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Es gibt ja noch Wartelisten!Alternative: 0 von 100 Pax werden auf Flug B gebucht da ausgebucht, 15 Sitze bleiben frei. Von verbleibenden 100 werden 0 auf Flug C gebucht (da voll), 25 Sitze bleiben frei. Besser?
Es gibt ja noch Wartelisten!Alternative: 0 von 100 Pax werden auf Flug B gebucht da ausgebucht, 15 Sitze bleiben frei. Von verbleibenden 100 werden 0 auf Flug C gebucht (da voll), 25 Sitze bleiben frei. Besser?
Das mag zwar sein. Aber wenn man auf einen Flug umgebucht wird (MIA-FRA) der gar nicht von Wetter betroffen ist, ganz normal stattfindet, man aber nicht an Bord darf, weil er überbucht ist, dann spielt das Wetter für diesen einen Flug ja auch keine Rolle.
Nein wie Gulliver es bereit geschrieben hat, wäre es besser bzw. dem PAX gegenüber ehrlich gewesen, mit Warteliste zu arbeiten bzw. ihm das direkt zu kommunizieren.Alternative: 0 von 100 Pax werden auf Flug B gebucht da ausgebucht, 15 Sitze bleiben frei. Von verbleibenden 100 werden 0 auf Flug C gebucht (da voll), 25 Sitze bleiben frei. Besser?
Der kausale Zusammenhang ist, dass er ursprünglich über das im Schneechaos versunkene EWR gebucht war![]()
???Ich plädiere auch dafür das die Airlines demnächst einfach nicht umbuchen
dann hat der Pax wegen des Wetters sicher keinen Anspruch und die Airline ist fein raus
Schade halt für den Maximiererpax
???
Wenn der Flug nicht stattfindet, hat der Fluggast doch Anspruch auf Ersatzbeförderung. Dann entstehen erst recht Ansprüche...
Ich plädiere auch dafür das die Airlines demnächst einfach nicht umbuchen
dann hat der Pax wegen des Wetters sicher keinen Anspruch und die Airline ist fein raus
Schade halt für den Maximiererpax
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Man könnte natürlich die Umbuchungen auch so steuern, dass man nicht oder nur den Umständen entsprechend überbucht. Aber warum auf der Arbeit nachdenken, wenn es ja nur um die Kundenzufriedenheit geht.
Aber warum auf der Arbeit nachdenken, wenn es ja nur um die Kundenzufriedenheit geht.
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1. Man überbucht mehr, damit auch alle Plätze gefüllt werden und der Backlog und die Gesamtwartezeit aller Passagiere minimiert wird, aber dann bleiben einige Leute leider trotz Buchung stehen, wenn doch mehr als erwartet auftauchen. Das ist der Fall, den der OP erlebt hat.
2. Man überbucht weniger, damit alle gebuchten Leute auch fliegen, aber dann bleiben zwangsläufig Sitze leer und die gesamte Wartezeit aller Passagiere und die Zeit, alles abzuarbeiten ist länger. Dann postet jemand, dass er im Flug aus dem Schneechaos eine ganze Reihe für sich hatte, während Leute im Terminal übernachten und es ist auch wieder nicht gut.
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UA ist keine europ. Airline - und das wusstest du von Anfang an.
Ergo: es gibt nix!
Der kausale Zusammenhang ist, dass er ursprünglich über das im Schneechaos versunkene EWR gebucht war![]()
Ähm, das wurde nicht alles aus dem gemütlichen Hotelzimmer erledigt, sondern aufgrund konfuser Informationen in den Wartestunden am Flughafen. Der Flug nach dem ersten Ausfall sollte 10 Uhr starten und wurde dann Stunde um Stunde auf letztendlich 16 Uhr verschoben und es erfolgte die Umbuchung auf LH463. Online-Checkin war inkl. Platzzuteilung erfolgt - selbst erledigt am FlughafenIn solchen absoluten Ausnahmesituationen sollte man vielleicht auch mal den Ball flach halten. Wäre es besser, gestrandete Pax am Flughafen stehen zu lassen und mit leeren Sitzen zu fliegen, weil eben doch ein paar eingecheckte Pax es nicht zum Flieger geschafft haben.
Ist doch gut, alles ist gesagt.
Nehmen wir den Fall jetzt mal akademisch, wie er nach deutschem Jura auch sein könnte. Fest gebuchter und nicht umbuchbarer Flug (Fixgeschaeft) wird aus Gruenden gecancelled, die keine Partei zu vertreten hat, nämlich Schneechaos. Fall der objektiven Unmöglichkeit, beide Parteien werden von der Leistung frei. Pax kriegt das Geld für das Segment zurück, Airline braucht nicht befoerdern. Das wäre wohl das Ergebnis, zu dem ein korrekt arbeitender deutscher Jurastudent käme. Besser?
In einem BGH-Urteil wurde in Zusammenhang mit Code-sharing mal so ein Fall verhandelt: https://www.google.de/url?sa=t&rct=...=1.pdf&usg=AFQjCNHKIK5CwuGSUbpPXOG9ce9Dd0zPLgWorldtraveler42 meinte:AchWas meinte:UA ist keine europ. Airline - und das wusstest du von Anfang an.
Ergo: es gibt nix!. Das sollte die Anwendung der VO nach Umbuchung auf LH wohl kaum aufhalten.
Ursprünglich UA "beabsichtigte" hier, für den TE einen Flug - wiederum im Auftrag von LH - durchzuführen.BGH meinte:..
Als "ausführendes Luftfahrtunter-nehmen", für das die Verordnung nach der Regelung ihres Anwendungsberei-ches in Art. 3 Abs. 5 Satz 1 ausschließlich gilt, ist nach der Begriffsbestimmung in Art. 2 Buchst. b der Verordnung das Luftfahrtunternehmen anzusehen, das im Rahmen eines Vertrages mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen - juristischen oder natürlichen - Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beab-sichtigt. ...
Fall b) wurde vom Fluggast = obigen TE gewählt - ergo gibt's nix.VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 meinte:..
Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen
Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist,
gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen
Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. ...
Aber Fall b) war dann wieder eine (neue) bestätigte Buchung, diesmal auf LH. Und bei LH gab's IDB, also Anspruch...Fall b) wurde vom Fluggast = obigen TE gewählt - ergo gibt's nix.