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Aus den Bahn-AGB:Das wäre mir neu, und das wäre Kulanz seitens der Bahn. Wenn man nicht mehr mit der Bahn ans Ziel kommt, hat man freie Hand bei der Wahl zwischen Taxi und Hotel, das ja. Aber eine unnötige Hotelübernachtung braucht die Bahn nicht zu erstatten.
> Das EVU, welches die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet,
bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ bietet der Beförderer dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies preisgünstiger ist.

