Einreise USA mit Partner und gemeinsamen Kind. Nicht verheiratet.

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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
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HOQ/NUE/CGN
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Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass sowohl die deutschen Beamten bei der Ausreise als auch die Amerikaner bei der Einreise schon mehrfach sehr gründlich die Verhältnisse geprüft haben. Und ich bin froh, dass sie das tun. Andernfalls könnte ein Elternteil mit irgendeiner x-beliebigen Person als angeblich anderes Elternteil mit anderem Nachnamen mit den Kindern sonstwohin reisen.
Ich habe entsprechend auch immer Vollmachten auf Deutsch und der jeweiligen Landessprache, sowohl als Erlaubnis zu Reisen als auch medizinische Vollmachten dabei.
Wenn man sie nicht braucht.... ok, aber wenn.....
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.074
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DUS, HAJ, PAD
Ich würde sicherheitshalber einfach eine (internationale) Geburtsturkunde mitführen. Wenn man sie nicht braucht (also in 99,9% der Fälle), tut sie nicht weh, nimmt ja auch praktisch keinen Platz weg, und wenn man dann doch mal aus irgendeinen Grund die Verwandtschaftsverhältnisse nachweisen muss, ist froh sie dabeizuhaben.

So machen wir das auch. Verheiratet aber unterschiedliche Nachnamen. Wenn meine Frau alleine mit dem Kind reist (auch USA) nimmt sie eine Kopie der Hochzeitsurkunde und der Geburtsurkunde vom Kind mit. Sehen wollte das aber bisher noch nie jemand.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.787
4.615
Andernfalls könnte ein Elternteil mit irgendeiner x-beliebigen Person als angeblich anderes Elternteil mit anderem Nachnamen mit den Kindern sonstwohin reisen.

Das Problem ist leider, das ein Elternteil mit irgendeiner x-beliebigen Person als angeblich anderes Elternteil mit gleichem Nachnamen mit den Kindern in der Regel sonstwohin reisen kann. Insbesondere bei Wiederverheiratung mit Namenswechsel ist das super toll: Besipiel: Erste Ehe mit dem Familiennamen Müller, Kinder heißen Müller. Scheidung, beide Partner heiraten wieder, einer (der zu Zwecken unseres Falles auch noch das Aufenthaltsbestimmungrecht hat) nimmt den Namen Maier an, der neue Partner des anderen ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht den Namen Müller:

Reise mit Elternteil 1 (ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht) und neuem Ehepartner:
Herr Müller, Frau Müller, Kinder Müller

Reise mit Elternteil 2 (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) und neuem Ehepartner:
Herr Maier, Frau Maier, Kinder Müller.

Was meinst Du, bei wem die Bundespolizisten nachfragen und bei wem nicht? Ich meine, dass im 21. Jahrhundert mit mannigfaltigen Patchworksituationen für alle Reisen mit Kindern die Geburtsurkunde zwingend sein muss. Du kannst auh bei Namensgleichheit nie sicher sein, ob es die Eltern sind oder nicht. Mit namensgleichen Personen wurden leider auch schon oft Kinder ins Ausland gebracht. Früher waren die Kinder ggfls. m Pass der Eltern eingetragen, da war die Welt noch einfacher.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Es ist ja ganz nett, wenn Die Bundespolizei genau hinschaut (was hat eigentlich der immer wieder erwaehnte Zoll damit zu tun?) – es waere dann aber auch hilfreich, wenn es in Deutschland einheitliche und klar kommunizierte Regeln (zum Beispiel eine einheitliche Vollmacht oder aehnliches) geben wuerde – andere Laender schaffen das ja auch.

Meine Kinder tragen meinen Nachnamen – ich wurde bei der Ausreise aus Deutschland noch nie speziell kontrolliert oder befragt, warum ich den alleine mit ihnen reise. Die einzige Kontrolle fand bei einer Einreise in Muenchen statt – es ist mir bis heute unklar, warum gerade die Einreise kontrolliert wurde (will die Bundespolizei 2 deutsche Staatsbuerger in ein Drittland zurueckschicken?), aber gut. Da meine Kinder aber einen Zweitpass besitzen, in dem eine Vollmacht u.a. in englischer Sprache hinterlegt ist, bin ich da auch relativ entspannt.

Anders verhaelt es sich bei der Mutter der Kinder – sie hat einen anderen Nachnamen als die Kinder, und wird dann auch regelmaessig bei der Ausreise gestoppt (und ist natuerlich vorbereitet). Finde ich gut – aber, wie oben gesagt, dann sollte man vorab auch klar kommunizieren, was an Unterlagen etc benoetigt wird und nicht ploetzlich bei der Ausreise ein Fass aufmachen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.787
4.615
Es ist ja ganz nett, wenn Die Bundespolizei genau hinschaut (was hat eigentlich der immer wieder erwaehnte Zoll damit zu tun?) – es waere dann aber auch hilfreich, wenn es in Deutschland einheitliche und klar kommunizierte Regeln (zum Beispiel eine einheitliche Vollmacht oder aehnliches) geben wuerde – andere Laender schaffen das ja auch.

Meine Kinder tragen meinen Nachnamen – ich wurde bei der Ausreise aus Deutschland noch nie speziell kontrolliert oder befragt, warum ich den alleine mit ihnen reise. Die einzige Kontrolle fand bei einer Einreise in Muenchen statt – es ist mir bis heute unklar, warum gerade die Einreise kontrolliert wurde (will die Bundespolizei 2 deutsche Staatsbuerger in ein Drittland zurueckschicken?), aber gut. Da meine Kinder aber einen Zweitpass besitzen, in dem eine Vollmacht u.a. in englischer Sprache hinterlegt ist, bin ich da auch relativ entspannt.

Anders verhaelt es sich bei der Mutter der Kinder – sie hat einen anderen Nachnamen als die Kinder, und wird dann auch regelmaessig bei der Ausreise gestoppt (und ist natuerlich vorbereitet). Finde ich gut – aber, wie oben gesagt, dann sollte man vorab auch klar kommunizieren, was an Unterlagen etc benoetigt wird und nicht ploetzlich bei der Ausreise ein Fass aufmachen.

Das ist halt das Problem, dass Du für Kinder, selbst in komplexen Patchworksituationen, keinen "Führerschein" brauchst. Rechtlich ist es völlig klar: Beide Elternteile haben i.d.R. die Personensorge und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne die Zustimmung des anderen darf keiner mit den Kindern über die Grenze. Das ist eigentlich so klar, wie die Tatsache, dass man nicht bei Rot über die Ampel oder ohne Pass in die USA darf. Es will sich nur keiner so recht vergegenwärtigen und der Staat hat evident keinen Bock es zu prüfen. Die Bayern prüfen lieber, ob in Memmningen Schulschwänzer abfliegen, das scheint sinnhafter als die Frage der Berechtigung nur eines Elternteils zu prüfen.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Das ist halt das Problem, dass Du für Kinder, selbst in komplexen Patchworksituationen, keinen "Führerschein" brauchst. Rechtlich ist es völlig klar: Beide Elternteile haben i.d.R. die Personensorge und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne die Zustimmung des anderen darf keiner mit den Kindern über die Grenze. Das ist eigentlich so klar, wie die Tatsache, dass man nicht bei Rot über die Ampel oder ohne Pass in die USA darf. Es will sich nur keiner so recht vergegenwärtigen und der Staat hat evident keinen Bock es zu prüfen. Die Bayern prüfen lieber, ob in Memmningen Schulschwänzer abfliegen, das scheint sinnhafter als die Frage der Berechtigung nur eines Elternteils zu prüfen.

Was für ein "Führerschein" schwebt dir denn vor? Wenn du das wasserdicht machen willst, bist du bei einem Visum-Pendant: vor der Reise für die Reise eine verbindliche Willenserklärung der Person(en) mit Aufenthaltsbestimmungsrecht hinterlegen. Wollen wir das?
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Es gibt Länder, in denen es sowas gibt. Meine Kinder haben eine zweite Staatsbürgerschaft - im Land dieser Staatsbürgerschaft reisen sie nicht aus (ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil) ohne notariell beglaubigte Vollmacht (es gibt einen Vordruck).

Mittlerweile besteht dort auch die Möglichkeit, die Vollmacht in den Pass aufzunehmen.

Der Zeitaufwand ist minimal (ein Behördengang bzw. ein Gang zum Notar), der Sicherheitsgewinn ist m.E. aber signifikant.

Und da es immer und ausnahmslos für alle gilt, gibt es auch keine Überraschungen.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Ich habe ein Kind aus der geschiedenen Ehe, und nehme jedes Mal die Erklärung der Mutter bei Reisen mit.
Das zweite Kind aus der bestehenden Beziehung verreist mit beiden Elternteilen, und nimmt nichts mit.

Jetzt hätte ich hier gerne die juristische Interpretation zu notwendigen Unterlagen. Die Gesetze sind mir wohlbekannt, aber....

Überlegt mal, was passiert, wenn Kind mit Nachname des Vaters von Mutter (anderer Nachname) bei Kontrolle getrennt wird. Die BuPo schaut in die Geburtsurkunde (oder geht das immer noch nicht elektronisch in unserer Industrienation) und macht was? Die Weiterreise aufhalten, bis der Nachweis da ist? Die Mutter festhalten?
Leute, bitte.

Dafür dürfen aus religösen Gründen aber verschleierte Frauen die Grenze passieren, mit einem eben solchen Paßfoto :censored:
 
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A

Anonym70281

Guest
Irgendwie mußt Du halt beweisen, daß es Dein/Euer Kind ist.

Soll man jetzt immer einen DNA-Test dabei haben?
So ein Reisepass ist doch kein Beweis.

Wobei ich es schon traurig finde, dass man sowas überhaupt beweisen muss, nur weil man unterwegs ist...
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Wir Reisen sehr oft nur mit den Kindern, entweder ich in die USA oder meine Frau zu Ihren Eltern nach Kuba
Wir haben immer eine Kopie der Internationale Geburtsurkunde und dann dieses ausgefülltes Ausdruck
https://res.cloudinary.com/adacde/i...vollmacht-mit-vater-reisendes-kind_z2ri0y.pdf
https://res.cloudinary.com/adacde/i...ollmacht-mit-mutter-reisendes-kind_tccgyj.pdf

Noch nie Problemen gehabt, entweder mit der Bundespolizei oder im Ausland
Nur einmal wurde ich in DUS mein Sohn gefragt (damals 9 Jahren), ob seine Mutter wusste das er mit den Papa fliegt

Meine Kindern haben Deutsche und Italienische Staatsangehörigkeit, was ich aber bei den Italienischen Pass gut finde, ist dass auf Seit 5, Namen und Geburtsdatum der Eltern eingetragen wird (zumindest bei Minderjährigen), im Deutschen Pass steht es nicht
 
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flying_mom

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03.11.2014
2.286
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HOQ/NUE/CGN
Andere Staaten scheinen da durchaus einen Regelbedarf erkannt zu haben und stellen die nötigen Formulare zur Verfügung. Es kann so einfach sein.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.787
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Soll man jetzt immer einen DNA-Test dabei haben?
So ein Reisepass ist doch kein Beweis.

Wobei ich es schon traurig finde, dass man sowas überhaupt beweisen muss, nur weil man unterwegs ist...

Reisepass, internationale Geburtsurkunde und Vollmacht des anderen Elternteils. Und traurig ist nicht "sowas", traurig ist die Welt, wo Kinder geklaut werden, verkauft werden oder Elternteile in Trennungssituationen Kinder ins Ausland verbringen, wo das andere Elternteil keine Chance hat, ans Kind zu kommen.
 

Mactire

Aktives Mitglied
17.01.2019
104
655
Nimm es bitte nicht persönlich aber man merkt wirklich, dass Du Jurist bist...Fahrrad Führerschein für Kinder(y) Manchmal weiß ich gar nicht wie die Kinder früher groß geworden sind. Ok, ich gebe zu das hier auf dem Land die Uhren in dieser Hinsicht etwas anders ticken. Helikoptereltern sind mir zum Glück auch nur vom Hörensagen bekannt;)
 

Mactire

Aktives Mitglied
17.01.2019
104
655
Ich bestreite übrigens auch gar nicht, dass Kontrollen in dieser Hinsicht richtig und nötig sind. Ich bezweifele nur das geschilderten Fall in Südtirol sich so abgespielt hat. Bei Unstimmigkeiten werden sicher die Eltern zusammen mit dem Kind festgehalten, aber doch nicht so. Aber ich werde mal mit einem Verwandten sprechen der bei der BUPO ist, ob so etwas unter professionelles Verhalten von Sicherheitskräften fällt, wie manche hier sicher bejahen werden...
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.091
2.679
Europa
Ich bestreite übrigens auch gar nicht, dass Kontrollen in dieser Hinsicht richtig und nötig sind. Ich bezweifele nur das geschilderten Fall in Südtirol sich so abgespielt hat. Bei Unstimmigkeiten werden sicher die Eltern zusammen mit dem Kind festgehalten, aber doch nicht so. Aber ich werde mal mit einem Verwandten sprechen der bei der BUPO ist, ob so etwas unter professionelles Verhalten von Sicherheitskräften fällt, wie manche hier sicher bejahen werden...

Und auch zum Wohle des Kindes
Ich kenne die italienischen Behörden, haben zwar ihre Macken, aber ein Kind ohne tiefere Kontrollen, würden die nicht von der Familie trennen, da kann ich meine Hand aufs Feuer legen
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Hi,

wir (meine Partnerin unser Kind und ich) wollen in die USA und Kanada reisen. Wir sind nicht verheiratet. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich habe die Vaterschaftsanerkennung.
Muss ich in diesem Fall alle Dokumente wie Sorgerechtserklärung, Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde mitnehmen? Oder genügt jeweils der Reisepass?

DANKE!
Würde die Geburtsurkunde mitnehmen. Gefragt wurde bisher genau einmal bei der Ausreise in Düsseldorf.
 
Zuletzt bearbeitet:

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.091
2.679
Europa
Noch einfacher macht es Brasilien, da stehen im Pass die Namen von Vater und Mutter.


In Italien genau so
Auf Seite 5
In Italien, wenn der Italienischer Staatsbürger Minderjährige Kinder hat, muß er die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils haben, sonst bekommt er kein Pass.
Bei Geschiedene oder wenn das andere Elternteil nicht die Zustimmung geben möchte, muss die Zustimmung ein Richter erteilen

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