Elektromobilität (aus dem Tesla-Aktie-Thread)

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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.228
4.360
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In den 90ern. Damals war ich in einem Systemhaus tätig mit ca. 50 Angestellten, eine GmbH. Der Porsche des Geschäftsführers wurde nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Sei nicht verhältnismäßig. Dementsprechend hat sich die USt-Last erhöht und der dadurch erhöhte Gewinn musste voll versteuert werden.

Hat sich so oder so ähnlich auch in anderen Unternehmen abgespielt. Wir sprechen von KMU, nicht von Konzernen. Da ging vermutlich immer alles.
Also einigen wir uns darauf, dass Sportwagen als Betriebsausgaben und das Dienstwagenprivileg durchaus gerechtfertigt und möglich sein können, ent.egen deiner Behauptung? Danke,
Anderes aber ähnliches Thema: Als ich Ende der 90er meine eigene Firma gegründet hatte und mit ca. 10 AN gestartet bin hatte ich diesen nach 18 Monaten guter und intensiver Arbeit mal ein nettes Event gegönnt. Mit Partnern, Kinderbetreuung, Band und Übernachtung. Ist bei der Betriebsprüfung komplett durchgefallen weil der Prüfer die stundenlange Schnappatmung leider überlebt hatte als er diesen Sachverhalt vorfand. War zwar ordnungsgemäß als geldwerter Vorteil versteuert aber der Prüfer hat das als „Befriedung privater Bedürfnisse der Geschäftsführung deklariert“. Auch hier Erhöhung des Betriebsgewinns, Steuernachzahlung, etc.

Mag alles einer Neidkultur entsprungen sein. Aber es zeigt dass Kosten die nicht ursächlich dem Betriebszweck oder dem Geschäftszweck dienen sehr wohl im Verhältnis stehen müssen um als Kosten anerkannt zu werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke. Ich war zu faul es rauszusuchen und war mir nicht sicher ob das noch genauso gilt.

Aber der von dir referenzierte Absatz im EstG und die auch zu diesem Thema üblichen Antworten des User @ThoPBe (Doch, Nein, Falsch, bla bla) belegen deutlich die großen Lücken und die Unkenntnis dieses Posters und lässt auch sehr gut auf die anderen Beiträge schliessen.
(y) :cool: :ROFLMAO:
Nochmal genau den Text im EstG lesen und dann mit deiner (und der Behauptung von Simineon) vergleichen. Danke.

Wir halten weiter fest: BEV bekommen massive Subventionen (im tatsächlichen Sinne) und Verbrenner eben nicht. Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.694
5.405
FRA
Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.
Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.

Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
 
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Reaktionen: Aladin und marcus67

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.228
4.360
Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.
Nein. Es ist schlicht und einfach eine vereinfachte Steuerabrechnung, die dem Staat noch Geld spart, da der steuerliche Anspruch auf Abrechnung in jedem Falle besteht. Aber glaube, was du willst.

DAS hierÖ:
Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
klingt nach ChatGPT, der die Frage nicht verstanden hat. Oder nach einer Institution oder Webseite, das eine eigenwillige Ansicht auf die Dinge hat.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.694
5.405
FRA
Es ist schlicht und einfach eine vereinfachte Steuerabrechnung
ahhhh ja, eine vereinfachte Steuerabrechnung ist also keine Subvention ? Gut zu wissen, die Kfz-Steuerbefreiung der BEV ist dann ja auch keine Subvention, spart dem Staat jede Menge Geld, der Rechenaufwand mit Hubraum und Leistung und CO2-Ausstoss wird ja gespart, wobei … CO2-Ausstoss ist ja nicht, also ist das Produkt eh NULL.
:ROFLMAO::LOL: