her.

Nicht ganz. Genau betrachtet sagt sie nichts über das Sorgerecht aus. Auch beide Eltern können verfeindet sein - sehr hypothetisch - und nur einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. haben.
Außerdem bin ich mittlerweile sehr skeptisch gegenüber Kopien.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.091
2.679
Europa
Aber, soweit ich mich erinnern kann
wenn die Bundespolizei (oder jede andere Grenzpolizei in Schengen Raum) den Pass ausliest, da steht doch drauf bei Minderjährigen wer das Sorgerecht hat, denn für die Passaustellung, müssen die Sorgberechtigte unterschreiben

Somit, wenn ich mit meinen Sohn in MAD stehe und nach HAV ausreisen möchte (ist nur ein Beispiel), dann sieht der Spanische Grenzpolizist, dass mein Sohn, Sohn von Mario Rossi und Maria Rossi ist und das beide auch das Sorgerecht haben
Hätte das Sorgerecht Max Müller und Maxime Müller, da müsste der Spanische Grenzpolizist mich fragen ob ich die Vollmacht von Max Müller und Maxime Müller habe
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Meine Tochter hat 2019 einen Brasilianischen Pass bekommen, und da stehen nach wie vor die Namen von beiden Eltern drin, zusätzlich zur Reisevollmacht.

Ich habe insgesamt 4 in der Hand gehabt - und in keinem steht mehr der Name von Vater und Mutter drin. Allerdings kenne ich auch keinen von 2019, vielleicht wurde das ja wieder geändert - was in Brasilien wirklich sinnvoll ist, denn da braucht man ja andauernd den Namen von Vater und Mutter.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.787
4.615
Nimm es bitte nicht persönlich aber man merkt wirklich, dass Du Jurist bist...Fahrrad Führerschein für Kinder(y) Manchmal weiß ich gar nicht wie die Kinder früher groß geworden sind. Ok, ich gebe zu das hier auf dem Land die Uhren in dieser Hinsicht etwas anders ticken. Helikoptereltern sind mir zum Glück auch nur vom Hörensagen bekannt;)

Warum sollte ich das persönlich nehmen? Bin ich halt und ich gebe eine aus meinem Wissen richige Antwort und nicht die Antwort "wird schon gutgehen, brauchst Du nicht". Du gehst ja auch nicht zur Vorsorge, weil Du glaubst schlimm krank zu sei und Du trägst im Auto nicht den Gurt, weil Du glaubst gleich zu crashen. Wenn ich mir mir ein paar Blatt Papier den Seelenfrieden und vor allem die Sicherheit schaffen kann, wäre ich ziemlich mit dem Klammerbeutel gepudert, es nicht zu tun. Ich kann im Zweifel bei jedem Arzt und bei jedem wild gewordenen Südtiroler Gendarmen nachweisen, dass mein Kleiner meiner ist (auch wenn man das sehr schnell auch so sieht).
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Aber, soweit ich mich erinnern kann
wenn die Bundespolizei (oder jede andere Grenzpolizei in Schengen Raum) den Pass ausliest, da steht doch drauf bei Minderjährigen wer das Sorgerecht hat, denn für die Passaustellung, müssen die Sorgberechtigte unterschreiben

Somit, wenn ich mit meinen Sohn in MAD stehe und nach HAV ausreisen möchte (ist nur ein Beispiel), dann sieht der Spanische Grenzpolizist, dass mein Sohn, Sohn von Mario Rossi und Maria Rossi ist und das beide auch das Sorgerecht haben
Hätte das Sorgerecht Max Müller und Maxime Müller, da müsste der Spanische Grenzpolizist mich fragen ob ich die Vollmacht von Max Müller und Maxime Müller habe

Es reicht aber eine Unterschrift im Antrag aus (ich glaube aber nicht, dass das im Schengen System hinterlegt ist). Du verkennst im Übrigen, dass es nicht reicht, wenn einer der Sorgeberechtigten mit dem Grenzübertritt einverstanden ist. Es müssen aus sehr guten Gründen beide Sorgeberechtigten damit einverstanden sein. Und es weiß niemand am heutigen Tag, ob die Verhältnisse des Kindes bei Beantragung des Passes vor im Zweifel knapp sieben Jahren heute noch zutreffend (Scheidung, Adoption, Tod eines Elternteils und was auch immer)
 
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flying_mom

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03.11.2014
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Schau mal hier... irgendwie wird das kontrolliert, ob der Pass das hergibt, weiss ich nicht:

"Die Bundespolizei widmet Minderjährigen unabhängig davon, ob diese in Begleitung oder ohne Begleitung reisen, besondere Aufmerksamkeit. Beim Überschreiten einer Außengrenze werden Minderjährige bei der Ein- und Ausreise wie Erwachsene kontrolliert. Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

  • eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten."

Quelle: https://www.bundespolizei.de/Web/DE...isen-mit-Kindern/reisen-mit-kindern_node.html
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
1.607
Howard Johnson
Das hatte ich ja auch schon gefunden. Und zu Deinem davorigen Post, auch das ist klar.

Lücken sind hier schon extrem vorhanden.

Wäre mal wirklich interessant, ob der Paß tatsächlich die Informationen hergibt...

Was macht die BuPo im "begründeten" Verdacht?????????????????????????????

Und bis zu welchem Alter wird es hinterfragt? Meine 7jährige weiß sehr wohl, wer ihre Eltern sind, und wo die gerade sind.
 

eldiablo

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15.04.2019
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Es reicht aber eine Unterschrift im Antrag aus (ich glaube aber nicht, dass das im Schengen System hinterlegt ist). Du verkennst im Übrigen, dass es nicht reicht, wenn einer der Sorgeberechtigten mit dem Grenzübertritt einverstanden ist. Es müssen aus sehr guten Gründen beide Sorgeberechtigten damit einverstanden sein. Und es weiß niemand am heutigen Tag, ob die Verhältnisse des Kindes bei Beantragung des Passes vor im Zweifel knapp sieben Jahren heute noch zutreffend (Scheidung, Adoption, Tod eines Elternteils und was auch immer)

Vor einige Jahren, wollte eine Kubanerin, die mit einen Italiener getrennt lebt, nach Spanien in Urlaub und wollte die Tochter von Madrid aus nach Kuba nehmen
Die Tochter lebte mit den Vater zusammen und soweit ich mich erinnern kann, hatte der Vater auch das alleinige Sorgerecht, da die Mutter mehrere Monate im Jahr in Kuba verbrachte
Die Kubanerin, dachte, Sie konnte dann auch Spanien nach Kuba fliegen und wollte aus Madrid mit Iberia nach Havanna
Ging nicht, Sie durfte nicht fliegen, die Tochter hatte Italienischen und Kubanischen Pass und die konnte Schengen nicht verlassen.
Genauere Datails kenne ich nicht, habe die Geschichte oberflächlich auf Facebook verfolgt, kannte die Kubanerin aus früheren Zeiten

Wir sind vor 2 Jahren, aus der USA kommend mit Emirates in MXP gelandet und als die Italienische Finanza den Pass von mein Sohn eingescannt hat, konnte ich am Monitor den Namen meiner Frau erkennen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.787
4.615
Vor einige Jahren, wollte eine Kubanerin, die mit einen Italiener getrennt lebt, nach Spanien in Urlaub und wollte die Tochter von Madrid aus nach Kuba nehmen
Die Tochter lebte mit den Vater zusammen und soweit ich mich erinnern kann, hatte der Vater auch das alleinige Sorgerecht, da die Mutter mehrere Monate im Jahr in Kuba verbrachte
Die Kubanerin, dachte, Sie konnte dann auch Spanien nach Kuba fliegen und wollte aus Madrid mit Iberia nach Havanna
Ging nicht, Sie durfte nicht fliegen, die Tochter hatte Italienischen und Kubanischen Pass und die konnte Schengen nicht verlassen.
Genauere Datails kenne ich nicht, habe die Geschichte oberflächlich auf Facebook verfolgt, kannte die Kubanerin aus früheren Zeiten

Wir sind vor 2 Jahren, aus der USA kommend mit Emirates in MXP gelandet und als die Italienische Finanza den Pass von mein Sohn eingescannt hat, konnte ich am Monitor den Namen meiner Frau erkennen

Also italienischer Pass in Italien. Es ändert aber (zumindest mal bei deutschem Sorgerecht) nichts daran, dass zum Grenzübertritt die Zustimmung BEIDER Eltern vorliegen muss. Im Falle Deiner Kubanerin haben die Grenzer genau das verhindert, wo ein Risiko liegen kann. Hier ist auch so ein böser Fall, von dem es viele gibt:

https://www.focus.de/finanzen/recht...l-die-mutter-unterhalt-zahlen_id_5846937.html
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Das hatte ich ja auch schon gefunden. Und zu Deinem davorigen Post, auch das ist klar.

Lücken sind hier schon extrem vorhanden.

Wäre mal wirklich interessant, ob der Paß tatsächlich die Informationen hergibt...

Was macht die BuPo im "begründeten" Verdacht?????????????????????????????

Und bis zu welchem Alter wird es hinterfragt? Meine 7jährige weiß sehr wohl, wer ihre Eltern sind, und wo die gerade sind.

Zumindest fragen sie das Kind - sobald das Alter es hergibt, selbstverständlich. Wo ist die Mama, wo fliegt ihr hin usw.

Und wenn es Zweifel gibt, ist die Reise erstmal beendet- selbst erlebt, als mein Zubringer verspätet war, und meine Frau mit Kindern schonmal in die Lounge wollte - da ging gar nichts, bis ich bei der Bundespolizei aufgeschlagen bin...in dem Fall hatte sie keine Unterlagen griffbereit, weil ja eine gemeinsame Reise geplant war.
 
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MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
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ZRH
Also italienischer Pass in Italien. Es ändert aber (zumindest mal bei deutschem Sorgerecht) nichts daran, dass zum Grenzübertritt die Zustimmung BEIDER Eltern vorliegen muss. Im Falle Deiner Kubanerin haben die Grenzer genau das verhindert, wo ein Risiko liegen kann. Hier ist auch so ein böser Fall, von dem es viele gibt:

https://www.focus.de/finanzen/recht...l-die-mutter-unterhalt-zahlen_id_5846937.html

Ganz genau - besonders in einem solchen Fall erwarte ich, dass die Grenzer reagieren! Ein Elternteil reist alleine mit dem Kind/den Kindern ins Heimatland.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.091
2.679
Europa
Also italienischer Pass in Italien. Es ändert aber (zumindest mal bei deutschem Sorgerecht) nichts daran, dass zum Grenzübertritt die Zustimmung BEIDER Eltern vorliegen muss. Im Falle Deiner Kubanerin haben die Grenzer genau das verhindert, wo ein Risiko liegen kann. Hier ist auch so ein böser Fall, von dem es viele gibt:

https://www.focus.de/finanzen/recht...l-die-mutter-unterhalt-zahlen_id_5846937.html


Es ich auch Richtig so
Trotzdem bin ich der Meinung, dass es im Pass die Daten der Sorgberechtigten stehen
Aber ob Italienischer Pass in Italien oder in Spanien, Deutschland oder Holland, Schengen ist doch Schengen, die Daten sollte überall die gleichen sein
Als 2012, die Passpflicht für die Kinder eingeführt wurden ist, da glaube ich mal in WDR (oder Stern TV) gesehen zu haben, eine Sendung wo auch erklärt wurde warum mit den eigenen Pass es sicherer wäre
Aber wie gesagt, wir sind öfters mit den Kind alleine geflogen, ich in die USA, meine Frau nach Kuba und Problemen haben wir nie gehabt, natürlich haben wir auch die Vollmacht dabei (sicher ist sicher), aber sehen wollte die bis jetzt noch niemand
In Mai fliege ich wieder mit meine Söhne in die USA alleine, diesmal mit beiden :sick: (11 und 5), ich werde mal Esta für den Deutschen Pass machen und mal sehen was die mir am Flughafen DUS sagen, mit den Italienischen Pass nie Probleme gehabt
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Offtopic

Den Fahrradführerschein gabs schon zu meiner Grundschulzeit.
Ja, hab ihn auch gg 1977 oder so.

Kann mich nicht mehr erinnern aber wenn ich die gemeisterten Herausforderungen von meiner 4 jährigen oder dem 1,5 jährigen sehe wie stolz sie drauf sind, dann ist der Fahrrad Führerschein einfach toll.

Er kommt von der Polizei, der Beamte der da war und man hat einen Führerschein. Egal wie witzlos der ist für Erwachsene, aber für Kinder ein riesen grosser Meilenstein.

Wieder ein riesenschritt Richtung den grossen...

Wie geht die Werbung? Für alles andere die Visa, aber kinder lachen und Freude geht auch simpel.
 
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Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
879
679
TXL
Quelle: Seite des BMI:

Welche Daten sind im Reisepass zu sehen?
Der Reisepass enthält neben dem Passbild des Passinhabers, seiner Unterschrift, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung und dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer folgende Angaben über die Person:

Familienname und Geburtsname,
Vorname(n),
Doktorgrad,
ggf. Ordensname, Künstlername,
Tag und Ort der Geburt,
Geschlecht,
Größe,
Farbe der Augen,
Wohnort,
Staatsangehörigkeit und
Seriennummer.
Einige Daten werden in der maschinenlesbaren Zone wiederholt.

MB
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.286
687
HOQ/NUE/CGN
Ich hatte das auch gefunden und bin dem Link zum maschinenlesbaren Teil gefolgt - da steht auch nicht mehr drin als im lesbaren Teil.
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.053
38
HAJ
Was macht die BuPo im "begründeten" Verdacht?????????????????????????????

Sie fragt nach ...

Ich wurde vor drei Jahren bei der Ausreise in Frankfurt, als ich mit meinen beiden Söhnen nach Bangkok wollte, von der Beamtin gefragt, wo denn die Mutter wäre. Auf meine Antwort, dass die bereits verstorben sei, kam die Nachfrage, ob ich das beweisen könne.

Also Handy gezückt, um die dort gespeicherten Geburts- und Sterbeurkunden zu zeigen und bekam als Antwort die - erstaunte - Frage:

"Die haben sie tatsächlich dabei?"

Und winkte uns dann durch, ohne sich die Unterlagen angesehen zu haben ... ich empfand das dann doch als recht seltsam.

Meine jetzige Frau (gleicher Nachname wie ich und meine Kinder) ist im übrigen, wenngleich immer über Zürich fliegend, noch nicht gefragt worden, wo denn der Vater wäre, als sie mit meinen Jungs alleine in den Urlaub vorgeflogen ist...

Ich will aber das Glück nicht überstrapazieren und werde wohl diesen Thread zum Anlass nehmen, die Reisedokumente entsprechend zu ergänzen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Mütter werden irgendwie immer unterstellt das es so passt.

Dank Dieser Diskussion werden wir auch Papiere auf den Weg bringen.

Wir waren retrospektiv erstaunt, wie +1 damals bei +0,5 alleine eine vollnarkose unterschreiben konnte ohne Rückfragen zu mir.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
1.607
Howard Johnson
@olisch:
Den jenigen zu fragen, der gerade anwesend ist, kann aber auch vollkommen sinnlos sein. zB bei der Entführung.

@honk20:
Bei der Unterschrift zu einer zulässigen Körperverletzung im medizinischen Sinne wird angenommen, daß der unterschreibende Elternteil dies mit der Einverständnis des anderen Elternteils tut.