Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.113
1.594
Langsam wundert mich bei der DB Fernverkehr gar nichts mehr, auch die Buchhaltung scheint nur noch zu würfeln.

Im Juni letzten Jahres war ich mit der DB unterwegs und bin wegen Verspätung in Erfurt gestrandet. nachdem Entschädigung und Hotelkosten recht problemlos erstattet wurden, ging es mal wieder um die Verpflegungskosten, und nein das war eine 14 Euro Rechnung bei Subway und kein Sternerestaurant. die erst abgelohnt wurden.

Ich hatte das Verfahren an SÖP, bzw. jetzt ja "Schlichtung Reise& Verkehr", gegeben nun nach knapp einem Jahr kommt die Nachricht der SÖP die DB hat die Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung von knapp 14 Euro erklärt.

Nun kommt zwei Wochen später die übliche Nachricht des DB Kundendialogs mit dem Inhalt man hätte die Zahlung veranlasst und diese soll in den kommenden Tagen gebucht werden.

Aber der Betrag stimmt nicht, der Betrag der nun genannt wird ist ohne ersichtlichen Grund 10,40 Euro höher, ich werde mich sicher nicht beschweren aber so langsam wird es lustig wie die DB sowas auswürfelt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.546
2.961
FRA
Rangieren, Bremsen, Wagenliste, Bremszettel, etc. - bei Steilstreckenbetrieb noch etwas mehr, da bin ich allerdings nicht kundig.
Das ist tatsächlich lange her, das macht heute alles der Lokführer. Die Ausschreibung für den KiN sieht so aus:

1714742296475.png

Und deshalb bleibt kein Zug stehen, wenn der KIN fehlt, er fährt ja heute bereits ohne KiN, wenn der kurzfristig ausfällt.
 

fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.049
193
Berlin (TXL)
Eine Frage an die FGR-Profis:
Mein Zug FFM-BER fällt am 08.05. aus. Darf ich die Fahrkarte dann auch am 12.05. für FFM-BER nutzen?
Die FGR sagen „Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzbar“. Gibt es hierfür eine Frist? Gibt’s aktuelle praktische Erfahrungen?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.113
1.594
Allerdings nur wenn durch den Ausfall auch eine Verspätung entsteht, die DB eigene AGB erfordert 20 Minuten, die Beanspruchung der Fahrgastrechte nach EU Verordnung erfordern 60 Minuten Verspätung.

Ist es aber Möglich zur ursprünglichen Abfahrtszeit BER ohne oder mit nur geringer Verspätung zu erreichen, ist bei Sparpreisen nur die Zugbindung aufgehoben und das Ticket am gleichen Tag mit allen Zügen nutzbar.
 
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KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
215
62
Leute ich gerade richtig angepisst,
Ich hatte eine Fahrtkarte für vorgestern aber der Fahrplan wurde geändert und ich hätte um die 10 Stunden Verspätung gehabt nach den Tipps hier im Forum bin ich dann heute gefahren und hab mich in Karlsruhe in den ICE Kontrolle kam kurz vor Mannheim hatte erklärt wegen der Fahrplanänderung hätte ich eine riesige Verspätung gehabt und darum fahre ich mit der gleichen Fahrkarte dann heute.
Die Kontrolleurin sagt sie muss das checken verschwindet aber weil sie ja den Zug in Mannheim abfertigen muss irgendwann kommt sie wieder sagt sie hat das mit dem ICE in ihrem System es wäre alles und wünscht mir eine gute Fahrt.
Alles easy.

In Frankfurt bin ich in den nächsten ICE gestiegen der 1557 fährt los und schon ein paar Minuten kommt die nächste Kontrolle also zeig ich das vorher schon kontrollierte Ticket vor.
Dann lässt der Typ sich den Ausweis geben als er den dann hat erklärt der Typ mir die Fahrkarte ist nicht gültig weil ja Fahrdatum ist ja vorgestern.
Ich erklär ihm das mit der Änderung im Fahrplan und Verspätung und da meint der ja die Aufhebung der Zugbindung gilt aber nur für den gleichen Tag und gibt mir den Strafzettel.

Der Hammer jetzt ich soll fast 400 Euro zahlen! für ne Fahrt die ich schon bezahlt hab und die Experten hier gesagt haben hey easy Fahrgastrechte gelten später kein Problem.
Hat im ersten Zug auch geklappt.

Das geilste kommt noch
Gerade neue Kontrolle von neuem Personal der Kontrolleur schaut aufs Datum schaut mich an ich erklär wieder das mit der Verspätung er scannt tippt auf seinem Handy rum sagt ja alles ok das mit der Verspätung kann er sehen.
Dann hol ich den Strafzettel raus der guckt den an schüttelt den Kopf und sagt da hat der Kollege einen Fehler gemacht die Fahrkarte sei in Ordnung.
Dann gibt er mir den Tip heute Nachmittag im Internet den Chat zu nutzen und denen das erklären wenn die das heute noch wegen der Verspätung im System sehen erledigen die das und ich muss nicht zahlen.
Auf der Website steht ab zwei sind die da bin immer angepisst aber gespannt ob das klappt.

Vom rechtlichen her ist die Sache doch easy oder?
Weil wenn der Zug in Frankfurt früher fährt und ich dann den Anschluss nicht kriege und dann viele Stunden später ankomme dann kann ich doch später fahren.
 

fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.049
193
Berlin (TXL)
Allerdings nur wenn durch den Ausfall auch eine Verspätung entsteht, die DB eigene AGB erfordert 20 Minuten, die Beanspruchung der Fahrgastrechte nach EU Verordnung erfordern 60 Minuten Verspätung.

Ist es aber Möglich zur ursprünglichen Abfahrtszeit BER ohne oder mit nur geringer Verspätung zu erreichen, ist bei Sparpreisen nur die Zugbindung aufgehoben und das Ticket am gleichen Tag mit allen Zügen nutzbar.
Dieser Umstand ist „glücklicherweise“ gegeben. Dann buche ich kein neues Ticket, sondern nutze das vom 08.05.
Vielen Dank!
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.113
1.594
Dieser Umstand ist „glücklicherweise“ gegeben. Dann buche ich kein neues Ticket, sondern nutze das vom 08.05.
Vielen Dank!
Dann ist alles gut, aber es kann sich lohnen wenn du dir eine Bescheinigung/ Stempel auf dem Ticket zu holen, der Beitrag des Kollegen zeigt, dass Zugchefs/Zugbegleiter oder KiNs es mit den Fahrgastrechten nicht so genau nehmen und dann eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen, ich selbst habe noch eine aus dem letzten Jahr offen aber nichts mehr gehört, was aber eher am Wohnsitz liegt und nicht, das die Forderung erledigt ist.

Vom rechtlichen her ist die Sache doch easy oder?
Ja ist mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten zu rechnen, steht dem Fahrgast das Wahlrecht gemäß Art. 18 Abs. 1 c der Verordnung (EU) 2021/782 zu, welches die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ermöglicht.

Der Tip des letzten Zugbegleiters mit dem Chat der FN Stelle sollte daher die Sache durchaus schnell und schmerzlos erledigen können.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.320
3.180
Schaffnernde im Nahverkehr sehe ich eigentlich nie. Höchstens Kontrolleurende von der "Bahn Sicherheit".
Den "klassischen Schaffner" braucht es nur noch in lokbespannten Regionalzügen und die werden ja immer seltener. In den verpendelten Zügen kann der Lokführer alles betriebliche selber erledigen. Dementsprechend wurden erstere von den KiN abgelöst, die eine weniger umfangreiche Ausbildung/Schulung haben und deswegen vermutlich auch billiger sind.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
215
62
Leute jetzt bin ich wirklich angefressen das hab ich im Chat als Antwort bekommen bei allem was ich geschrieben hatte haben sie sich dumm gestellt:

Ihre Fahrkarte war für den Tag der Beanstandung nicht gültig.


Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Sie dürfen dann jede Verbindung nutzen, die am gebuchten Tag zu Ihrem Ziel führt. Die Nutzung der Fahrkarte an einem anderen Tag ist nicht gestattet.

Was jetzt? Zum Anwalt der denen dann in den Arsch tretten soll und die Sache erledigt?
Ach fast vergessen einfach so wollen sie mir ein gutes Drittel Rabatt anbieten.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.625
2.569
CGN / MUC / ZRH / EWR
Leute ich gerade richtig angepisst,
Ich hatte eine Fahrtkarte für vorgestern aber der Fahrplan wurde geändert und ich hätte um die 10 Stunden Verspätung gehabt nach den Tipps hier im Forum bin ich dann heute gefahren und hab mich in Karlsruhe in den ICE Kontrolle kam kurz vor Mannheim hatte erklärt wegen der Fahrplanänderung hätte ich eine riesige Verspätung gehabt und darum fahre ich mit der gleichen Fahrkarte dann heute.
Die Kontrolleurin sagt sie muss das checken verschwindet aber weil sie ja den Zug in Mannheim abfertigen muss irgendwann kommt sie wieder sagt sie hat das mit dem ICE in ihrem System es wäre alles und wünscht mir eine gute Fahrt.
Alles easy.

In Frankfurt bin ich in den nächsten ICE gestiegen der 1557 fährt los und schon ein paar Minuten kommt die nächste Kontrolle also zeig ich das vorher schon kontrollierte Ticket vor.
Dann lässt der Typ sich den Ausweis geben als er den dann hat erklärt der Typ mir die Fahrkarte ist nicht gültig weil ja Fahrdatum ist ja vorgestern.
Ich erklär ihm das mit der Änderung im Fahrplan und Verspätung und da meint der ja die Aufhebung der Zugbindung gilt aber nur für den gleichen Tag und gibt mir den Strafzettel.

Der Hammer jetzt ich soll fast 400 Euro zahlen! für ne Fahrt die ich schon bezahlt hab und die Experten hier gesagt haben hey easy Fahrgastrechte gelten später kein Problem.
Hat im ersten Zug auch geklappt.

Das geilste kommt noch
Gerade neue Kontrolle von neuem Personal der Kontrolleur schaut aufs Datum schaut mich an ich erklär wieder das mit der Verspätung er scannt tippt auf seinem Handy rum sagt ja alles ok das mit der Verspätung kann er sehen.
Dann hol ich den Strafzettel raus der guckt den an schüttelt den Kopf und sagt da hat der Kollege einen Fehler gemacht die Fahrkarte sei in Ordnung.
Dann gibt er mir den Tip heute Nachmittag im Internet den Chat zu nutzen und denen das erklären wenn die das heute noch wegen der Verspätung im System sehen erledigen die das und ich muss nicht zahlen.
Auf der Website steht ab zwei sind die da bin immer angepisst aber gespannt ob das klappt.

Vom rechtlichen her ist die Sache doch easy oder?
Weil wenn der Zug in Frankfurt früher fährt und ich dann den Anschluss nicht kriege und dann viele Stunden später ankomme dann kann ich doch später fahren.
Heutzutage stellt die DB viel zu viel unqualifiziertes Personal im Rahmen der Einstellungsoffensive ein. Wenn du die DB ärgern magst, Fristsetzung per Mail und negative Feststellungsklage gegen die Fahrpreisnacherhebung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Leute jetzt bin ich wirklich angefressen das hab ich im Chat als Antwort bekommen bei allem was ich geschrieben hatte haben sie sich dumm gestellt:

Ihre Fahrkarte war für den Tag der Beanstandung nicht gültig.


Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Sie dürfen dann jede Verbindung nutzen, die am gebuchten Tag zu Ihrem Ziel führt. Die Nutzung der Fahrkarte an einem anderen Tag ist nicht gestattet.

Was jetzt? Zum Anwalt der denen dann in den Arsch tretten soll und die Sache erledigt?
Ach fast vergessen einfach so wollen sie mir ein gutes Drittel Rabatt anbieten.
Das ist schon mehr als dreist, würd ich mit @kexbox schon aus erzieherischen Gründen eskalieren lassen.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
215
62
Heutzutage stellt die DB viel zu viel unqualifiziertes Personal im Rahmen der Einstellungsoffensive ein. Wenn du die DB ärgern magst, Fristsetzung per Mail und negative Feststellungsklage gegen die Fahrpreisnacherhebung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das ist schon mehr als dreist, würd ich mit @kexbox schon aus erzieherischen Gründen eskalieren lassen.
Ok dann werd ich den guten Freund fragen der ist ja Anwalt in einer größeren Kanzlei und schickt mir dann keine Rechnung.
Bei Lufthansa und Eurowings und British Airways hat er ja schon Geld wegen Verspätungen raus geholt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.113
1.594
Die Rechnung "bekommt" am Ende eh die DB. Nur so lernt sie es.
Am Ende ist das natürlich korrekt, aber Anwälte wollen ja gerne einen Vorschuss denn auch die müssen Rechnungen bezahlen.

Hat das EBA Sanktionsmittel gegen so ein Vorgehen?

Denn das scheint ja eine systematische Verweigerung der Fahrgastrechte zu sein, es kann ja nicht sein dass es darauf ankommt, ob der jeweilige Zugchef oder KiN ausreichend in Fahrgastrechten geschult ist und den jeweiligen Fahrschein als gültig einstuft.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.546
2.961
FRA
Den "klassischen Schaffner" braucht es nur noch in lokbespannten Regionalzügen
Auch das ist schlicht falsch. Ich spreche jetzt für den RMV in Hessen, kenne natürlich nicht jeden Verbund jeder Region, aber im RMV braucht es keinen Begleiter, auch in den lokbespannten Zügen nicht. Soweit ich weiß, ist auch gar nicht mehr auf jedem Zug ein KiN geplant. Fällt ein KiN kurzfristig aus, erhält der Tf die Info, dass er auf niemanden warten muss und fährt allein.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.625
2.569
CGN / MUC / ZRH / EWR
Am Ende ist das natürlich korrekt, aber Anwälte wollen ja gerne einen Vorschuss denn auch die müssen Rechnungen bezahlen.

Hat das EBA Sanktionsmittel gegen so ein Vorgehen?

Denn das scheint ja eine systematische Verweigerung der Fahrgastrechte zu sein, es kann ja nicht sein dass es darauf ankommt, ob der jeweilige Zugchef oder KiN ausreichend in Fahrgastrechten geschult ist und den jeweiligen Fahrschein als gültig einstuft.
Kommt auf den Anwalt an, gibt auch sehr bemühte, bei denen du nur die Gerichtskosten vorverauslagen musst.

Bezweifle, dass das EBA solch „menschliche Fehler“ sanktioniert - gibt ja zu genügend Verfahren am AG Frankfurt. Eigentlich könnte man das EBA da stets mal als dauerhaft anwesenden Zuhörer einladen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.113
1.594
Kommt auf den Anwalt an, gibt auch sehr bemühte, bei denen du nur die Gerichtskosten vorverauslagen musst.
Aber auch das gibt es dann nur bei besonderen Mandanten, bei denen entweder eine persönliche oder größere umfangreiche Geschäftsbeziehnung besteht, hatte ich mal im Praktikum auch mit bekommenm wenn der Sekretärin dann gesagt wurde "Frau ABC sie wissen für Herrn XYZ braucht es keine Vorschussrechnung"

In Masse geht es nicht denn auch Anwälte müssen liquide sein.

Bezweifle, dass das EBA solch „menschliche Fehler“ sanktioniert - gibt ja zu genügend Verfahren am AG Frankfurt. Eigentlich könnte man das EBA da stets mal als dauerhaft anwesenden Zuhörer einladen.
Aber wenn gerade die "menschlichen Fehler" sich häufen, ist ja ein Handlungsdruck geboten.

Nicht falsch verstehen, die Erwartung an das EBA ist fast null auf der anderen Seite, wenn ich FGR Fälle von Verwandten nach der unberechtigten Ablehnung an das EBA melde, kommt dann doch drei Wochen später die Erstattung, während der gleiche Fall nur eben Reinder mit eigener Fahrkarte welche nicht ans EBA gemeldet wird noch offen ist.

Eine Wirkung lässt sich also schon erkennen.
 
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