Was genau ist denn als "touristisch" zu definieren? Wenn ich Verwandtschaft in Berlin besuche und im Hotel übernachten will (mangels Schlafmöglichkeiten bei der Familie)? Bin ich dann schon touristisch?
Wenn ich einen Layover an einem Airport bis zum Weiterflug über Nacht habe? Touristisch?
Hotelübernachtungen würde ich derzeit in drei Kategorien aufteilen:
1. beruflich veranlasst -> +
2. nicht beruflich und nicht touristisch veranlasst -> +
3. nicht beruflich veranlasst, aber touristisch -> -
Die VO in der in Berlin ab 02.11.2020 geltenden Fassung enthält im Gegensatz zur Bremer VO jedoch keine Regelungen, wie man Kategorie 2 gegenüber dem Hotel darlegen kann. Daher bedarf das für Berlin meines Erachtens der individuellen Abklärung mit dem Hotel.
Layover würde ich im Gegensatz zu
Airsicknessbag nicht am Reisezweck festmachen. Auf Grund der derzeitigen Flugsituation sehe ich das auch bei einer touristischen Reise als nicht-touristisch/organisatorisch bedingten Umstand an, da es im Moment in etlichen Fällen nicht möglich sein wird, den Weiterflug zum Reiseziel mit einem Zubringerflug am selben Tag zu erreichen. Insofern ist das kein freiwilliger Bestandteil der Reiseplanung, sondern zwangsläufig den momentanen Umständen geschuldet.