EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.733
3.011
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Nein. Verfahren sind zu einem Großteil erfolgreich, weil das egal ist.
Habe ich etwas verpasst und das Wetter gilt nicht mehr als Ausschlussgrund?

Dann würde es sich lohnen vier Fälle genauer zu betrachten, im ersten Fall wurde der Flugverkehr für mehrere Stunden komplett eingestellt, im zweiten Fall gab es ebenfalls eine komplette Einstellung für etwa 90 Minuten, die von mir genutzte Fluggesellschaft hat jedoch den Flugbetrieb erst nach ca. drei Stunden aufgenommen während die Konkurrenz bereits wieder Flüge durch geführt hat, im dritten Fall ist Anzahl der Flugbewegungen auf 33 bis 25% reduziert worden und dann bleibt der vierte Fall dort war eine Abhängigkeit was das Flugzeugmuster erkennbar, Flüge mit großen Typen wie A320,B737 fanden verzögert statt während ATR oder Twin Otter am Boden blieben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.587
4.022
Düsseldorf
www.drboese.de
Ja, da hast Du etwas verpasst.
Tausche hier einfach das Wort Wetter durch jede andere faule Ausrede der Airlines.

Außergewöhnliche Umstände sind in der Mehrzahl der Fälle ein verlorener Posten für Airlines.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.733
3.011
Ja, da hast Du etwas verpasst.
Tausche hier einfach das Wort Wetter durch jede andere faule Ausrede der Airlines.

Außergewöhnliche Umstände sind in der Mehrzahl der Fälle ein verlorener Posten für Airlines.
Danke für den Hinweis, das BGH Urteil kannte ich wirklich noch nicht.

Dann werde ich meine Altfälle nochmal prüfen, besonders die grundsätzliche Möglichkeit die Verspätung zu reduzieren könnte in zwei Fällen relevant sein.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass so ein Sachverhalt am Ende auch durch den Amtsrichter entschieden werden muss?

A3 löst das ganze ja gerne durch 307 ZPO, während LH Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser um dann die Erledigung zu erreichen was dann mit Kosten in 26 facher Höhe der ursprünglichen Forderung verbunden ist.
 

Rob on Travel

Reguläres Mitglied
10.01.2025
44
153
Idstein
Ich hoffe ich nerve Euch nicht mit einer Folgefrage. Für mich ist es ein relativ neues Thema und daher sehr interessant.

Nur zum erweiterten Verständnis. Mir ist bewusst, dass dies evtl. etwas "weird/verrückt" anmutet. Ich habe mich auf diesen 4 Flügen durchaus wohl gefühlt. Service und Freundlichkeit waren herausragend und die eigensetzten 320 und 321neo (2 Monate alt) haben mich fasziniert. Überhaupt keine Druckprobleme mehr und ich bin sehr empfindlich. Daher geht es mir nicht darum maximale Erstattungen zu erzielen. Ich bin zu einem sehr fairen Preis 4x Business geflogen. Auch kann ich nicht über einen längeren Zeitraum Zeit investieren und den Rechtsweg als ultima ratio werde ich wegen dieses Vorfalles nicht einschlagen. Habe da so meine Prinzipien, Gerichte sollen sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen können.

Daher jetzt zur letzten Verständnisfrage:

TP1698 war ja der Auslöser der gesamten Problemkette. "Adverse Weather Conditions".

Ich habe dann selbst auf European Severe Weather Database recherchiert. Kein Schlechtwetterereignis im Zeitfenster von 20h über Madeira, Lissabon oder Strecke.

Dann habe ich den Fall mal bei "Ersatzpilot" hochgeladen.
Und siehe da, nach Angaben aller Daten bestätigen diese, dass bei bei TP1698 bzgl. beim geplanten einzusetzenden Flugzeug bzw. dessen Umlauf Probleme gab.

Dass eine Flugunregelmäßigkeit auf derartige externe Faktoren zurückgeht, können wir erkennen, indem wir automatisch alle Flugbewegungen am Flugtag analysieren. Häufen sich ähnlich gelagerte größere Verzögerungen und Ausfälle am Start- oder Zielflughafen einer bestimmten Flugverbindung oder an einem Flughafen, den die für diese vorgesehene Maschine auf den beiden Vorflügen ansteuern sollte, handelt es sich zuverlässig um das Ergebnis einer flächendeckenden Störung des Luftverkehrs, die sich dem Einfluss einer einzelnen Airline entzieht.

Leider war auch Ihre Reise von einer solchen Störung auf dem Umlauf des eingeplanten Flugzeugs betroffen. Nach Auffassung der Rechtsprechung fällt die von uns ermittelte Ursache des Vorfalls auf Ihrem Flug TP1698 dabei in die Kategorie externer Faktoren, für die eine einzelne Airline nicht einstehen muss. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich die Fluggesellschaft im Fall von Flug TP1698 von der Entschädigungspflicht entlasten kann. Daher können wir Ihnen bedauerlicherweise keine Direktzahlung anbieten.


Daher würde ich mir bei TAP daher die Betreuungskosten zurückholen und den "Fall" damit abschließen.

Gerne für weiteres Feedback offen. VG und ein schönes Wochenende.
 

wbb

Aktives Mitglied
22.12.2018
131
60
Da wäre ich skeptisch. Das ist doch Sache der Airline für solche immer wieder auftretenden Themen (wenn Wetter denn tatsächlich Schuld war) ausreichend Ersatzkapazitäten vorzuhalten. Wieso soll eine schlechte Planung auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden?