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Wegen schlechter Erreichbarkeit hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Lufthansa-Tochter Brussels Airlines erlassen. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherschützer verweisen in einer Mitteilung auf einen chaotischen Sommer an deutschen Flughäfen mit zahlreichen Flugausfällen. Zahlreiche Kunden hätten Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung, doch funktioniere die Kontaktaufnahme mit der Airline nicht immer. „Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherschützer verweisen in einer Mitteilung auf einen chaotischen Sommer an deutschen Flughäfen mit zahlreichen Flugausfällen. Zahlreiche Kunden hätten Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung, doch funktioniere die Kontaktaufnahme mit der Airline nicht immer. „Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Einstweilige Verfügung gegen Brussels
Wegen schlechter Erreichbarkeit hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Lufthansa-Tochter Brussels Airlines erlassen. Den Stein ins...
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