Entschädigungsanspruch bei Streiks

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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Was sich nicht so gut anhört ist in welche Richtung sich die neuen Verordnungen entwickeln...
Mehr Ausnahmen in denen nicht gezahlt werden braucht und deutlich höhere Verspätungszeiten ab denen man überhaupt was bekommt.

Man könnte auch sagen, die Verordnungen sind gescheitert. Die Idee war ja, finanziellen Druck auf die Airlines/Zugbetreiber/Fernbusunternehmer auszuüben, um mehr Pünktlichkeit und kundenfreundlichere Planung (z.B. weniger überbuchen, realistischere Anschlußzeiten) zu erreichen. Dieses Ziel wurde eindeutig nicht erreicht. Die einzigen die profitieren sind Anwälte und neue Firmen wie Flightright. Die Rechnung zahlt so oder so der Kunde bei der nächsten Buchung. Und die Unternehmen haben ganz offenbar überhaupt gar kein Marketingproblem damit sich offen als kundenunfreundlich zu präsentieren, Kunden ihre zustehenden Rechte erst nach drei Instranzen Prozess zu gewähren. "Verklag mich doch" ist inzwischen ein Werbeslogan. Alleinige Marktdominanz (man darf es ja nicht mehr Monopol nennen...) garantiert ja in vielen Bereichen Alternativlosigkeit. Wo der Kunde keine Wahl hat, braucht er auch keine Rechte mehr, er muss so oder so nehmen was da ist. Und Beförderungsverträge sichern ja vor allem, dass der Kunde zahlt, nicht dass die vereinbarte Transportleistung auch erbracht wird. Das Risiko bei Problemen trägt allein der Kunde. Das antike Wort "Unternehmerisches Risiko" ist aus neuen BWL Büchern verschwunden. Das Konzept erst zu zahlen wenn die Leistung erbracht wird ist ja erst kürzlich wieder als absurdes Relikt aus einer anderen Zeit abgebügelt worden...

Realistisch sollte man die Verordnungen einfach wieder streichen. Es wäre wenigstens ehrlich, einfach, würde wieder für Gleichbehandlung sorgen und sehr viel Geld einsparen.

P,S. Ich habe noch offene €600 Forderungen an EI, AC und LH. Aber ich ziehe nicht vor Gericht, sondern zum Mitbewerber. Kostet die Airlines schon nach einem Jahr deutlich mehr als €600.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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1.806
Hamburg
Nach dem nachfolgfenden Reuters Artikel will die SAS das Urteil erst einmal aussitzen bis auch ein schwedisches Gericht entschgieden hat


Kann mir nicht vorstellen dass ein EU Urteil im EU Mitgliedsland Schweden nicht binden ist. Vielleicht hat ja einer unserer versierten Juristen hier eine genauere Einschätzung
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
7.342
Ich würde mal so sagen, das EU Urteil ist nicht exakt genug um bindend zu sein. Es sagt ja nur, man kann Streik nicht pauschal ausschließen. Ein Schwedisches Gericht (nicht Köttböllar, sondern das juristische...) wird den Einzelfall entscheiden müssen.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Update: SAS Erstattung aus Streik aus 2019

Nachdem man zwischenzeitlich lesen konnte, SAS wollte das EUGH Urteil zur EU 261 Erstattung aus dem Streik 2019 vor einem schwedischen Gericht anfechten, kam gerade ein Update

AIRHELP, über die ich meine beidem claims gestellt habe, teilten gerade per Email mit, dass sie nun mit SAS über die Auszahlung an diejenigen Anspruchsteller verhandeln, die sie vertreten. Nährt meinen Optimismus, dass SAS am Ende zahlen wird
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
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Am Ende zahlen die zukünftigen Passagiere...
Aber zwischendrin zahlt mal SAS.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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SAS Streik 2019: Auch wenn Volume das für eine falsche Entscheidung des EUGH hält, Airhelp hat gerade mitgeteilt, dass SAS nun gedenkt, die Claims aus den Streik Vorfällen an Airhelp auszuzahlen
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.285
1.444
das ist toll wenn SAS zahlt. Was ist denn mit LH? Streik Herbst 2019...
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Jetzt geht s ganz schnell
offenbar hat SAS schnell an Airhelp ausgezahlt, diese haben gerade meine Kontonummer erfragt und nach Beantwortung eine Auszahlungsmitteilung an mich geschickt. :)
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.206
100
TXL-DUS
Ich habe bei Lufthansa für den Streik im November 19 eine Ausgleichszahlung gefordert, dort prüft man noch ob EU-Recht bzw. Rechtsprechung auch für die DEUTSCHE Lufthansa gilt. Weil ich nicht länger warten will, ist bereits ein Anwalt mit der Durchsetzung beauftragt :)

Die Prüfung bei der LH ist abgeschlossen, leider gilt es auch für Lufthansa :cry: ---> Zahlung inkl. Zinsen erfolgt, kann nur zum Anwalt raten!
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
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Auch wenn Volume das für eine falsche Entscheidung des EUGH hält,
Selbst wenn er das gar nicht gesagt hat...
Sondern vielmehr dem EUGH völlig zustimmt, das es darauf ankommt wer streikt (eigenes Personal, Unterauftragnehmer, Flugsicherung) und ob das rechtzeitig abseh- und abwendbar war (Vergabe an anderen Unterauftragnehmer möglich, z.B. beim Check-in Personal oder Gepäckhandling). Und das deshalb die Airline Ansprüche nicht pauschal ablehnen darf, im Einzelfall aber sehr wohl. Zum Beispiel wenn die Flugsicherung streikt. Diesen Einzelfall müssen jeweils lokale Gerichte klären.
 

hippofant

Reguläres Mitglied
04.10.2018
63
46
Es wurde hier ja schon vor einiger Zeit erwähnt, dass SAS in einzelnen Fällen, die über FlightRight eingeforderte Entschädigung, nach dem letzten Urteil des EUGH gezahlt haben soll.

Aus gegebenem Anlass daher mal ein Update zu meinen Claim, der über EUClaim eingereicht wurde. Nach dem Urteil von März hatte EUClaim meinen Fall wieder aufgenommen und mittlerweile zwei weitere Forderungsschreiben an SAS gesendet. Da aber immer noch keine Zahlungsbereitschaft seitens SAS erkennbar ist, wurde der Fall nun von EUClaim an deren Vertragsanwälte übergeben, die ein letztes Mahnschreiben mit Fristsetzung zum 20.08., an SAS geschickt haben. Mittlerweile beläuft sich die ursprüngliche Forderung von 2 x 600,- Euro, inkl. der jetzt angefallenen Anwaltsgebühren und Verzugszinsen, auf rund 1500,- Euro.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Am Ende zahlen die zukünftigen Passagiere...
Aber zwischendrin zahlt mal SAS.

Nein. Preise entwickeln sich nach Angebot und Nachfrage (zumindest so lange sie nicht staatlich reguliert werden). Diese Kosten können die Airlines also nicht einfach so aufschlagen. Wenn sie das könnten, hätten sie es auch ohne diese Klagen schon getan und das als Gewinn verbucht.

Das die Schmerzen offenbar noch nicht hoch genug sind ist dann wieder eine andere Diskussion.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
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Hamburg
Es wurde hier ja schon vor einiger Zeit erwähnt, dass SAS in einzelnen Fällen, die über FlightRight eingeforderte Entschädigung, nach dem letzten Urteil des EUGH gezahlt haben soll.

Aus gegebenem Anlass daher mal ein Update zu meinen Claim, der über EUClaim eingereicht wurde. Nach dem Urteil von März hatte EUClaim meinen Fall wieder aufgenommen und mittlerweile zwei weitere Forderungsschreiben an SAS gesendet. Da aber immer noch keine Zahlungsbereitschaft seitens SAS erkennbar ist, wurde der Fall nun von EUClaim an deren Vertragsanwälte übergeben, die ein letztes Mahnschreiben mit Fristsetzung zum 20.08., an SAS geschickt haben. Mittlerweile beläuft sich die ursprüngliche Forderung von 2 x 600,- Euro, inkl. der jetzt angefallenen Anwaltsgebühren und Verzugszinsen, auf rund 1500,- Euro.
Ich wünsche dir viel Erfolg
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
7.342
Nein. Preise entwickeln sich nach Angebot und Nachfrage (zumindest so lange sie nicht staatlich reguliert werden). Diese Kosten können die Airlines also nicht einfach so aufschlagen. Wenn sie das könnten, hätten sie es auch ohne diese Klagen schon getan und das als Gewinn verbucht.

Das die Schmerzen offenbar noch nicht hoch genug sind ist dann wieder eine andere Diskussion.
Welche Schmerzen?
Airlines die einfach nicht zahlen haben doch gar keine Schmerzen. Selbst wenn sie 10% der Ansprüche incl. Anwaltskosten, also sagen wir zu 250% (€1500/€600) tragen, ist das immer noch billiger als sofort alle Ansprüche auszuzahlen.
Laut LBA (Nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte in Deutschland) hat es 2018 gerade mal 186 Beschwerdefälle gegeben... Nur ein absoluter Bruchteil der Passagiere fordert doch die Ansprüche wirklich ein. Meines Wissens (ich kenne die im LBA für Fluggastzrechte 2008-2015 zuständige Dame persönlich) hat das LBA seit Inkrafttreten der Verordnung exakt Null Bußgelder verhängt (das dürften sie machen, wenn sie denn wollten...), und keinerlei aktive Überprüfungen durchgeführt (z.B. ob die Airlines die Kunden angemessen über ihre Rechte informioeren, Artikel 14, z.B. "Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, händigt jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis aus, in dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen Fluggästen ein entsprechender Hinweis ausgehändigt.", hast du sowas je erlebt?), sondern wird nur bei konkreten Beschwerden aktiv.

Perverserweise folgt ausgerechnet die nun wirklich nicht als kundenfreundlich bekannte Bundesbahn der Fahrgastrechteverordnung deutlich mehr als die Fluggesellschaften der Fluggastrechteverordnung. Die verteilen zumindest im Fernverkehr noch im verspäteten Zug Antragsformulare und erlauben inzwischen sogar einfache Online-Anträge für Entschädigungen.
Die meisten Airlines hingegen ignorieren die Verordnung einfach - und kommen damit durch. Weil zumindest in Deutschland die Verordnung auch gar nicht gewollt ist (googel mal nach Bundestagsveröffentlichungen zum Thema, Deutschland ist die treibende Kraft hinter den Aufweichungen in der neuen Verordnung).

Und ansonsten bewundere ich dein Verständnis der Marktwirtschaft... Wenn 100% der Einnahmen eines Unternehmens von den Kunden kommt, und Ausgaben anfallen, wer deckt sie wohl am Ende? Die Heilsarmee? Die CDU? Lady Gaga?
Oder vielleicht doch die allein zahlende Kundschaft? Als nächstes behauptest du vermutlich, auch steigende Spritpreise würden nicht an die Kundschaft weitergereicht...
Der Physiker würde sagen, ist ein Problem zu komplex um es spontan zu begreifen, einfach erstmal geeignete Bilanzhülle definieren und Energiesatz anwenden. Genauso wie Energie nicht einfach entstehen oder verschwinden kann, ist es auch mit Geld.

Da es alle Airlines betrifft, sind einfach die Preise entsprechend überall minimal gestiegen und fertig. Die minimal anfallenden Zusatzausgaben wurden bei allen eingepreist und gut ist. Produziert somit keinerlei wettbewerbs- und damit auch keinen Preisdruck.
Und ganz offenbar haben die Airlines "im Wettbewerb" auch keinerlei Problem damit, sich offen als kundenunfreundlich und als Rechtsbrecher zu zeigen. Weil sie es einfach alle machen. Noch nach gegenteiligen Urteilen hat LH im November 2019 die Kunden auf der Homepage klar davon "informiert", dass bei Streik keine Ansprüche bestünden. Plumpe Lüge, und exakt das Gegenteil von Artikel 14, hat aber vermutlich bei 95% der Kundschaft funktioniert... Und keinerlei juristische Folgen gehabt. Es hat schon Vorteile, der nationale Champion (Zitat aus der Politik) zu sein...
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
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Ich habe übrigens fälschlicherweise behauptet, die LH habe auf ihrer Homepage in der Vergangenheit ihre Kunden plump belogen, und trotz gegenteiliger Urteile davon "informiert", das bei Streik keine Ansprücke bestehen.
Ich muss mich hiermit korrigieren, Lufthansa "informiert" noch heute Ihre Gäste davon, das sie bei Streik kein Anrecht auf Entschädigung haben...
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.282
irdisch
Wieviele von den Lufthansa-ICE fuhren denn jetzt beim Streik noch? Werden die irgendwie bevorzugt aufrecht erhalten oder gibt es da wenigstens so einen Rumpftakt? Steht mir bald wieder bevor und das ist ein früher FRA-Abflug. Fahre mit LH-Ticket.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
7.342
Grob gefühlt fuhr etwa jeder zweite.
Auf der LH Flugstatusseite waren viele als pünktlich gelistet, die auf der DB Fahrplanseite als "Zug fällt aus" gekennzeichnet waren...

Check gründlich auf allen Kanälen, und nimm lieber (verbotenerweise...) einen Zug früher, wenn der sicher fährt. Besser mit Schaffner diskutieren als Flug verpassen.
Viel Glück.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.282
irdisch
Danke.
Das ist mitten in der Nacht, vier Uhr früh oder so. Früher wäre dann wohl Vorabend und Hotel. Mal gucken, wie die Streiks weiter gehen? Kommt ja wohl wieder was. Zur Not nehme ich einen One-way-Mietwagen, statt Bahn.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
7.342
Das ist mitten in der Nacht, vier Uhr früh oder so. Früher wäre dann wohl Vorabend und Hotel.
Hmmm, dann sieht es schlecht aus.
Auch die Informationen für die ganz frühen Züge gibt es vermutlich erst sehr kurz vorher.

Zur Not nehme ich einen One-way-Mietwagen, statt Bahn.
Was natürlich bedeutet, du fliegst deine Flüge nicht in der gekauften Reihenfolge ab... Also auf alle Fälle für den Zug einchecken, auch wenn du ihn nicht nimmst !
Und wenn du am Flughafen ankommst, eröffnet dir LH, dass sie dich auf den Nachmittag umgebucht haben, weil dein Zug ja ausgefallen ist ;-)

Bahnstreik ist bei ExpressRail wirklich doof. Für den Kunden wie für die Airline.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Zur Information
falls einzelne hier noch Claims gegen die SAS vom Streik Frühjahr 2019 haben.
Ich hatte meine drei Claims gegen SAS über Airhelp eingereicht. Nach dem Streik Urteil des EUGH hat Airhelp offenbar zunächst die Ansprüche abgearbeitet, die schwedischer Gerichtsbarkeit unterlagen. (meine ersten beiden) Nun sind sie dabei die Claims abzuwickeln, die deutscher Gerichtsbarkeit unterliegen wie mein Flug ARN - HAM
Angekündigt ist, dass auch die dritte Erstattung in bälde kommt.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.285
1.444
Zur Information
Mein Claim wurde jetzt vom Anwalt geklärt und das Geld ist auch schon überwiesen (LH Streik November 2019).
 
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hippofant

Reguläres Mitglied
04.10.2018
63
46
Mein Claim gegen SAS (eingereicht über EUClaim) liegt mittlerweile beim Amtsgericht Düsseldorf.
In der letzten Woche hat das Gericht ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.
SAS hat jetzt bis Anfang November Zeit, die Forderung anzuerkennen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.906
7.342
Der EuGh hat nochmal nachgelegt:
Fluggastrechte: Anspruch auf Entschädigung bei Streik
Luxemburg (dpa) - Fluggäste können sich einmal mehr auf das oberste Gericht der EU verlassen - sie haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht.
und explizit
Die Airline Eurowings hatte sich darauf berufen, dass das Unternehmen eben alle diese «zumutbaren Maßnahmen» ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Das oberste europäische Gericht vertritt aber die Auffassung, dass es vorhersehbar sei, dass wenn eine Muttergesellschaft zum Streik aufruft, Beschäftigte anderer Konzernteile sich diesem Streik anschließen.
Also ist Steik jetzt auch offiziell nicht mal "unvorhersehbar" (genauso wie Schnee im Winter, dahingehend hat das EuGH ja schon vor Jahren geurteilt)

Mal sehen, wann die LH endlich ihre "Information" auf der Homepage anpasst.
 
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