EU Fluggastrechte / Annullierung

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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.874
1.290
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Schade, die vorgeschlagene Ersatzverbindung hat 1:45 Stunden Verspätung. Ist jetzt schon das zweite Mal in zwei Jahren bei mir, dass LH um ein paar Minuten an der Kompensation vorbeikommt. Blöd sind sie dort nicht.

Trotzdem danke für die Info.
Cancel gibt allgemein Entschädigung, aber wenn es unter 2h bleibt, darf die Fluggesellschaft um 50% kürzen.

Im Sommer so gehabt, LX streicht BER-ZRH, Bucht mich auf den nächsten Morgen um. Ich sitze im Café am Alex, laufe los und lasse mich per Hotline auf den früheren Flug umbuchen und schaffe es noch mit Nerven, dass das Ticket 5min vor check in Schluss ausgestellt wird 😂.

Oder ähnlicher Fall LCY gestrichen, geht zeitgleich nach LHR. Gab beide Male 50%. Wenn du selbst eine bessere Alternative findest, verzichtest du zT auf die Ausgleichszahlung.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.874
1.290
Ich hatte doch gar nicht geschrieben, dass ich das nicht einsehe.
Lediglich die Kausalität (atc-streik als "Schutzschild" für Alles - warum stand die Maschine vor Boarding so lange und hat den Slot verpasst) und Verhältnismäßigkeit (Ankunftszeit Hinflug, tatsächliche Uhrzeit Landung) hinterfragt.
Ebenfalls Frage ich mich, wieso Stuttgart so "hart" ablehnen durfte, wo klar war, dass die Verspätung definitiv trotzdem mit Landung vor Mitternacht möglich ist?

Man kann den Slot schon vor dem Boarding haben. Hätte man pünktlich hair dem Einsteigen beginnen sollen, um dann 2h auf den bekannten Slot zu warten?

Es sieht für mich so aus, späterer Slot bekannt, man plant nach NUE, weil man nicht nach FMO will. Man bekommt zwar noch einen besseren Slot darf aber nicht mehr nach STR, da STR nur Verspätungen nach 23:30 annimmt, da man jetzt aber NUE geplant hat, ist man das nicht mehr.

Sei dir sicher, dass sowohl Crew, als auch EW gerne auf die Umleitung verzichtet hätten. Das geht richtig ins Geld.
 

stoze

Reguläres Mitglied
09.03.2011
32
28
Cancel gibt allgemein Entschädigung, aber wenn es unter 2h bleibt, darf die Fluggesellschaft um 50% kürzen.

Im Sommer so gehabt, LX streicht BER-ZRH, Bucht mich auf den nächsten Morgen um. Ich sitze im Café am Alex, laufe los und lasse mich per Hotline auf den früheren Flug umbuchen und schaffe es noch mit Nerven, dass das Ticket 5min vor check in Schluss ausgestellt wird 😂.

Oder ähnlicher Fall LCY gestrichen, geht zeitgleich nach LHR. Gab beide Male 50%. Wenn du selbst eine bessere Alternative findest, verzichtest du zT auf die Ausgleichszahlung.
Gilt das immer? Hatte mal einen Fall, bei welchem durch Annulierung aus einem Umsteigeflug ein Direktflug wurde und ich dann früher als geplant ankam. Hab daher natürlich keinen Gedanken an Entschädigung verschwendet ;)
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.053
1.329
TXL
Natürlich weigert sich A3 auf LH umzubuchen. Gibt es eine E-Mail, wo man die Aufforderung hinschicken kann? Will die nicht per Formular anschreiben.
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
51
1
Man kann den Slot schon vor dem Boarding haben. Hätte man pünktlich hair dem Einsteigen beginnen sollen, um dann 2h auf den bekannten Slot zu warten?

Es sieht für mich so aus, späterer Slot bekannt, man plant nach NUE, weil man nicht nach FMO will. Man bekommt zwar noch einen besseren Slot darf aber nicht mehr nach STR, da STR nur Verspätungen nach 23:30 annimmt, da man jetzt aber NUE geplant hat, ist man das nicht mehr.

Sei dir sicher, dass sowohl Crew, als auch EW gerne auf die Umleitung verzichtet hätten. Das geht richtig ins Geld.
Danke, das ist natürlich alles nachvollziehbar.

Prozessual natürlich aus externer Sicht wiederum dürftig, dass da im Sinne von massiven "Folgeschäden" (Kosten Airline & Passagiere, Umwelt, etc..) z.B. eine Slotvergabe nicht besser/intelligenter priorisiert werden kann oder die Definition "Annahme Verspätung" so konsequent ausgelegt werden darf.
Aber da landet man vermutlich ganz schnell bei politischen Themen wie Streik und Auswirkungen im Allgemeinen...
 
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10.02.2012
3.695
1.579
ja, das ist mir schon klar. Wenn aber eine Aufforderung automatisiert mit "nicht hier, Kontaktformular nutzen" beantwortet wird, bin ich mir nicht sicher ob dann die Aufforderung "gilt", sprich die Airline das gegen sich gelten lassen muss...
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.053
1.329
TXL
Danke für Eure Antworten. Ich gehe davon aus, dass die örtliche Zuständigkeit beim AG Frankfurt am Main liegt, da A3 eine Zweigniederlassung in FFM hat. Oder ist hier § 29 ZPO anwendbar? Dadurch wäre das AG Königs Wusterhausen zuständig.
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
359
70
Thank you for contacting us!

To register your message under subject “Ersatzbeförderung”, please fill in our Contact Form. In this way, your request will be categorized and auto-assigned directly to a dedicated team for immediate handling!

Simply select the option “New request” if your correspondence concerns a new case, or “Update previous request” if you wish to provide us with additional information on a case that you have already contacted us about.

We will be in touch shortly!

Yours Sincerely,
AEGEAN & Olympic Air Customer Relations
 
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nello1985

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Du solltest den Buchungscode aus der Mail entfernen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.703
2.506
Sö, jetzt hat es uns erwischt:

Gebucht ist 3 x MUC-ZRH-JNB-CPT-MUC mit LX/LX/SA/LH in C. Hinflug am 22.12.23. Die Tickets wurden im Januar direkt bei LH (Internet) gebucht und haben zusammen fast 14.000€ gekostet.

Jetzt habe ich gestern eine Mail bekommen mit einem Downgrade der Strecke JNB-CPT in die Eco. Grund ist wohl ein Wetlease - geflogen wird die Strecke jetzt von Sunexpress (!). Nicht nur, das es auf einmal nur noch Eco ist, zusätzlich auch noch mit der engstmöglichen Bestuhlung (189 Pax) in einer 738.

45min früher gibt es einen Flug mit Airlink, wo auch noch 3 C Plätze verfügbar sind. Das wäre auch so über die LH Seite heute buchbar. Die MCT wäre auch locker erfüllt.

Also heute morgen bei LH angerufen und um Umbuchung auf den Airlink Flug gebeten. Alternativ auch MUC-FRA-JNB-CPT oder auch MUC-LHR-CPT. Nach 90min in der Warteschleife und langen Gesprächen des Call Center Agents mit dem Supervisor leider nichts erreicht. Der genannte Airlink Flug ist nicht in der passenden BK verfügbar (D) und daher kann nicht umgebucht werden. Meine originale Buchung ist aber sogar in BK C (MUC-ZRH-JNB) bzw. J (JNB-CPT). Eine Umbuchung wäre nur auf einen Flug mehrere Stunden später möglich. Andere Möglichkeiten gäbe es nicht, da das Problem von SAA verursacht sei. Ich sollte mich doch an SAA wenden. - Die würden natürlich nichts machen, da sie nichts am Ticket machen, das von LH ausgestellt wurde. - Wenn überhaupt.

Was jetzt tun?

Kann ich LH zu einer Umbuchung zwingen?

Wenn ich jetzt in Y fliege, habe ich wenigstens eine Chance auf die Downgrade Kompensation (sollten nach EU 261 rd. 700 EUR sein)? Oder muss ich die in Südafrika einklagen?

Habe ich eine Chance, mein Geld wiederzubekommen, wenn ich andere Flüge buche (entweder MUC-FRA-JNB-CPT oder aber nur JNB-CPT)?
MUC-FRA-JNB-CPT wären heute insgesamt rd. 12.000€, JNB-CPT mit Airlink in C rd. 850€. Natürlich wäre damit auch der Rückflug weg, da ein Ticket.

Das Ticket ist jetzt "in der Schwebe", da ich dem Downgrade ausdrücklich widersprochen habe.

Kurzfristig neu buchen scheidet natürlich auch aus, da man für Weihnachten keine bezahlbaren Flüge mehr bekommt.

Hallo zusammen,
ein Update zu diesem Thema von meiner Seite: Nach 2x HUCA hatte ich eine Agentin an der SEN Hotline, die sich sehr gut gekümmert hat. Sie hat es tatsächlich geschafft, uns auf Airlink umzubuchen und auch eine direkte Ausstellung der neuen Tickets erreicht. Wir sind jetzt auf Airlink in C und haben eine bestätigte Buchung und neu ausgestellte Tickets. Geht also doch ...
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
128
25
Update eines anderen Falls, den ich im letzten Jahr hatte:

Flug mit Pegasus Airline mit der Flugnummer PC1046/PGT1046 am 18.11.2022 war um 3:25 Stunden bei der Ankunft in Istanbul verspätet, dadurch Anschlussflug verpasst.

Hatte Pegasus erst jetzt geschrieben und doch recht schnell eine Rückmeldung erhalten:

Vorerst möchten wir Sie darüber informieren, dass es uns als Pegasus-Familie wegen der aufgetretenen Unannehmlichkeit sehr Leid tut. Ihr Feedback an unser Unternehmen, das mit seinen hochwertigen Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Luftfahrtbranche leistet, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen, ist ein Leitfaden für uns und gilt als Hauptkriterium für die Präsentation unserer neuen Anwendungen.

Ihre Bewerbung bei unserem Unternehmen bezüglich Ihres Fluges mit der Flugnummer PC 1046 vom 2022.11.18 wurde bewertet und im Rahmen der Passagierrechte wird Ihnen eine Entschädigungsgebühr als „ANZAHL DER PERSONEN“ „BETRAG“, „WÄHRUNG“ gezahlt. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die unten aufgeführten Bankinformationen vollständig an uns zu übermitteln.

• IBAN-Nummer:
• Bankname:
• Name und Nachname des Kontoinhabers:
• Kontowährung (₺, €, $ usw.) :

Wir möchten uns hiermit noch einmal für die Unannehmlichkeit, die Sie in Ihrem Reiseplan festgestellt haben, entschuldigen und hoffen, dass das gleiche Problem nicht erneut auftritt.

Pegasus Airlines

Meine Daten sind auch in meiner Ursprungsmail drin, aber werde diese wieder übersenden und nochmal auf den Betrag von 400€ eingehen, da hier keine Summe in deren Antwort gelistet ist.

Bin positiv überrascht und dachte ich müsste hier länger "drum kämpfen".
 
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carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
359
70
Reisebüro mal kontaktiert wegen Buchung auf einem Ticket?
Ja, leider ist es auch über ein Reisebüro nicht möglich, die Strecke auf einem Ticket zu buchen.

Möglich ist immer nur ZTH-ATH-MUC bzw. ZTH-ATH-FRA oder ATH-MUC-BER bzw. ATH-FRA-BER und das jew. fehlende Leg auf einem separaten Ticket.

Gibt es hier Erfahrungswerte? Kann eine Airline sagen, Ersatzbeförderung nicht möglich, da nicht auf einem Ticket realisierbar? Also Separatbuchungen oder Kiwi-Kombinationen auch vor Gericht nicht als zulässige Alternativbeförderung anerkannt werden?

Pragmatisch wäre es natürlich ab FRA oder MUC notfalls mit LH oder Bahn nach BER weiterzureisen. Das würde das „Strandungsrisiko“ minimieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

GER-US

Neues Mitglied
20.08.2022
3
0
Hallo liebe Vielfliegertreff-Gemeinde,

hoffe es geht euch gut.

Ich brauche eure Hilfe bzw. euren Rat.
Kurz zur Situation:

Gabelflug über Condor gebucht für nach und von den USA.
Hinflug: Frankfurt am Main nach Baltimore (mit Condor)
Rückflug: Fort Lauderdale nach Boston (mit JetBlue) und dann weiter nach Frankfurt am Main (mit Condor).

Hinflug alles Ok - Road Trip in USA TOP - Rückflug Katastrophe. :(

Problem: Unser Flug von Fort Lauderdale nach Boston wurde seitens JetBlue Annuliert und somit verpassten wir den Anschluss bzw. Hauptflug nach Frankfurt.
Wir wurden umgebucht (Miami > Nashville > London (10 Stunden Aufenthalt!!!) > Frankfurt. Absolute Katastrophe! Wünsche ich niemanden.

Ich hatte von meinem Bekannten den Tipp bekommen das ich eine Ausgleichzahlung wegen Flugverspätung / Annullierung nach EU Verordnung 261/2004 einfordern soll.
Macht für mich auch Sinn da ich den kompletten Flug über Condor gebucht habe und nicht über Jetblue.

Heute, nach 5 Wochen, Antwort bekommen das Condor da nichts mit zutun hat und ich mich an JetBlue wenden soll.
IMG_6894.jpg

Ist das so rechtens? Ich habe doch alles bei Condor gebucht oder verstehe ich das falsch?

Bitte um Hilfe :)

Freundliche Grüße
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.126
5.082
FRA / FMO
Condor hat im Grundsatz recht, da JetBlue als US Airline der Verursacher ist und somit auch der richtige Ansprechpartner für die FGR. Du wendest dich ja auch nicht an dein Reisebüro wegen FGR. Es gibt einzelne Urteile, die auch in diesem Fall Condor in die Verantwortung ziehen würde. Da würde es aber auf ein Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang hinauslaufen. So etwa in dies Richtung: https://www.fairplane.de/news/eugh-...gverspaetung-in-den-usa-600-e-entschaedigung/
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.814
2.372
CGN
Condor hat im Grundsatz recht, da JetBlue als US Airline der Verursacher ist und somit auch der richtige Ansprechpartner für die FGR. Du wendest dich ja auch nicht an dein Reisebüro wegen FGR. Es gibt einzelne Urteile, die auch in diesem Fall Condor in die Verantwortung ziehen würde. Da würde es aber auf ein Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang hinauslaufen. So etwa in dies Richtung: https://www.fairplane.de/news/eugh-...gverspaetung-in-den-usa-600-e-entschaedigung/

Hier gibt's nichts. Flug mit Nicht-EU-Airline (B6) aus Nicht-EU-Flughafen.