AB Top Bonus: Etihad kauft Topbonus

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Ich hab auch noch ein paar Kundendaten, hat mal jemand eine email Adresse von Ethiad?
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Das ist gleich doppelt falsch: Erstens können sie nur 29,99% übernehmen, und zweitens hat die EU-Komission damit gar nix zu tun. Eine Übernahme widerspräche internationalem Luftfahrt-Recht und ist schon deswegen nicht zulässig.
???? Wo steht das? Im Augenblick, 6.12.2012 sind für ausländische Investoren jeder Art ( also auch Airlines ) maximal 49% möglich. Eine kleine Gruppe von Experten bei der EU Kommission berät seit etwa einem Jahr darüber die Grenze anzuheben ( ausgenommen US Investoren ) um die Übernahme oder den Zusammenschluß mit nicht EU-Airlines zu ermöglichen.
Eine Regelung im internationalen Luftfahrtrecht in Bezug auf die Beteiligung von ausländischen/ Nicht-EU Investoren an europäischen Airlines ist mir nicht bekannt, so etwas würde wohl auch nicht dort geregelt werden. Sie werden das vermutlich mit bilateralen Luftverkehrsabkommen verwechseln, diese regeln aber nur Verkehrs- und Kabotagerechte, nicht Beteiligungen. Und willkommen in der EU, seit 2008 schon regelt allein die EU internationale Luftverkehrsrechte. Deshalb kann auch nur die EU-Kommission auf Antrag eine Ausnahme von bestehenden gesetzlichen Regelungen genehmigen, keine nationalen Regierungen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Nur dummerweise gibt es da noch den §35 WpÜG i.V.m. §29(2), somit liegt die relevante Grenze bei 30%, nicht bei 49%. Natürlich könnte jetzt noch ein anderer Ausländer kommen, der noch einmal 20,00% kauft, der müßte aber dann nachweisen, daß er EY nicht wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Ja, stimmt, es sind die Luftverkehrsabkommen, ich habe mich da falsch/unpräzise ausgedrückt. Da diese aber bilateral verhandelt sind, können sie nicht einfach durch EU-Beschluß außer Kraft gesetzt werden. Und ungeschickterweise stellen diese auf deutsche Eigentümer, nicht auf EU-Eigentümer ab.
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
Ethiad kauft Topbonus

Nur dummerweise gibt es da noch den §35 WpÜG i.V.m. §29(2), somit liegt die relevante Grenze bei 30%, nicht bei 49%. Natürlich könnte jetzt noch ein anderer Ausländer kommen, der noch einmal 20,00% kauft, der müßte aber dann nachweisen, daß er EY nicht wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Hm, wie ist dann die SQ Beteiligung an VS (laut Wikipedia 49%) in diesem Kontext einzuordnen?
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Aber AB ist doch auch keine deutsche Gesellschaft, oder habe ich da was falsch verstanden.

AB hat eine englische Rechtsform und eine englische ISIN, der Sitz der Gesellschaft ist aber in Berlin https://de.wikipedia.org/wiki/Air_Berlin

In diesem Fall ist die PLC, anstelle einer deutschen juristischen Person, ausländischer persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der deutschen KG.

Auf der Hompage des LBA steht auch AB in der Liste der dt. Lizenzen http://www.lba.de/SharedDocs/Downlo...tter_Info/B1_LstLU.pdf?__blob=publicationFile
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Nur dummerweise gibt es da noch den §35 WpÜG i.V.m. §29(2), somit liegt die relevante Grenze bei 30%, nicht bei 49%. Natürlich könnte jetzt noch ein anderer Ausländer kommen, der noch einmal 20,00% kauft, der müßte aber dann nachweisen, daß er EY nicht wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Ja, stimmt, es sind die Luftverkehrsabkommen, ich habe mich da falsch/unpräzise ausgedrückt. Da diese aber bilateral verhandelt sind, können sie nicht einfach durch EU-Beschluß außer Kraft gesetzt werden. Und ungeschickterweise stellen diese auf deutsche Eigentümer, nicht auf EU-Eigentümer ab.
Das haben Sie auch falsch verstanden. Das WpÜG verpflichtet den "Mehrheitserlanger" ledidlich dazu die Erlangung der Mehrheit innerhalb eines gewissen Zeitraumes anzuzeigen- es regelt oder gar verbietet dieses nicht. Die 49% Grenze für ausländische Investoren an EU registrierten Luftfahrtunternehmen ist in der Tat ein EU Gesetz und kann nicht von nationaler Gesetzgebung ausgehebelt werden. Es gibt in Luftverkehrsrecht keine "deutschen" oder belgischen Unternehmen, nur noch EU Unternehmen. Emirates könnte ganz legal über Nacht 49% an der Lufthansa erwerben. Sie müssten diese Beteiligung unverzüglich anzeigen, eine Genehmigung dazu brauchen sie allerdings nicht. Deshalb könnte Etihad wenn Sie den Drang verspüren 49% an AB übernehmen, kostet ja nicht die Welt. Topbonus ist eine eigenständige Firma die nicht von diesen Bestimmungen berührt wird, die könnten sie zu 100% übernehmen.
 
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jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Deshalb könnte Etihad wenn Sie den Drang verspüren 49% an AB übernehmen, kostet ja nicht die Welt.
Nicht wirklich!

Denn neben dem Aktienrecht gilt für AB auch noch das LuftNaSiG, welches in § 5 regelt, dass der Erwerb von mehr als der Hälfte der Aktien zwangsweise Rückabgewickelt werden muss.
Und da es neben Etihad auch noch türkische Anteilseigner gibt, ist für Etihad bereits weit vor 49% Schluss.

Was die Aktien der LH angeht, liegst Du noch falscher.
Denn hier handelt es sich um vinkulierte Namensaktien. Da muss der Vorstand von LH seine Genehmigung für den Kauf geben, sonst ist dieser unwirksam.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Also irgendwie macht das ganze OW, ST, EY, AB, AF/KL, QF, BA und EK gemetzel fuer mich einen Sinn mehr.

Im aktuellen Umfeld der Luftfahrt reichen klassische Allianzen nicht mehr aus, man muss kreuz und quer kooperieren um zu bestehen (siehe z.B. die Kooperation von Emirates mit easyJet) - das haben schon einige Airlines erkannt.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Also heute ist der besprochene Fall nun eingetreten: Delta Airlines übernimmt 49% an Virgin Airlines. Damit hält ein US Investor die rechtlich maximal mögliche Quote an diesem europäischen Luftverkehrsunternehmen. Wir könnten hier auch erstmals den Fall erleben wie die EU Bestimmungen geschickt ( und legal ) umgangen werden sollte AF tatsächlich noch die 2% von Branson direkt erwerben.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Also heute ist der besprochene Fall nun eingetreten: Delta Airlines übernimmt 49% an Virgin Airlines. Damit hält ein US Investor die rechtlich maximal mögliche Quote an diesem europäischen Luftverkehrsunternehmen. Wir könnten hier auch erstmals den Fall erleben wie die EU Bestimmungen geschickt ( und legal ) umgangen werden sollte AF tatsächlich noch die 2% von Branson direkt erwerben.

Der Fall ist doch nicht erst heute eingetreten. Die Anteile die Delta kauft wurden bisher von Singapore gehalten - somit ändert sich bzgl. auf EU Bestimmungen erstmal gar nüscht.
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
Code:
Stop Press 714 - A new strategic alliance with Delta Air Lines

We are pleased to announce that Virgin Atlantic and Delta intend to establish a joint venture agreement, covering our
flights between the UK and North America. This follows the announced plans by Delta to purchase a 49% shareholding 
in Virgin Atlantic previously held by Singapore Airlines. Virgin Group – and Richard Branson – will continue as 
majority shareholder with a 51% stake in Virgin Atlantic.

By being able to coordinate schedules and maximise the use of our airport slot holdings on routes covered by
the joint venture – between the United States, Canada, Mexico and the United Kingdom – we will deliver more
choice and greater flexibility for our customers. This will enable Virgin Atlantic and Delta to add even greater
value to our relationships with business and leisure travel partners. Prior to the joint venture entering into effect,
Virgin Atlantic and Delta will cooperate through code share agreements in the UK and across North America
giving passengers access to around 45 additional destinations in the US. And the efficiency gains achievable
through the partnership can only be to the ultimate benefit of our customers.

Elite customers will have access to each airline’s Sky Lounges and Clubhouses. We will be able to link up
Virgin Atlantic’s Flying Club frequent flier program with Delta’s SkyMiles scheme, allowing our customers to
earn and burn miles across both programmes. In order to reap the full benefits of the joint venture, the 
US Department of Transportation will need to grant Anti-Trust Immunity to the partners. Virgin Atlantic 
and Delta are both confident that the DOT will be as convinced of the consumer benefits as we are, 
meaning that the joint venture should enter into effect within the next 12 months.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Nicht wirklich!

Denn neben dem Aktienrecht gilt für AB auch noch das LuftNaSiG, welches in § 5 regelt, dass der Erwerb von mehr als der Hälfte der Aktien zwangsweise Rückabgewickelt werden muss.
Und da es neben Etihad auch noch türkische Anteilseigner gibt, ist für Etihad bereits weit vor 49% Schluss.
Nein, auch dieses Gesetz zieht hier nicht. Zuerst einmal hat sich die BRD verpflichtet keine nationalen Gesetzte zu erlassen welche die Umsetzung von EU Gesetzen verhindern oder unterwandern. IM konkreten Fall würde der neue 49% Eigentümer in Brüssel klagen ( gegen die BRD ) und Recht bekommen - nationales Recht darf in verschiedenen Bereichen ( zum Beispiel im Luftverkehr ) nicht EU Recht entgegenstehen. Zum anderen müssten Sie sich den Wortlaut dieses Gesetzes noch einmal genau durchlesen, vorallem das 3. Wort im ersten Absatz ( "kann" ): die Hauptversammlung KANN die Rückabwicklung einer Beteiligung verlangen, sie muss es aber nicht und sie wird auch nicht durch ein Gesetz dazu gezwungen. Und die Anforderungen welche das Gesetz überhaupt stellt um die Veräußerung der Aktien zu erzwingen:
.
1. aus dem Aktienbuch oder aus einer Meldung nach den §§ 21ff. des Wertpapierhandelsgesetzes hervorgeht, daß sich eine Stimmenmehrheit oder eine beherrschende Beteiligung im Sinne des § 17 des Aktiengesetzes im Besitz solcher Aktionäre befindet, deren Aktienbesitz der Erfüllung der Anforderungen für die Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse entgegensteht, und dadurch diese Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können, und
2.
durch diese Umstände die luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet sein können, und

3.
es der Gesellschaft aus Gründen eines sonst drohenden schwerwiegenden Nachteils nicht zumutbar ist, durch die nach § 4 zulässigen Maßnahmen die Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen für die Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse wiederherzustellen, oder diese Maßnahmen nach Lage des Einzelfalls für diesen Zweck nicht geeignet sind.

Das diese Vorraussetzungen bei Etihad erfüllt sind würde wohl nicht einmal der LH Vorstand behaupten wollen. Dieser Passus soll verhindern das zum Beispiel eine nigerianische Airline sich die Mehrheit an einer deutschen Airline sichert und damit Zugang zum EU Markt. Da wäre die Frage nach der Aufrechterhalung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse anders zu beantworten.
 
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teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
711
0
MUC
Der Fall ist doch nicht erst heute eingetreten. Die Anteile die Delta kauft wurden bisher von Singapore gehalten - somit ändert sich bzgl. auf EU Bestimmungen erstmal gar nüscht.

Ja, aber sollte AF die 2% erwerben, hält ST über 50%. Somit hat er schon in gewisser Weise Recht.
 

GoldenEye

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30.06.2012
13.155
471
Das haben Sie auch falsch verstanden. Das WpÜG verpflichtet den "Mehrheitserlanger" ledidlich dazu die Erlangung der Mehrheit innerhalb eines gewissen Zeitraumes anzuzeigen- es regelt oder gar verbietet dieses nicht. Die 49% Grenze für ausländische Investoren an EU registrierten Luftfahrtunternehmen ist in der Tat ein EU Gesetz und kann nicht von nationaler Gesetzgebung ausgehebelt werden. Es gibt in Luftverkehrsrecht keine "deutschen" oder belgischen Unternehmen, nur noch EU Unternehmen. Emirates könnte ganz legal über Nacht 49% an der Lufthansa erwerben. Sie müssten diese Beteiligung unverzüglich anzeigen, eine Genehmigung dazu brauchen sie allerdings nicht. Deshalb könnte Etihad wenn Sie den Drang verspüren 49% an AB übernehmen, kostet ja nicht die Welt. Topbonus ist eine eigenständige Firma die nicht von diesen Bestimmungen berührt wird, die könnten sie zu 100% übernehmen.

Nein, Sie (oder Du?) haben das falsch verstanden. Wer 30% erlangt, muß gem. WpÜG ein Pflichtangebot machen, damit hat er dann 100%, das darf er aber nicht -> Game over. Es hat schon seinen Grund, warum Etihad 29,9% hält und nicht mehr. Ganz doof sind die auch nicht. ;)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471

2.
durch diese Umstände die luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet sein können, und


Das diese Vorraussetzungen bei Etihad erfüllt sind würde wohl nicht einmal der LH Vorstand behaupten wollen. Dieser Passus soll verhindern das zum Beispiel eine nigerianische Airline sich die Mehrheit an einer deutschen Airline sichert und damit Zugang zum EU Markt. Da wäre die Frage nach der Aufrechterhalung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse anders zu beantworten.

Nein, wieder falsch. Es geht nicht um den Zugang zum EU-Markt, sondern um die (bilateralen) Luftverkehrsrechte. Und eine Fluggesellschaft aus UAE hat keine Luftverkehrsrechte, von Frankfurt nach XYZ-Land zu fliegen. Würde Etihad nun LH mehrheitlich übernehmen, würden diese Rechte automatisch verfallen, da XYZ-Land diese Rechte mit der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelt hat und nicht mit UAE. -> Game over.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ja, aber sollte AF die 2% erwerben, hält ST über 50%. Somit hat er schon in gewisser Weise Recht.


Wenn du mit ST SKY TEAM meinst ist das natürlich Blödsinn, da Sky Team auch bei einem Kauf von 10% durch AF immer noch keinerlei Anteile an Virgin Atlantic hält.

Zudem ist Sky Team ein Unternehmen mit Sitz in Amsterdam, somit würden die Anteile der Logik nach komplett in den Händen eines europäischen Unternehmens bleiben. Andererseits wäre das Problem bei BA, IB, AB und AY längst eingetreten, da OW ein amerlkanisches Unternehmen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
711
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MUC
Wenn du mit ST SKY TEAM meinst ist das natürlich Blödsinn, da Sky Team auch bei einem Kauf von 10% durch AF immer noch keinerlei Anteile an Virgin Atlantic hält.

Zudem ist Sky Team ein Unternehmen mit Sitz in Amsterdam, somit würden die Anteile der Logik nach komplett in den Händen eines europäischen Unternehmens bleiben. Andererseits wäre das Problem bei BA, IB, AB und AY längst eingetreten, da OW ein amerlkanisches Unternehmen ist.

Ich erspar mir mal meinen Kommentar.

Delta wird die Kontrolle über Virgin haben, sollte der Deal mit AF durchgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich erspar mir mal meinen Kommentar.

Delta wird die Kontrolle über Virgin haben, sollte der Deal mit AF durchgehen.


Es geht um rechtliche Rahmenbedingungen und nicht um die gelebte Realität. Was meinst du wer zur Zeit das sagen bei AB hat? Man braucht nicht unbedingt die Mehrheit um ein Unternehmen zu kontrollieren aber in den hier immer wieder zitierten Gesetzen geht es nur um die formalen 49% und hier ändert sich bei Virgin eben gar nichts.
 

teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
711
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MUC
Es geht um rechtliche Rahmenbedingungen und nicht um die gelebte Realität. Was meinst du wer zur Zeit das sagen bei AB hat? Man braucht nicht unbedingt die Mehrheit um ein Unternehmen zu kontrollieren aber in den hier immer wieder zitierten Gesetzen geht es nur um die formalen 49% und hier ändert sich bei Virgin eben gar nichts.

Wen interessieren die Gesetze, wenn doch die gelebte Realität viel wichtiger ist. ;) Aber ja, auf dem Papier hast du recht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wen interessieren die Gesetze, wenn doch die gelebte Realität viel wichtiger ist. ;) Aber ja, auf dem Papier hast du recht.

Dann müssen wir hier nicht über gesetzliche Rahmenbedingungen diskutieren - dann können wir wild spekulieren wie die gelebte Realität den so aussieht. Und in der Realtät sieht es ja so aus das der stärkere Partner die Bedingungen "diktiert".
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
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Nein, wieder falsch. Es geht nicht um den Zugang zum EU-Markt, sondern um die (bilateralen) Luftverkehrsrechte. Und eine Fluggesellschaft aus UAE hat keine Luftverkehrsrechte, von Frankfurt nach XYZ-Land zu fliegen. Würde Etihad nun LH mehrheitlich übernehmen, würden diese Rechte automatisch verfallen, da XYZ-Land diese Rechte mit der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelt hat und nicht mit UAE. -> Game over.

Ich hatte Sie in einem älteren Post schon einmal darauf hingewiesen das es keine "bilateralen" Luftverkehrsrechte wie früher mehr gibt. Alle EU Staaten haben die Kompetenz was Luftverkehrsrechte angeht seit 2007 an die EU abgegeben. Jede Art von Verhandlungen würde in Brüssel geführt werden. Und die Entscheidungen welche die EU treffen würde wären für alle EU Mitglieder verbindlich und dürften ausdrücklich nicht von nationalen Gesetzgebern unterlaufen werden. Dazu hat sich auch die BRD verpflichtet ( nachdem die deutschen Bedingungen von der EU mit in den Vertrag aufgenpmmen wurden ).
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
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Ich erspar mir mal meinen Kommentar.

Delta wird die Kontrolle über Virgin haben, sollte der Deal mit AF durchgehen.

Also um das mal klar zu stellen: Delta ( US amerikanische Firma ) hält 49% an VS, den Maximalanteil den sie übernehmen dürfen. Das hat nichts mit Skyteam zu tun!
AF/KL ( europäische Firma ) könnte 2% ( oder auch mehr ) an VS übernehmen, das hat auch noch nichts mit Skyteam zu tun. Beide Firmen arbeiten in dem Luftfahrtbündnis zusammen das aber selber keinerlei Anteile an VS hält. Damit wäre dieses Szenario nach EU Recht legal und würde wohl von Brüssel nicht blockiert werden. Das nun praktisch Skyteam die Kontrolle über VS Slots in LHR übernimmt ist der ( gewünschte Nebeneffekt ) dieser Konstruktion. Das nun 2 der Anteilseigner zusammen an einem Strang ziehen und die Kontrolle ausüben ist aus kartellrechtlichen Gesichtspunkten her nicht zu beanstanden. Das AF die 2% ( falls es überhaupt dazu kommt ) nur übernimmt um zusammen mit einem Partner Kontrolle über das 2 größte Slotpaket in LHR zu bekommen ist ein cleverer geschäftlicher Schachzug aber rechtlich in Ordnung.