Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
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Laut diversen Medien scheint Japan ab 1. Oktober die Einreise wieder zu erlauben, wenn man länger als drei Monate im Land bleibt, also nix für Touristen oder Kurzzeit-Geschäftsreisende.

Ich vermute, das wir eher an der Visumsart festgemacht werden, als an der Aufenthaltsdauer. Denn einmal im Land, kann mich ja niemand daran hindern, meinen Rückflug auf einen früheren Termin umzubuchen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Es kann durchaus sein dass diese Annahme falsch ist, aber mir leuchtet ein, dass wenn ich ins Ausland reise, alle Kontakte neu und zusätzlich sind, wärend zu Hause ein Großteil der Kontakte konstant ist.

Das ist aber schon eine sehr pauschale Annahme, die für Grenzpendler und Menschen, die Familie und Freunde im Ausland besuchen, sicher nicht zutrifft.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.136
351
MUC
Ich habe mir, da ich am Freitag auf dem Rückweg aus der Schweiz eigentlich kurz durchs neue Risikogebiet Vorarlberg fahren will, mal die baden-württembergische Einreise-Verordnung (https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/) etwas genauer angeschaut.

Positiv: Sie nimmt explizit Bezug auf die Bundes-Test-VO und die entfallende Testpflicht bei Durchreisen.

Bei der Quarantäne ist sie allerdings nicht so deutlich. Hier heißt es, die Pflicht zur Absonderung entfällt für Personen, "die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben" (§4, Abs. 1, Nr.4). Warum steht hier "Ausland" und nicht "ausländisches Risikogebiet"? Ich kann mich ja wochenlang im nicht Risiko-Ausland aufhalten, dann auf dem Rückweg kurz durch ein Risikogebiet fahren und müsste laut VO trotzdem in Quarantäne, oder? Schlamperei, handwerklicher Fehler oder hat das einen Grund?

In den FAQ (https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/) steht zudem, dass sich Reiserückkehrer generell "unverzüglich bei der für mich zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden" haben. In der Verordnung kann ich dazu aber nichts finden.

Was meinen die in diesem Vorum ansässigen Experten?
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Maßgeblich ist die RKI Inzidenz (aktuell bei 44,5) und Schleswig-Holstein hat München just heute von der Liste gestrichen - was nicht heißt, dass es nicht vielleicht morgen wieder drauf ist. Auf der RKI-Karte sind aktuell nur Hamm und Remscheid (jeweils kreisfreie Stadt) über der Marke von 50.

Es gibt da offenbar seit einiger Zeit einen Disput zwischen dem RKI und dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit, mit welchen Einwohnerzahlen denn nun die 7-Tages-Inzidenz berechnet werden soll. Zusätzlich gibt es den Vorwurf, das RKI habe am 23. September eine Tagesmeldung nicht einberechnet. Auf Twitter wird vermutet, es sei vielleicht ein Faxgerät defekt. :D

https://www.ovb-heimatzeitungen.de/muenchen/2020/09/17/wirrwarr-um-corona-zahlen.ovb
https://twitter.com/MK_Muc/status/1308729705806336001
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.973
2.973
CGN
Ich vermute, das wir eher an der Visumsart festgemacht werden, als an der Aufenthaltsdauer. Denn einmal im Land, kann mich ja niemand daran hindern, meinen Rückflug auf einen früheren Termin umzubuchen.

Sicher? Ist dir der Umgang der Japaner mit Ausländern, die ihre Aufenthaltsdauer auch nur um Minuten überschreiten, in normalen Zeiten bekannt? Regeln sind Regeln und dann lassen sie dich halt nicht früher raus.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Sicher? Ist dir der Umgang der Japaner mit Ausländern, die ihre Aufenthaltsdauer auch nur um Minuten überschreiten, in normalen Zeiten bekannt? Regeln sind Regeln und dann lassen sie dich halt nicht früher raus.

Regierungsquellen zufolge plant die japanische Regierung, den Kreis der Personen, die ab Oktober vom Einreiseverbot ausgenommen werden, stark auszuweiten, um ausländische Studenten, die kein staatliches Stipendium haben, medizinisches Personal, Sportler und Personen, die an kulturellen Aktivitäten teilnehmen, wieder ins Land zu lassen.

https://sumikai.com/nachrichten-aus...ber-das-einreiseverbot-weiter-lockern-280758/

Also hier steht nichts von einer Mindestaufenthaltsdauer. Der Punkt ist wohl eher der, dass nach wie vor keine Touristenvisa vergeben werden. Einen ausländischen Studenten wird man aber sicher nicht an der Grenze in Gewahrsam nehmen, wenn dieser wegen eines familiären Notfalls schon nach 3 Wochen wieder ausreisen muss.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.605
Bei der Quarantäne ist sie allerdings nicht so deutlich. Hier heißt es, die Pflicht zur Absonderung entfällt für Personen, "die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben" (§4, Abs. 1, Nr.4). Warum steht hier "Ausland" und nicht "ausländisches Risikogebiet"? Ich kann mich ja wochenlang im nicht Risiko-Ausland aufhalten, dann auf dem Rückweg kurz durch ein Risikogebiet fahren und müsste laut VO trotzdem in Quarantäne, oder?

Gut gesehen (y) Ja, das ist wohl so. Vorbehaltlich dessen, dass ein Gericht schon einmal eine andere Auslegung gefunden haette, was ich nicht weiss.


Schlamperei, handwerklicher Fehler oder hat das einen Grund?

Gute Frage. Auf den ersten Blick erschliesst sich mir der Sinn tatsaechlich nicht - was aber nicht heisst, dass es ihn nicht gaebe. Evtl. steht in der Gesetzesbegruendung etwas dazu, muesste man mal gucken.


In den FAQ (https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/) steht zudem, dass sich Reiserückkehrer generell "unverzüglich bei der für mich zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden" haben. In der Verordnung kann ich dazu aber nichts finden.

Doch, das stimmt schon, § 3 Abs. 3 S. 1, Abs. 1 S. 1 CoronaVO EQT BW. Dass "die für sie zustaendige Behoerde" im Sinne der VO dann die Ortspolizeibehoerde ist, wie es die FAQ sagen, davon gehe ich jetzt einfach mal aus; oder war das der Hintergrund Deiner Frage?
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Es kann durchaus sein dass diese Annahme falsch ist, aber mir leuchtet ein, dass wenn ich ins Ausland reise, alle Kontakte neu und zusätzlich sind, wärend zu Hause ein Großteil der Kontakte konstant ist.

In meinem Fall würde ich das Gegenteil behaupten und das trifft sicher noch auf viele andere Menschen zu.
 
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west-crushing

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03.08.2010
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https://sumikai.com/nachrichten-aus...ber-das-einreiseverbot-weiter-lockern-280758/

Also hier steht nichts von einer Mindestaufenthaltsdauer. Der Punkt ist wohl eher der, dass nach wie vor keine Touristenvisa vergeben werden. Einen ausländischen Studenten wird man aber sicher nicht an der Grenze in Gewahrsam nehmen, wenn dieser wegen eines familiären Notfalls schon nach 3 Wochen wieder ausreisen muss.
Wenn es keine Mindesaufenthaltsdauer geben wird, muss sich natürlich keiner dran halten.

Wenn es eine gibt, behaupten wir Europäer wieder so lange, dass man bei Personen in Notlagen schon angemessen handeln wird, bis die Japaner mal wieder strikt ihre Regeln befolgen.
 

AF14

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04.06.2016
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CDG
Auf die Gefahr hin, die Information auf den letzten 219 Seiten verpasst zu haben: Wie ist die Handhabung an deutschen Flughäfen mit Transitpassagieren aus "Risikogebieten"? Konkret geht es um die Niederlande, die derzeit (noch) nicht auf der deutschen Liste stehen. Ist ein Transfer aus AMS kommend beispielsweise in FRA problemlos möglich?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.996
3.233
FRA
Auf die Gefahr hin, die Information auf den letzten 219 Seiten verpasst zu haben: Wie ist die Handhabung an deutschen Flughäfen mit Transitpassagieren aus "Risikogebieten"? Konkret geht es um die Niederlande, die derzeit (noch) nicht auf der deutschen Liste stehen. Ist ein Transfer aus AMS kommend beispielsweise in FRA problemlos möglich?

Juckt keinen
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Was mich sehr interessiert, welche Quelle Beherbergungsbetriebe verwenden werden, um zu entscheiden, ob ich bei Ihnen übernachten darf oder nicht. Als Münchner Bürger, der für übernächstes Wochenende eine Reise nach Dresden geplant hat, habe ich nun mal etwas recherchiert:

Gemäß https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7434 gilt:





Im aktuellen Lagebericht des RKI von heute sind jedoch sowohl Cloppenburg als auch Würzburg und München unter der 50er-Marke bei der 7-Tages-Inzidenz. Dafür haben mittlerweile Hamm und Remscheid die 50er-Grenze überschritten.

Ich würde jetzt davon ausgehen, dass ich heute als Münchner in Sachsen beherbergt werden dürfte, aber als Remscheider nicht. Spannend ist, wie das der Check-in im Hotel sieht und auf welche Datenquelle er sich beruft.

Ja, das ist in der Tat problematisch. Es wurde ja an anderer Stelle hier schon geschrieben, aber die Durchführbarkeit dieser ganzen Regeln ist doch zumindest in Teilen begrenzt. Wobei ich bei einigen "Beherbergungsverboten" dann auch wieder Ausnahmen für beruflich notwendige Reisen gesehen habe usw. - und dann noch das von dir angesprochene Problem mit der Aktualität von Daten.
 

interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
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MHG
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Die neuesten Risikogebiete. Dubai bzw. die ganzen VAE auch dabei.
Anhang anzeigen 142275

Malta wieder nicht drauf, faszinierend.
Wo grad heute Malta auf eine Liste des ECDC zusammen mit Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Spanien, Tschechien und Ungarn in der Kategorie "high concern" steht, denen "more non pharmaceutical intervention" nahegelegt wird.

Hoffe mal, dass sich das RKI weigert Malta auf die Liste zu packen, wirkt sich nicht negativ aus, wenn ich die ganzen Kosten, die mir durch durchgehenden Aufenthalt in Deutschland entstehen, steuerlich geltend machen will...
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.241
638
LEJ
Gehen wäre schlecht. Du bist ja in Quarantäne. :D Da hilft nur Faxen.

Sächsische Quarantäneverordnung: "Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben..."

Aufenhalt nach Duden u.a. "zeitlich begrenzte Anwesenheit an einem Ort". Für die Länge des Zeitraums gibt es keine Beschränkung. Also rein vom Wortlaut her, hättest Du imho keine guten Chancen. Allerdings sollte es einen Unterschied machen, ob man durch Prag mit dem Auto fährt oder ob man im Zug reist.

Falls Du vor mir reist, wäre ich mal gespannt, wie das VG Lepzig entscheidet. Ich wollte im November mit dem Zug nach Brno, gehe aber davon aus, das ich cancele.

Wir waren die letzten beiden Wochenenden jeweils im Ustecky Kraj. Ich werde das mit der Quarantäne nicht provozieren und auch am Samstag bei der Schweizreise Vorarlberg über den See umgehen.

Interessant zum Thema Quarantäne bei Transit finde ich diesen Bericht https://www.br.de/nachrichten/bayer...fuer-bayern-ohne-quarantaene-moeglich,S9e1H9D

Und das Bundesgesundheitsministerium ist bei der Ausnahme von Transit recht präzise:

Wer muss sich nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in häusliche Quarantäne begeben?

Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.

[www.bundesgesundheitsministerium.de]

So gesehen sehe ich vor Gericht gute Chancen die sächsische Regelung zu kippen, da bei einem kurzen Transit kaum ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung besteht. Und nur darum geht es.
 

merpati

Erfahrenes Mitglied
07.04.2010
325
67
Wie funktioniert das jetzt mit Teilrisiko Gebieten? Werde in Lissabon landen. Aber weiter reisen. Wenn ich zurück komme muss ich einen Test machen?
Wie wird das gehandhabt wenn ich von Luxemburg aus Fliege und in Rheinland Pfalz lebe? :confused:
Ich verstehe gar nichts mehr und das 2! Tage vor dem Flug:cry:

Lass dich doch in Luxemburg kostenlos testen.

Ich hatte letzte Woche von LUX aus einen Kurzausflug nach Portugal unternommen. Bei der Rückankunft am Samstagnachmittag wurden bei den Gepäckbändern Gutscheine für einen kostenlosen Coronatest in Luxemburg verteilt, Gültigkeit drei Tage. Ich hatte mich dann spontan entschlossen direkt am Flughafen einen Test zu machen.
Wartezeit für den Test durch die Nase war ca.30Minuten. Montagmittag erhielt ich schon eine SMS des Labors Bionext mit einem Link zu dem Ergebnis in den Sprachen deutsch,englisch und französisch.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.493
9.691
BRU
Die Belgier wollen ab 1. Oktober ein neues PLF einführen, wo neben dem Land auch noch nach anderen "Risikofaktoren" (Art des Urlaubs usw.) gefragt wird. Und es dann auch davon abhängt, ob obligatorischer Test und Quarantäne gilt, und nicht mehr nur von der "roten Zone".

https://www.rtbf.be/info/dossier/ep...-de-zone-rouge-des-le-1er-octobre?id=10592490

Was da wohl rauskommt? Und meinen die ernsthaft, dass die Party-Urlauber da dann ehrlich angeben, dass sie täglich in der Disco waren?

Aber vermutlich erübrigt sich das eh. So wie in Belgien und insbesondere Brüssel die Zahlen steigen, lässt uns bis dahin vermutlich eh niemand mehr rein. Und will auch kein "Ausländer" nach Belgien, weil ihn da sein eigenes Land dann nicht mehr zurück lassen würde....