Ich habe mal ein Urteil gelesen, das den "Bundeskanzler Dr. A." zum Gegenstand hatte. Schade, schade - da hätte mich ja schon interssiert, um wen es eigentlich ging
Recht interessant (und enttäuschend). Ich habe nicht ganz verstanden, warum ein "vernünftig handelnder Mensch" hier kein Privatjet gebucht hätte (worauf das Urteil basiert).BGH, Urteil vom 28. September 1978, VII ZR 116/77.
Linienflieger und Privatjet nutzen zwar beide den Raum (Luft), doch das tun HVV-Fähre und Superyacht auch. Es hat eben nicht viel miteinander zu tun. Privatjet ist nicht eine Klasse über (oder auf einer Höhe mit) First Class fliegen. Es ist etwas anderes.Recht interessant (und enttäuschend). Ich habe nicht ganz verstanden, warum ein "vernünftig handelnder Mensch" hier kein Privatjet gebucht hätte (worauf das Urteil basiert).
Ein Privatjet ist im Vergleich zu einem Linienflug genauso anders wie ein Taxi im Vergleich zu einem Linienbus. Und es ist absolut normal und vernünftig, zu einem besonderen Ereignis mit einem Taxi zu kommen wenn der dafür geplante Linienbus ausfällt - selbst wenn man ansonsten i. d. R. mit dem Linienbus und nicht mit dem Taxi fährt.Linienflieger und Privatjet nutzen zwar beide den Raum (Luft), doch das tun HVV-Fähre und Superyacht auch. Es hat eben nicht viel miteinander zu tun. Privatjet ist nicht eine Klasse über (oder auf einer Höhe mit) First Class fliegen. Es ist etwas anderes.
Es ist doch auch nicht üblich, dass man ein Taxi nehmen kann, wenn ein Bus verspätet ist.Ein Privatjet ist im Vergleich zu einem Linienflug genauso anders wie ein Taxi im Vergleich zu einem Linienbus. Und es ist absolut normal und vernünftig, zu einem besonderen Ereignis mit einem Taxi zu kommen wenn der dafür geplante Linienbus ausfällt - selbst wenn man ansonsten i. d. R. mit dem Linienbus und nicht mit dem Taxi fährt.
Man bekommt manchmal sogar vom Verkehrsverbund die Taxikosten ersetzt, obwohl sie das Mehrfache des Fahrkartenpreises betragen.
Mir ist unschlüssig, warum es bei Privatjet-vs-Linienflug anders sein soll, vom Neidfaktor natürlich abgesehen.
Keiner spricht von einer Privatjetbuchung als Normalfall, allein schon wegen der verfügbaren Kapazitäten.Ich sehe das auch deshalb anders, weil - wenn der Privatjet als Ersatzbeförderung zum Normalfall würde - es entweder das Ende der Airlines oder das Ende von EU261 in der aktuellen Form wäre. Zwingend. Und beides würde mir nicht gefallen.
Nee, das müsste Dr. Angela sein.Educated guess: Kurt Georg Kiesinger?
Wenn der Bus verspätet ist, stimmt. Wenn Du mit dem Bus gar nicht mitkommst und der nächst Bus erst am nächsten Tag fährt, ist es üblich (und genau unter diesen Bedingungen bekommt man Taxikosten erstattet, wenn das Verschulden beim Verkehrsunternehmen liegt).Es ist doch auch nicht üblich, dass man ein Taxi nehmen kann, wenn ein Bus verspätet ist.
Ich habe von einem konkreten Fall gesprochen, nämlich von einer verweigerten Beförderung aufgrund einer Überbuchung, also von einer absichtlichen Vertragsverletzung seitens der Airline. Gibt's hier keine von der Airline angebotene Ersatzbeförderung am selben Tag, ist es aus meiner Sicht völlig richtig, dass die Airline einen Privatjet bezahlen muss.Ich kann mir auch Konstellationen vorstellen, wo die Airline die Kosten eine Privatjets übernehmen sollte. Doch das ist ein minimal kleiner Anteil im Vergleich mit den gesamten EU261-Fällen.
Wenn Du den Vergleich mit Bussen ziehst, dann musst Du auch die zumutbare Verspätung anpassen. Fährt ein Bus alle 10 Minuten, dann sollte ab 3 Minuten Verspätung ein Taxi drin sein.Wenn der Bus verspätet ist, stimmt. Wenn Du mit dem Bus gar nicht mitkommst und der nächst Bus erst am nächsten Tag fährt, ist es üblich (und genau unter diesen Bedingungen bekommt man Taxikosten erstattet, wenn das Verschulden beim Verkehrsunternehmen liegt).
Du beziehst Dich auf die Ersatzbeförderung nach EU261. Die ist in Artikel 8 EU261 geregelt und gilt gleichermaßen für Annullierungen, signifikante Verspätungen wie auch für IDB. Für das Recht auf eine Ersatzbeförderung muss gar kein Verschulden bei der Airline vorliegen, weder ein konstruiertes, noch ein tatsächliches.Ich habe von einem konkreten Fall gesprochen, nämlich von einer verweigerten Beförderung aufgrund einer Überbuchung, also von einer absichtlichen Vertragsverletzung seitens der Airline. Gibt's hier keine von der Airline angebotene Ersatzbeförderung am selben Tag, ist es aus meiner Sicht völlig richtig, dass die Airline einen Privatjet bezahlen muss.
Eigentlich habe ich mich auf das BGH Urteil vom 28. September 1978, VII ZR 116/77, bezogen, lange bevor es EU261 gab.Du beziehst Dich auf die Ersatzbeförderung nach EU261. Die ist in Artikel 8 EU261 geregelt und gilt gleichermaßen für Annullierungen, signifikante Verspätungen wie auch für IDB. Für das Recht auf eine Ersatzbeförderung muss gar kein Verschulden bei der Airline vorliegen, weder ein konstruiertes, noch ein tatsächliches.
Dann hatte ich Dich falsch verstanden. Ich hatte den Kontext des Threads im Kopf.Eigentlich habe ich mich auf das BGH Urteil vom 28. September 1978, VII ZR 116/77, bezogen, lange bevor es EU261 gab.
Genau darum wird es letztendlich gehen, was sieht der Richter als zumutbar an. Wenn der Kunde durch den Vertragsbruch der Airline einen hinreichend hohen materiellen Schaden erleidet, dann ist es eindeutig. Dann muss er sogar den Learjet nehmen um seiner Schadensminderungspflicht gerecht zu werden. Diese Konstellation wird nur sehr selten vorkommen.zumutbare Verspätung
Geht die Schadenminderungspflicht wirklich so weit, dass der Kunde evtl. auf die Reise ganz verzichten muss, nur weil die Ersatzbeförderung dem vertagsuntreuen Unternehmen sonst zu teuer wäre?Genau darum wird es letztendlich gehen, was sieht der Richter als zumutbar an. Wenn der Kunde durch den Vertragsbruch der Airline einen hinreichend hohen materiellen Schaden erleidet, dann ist es eindeutig.
Um das herauszufinden, brauchst du noch ein paar Fußballer als Kunden. Zumindest wenn es um so viel mehr Geld geht...Naja, es wäre ja am Folgetag ein Flug möglich gewesen. Worüber man sich hätte streiten können: darf man für mehr Geld zeitnaher fliegen.
Es ist doch auch nicht üblich, dass man ein Taxi nehmen kann, wenn ein Bus verspätet ist...
Es ist doch auch nicht üblich, dass man ein Taxi nehmen kann, wenn ein Bus verspätet ist.
Empfehle die AGB der Kölner Verkehrsbetriebe KVB als Lektüre. Dort ist das durchaus üblich.Es ist doch auch nicht üblich, dass man ein Taxi nehmen kann, wenn ein Bus verspätet ist.
Empfehle die AGB der Kölner Verkehrsbetriebe KVB als Lektüre. Dort ist das durchaus üblich.
Finde ich toll, dass die KVB über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus leitet.§ 8 EVO genügt.
Ich sage nur AG DUS, 27 C 257/18. Champagner gehört einfach dazu.Ich stelle mir vor, eine (nicht reiche) Familie baut sich ein Eigenheim. Wegen einer Vertragsverletzung wird ein falsches Zement geliefert, als Folge stürzt das gerade gebaute Haus ein. Nach der o. g. Logik müsste der Lieferant vom falschen Zement nicht den Wert des nun zerstörten Hauses ersetzen, weil ein "vernünftig handelnder Mensch" das auch nicht getan hätte, einfach weil er kein Geld hat, nach der Zerstörung seines Hauses gleich ein neues Haus zu bauen? Das ist doch absurd...
Das ist ja zudem auch nur eingeschränkt vergleichbar.Es ist absolut üblich, dass man ein Taxi nehmen kann. Fraglich ist nur, ob es erstattet wird. ich hatte vor einigen Monaten ein Ticket für unter 6€ bei der Bahn gebucht, um vom MUC in die Stadt zu kommen. An dem Tag war die S8 gesperrt, die S1 hatte Probleme. Das Taxi hat 110€ gekostet, meine Nacht war aber eine Stunde länger. obwohl ich den Betrag nicht einreichen konnte, war es das für mich wert.
Für mich ärgerlich, aber nicht mehr. Für andere mehre Tage bei Mindestlohn. Ich denke, meine Reaktion ist für sie kaum nachvollziehbar.