Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Hydro

Aktives Mitglied
15.09.2019
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Ich habe mal eine Frage, die ich per Google nicht auf die Schnelle lösen konnte, vielleicht weiß es jemand: Wie sieht es mit Reisen von Drittstaatenangehörigen innerhalb der EU aus? Wenn als z.B. ein Vietnamese von Deutschland nach Spanien einreisen möchte, ist ihm das erlaubt? Dass grds. keine Passkontrollen stattfinden ist ja klar, aber weiß jemand, wie die Rechtslage ist? Die einzigen Aussagen, die ich immer gefunden haben waren "Travelling from EU countries is allowed without restrictions." u.ä., ich bin mir aber nicht sicher, ob dies tatsächlich auch ohne Weiteres für Drittstaatenangehörige gilt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Ich habe mal eine Frage, die ich per Google nicht auf die Schnelle lösen konnte, vielleicht weiß es jemand: Wie sieht es mit Reisen von Drittstaatenangehörigen innerhalb der EU aus? Wenn als z.B. ein Vietnamese von Deutschland nach Spanien einreisen möchte, ist ihm das erlaubt? Dass grds. keine Passkontrollen stattfinden ist ja klar, aber weiß jemand, wie die Rechtslage ist? Die einzigen Aussagen, die ich immer gefunden haben waren "Travelling from EU countries is allowed without restrictions." u.ä., ich bin mir aber nicht sicher, ob dies tatsächlich auch ohne Weiteres für Drittstaatenangehörige gilt.

Die Reisebeschränkungen richten sich nicht nach der Staatsangehörigkeit sondern nach den Ländern aus denen man einreist (so verstehe ich das zumindest). Daher können Deutsche ja z.B. über den Umweg Mexico auch in die USA einreisen, würde mich wundern wenn es in der EU anders wäre.
 
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Anonym70281

Guest
Die Reisebeschränkungen richten sich nicht nach der Staatsangehörigkeit sondern nach den Ländern aus denen man einreist (so verstehe ich das zumindest). Daher können Deutsche ja z.B. über den Umweg Mexico auch in die USA einreisen, würde mich wundern wenn es in der EU anders wäre.

Da ich ja die Einschränkungen bzgl. Japan intensiv(er) verfolgt, kann ich sagen, dass dieses Vorgehen zumindest in Deutschland wohl als illegale Einreise betrachtet wird. Japaner dürfen Deutschland nur bereisen, wenn Japan auch Deutsche reinlässt. Das findet bisher nicht statt. Daher ist die Reisefreiheit für Japaner noch nicht gegeben. Einreise über andere EU-Länder, die die Gegenseitigkeit bei Japan nicht verlangen, wird dann als illegale Einreise angesehen (also z.B. Japan-Niederlande-Deutschland).

Quelle: https://japan.diplo.de/ja-de/aktuelles/-/2320336

"In Deutschland bleibt die Einreisebeschränkung für Reisende aus Japan daher vorerst bestehen, bis auch Erleichterungen für Reisende aus Deutschland nach Japan vereinbart werden konnten. Eine Einreise nach Deutschland über Drittstaaten innerhalb der EU, die diese Beschränkung nicht vorgenommen haben, wird als illegaler Grenzübertritt gewertet."
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Da ich ja die Einschränkungen bzgl. Japan intensiv(er) verfolgt, kann ich sagen, dass dieses Vorgehen zumindest in Deutschland wohl als illegale Einreise betrachtet wird. Japaner dürfen Deutschland nur bereisen, wenn Japan auch Deutsche reinlässt.

Bei der Frage ging es um reisen innerhalb der EU, hast du auch Quellen die es dem Japaner der in Deutschland lebt verbietet nach Spanien zu reisen?
 
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Anonym70281

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Bei der Frage ging es um reisen innerhalb der EU, hast du auch Quellen die es dem Japaner der in Deutschland lebt verbietet nach Spanien zu reisen?

Schön, dass du das Zitat aus meinem Post nicht gelesen hast, sonst wäre die Frage ja wohl nicht gestellt worden.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Schön, dass du das Zitat aus meinem Post nicht gelesen hast, sonst wäre die Frage ja wohl nicht gestellt worden.
Habe ich gelesen, es sagt aber eben nichts über die Regeln aus die man anwenden muss wenn man z.B. als Japaner in Düsseldorf lebt und jetzt nach Spanien in Urlaub will, oder als in London lebender Japaner nach Usedom will. Die Reisefreiheit im Schengenraum gilt für alle hier lebenden Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
 
A

Anonym70281

Guest
Habe ich gelesen, es sagt aber eben nichts über die Regeln aus die man anwenden muss wenn man z.B. als Japaner in Düsseldorf lebt und jetzt nach Spanien in Urlaub will, oder als in London lebender Japaner nach Usedom will. Die Reisefreiheit im Schengenraum gilt für alle hier lebenden Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Ausdrücklich ausgenommen vom Einreisestopp sind


  • EU-Bürger sowie GBR-Staatsangehörige und der Schengen-Assoziierten Staaten sowie Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen (Kernfamilie)

    Für Familienangehörige gilt diese Ausnahme nun auch für familiäre Besuchsreisen ohne zwingenden familiären Grund. Bei der Einreise sind geeignete Urkunden als Nachweis der Zugehörigkeit zur Kernfamilie vorzulegen. Bei ausländischen öffentlichen Urkunden ist außerdem die Echtheit dieser Urkunden (mit Apostille/Legalisation) nachzuweisen.
  • Unverheiratete Partnerinnen und Partner von EU-Bürgern sowie GBR-Staatsangehörigen und der Schengen-Assoziierten Staaten, die gemeinsam als Paar zu Kurzbesuchen (bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen) aus dringenden persönlichen Gründen oder allein zu Besuch des in Deutschland lebenden Partners einreisen. Der einladende Partner kann Deutscher, sonstiger EU-Staatsangehöriger oder Drittstaatsangehöriger mit langfristigem Aufenthaltsrecht in Deutschland sein. Die bestehende längerfristige und auf Dauer angelegte Beziehung muss nachgewiesen werden.
  • Drittstaatsangehörige, die zu Studienzwecken einreisen, wenn das Studium nicht aus dem Ausland durchgeführt werden kann (Bescheinigung der Hochschule erforderlich, die auch bei der Grenzkontrolle vorzulegen ist).
  • Hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, wenn ihre Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und ihre Arbeit nicht zeitlich verschoben oder aus dem Ausland verrichtet werden kann, ebenso wie dringende Geschäftsreisen (Glaubhaftmachung durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers/Auftraggebers erforderlich, die auch bei der Grenzkontrolle vorzulegen ist).

Ist doch klar geklärt.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Ausdrücklich ausgenommen vom Einreisestopp sind


  • EU-Bürger sowie GBR-Staatsangehörige und der Schengen-Assoziierten Staaten sowie Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen (Kernfamilie)

    Für Familienangehörige gilt diese Ausnahme nun auch für familiäre Besuchsreisen ohne zwingenden familiären Grund. Bei der Einreise sind geeignete Urkunden als Nachweis der Zugehörigkeit zur Kernfamilie vorzulegen. Bei ausländischen öffentlichen Urkunden ist außerdem die Echtheit dieser Urkunden (mit Apostille/Legalisation) nachzuweisen.
  • Unverheiratete Partnerinnen und Partner von EU-Bürgern sowie GBR-Staatsangehörigen und der Schengen-Assoziierten Staaten, die gemeinsam als Paar zu Kurzbesuchen (bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen) aus dringenden persönlichen Gründen oder allein zu Besuch des in Deutschland lebenden Partners einreisen. Der einladende Partner kann Deutscher, sonstiger EU-Staatsangehöriger oder Drittstaatsangehöriger mit langfristigem Aufenthaltsrecht in Deutschland sein. Die bestehende längerfristige und auf Dauer angelegte Beziehung muss nachgewiesen werden.
  • Drittstaatsangehörige, die zu Studienzwecken einreisen, wenn das Studium nicht aus dem Ausland durchgeführt werden kann (Bescheinigung der Hochschule erforderlich, die auch bei der Grenzkontrolle vorzulegen ist).
  • Hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, wenn ihre Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und ihre Arbeit nicht zeitlich verschoben oder aus dem Ausland verrichtet werden kann, ebenso wie dringende Geschäftsreisen (Glaubhaftmachung durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers/Auftraggebers erforderlich, die auch bei der Grenzkontrolle vorzulegen ist).

Ist doch klar geklärt.

Das war nicht dein Zitat. Sondern das:

"In Deutschland bleibt die Einreisebeschränkung für Reisende aus Japan daher vorerst bestehen, bis auch Erleichterungen für Reisende aus Deutschland nach Japan vereinbart werden konnten. Eine Einreise nach Deutschland über Drittstaaten innerhalb der EU, die diese Beschränkung nicht vorgenommen haben, wird als illegaler Grenzübertritt gewertet."
 
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Anonym70281

Guest
Das war nicht dein Zitat. Sondern das:

Ja, das bezog sich auf Reisende aus Japan.

Da sich deine Frage auf Personen mit Aufenthaltstitel bezog, habe ich die entsprechenden Passagen kopiert, da mein Zitat das nicht abgedeckt hat. Ich entschuldige mich dafür und stelle mich an den Pranger, damit du mich weiter ankacken kannst.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Habe ich gelesen, es sagt aber eben nichts über die Regeln aus die man anwenden muss wenn man z.B. als Japaner in Düsseldorf lebt und jetzt nach Spanien in Urlaub will, oder als in London lebender Japaner nach Usedom will. Die Reisefreiheit im Schengenraum gilt für alle hier lebenden Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Du bringet da etwas durcheinander.

Für EU-Bürger gelten die zitierten Einschränkungen nicht. Deine Beispiele beziehen sich nur auf EU-Bürger.

Für Nicht-EU-Bürger mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates sieht das anders aus. Grundsätzlich gilt zwar die Reisefreiheit nach dem Motto, dass wenn man in einem Vollanwender-Staat eingereist ist, kann man auch in die anderen. Doch das setzt voraus, dass die Einreise in die vorherigen Staaten regelkonform war - auch nach den Regeln des jüngsten Einreiseziels. Es ist übliche Praxis, dass bei Inlandskontrollen diese Berechtigung überprüft wird. Und wenn aktuell ein Japaner (Nicht-EU-Bürger) über ein anderen EU-Staat (Vollanwender oder nicht) nach Deutschland einreist, dann ist das illegal, weil er auch nicht direkt nach Deutschland hätte einreisen dürfen.
 
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indigoo

Neues Mitglied
18.08.2020
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Island führt wieder eine Quarantänepflicht bei der Einreise ein:

https://www.reisevor9.de/destinations/island-fuehrt-quarantaenepflicht-fuer-reisende-wieder-ein

Gilt ab dem 19.08.2020


Hallo, diesbezüglich meine Frage. Habe einen Flug über Wizzair 26.8-Dortmund - Reykjavik-2.9 gebucht, insgesamt 7 Tage und vier Personen für 640Euro, kein Flexxtarif.

Bei Wizzair sind die Stornogebühren, bei unter 14 Tage vor Abflug 80 Euro p. P.

Den Flug kann ich auch Stornieren, allerdings bleiben durch die ganzen Stornierungsgebühren etc. noch 120 Euro übrig, die ich als Reiseguthaben gutgeschrieben bekomme.

Natürlich kann ich jetzt hoffen, dass der Flug annulliert wird, da keiner mehr nach Island fliegen wird, wenn er 5 Tage in Quarantäne muss.. aber kann auch sein, dass Wizzair trotzdem fliegt.

Meine Frage, was sind meine Möglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
 

Hydro

Aktives Mitglied
15.09.2019
164
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Danke für die Beiträge. Ich verstehe das so, dass ein Drittstaatenangehöriger, der legal nach Deutschland einreist (z.B. Familienangehörige, hochqual. Fachkraft, unverh. Paar, Student), dann grundsätzlich im Schengenraum Urlaub machen kann.

Zur Klarstellung, es ging mir in meiner urspr. Frage nicht um Drittstaatenangehörige mit Wohnsitz in der EU. Sorry für die Verwirrung.
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ganz davon abgesehen dass die Anwohner doch froh sein sollen, dass jemand unter den derzeitigen Umständen dort überhaupt noch Urlaub machen und Geld ausgeben will.

Warum sollte es die Anwohner freuen wenn Tagesgäste an einem See "Urlaub" machen? Wo genau geben diese dann vor Ort Geld aus?

Und wenn dort 30 Autos stehen mit Kennzeichen aus dem Nachbarkreis sind das sehr wahrscheinlich nicht alles Mietwagen. Die Regeln sind klar, wer die nach so langer Zeit noch nicht verstanden hat gehört eben bestraft. In diesem Fall wurden die Leute ja nur weggeschickt, mehr ist doch gar nicht passiert. Deswegen ist natürlich jeder Einwohner MVs ein Spitzel der für die Stasi tätig war, ihr habt sie doch nicht mehr alle.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.903
4.515
Hamburg
Warum sollte es die Anwohner freuen wenn Tagesgäste an einem See "Urlaub" machen? Wo genau geben diese dann vor Ort Geld aus?

Und wenn dort 30 Autos stehen mit Kennzeichen aus dem Nachbarkreis sind das sehr wahrscheinlich nicht alles Mietwagen. Die Regeln sind klar, wer die nach so langer Zeit noch nicht verstanden hat gehört eben bestraft. In diesem Fall wurden die Leute ja nur weggeschickt, mehr ist doch gar nicht passiert. Deswegen ist natürlich jeder Einwohner MVs ein Spitzel der für die Stasi tätig war, ihr habt sie doch nicht mehr alle.

So geht es z.B. In Australien... https://7news.com.au/lifestyle/heal...and-border-in-boat-unlawfully-fined-c-1242016
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.725
1.883
DRS
Die Regeln sind klar, wer die nach so langer Zeit noch nicht verstanden hat gehört eben bestraft.
"Die Regeln" sind vor allem nicht gottgegeben und höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig. Mal ganz abgesehen davon, dass man den Sinn von einem Einreiseverbot (!) aus dem Nachbarlandkreis (!!!) im Sinne des Infektionsschutzes durchaus hinterfragen darf.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass man in MV gerade völlig durchdreht. Bei 4 aktiven Fällen auf der gesamten Mecklenburgischen Seenplatte.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
"Die Regeln" sind vor allem nicht gottgegeben und höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig. Mal ganz abgesehen davon, dass man den Sinn von einem Einreiseverbot (!) aus dem Nachbarlandkreis (!!!) im Sinne des Infektionsschutzes durchaus hinterfragen darf.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass man in MV gerade völlig durchdreht. Bei 4 aktiven Fällen auf der gesamten Mecklenburgischen Seenplatte.
Keine Regel ist gottgegeben, deswegen muss man sich trotzdem dran halten.

Und wenn sind es die Einwohner MVs die etwas gegen diese Regeln unternehmen können, denn sie wurden von deren Volksvertretern gemacht und nicht von den gewählten Vertretern aus anderen Bundesländern.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.987
12.480
CPT / DTM
Keine Regel ist gottgegeben, deswegen muss man sich trotzdem dran halten.

Und wenn sind es die Einwohner MVs die etwas gegen diese Regeln unternehmen können, denn sie wurden von deren Volksvertretern gemacht und nicht von den gewählten Vertretern aus anderen Bundesländern.


Es geht nicht um die Regeln...:no:

Es geht um das Denuntiantentum. Nur darum.
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.725
1.883
DRS
Und wenn sind es die Einwohner MVs die etwas gegen diese Regeln unternehmen können, denn sie wurden von deren Volksvertretern gemacht und nicht von den gewählten Vertretern aus anderen Bundesländern.
So funktioniert unsere Demokratie und unser Föderalismus nicht.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
572
861
Hallo, diesbezüglich meine Frage. Habe einen Flug über Wizzair 26.8-Dortmund - Reykjavik-2.9 gebucht, insgesamt 7 Tage und vier Personen für 640Euro, kein Flexxtarif.

Bei Wizzair sind die Stornogebühren, bei unter 14 Tage vor Abflug 80 Euro p. P.

Den Flug kann ich auch Stornieren, allerdings bleiben durch die ganzen Stornierungsgebühren etc. noch 120 Euro übrig, die ich als Reiseguthaben gutgeschrieben bekomme.

Natürlich kann ich jetzt hoffen, dass der Flug annulliert wird, da keiner mehr nach Island fliegen wird, wenn er 5 Tage in Quarantäne muss.. aber kann auch sein, dass Wizzair trotzdem fliegt.

Meine Frage, was sind meine Möglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Deine Frage ist prinzipiell im falschen Thread.

Verstehe ich es richtig dass von den 640€ dir 4x80€ abgezogen werden würden? Dann bliebe dir die Hälfte. S&G sind vermutlich weniger, würde also Sinn machen zu stornieren, falls der Flug durchgeführt wird! KEINE EMPFEHLUNG, NUR MEINE LAIENHAFTE EINSCHÄTZUNG.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Da ich ja die Einschränkungen bzgl. Japan intensiv(er) verfolgt, kann ich sagen, dass dieses Vorgehen zumindest in Deutschland wohl als illegale Einreise betrachtet wird. Japaner dürfen Deutschland nur bereisen, wenn Japan auch Deutsche reinlässt. Das findet bisher nicht statt. Daher ist die Reisefreiheit für Japaner noch nicht gegeben. Einreise über andere EU-Länder, die die Gegenseitigkeit bei Japan nicht verlangen, wird dann als illegale Einreise angesehen (also z.B. Japan-Niederlande-Deutschland).

Quelle: https://japan.diplo.de/ja-de/aktuelles/-/2320336

"In Deutschland bleibt die Einreisebeschränkung für Reisende aus Japan daher vorerst bestehen, bis auch Erleichterungen für Reisende aus Deutschland nach Japan vereinbart werden konnten. Eine Einreise nach Deutschland über Drittstaaten innerhalb der EU, die diese Beschränkung nicht vorgenommen haben, wird als illegaler Grenzübertritt gewertet."

Die Argumentation kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

Ein Japaner, der in den Niederlanden einreist, bekommt einen Schengen-Stempel in den Pass und darf sich damit 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Auf welcher Rechtsgrundlage darf ihm dann Deutschland als Teil der Schengen-Raums die Einreise verweigern bzw. eine erfolgte Einreise als illegalen Grenzübertritt werten?