Entschädigungsanspruch bei Streiks

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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.001
4.127
GRQ + LID
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Die Tagesschau meldet:

Fluggäste müssen für Flüge, die wegen Streiks ausfallen oder sich deutlich verspäten, entschädigt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Hier noch mal in Detail für Interessenten.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.583
4.239
MUC/INN
Danke für die Info! Meiner Meinung nach ein krasses Fehlurteil und völlig entgegen dem gesetzgeberischen Willen, der einen Streik eigentlich eindeutig als außergewöhnlichen Umstand deklariert hat.

Natürlich bin ich mir des Umstandes bewusst, dass diese Auffassung gerade in einem VFT keine besondere Freude erweckt, ich bin letztlich auch nicht die Judikative, aber das Urteil steht meinem Rechtsverständnis tatsächlich entgegen. Man möge mich lynchen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.502
München
Ich bin über das Urteil auch nicht glücklich, da es letztlich im Gesamtkontext jetzt mit den coronabedingt finanziell angeschlagenen Airlines den politischen Druck erhöhen wird, die Fluggastrechte zu novellieren. Von Airline-Seite wird ja seit geraumer Zeit massive Lobby-Arbeit betrieben, die Fluggastrechte deutlich aufzuweichen, damit die Airlines von den Kosten runterkommen.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Ich freue mich zunächst persönlich darüber, da ich gegen SAS aus den Streiktagen von 2019 noch eine Claim über das Rechtsportal Airhelp offen habe. Mutmaßlich haben sie in meinem Namen geklagt.

Angesichts des zunehmend schäbigeren und auch juristisch grenzwertigeren Verhaltens von Airlines (etwa Rückzahlungsverhalten der LH) finde ich die Stärkung von Kundenrechten grundsätzlich positiv.

Angesichts des fauligen Zustandes unserer Demokratie (Lobbyismus, Provision mit Masken, Maskengeschäfte mit Ehemännern und Söhnen, Beihilfe zum Cum Ex Betrug uvm) fürchte ich aber, dass sich Airlines durch Lobbyismus erfolgreich für die Einschränkung von Kundenrechte durchsetzen werden.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die Revision der Verordnung steht im Programm jeder Ratspräsidentschaft. Mit jedem Tag, an dem nichts passiert, wird es unwahrscheinlicher, dass es jemals geschieht. Und gegenwärtig ist das sicherlich keine Top Priority für irgendwen in Brüssel...
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Da wird noch großer Haufen von Leuten ihre EU Kompensation aus dem hier zugrunde liegenden Streik bei der SAS bekommen, die Portale haben nach meinem Kenntnisstand einige Betroffene als Musterfälle durchgefochten und noch jede Menge Claims offengehalten. Ich war damals von 4 Flügen betroffen. (Werde meine ganze alte diesbezüglich Korrespondenz noch einmal heraussuchen. Erinnere sogar die Beauftragung eines schwedischen Rechtsanwalts :))
Fand es damals auch sehr verwunderlich, dass die SAS (anfangs) kaum Vorkehrungen zur Schadensminderung bei ihren Paxen getroffen hatte. Sie hat ja offenbar bis 0.00 Uhr Streiktag nicht glauben wollen, dass der Streik tatsächlich stattfindet. Nicht genügend Personal um den Gestrandeten zu helfen, keine funktionierenden Hotlines ect
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Wenn ich richtig erinnere gab es vor diesem Streik bereits ein Urteil zur grundsätzlichen Erstattung (EU Kompensation) bei Streiks (TUI??)

Ohne die Einzelheiten noch zu erinnern, wollten die Airlines dies damals nicht Grundsatzurteil sehen. Vom überfliegen des oben von Hauptmann Fuchs genannten Urteils gegen die SAS scheint dies nun sehr viel klarer und weitreichender zu sein . Vielleicht mag einer unserer klugen Juraköpfe hier (etwa Kexbox) einen Kommentar geben.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.583
4.239
MUC/INN
Wenn ich richtig erinnere gab es vor diesem Streik bereits ein Urteil zur grundsätzlichen Erstattung (EU Kompensation) bei Streiks (TUI??)

Ohne die Einzelheiten noch zu erinnern, wollten die Airlines dies damals nicht Grundsatzurteil sehen. Vom überfliegen des oben von Hauptmann Fuchs genannten Urteils gegen die SAS scheint dies nun sehr viel klarer und weitreichender zu sein . Vielleicht mag einer unserer klugen Juraköpfe hier (etwa Kexbox) einen Kommentar geben.

Das war der sog. Wilde Streik:

Artikel 5 Absatz III der VO (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 295/91 ist im Licht ihres 14. Erwägungsgrundes dahin auszulegen, dass die spontane Abwesenheit eines erheblichen Teils des Flugpersonals („wilder Streik“), wie sie in den Ausgangsverfahren in Rede steht, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, wenn sie auf die überraschende Ankündigung von Umstrukturierungsplänen durch ein ausführendes Luftfahrtunternehmen zurückgeht und einem Aufruf folgt, der nicht von den Arbeitnehmervertretern des Unternehmens verbreitet wird, sondern spontan von den Arbeitnehmern selbst, die sich krank meldeten.

EuGH (3. Kammer), Urteil vom 17.4.2018 – C-195/17 ua (Krüsemann/TUIfly GmbH)

Im Unterschied zum aktuellen Urteil legt der EuGH hier sogar den Begriff "Streik" im 14. Erwägungsgrund aus. Im aktuellen Urteil wird dieser Begriff zwar zitiert, aber im Weiteren ignoriert.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Das war der sog. Wilde Streik:



EuGH (3. Kammer), Urteil vom 17.4.2018 – C-195/17 ua (Krüsemann/TUIfly GmbH)

Im Unterschied zum aktuellen Urteil legt der EuGH hier sogar den Begriff "Streik" im 14. Erwägungsgrund aus. Im aktuellen Urteil wird dieser Begriff zwar zitiert, aber im Weiteren ignoriert.

Er sprach im Zusammenhang mit „klug“ von Kexbox. :D
 

Fjaell

Erfahrenes Mitglied
19.05.2010
892
502
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber gab es das nicht schon mal nach der Faustformel:
- Streik im eigenen Verantwortungsbereich (Cockpit/Cabin/Ground usw.): Erstattung
- Streik fremden Verantwortungsbereich (Fluglotsen als Beispiel): keine Erstattung

Oder trügt mich meine altersschwache Erinnerung?
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber gab es das nicht schon mal nach der Faustformel:
- Streik im eigenen Verantwortungsbereich (Cockpit/Cabin/Ground usw.): Erstattung
- Streik fremden Verantwortungsbereich (Fluglotsen als Beispiel): keine Erstattung

Oder trügt mich meine altersschwache Erinnerung?

Davon hat das oben verlinkte Urteil offenbar nichts gesagt.
 

Fjaell

Erfahrenes Mitglied
19.05.2010
892
502
Die gerichtliche Beantwortung der Vorlagenfragen Punkt 42 i.V.m. Punkt 43 und Punkt 44 i.V.m. Punkt 48 des Urteils interpretiere ich so. Zudem formuliert auch der Urteilsspruch explizit 'den Streikaufruf einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtunternehmens'.

Aber ich bin nur befasster Laie ...
Diskussion willkommen :help:
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Da wird dann ja einiges bei der ohnehin schon gebeutelten SAS an Forderungen eingehen.

"Hinweise von Airhelp

Here’s some good news: The European Court of Justice (ECJ) has just ruled that air passengers affected by the 2019 SAS strikes are entitled to compensation!

We couldn’t be happier. This was a landmark court case, and the decision not only affects your claim, but will benefit all EU passengers whose flights are delayed and canceled by strikes in the future. So thank you for your support and patience while we worked towards this result.

Next steps:

As a lot of passengers were affected by this strike, it will take time for SAS to send everyone’s compensation. We can assure you that we’re already talking to them about it and will keep you updated when we know more.
Do you know other people who were affected by the strike? There’s still time for them to submit a claim for compensation! Send them the referral link below so they can start a claim, and you’ll receive a €20 reward for everyone that’s successful.
Refer Your Friends"
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.913
7.343
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber gab es das nicht schon mal nach der Faustformel:
- Streik im eigenen Verantwortungsbereich (Cockpit/Cabin/Ground usw.): Erstattung
- Streik fremden Verantwortungsbereich (Fluglotsen als Beispiel): keine Erstattung
Oder trügt mich meine altersschwache Erinnerung?
Nee, so ähnlich war die bisherige Serie von Rechtssprechungen.

Davon hat das oben verlinkte Urteil offenbar nichts gesagt.
Nicht so spezifisch, aber im Prinzip schon. Es hat schon klar gesagt, dass es keine einfache Antwort gibt, und Beispiele angeführt wann es bei Streiks Entschädigungen geben kann, und wann nicht.

Es ist ja auch relativ komplex, Streikt dein Gepäckverlader, aber mir mehrwöchiger Ansage und es gibt Alternativen vor Ort, dann hat die Airline sehr wohl möglichkeiten, Flugausfälle zu vermeiden. Es stehen Mittel in ihrer Macht, die außergewöhnliche Situation zu meistern ohne sie zu überfordern.
Streikt die Flugsicherung oder die Flughafenfeuerwehr hat man Null Chance zu reagieren, das ist ein aussergewöhnlicher Umstand an dem die Airline nichts ändern kann.

Wenn die Airline selbst die Verhandlungstaktik fährt "streikt doch, uns tut es nicht weh, die Passagiere sehen kein Geld" hat sie die aussergewöhnliche Umstände sogar zu verantworten, sowas sollte nicht möglich sein. Es unterminiert das Konzept der Tarifverhandlungen, wenn Streiks und Aussperrung den Arbeitgeber nichts kosten, weil er alle Nachteile auf den Kunden abwälzen kann.

Bisher haben wir verschiedenste Urteile gesehen, es ging immer hin und her. Viel mehr Klarheit bringt das jetzige Urteil auch nicht, es bleibt bei Einzelfallgerechtigkeit, es gibt kein allgemeingültiges Grundsatzurteil.

Vermutlich ist das ohnehin alles bald egal, die Entwürfe zur Neuordnung der Passagierrechte hätte ja ohnehin > 90% der bisherigen Ansprüche gestrichen. Jetzt nach Corona wird man der darbenden Luftfahrtindustrie vermutlich ein entsprechendes Geschenk machen, und die neue Verordnung noch mehr aufweichen, oder gleich ganz abschaffen. Den gewollten Effekt hat die bisherige ja auch nicht erreicht. Statt die Airlines zu kundenfreundlicherer Planung zu zwingen, hat man ein Heer von Anwälten auf den Plan gerufen die neue Geschäftsmodelle aufgemacht haben. Endeffekt: Ein Geldfluss Fluggast -> Anwälte.

it will take time for SAS to send everyone’s compensation.
Ich vermute eher, die Ansprüche sind inzwischen verjährt... Gleiches bei den LH Pilotenstreiks. Allein für die LH Streiks im November 2019 gibt es vielleicht noch Geld. Damals bestand ja 99% der LH Informationspolitik darin, den Kunden nochmal klar zu maachen dass sie natürlich null Ansprüche auf Entschädigung haben. Informationen wie man nun heimkommt auf was man nun umgebucht wird waren da viel sparsamer... Habe damals ziemlich viele stinksaure LH Kunden in EWR erlebt, die dann mangels LH Mitarbeitern versucht haben bei EW Hilfe zu bekommen. Ich hatte zum Glück EW gebucht und bin locker und bequem heimgekommen...
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Ich vermute eher, die Ansprüche sind inzwischen verjährt... Gleiches bei den LH Pilotenstreiks. Allein für die LH Streiks im November 2019 gibt es vielleicht noch Geld. ...

Verjährung von Ansprüchen in der Regel nach drei Jahren. Und zwar gezählt ab dem Jahreswechsel nach dem die Ansprüche entstanden sind. Ende 2021 verjähren also Zahlungsansprüche, die im Jahre 2018 entstanden sind.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
@Volume

SAS hat sicherlich Vorfeld des Streik sehr unglücklich wenn nicht ungeschickt agiert. Streiks sind in Schweden selten und SAS wollte sich nicht vorstellen, dass tatsächlich gestreikt wird. Also war nach meinem Eindruck kaum etwas vorbereitet, um den Paxen schnell zu helfen. Ich war während des Streiks sowohl am Freitag in Oslo als auch am Sonnabend in Stockholm davon betroffen. Das, was dann improvisiert wurde, sah für mich nicht so aus, als hätte es Planungen und Vorbereitungen gegeben. Zwar rannten nach einiger Zeit unglaublich viel Mitarbeiter herum, aber sie konnten nicht einmal alle Counter besetzen um die Leute zügig umzubuchen oder Hotel Vouchers zu verteilen. Einige Paxe mussten bis 4 Stunden anstehen wegen Mismanagement. Auch Absperrmaterial für Schlangen gab es anfangs nicht ausreichend. Ich bekam mit, wie SAS Mitarbeiter sich gegenseitig fragten, was sie den den Tischen tun sollten, die aufgestellt wurden. Null Vorbereitung.
Dafür wurden mir (meist ungefragt) über einhundert Euro in Gutscheinen in Oslo für den Laden mit Champagner und Lachs in die Hand gedrückt.

Auch die Telefon Hotlines waren nicht verstärkt worden. Die deutsche Hotline machte wieder einmal erst um 9:45 auf, wie eigentlich immer, obwohl die Bandansage endlos verkündete, man wäre ab neun Uhr erreichbar.


Laut der eMail von Airhelp an mich - siehe oben - sind die Ansprüche an SAS noch nicht verjährt. Der Streik war im April 2019
 
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F

feb

Guest
Das Urteil ist nach meiner Einschätzung richtig und liegt klarstellend auf bisheriger Linie.

In anderem Zusammenhang - wenn eine Gewerkschaft etwa gegen die LH streikt - werden hier im Forum regelmäßig die Gewerkschaft bzw deren tatsächliche oder vermeintliche Häuptlinge (Alarmstichwort: Baublies) geschlagen, geteert und gefeedert. Ab und zu habe ich und einige wenige andere Foristen (peter42?) angemerkt, dass ein Streik nicht wie ein Erdbeben über die Airline kommt, sie vielmehr als Tarifvertragspartner am Verhandlungstisch sitzt.

Das Urteil macht dieses Grundverständnis deutlich.
 

hippofant

Reguläres Mitglied
04.10.2018
63
46
EUClaim hat in dieser Woche meinen offenen Claim gegen SAS aus 2019 wieder aufgenommen und erneut mit Fristsetzung von 14 Tagen die Zahlung der Entschädigung nach EU261 gefordert. Seinerseits war ich mit +1 mit einer Verspätung von gut 10 Stunden auf der Strecke MIA-DUS betroffen, da SAS damals eine Umbuchung auf die Direktverbindung mit Eurowings verweigert hat. Der Fall stand zwischenzeitlich für 1.5 Jahre auf On-Hold.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.206
100
TXL-DUS
Ich habe bei Lufthansa für den Streik im November 19 eine Ausgleichszahlung gefordert, dort prüft man noch ob EU-Recht bzw. Rechtsprechung auch für die DEUTSCHE Lufthansa gilt. Weil ich nicht länger warten will, ist bereits ein Anwalt mit der Durchsetzung beauftragt :)
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.289
1.446
Mein FlightRight-Fall von LH-Streik November 2019 ist immer noch 'on hold' - evtl sollte ich einen anderen beauftragen?
 

ReisenderDE

Neues Mitglied
03.05.2021
5
1
Das hört sich ja schon mal gut an. In der Vergangenheit wurde man diesbezüglich leider ein wenig im Stich gelassen und man konnte so gut wie nichts dagegen machen. Genau das gleiche wie bei der DB. Leider gehe ich davon aus, dass unter "deutlich" eine gewisse Zeitangabe gestellt wurde. Diese ist erst ab mehreren Stunden gültig (gehe ich von aus), was aber bereits zuvor schon für Tumulte sorgen kann, wenn man seinen Anschlusszug- oder Flug nicht erwischt. Prinzipiell sollten Flüge daher pünktlich abfliegen, ansonsten sollt bereits ab einigen Minuten eine Erstattung folgen. Immerhin hat man teuer für solche Tickets gezahlt.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Meine beiden Claims gegen SAS aus dem Streik vom März 2019 bei Airhelp sind weiterhin aktiv. Nach dem EUGH Urteil gegen SAS hat Airhelp jetzt die SAS zur Zahlung aufgefordert. Da wird gerade viel Holz zu bearbeiten sein :)