Erstattung nur an OTA?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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Die Sachlage dürfte wahrscheinlich sein:

[...]

3. User kexbox möchte nun (ggf. für seinen Mandanten) Zahlung von der Airline direkt verlangen; dann kann sich die Airline ggf. mit der OTA herumschlagen.

So isses.

Vielleicht schreibst Du ihnen einfach, dass die Zahlung an das OTA nicht schuldbefreiend wirkt, jede eventuell erteilte Vollmacht des OTA zum Inkasso wiederrufen wird und wurde und sich die Airline darauf einstellen kann, doppelt zu zahlen. Irgendwas dürfte dann passieren.
Genau das habe ich getan und dennoch hat die Airline offenbar an den OTA erstattet. Nun überlege ich, ob ich etwas übersehen habe, oder ob ich guten Gewissens die Airline verklagen kann.
 

digitalreisen

Erfahrenes Mitglied
24.05.2017
303
0
Genau das habe ich getan und dennoch hat die Airline offenbar an den OTA erstattet. Nun überlege ich, ob ich etwas übersehen habe, oder ob ich guten Gewissens die Airline verklagen kann.

Hattest du damals geklagt und wie war der Ausgang? Ich habe einen ähnlichen Fall.
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
Ich warte jetzt schon seit März auf Erstattungen von EW für über opodo gebuchte und von EW stornierte Flüge.
Jetzt habe ich mitbekommen, dass TUI Cruises die Rückzahlungen für stornierte Reisen an Kunden, die mit KK bezahlt haben, nicht zurück auf das KK-Konto zahlen können, wenn die letzte Zahlung mehr als 6 Monate her ist. TUI Cruises fordert von diesen Kunden eine Bankverbindung zur Rückzahlung an.
Ist das mit dieser 6-Monats-Frist generell so? Oder liegt das an der Bank oder dem Acquirer von TUI Cruises?
Wenn das generell so wäre, hätte EW (oder auch auch andere Fluglinien) doch aktuell in den meisten Fällen keine Chance, an den OTA rückzuerstatten, weil in den meisten Fällen die 6-Monats-Frist vorbei ist.
Vielleicht weiss da jemand aus der Banken- oder Kreditkartenbranche Bescheid. Paging z.B. @DUSZRH @Kingair9 @Wuelfi71

Ergänzung: ich sehe im EW-Reiseplan, dass die Flüge mit einer KK (MasterCard) bei EW bezahlt wurden. Da es sich nicht um meine KK handelt, ist es wohl eine von opodo.
 
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rcs

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06.03.2009
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Diese 6-Monatsfrist gibt es per se nicht. Das ist eher ein Problem im Acquiring bei der TUI.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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678
Moin,
ich möchte hier mal einen Fall zu dem Thema in eigener Sache darstellen.

Gebucht waren drei innerdeutsche Oneways via OTA mit Rabatt. Alle drei Flüge wurden annulliert. Ich habe von der Airline Erstattung gem. Art. 8 VO EG 261/2004 verlangt, und zwar explizit an mich persönlich unter Hinweis auf meine IBAN / Adresse für Scheck.

Nachdem die Frist mehr als verstrichen war habe ich die Airline verklagt. Irgendwann nach Erhebung meiner Klage erhielt ich dann von der Airline für einen der drei Flüge eine neue Buchungsbestätigung, aus der hervor ging, dass wohl der ursprüngliche Betrag an den OTA erstattet wurde.

Heute flatterte endlich die (teilweise) Klageerwiderung ins Haus.

Für die zwei Flüge, von denen ich bislang noch nichts gehört hatte, wurde der geltend gemachte Anspruch sofort anerkannt. (!)

Für den dritten Flug (s.o.) beantragt man Klageabweisung, da der Anspruch bereits (verfristet) erfüllt worden sei durch Erstattung auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel (Amex des OTAs vermutlich). Für den Fall der Erledigungserklärung durch mich würde die beklagte Airline insoweit jedoch die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Ich überlege nun ob ich die Sache klären lasse oder mich mit den zwei erstatteten Flüge zufrieden gebe und wegen des dritten nochmal mein Glück beim OTA versuche. Mich verfolgt aber der Gedanke, dass nach Verfahrensbeendigung die zwei anerkannten Ansprüche immer noch nicht an mich persönlich erfüllt werden, sondern an den OTA, und man sich dann gegen eine ZV wehren würde...

Side Note: Der Sachbearbeiter der betreffenden Kanzlei war zuvor bei der Airline angestellt und ist scheinbar kürzlich in der Wertschöpfungskette, nein, Wertvernichtungsverhinderungskette etwas weiter gerückt...

PS: Die Frage, dass womöglich nur der rabattierte Preis zu erstatten wäre, blieb scheinbar VNERKANNT.
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Ganz klar, Airline muss an dich erstatten, was sie an die OTA erstatten ist ihr eigenes Problem. Können sie sich ja gerne wieder von denen zurückholen, aber EU261 ist da klar, Erstattung der Airline an den Passagier.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Das schon. Allerdings wird das Wort "Erstattung" verwendet, welches man grammatikalisch erstmal so verstehen könnte, als sei eine Rückabwicklung entlang der Zahlungskette gemeint.

Hinzu kommt der Verweis bzgl. der Abwicklungsmodalitäten auf Art. 7 III, die nach einer Ansicht ein Wahlrecht jedenfalls zur Zahlungsweise begründen...
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Naja, es wird schon ein Grund haben, warum Airlines immer auf das Bankkonto des Anwalts überweisen anstatt via orig FOP
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
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Neuss
www.drboese.de
Ich habe hier beide Fälle liegen. Wenn jemand den OTAs mal die Grenzen aufzeigen will: gerne. Wegen ein paar Euro hatte bisher noch niemand Lust und das ist wohl auch die Strategie dahinter, leider. Leider habe ich gerade keinen solchen Fall in eigener Sache.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Wenn es ein paar Euro sind, okay. Kann aber auch schnell mehr sein, habe hier was aus dem Bekanntenkreis, da geht es um 90 EUR Bearbeitungsgebühr. Kann man ja dann würfeln, ob man das als Schadensersatz bei der Airline geltend macht oder als im Zweifel unwirksame AGB-Klausel beim Vermittler.

PS: Bin ja versucht, mal anzutesten, ob sich Air France durchgängig an die Unterlassungserklärung aus Mai hält. Gibt es da Erkenntnisse, ob die schon blechen mussten?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
PS: Bin ja versucht, mal anzutesten, ob sich Air France durchgängig an die Unterlassungserklärung aus Mai hält. Gibt es da Erkenntnisse, ob die schon blechen mussten?
Bisher hatte AF auf meine emails immer an Vermittler verwiesen, auch nach Inkrafttreten der Unterlassungserklärung (sogar bis einige Wochen danach)
Als ich AF dann auf die Unterlassungserklärung hingewiesen habe, kam die Antwort, ich solle doch bitte erneut über das feedback form alles neu einreichen, obwohl die ursprüngliche Forderung darüber auch eingereicht wurde.

Bei einem einzigen Fall kam jetzt mal was anderes:
Bezüglich Ihrer Email und Anfrage können wir Ihnen mitteilen, daß weitere Papiere von Ihnen gebraucht werden, bevor wir die Anfrage bearbeiten können: Haben Sie permanenten DE Wohnsitz?; Wenn ja, bitte Ihre Adresse und DE Bankkonto zu schicken; Schicken Sie uns bitte auch eine Rechnung vom Reisebüro über Ihren gezahlten Ticketpreis.
Da hab ich es aber nicht weiter verfolgt, weil dann bereits über GDS /BSP refundet wurde.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Schadensersatz setzt eine Pflichtverletzung voraus. Wenn ihr mit dem OTA vereinbart habt, dass er sich um Erstattungen kümmern soll, dann tritt mit Zahlung an den OTA Erfüllung ein. Die Airline ist dann raus.
Da bleibt wohl nur ein Vorgehen gegen den OTA.

Wo vereinbart man denn rechtswirksam, dass nur der OTA sich um die Erstattung kümmern darf? Procedere ist so, dass das OTA nach Annullierung durch Airline mit einer invitatio ad offerendum um die Ecke kommt: Abschluss eines Gutscheinvertrags in zwei Spielarten oder Refund (was man wohl als invitatio zur Geschäftsbesorgung anzusehen hat). Wenn ich bei einer Annullierung keinen Refund über den OTA anstoße , sehe ich nicht, warum die Airline - dann ja wohl auf der Basis des ursprünglichen Vermittlungsvertrags mit dem OTA - nur an das OTA leisten könnte bzw. wo ein solches Vorgehen wirksam vereinbart worden ist (kenne freilich nicht die AGB aller OTA). Der Erstattungsanspruch richtet sich gegen die Airline und die Airline kann sich ja nicht aussuchen, an wen sie befreiend leistet, wenn das OTA keine Inkassovollmacht (mehr) hat (und man OTA und Airline explizit darauf hingewiesen hat). Wenn die Airline dann an das OTA refundiert und das OTA im Wege der Aufrechnung seine "Bearbeitungsgebühr" einbehält, ist der Anspruch aus Art. 8 m.E. von der Airline nicht (vollständig) erfüllt und ggf. hängt daran dann wg. Pflichtverletzung weiteres Gedöns.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Bisher hatte AF auf meine emails immer an Vermittler verwiesen, auch nach Inkrafttreten der Unterlassungserklärung (sogar bis einige Wochen danach)

Und - die Verbraucherzentrale jeweils informiert, damit die ihre Vertragsstrafe geltend machen kann? Nur durch solches enforcement stellt man das unzulässige Verhalten tatsächlich ab.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Und - die Verbraucherzentrale jeweils informiert, damit die ihre Vertragsstrafe geltend machen kann? Nur durch solches enforcement stellt man das unzulässige Verhalten tatsächlich ab.
Klaro, ich habe auch fast jede von mir betreute Buchung bei Regelverstoß die Airline bei der LBA angeschwärzt. Gegen Aeroflot läuft sogar ein Verfahren beim
Referat VIII 4
Schlichtungsstelle Luftverkehr
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

Weil SU bei SÖP nicht teilnimmt.
Aber die Behörde hat auch nur per auto reply gesagt:
uf Grund der Corona-Krise ist es zur Zeit leider nicht möglich, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten.
Wegen der hohen Anzahl von Anfragen/Anträgen, die uns täglich erreichen, kann die Bearbeitung derzeit einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden uns unaufgefordert wieder bei Ihnen melden.
 

mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
187
0
Hab grad auch ein paar Probleme mit der Swiss.
Gebucht über OTA von AMS - AKL auf Ticketnummer 724....

Wollen nur das Geld über OTA auszahlen, OTA antwortet nicht....

Hat jemand Erfahrung ob bei einer Klage in den NL oder in der CH dort das gleiche gilt wie bei uns, dass die Airline dafür zuständig ist?

Wo würde es am meisten Sinn machen zu Klagen NL oder CH ?

Viele Grüße
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
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Ich habe hier beide Fälle liegen. Wenn jemand den OTAs mal die Grenzen aufzeigen will: gerne. Wegen ein paar Euro hatte bisher noch niemand Lust und das ist wohl auch die Strategie dahinter, leider. Leider habe ich gerade keinen solchen Fall in eigener Sache.

Wäre es nicht besser, den Airlines mal die Grenzen aufzuzeigen, damit diese nicht an OTA erstatten? OTA gehen gelegentlich mal insolvent, haben ihren Sitz in Timbuktu, oder was weiß ich - bei der Airline ist man seinem Geld am nächsten.

Ich weiß jetzt nicht welche Fallkonstellation du suchst (Flug nicht genutzt oder Flug wurde annulliert), ich habe jedoch gerade einen Fall in eigener Sache beim AG Düsseldorf offen, siehe Beitrag #33 - annullierter Flug, in dem sich die Airline auf den Punkt stellt, es sei befreiend an den OTA erfüllt worden, in welchem ich nun langsam mal eine Antwort aufsetzen müsste...

Schadensersatz setzt eine Pflichtverletzung voraus. Wenn ihr mit dem OTA vereinbart habt, dass er sich um Erstattungen kümmern soll, dann tritt mit Zahlung an den OTA Erfüllung ein. Die Airline ist dann raus. Da bleibt wohl nur ein Vorgehen gegen den OTA.

Ich denke man müsste hier ein bisschen mehr differenzieren, da es eine Vielzahl an Konstellationen gibt:

-Echtes Reisebüro oder Screenscraper ? (hat Auswirkungen auf die Vertragsverhältnisse, womöglich etwa Vertrag zugunsten Dritter bei gewissen OTA)
-Vollmacht Pax <-> OTA ? (Habe z.B. welche gesehen, die sich nur auf S&G beziehen, andere hingegen auf Ticketkosten, in meinem Fall ist die Vollmacht sogar aufschiebend bedingt dadurch, dass ich nicht binnen 10 Monaten selbst einen Refund von der Airline einfordere...)
-Hat die Airline selbst geleistet oder auf Bestreben des Pax oder auf Bestreben des OTA?
-...
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wo würde es am meisten Sinn machen zu Klagen NL oder CH ?

Von den Schweizern ist landläufig bekannt, dass sie jedenfalls die FluggastrechteVO eher passagierunfreundlich anwenden. Von den Holländern ist mir derartiges nicht bekannt, weswegen ich NL wählen würde.

Allerdings:

das gleiche gilt wie bei uns, dass die Airline dafür zuständig ist?

Das ist ja etwas unklar, siehe Diskussion hier im Thread.