EU Fluggastrechte / Annullierung

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NowYouSeeMe

Aktives Mitglied
10.02.2019
119
180
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Das wäre mir neu, und das wäre Kulanz seitens der Bahn. Wenn man nicht mehr mit der Bahn ans Ziel kommt, hat man freie Hand bei der Wahl zwischen Taxi und Hotel, das ja. Aber eine unnötige Hotelübernachtung braucht die Bahn nicht zu erstatten.
Aus den Bahn-AGB:

> Das EVU, welches die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet,
bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ bietet der Beförderer dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies preisgünstiger ist.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
79
38
Das wäre mir neu, und das wäre Kulanz seitens der Bahn. Wenn man nicht mehr mit der Bahn ans Ziel kommt, hat man freie Hand bei der Wahl zwischen Taxi und Hotel, das ja. Aber eine unnötige Hotelübernachtung braucht die Bahn nicht zu erstatten.
Dann musst du dich nochmal schlau machen.
Wenn du nicht mehr am gleichen Tag ankommst kannst du mit dem Zug am nächsten Tag fahren und auf Kosten der Bahn übernachten.
Hatte ich schon oft zB in Berlin hängen geblieben und statt 150km mit dem Taxi durch die Gegend zu gurken habe ich mir ein Hotelgutschein geben lassen lief einwandfrei, wenn nicht habe ich selber gebucht und die Erstattung verlangt.

Nennt sich bei denen
Anspruch Übernachtungskosten
-
Fortsetzung der Fahrt
am selben Tag nicht
möglich / zumutbar

Screenshot 2026-04-04 231954.png

Ach und wenn man zwischen 0:00 und 5:00 ankommen sollte gilt das Gleiche wenn die Verspätung eine Stunde ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

In dem Fäll hätte ich kurz vor Mitternacht ankommen sollen und hätte es mit neuer Strecke so gegen 2:00 geschafft mit dem Gutschein hats nicht geklappt weil ich hätte weiter fahren sollten, aber die Erstattung war kein Problem.
Warum die auch 0 Minuten kommen wird deren Geheimnis sein.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
79
38
Die Bahn schreibt selbst das sie erstatten müssen und nix von Kulanz:
Screenshot 2026-04-04 232606.png

Ist man in dem Fall bei einer Bahnfahrt wirklich besser dran als bei einem Flug?
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
79
38
Ja, eben, da steht es doch, unzumutbar. Wenn es nicht unzumutbar ist, ist die Übernachtung unnötig und Privatvergnügen.
Super und der Erkenntnisgewinn dieser Nachricht besteht jetzt worin?

Das Thema war von Anfang ob es eine Regelung bei Flügen gibt die ähnlich der Bahn ist?
Nach der Bahn ist eine Fahrt von Bonn nach Hamburg nicht mehr zumutbar wenn in Köln der Anschluss weg ist und man statt vor Mittnacht erst nach eins ankommt.
Wenn Lufthansa aber statt 22:30 um 1:30 landen könnte wär das ok?

Aber gehört die Ankunftszeit nicht auch ein Stück weit zu den vergleichbaren Reisebedingungen?
Wie schon gesagt es ist ein gewaltiger Unterschied ob du um 14:00 oder 2:00 auf der Matte stehst.
 
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infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
287
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Der Vergleich zur Bahn hinkt insofern, dass man da das Hotel ja auch nur bekommt, wenn das gebuchte Ziel nicht erreichbar ist. Und nicht, wenn es einem Nachts zu dunkel ist um noch vom Endbahnhof nach Hause zu gehen, oder kein Bus mehr fährt.

Und wenn man das gebuchte Ziel nicht erreicht, steht einem ja auch als Fluggast eine Übernachtung zu. Also wenn, dann könnten hier der Ansatz tatsächlich nur die "vergleichbaren Reisebedingungen" sein.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
79
38
Und möglicherweise lädt man dich dann wegen des Nachtflugverbotes an einem Ausweichflughafen ab.
Aber dann sind doch eindeutig in dem Bereich wo ich sagen kann, ich will nicht nach Nürnberg ich habe München gebucht gebt mir den ersten Flug morgen und jetzt ein Hotel.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Vergleich zur Bahn hinkt insofern, dass man da das Hotel ja auch nur bekommt, wenn das gebuchte Ziel nicht erreichbar ist. Und nicht, wenn es einem Nachts zu dunkel ist um noch vom Endbahnhof nach Hause zu gehen, oder kein Bus mehr fährt.

Und wenn man das gebuchte Ziel nicht erreicht, steht einem ja auch als Fluggast eine Übernachtung zu. Also wenn, dann könnten hier der Ansatz tatsächlich nur die "vergleichbaren Reisebedingungen" sein.
Nein du bekommst auch das Hotel wenn nicht mehr zu einer vernünftigen Zeit ankommst.

Selbst auf der Strecke Bonn Hamburg gehabt ich hätte HH noch kurz vor zwei erreichen können aber darauf hatte ich keinen Bock.
Ich hätte auch einen Gutschein bekommen wenn ich nicht in Köln geblieben wäre die Info von der DB wollte mich zum nächsten großen Bahnhof mit noch offener DB Info schicken.
Natürlich bleibe zu einer vernünftigen Zeit in einem Hotel anstatt dann irgendwann um oder sogar nach Mitternacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
79
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laut EU-Recht "in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird". Wie die Deutsche Bahn das genau ausweitet ist doch irrelevant.
Genau darum geht es doch.
Kann dich Lufthansa nachts um zwei am Zielflughafen absetzen und sagen passt schon oder kannst du eben sagen nein das habe ich so nicht gebucht gebt mir Hotel und Flug am nächsten Tag.
Bei der Bahn geht es offensichtlich.
Wie wärs sich mit dem Kernthema zu beschäftigen? oder müssen wir hier wieder bis Abends warten?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.282
3.715
MUC / EWR
Genau darum geht es doch.
Kann dich Lufthansa nachts um zwei am Zielflughafen absetzen und sagen passt schon oder kannst du eben sagen nein das habe ich so nicht gebucht gebt mir Hotel und Flug am nächsten Tag.
Bei der Bahn geht es offensichtlich.
Wie wärs sich mit dem Kernthema zu beschäftigen? oder müssen wir hier wieder bis Abends warten?

Auch bei der Bahn geht das nicht offensichtlich. Weder bei den Fahrgastrechten noch bei den Fluggastrechten findest du ins Gesetz gemeißelt, was Unzumutbarkeit angeht. Sowas findest du dann in Einzelfallentscheidungen oder weisenden Gerichtsurteilen wider, wenn es dann um die Angemessenheit geht, die von einer Vielzahl von Faktoren abhängt.
 
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alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
79
38
Auch bei der Bahn geht das nicht offensichtlich.
Naja doch entweder du wolltest vor 24:00 ankommen und schaffst es nicht mehr am gleichen Tag, oder du kommst nach 0:00 an und hast eine Stunde oder mehr Verspätung.
Da ist es ziemlich eindeutig.

Sowas findest du dann in Einzelfallentscheidungen oder weisenden Gerichtsurteilen wider, wenn es dann um die Angemessenheit geht, die von einer Vielzahl von Faktoren abhängt.
Ganz genau darauf zielt die Frage ja ab, ob jemand dazu schon Daten kennt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.282
3.715
MUC / EWR
Naja doch entweder du wolltest vor 24:00 ankommen und schaffst es nicht mehr am gleichen Tag, oder du kommst nach 0:00 an und hast eine Stunde oder mehr Verspätung.
Da ist es ziemlich eindeutig.
Die Regelung betrifft alternative Verkehrsmittel, nicht Hotels. Und selbst dort kommt man gerne mal mit der Schadenminderungsgrenze ums Eck, obwohl es “klar” geregelt ist.
 
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Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
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Ich hätte eine Frage bzgl. Eines Downgrades für einen bevorstehenden Flug mit Iberia, gebucht mit Avios & Cash. Habe versucht etwas ähnliches über die Suche zu finden, aber nur mässig erfolgreich…


Ursprünglich gebucht ist IB632 ZRH-MAD//IB123 MAD-LIM am 11.04. in Business Class bzw. Premium Economy Class.


Vor einigen Wochen gab es eine Email bzgl. eines schedule changes, da ich aber keine Änderung feststellen konnte habe ich die Mail gelöscht.


Vor 3 Tagen wollte ich dann schauen ob ein Upgrade gegen Cash möglich wäre, also eingeloggt und wieder den schedule change gesehen, diesmal musste ich allerdings auf «akzeptieren» klicken, bevor ich in die Buchung kam.


Hier dann zu meiner Uberraschung festgestellt, dass Flugnummer, Flugzeit, Fluggerät und Reiseklasse geändert haben. Neu geht der Flug nicht mehr am


11.04. um 23:59 sondern am 12.04. um 00:05 mit neuer Flugnummer (IB121) und A350 ohne Premium Economy; entsprechend gab es ein Downgrade in die Economy Class.


Gerade versucht via Hotline umzubuchen auf den früheren Flug oder auf einen Flug am nächsten Tag, sowohl Iberia als auch Fremdairlines. Wurde alles abgelehnt mit dem Hinweis, dass es eine Avios Buchung sei und es keine Verfügbarkeiten gebe, ich könne nur stornieren oder via Formular anfragen.


Das nicht zwischen Avios/Cash unterschieden wird gemäss EU261 ist mir bekannt, allerdings frage ich mich, was nun am sinnvollsten ist, um mit möglichst wenig Ärger das zu bekommen was gebucht wurde, zumal Abflug Schweiz nochmal etwas kritischer sein dürfte als Deutschland.


Hätte hier jemand eine Idee/Vorschlag? Fristsetzung (bis wann) und dann selbst buchen und einklagen? Per Formular anfragen wie veranschlagt und hoffen, dass sie sich vorher melden? Etwas anderes?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.689
2.449
Hätte hier jemand eine Idee/Vorschlag? Fristsetzung (bis wann) und dann selbst buchen und einklagen? Per Formular anfragen wie veranschlagt und hoffen, dass sie sich vorher melden? Etwas anderes?

Iberia ist da ein ganz harter Brocken.. hatte den Fall im Januar 2026, als CCS-MAD komplett eingestellt wurde..

Kam ne offizielle E-Mail, dass auf 7 verschiedene Nachbar-Flughäfen umgebucht werden kann...

Ich sag dir, 5 Telefonate, mehrere E-Mails übers Kontaktformular / direkt... nix half weiter.. übers social media team (X / Twitter) kam auch nicht wirklich was.
Hatte dann mal einen Agenten der PTY-MIA-MAD "reservieren" konnte -> aber Buchung flog dann nach 1-2 Tagen wieder raus..

Immer Ablehnung wegen Avios-Buchung...

Irgendwann um 3 Uhr nachts bei der spanischen Hotline angerufen... 2 min gesprochen und schwupps hatte ich die bestätigte Umbuchung auf PTY-MAD schwarz auf weiß per Mail zugeschickt bekommen.. (vorher war die C ausverkauft, muss kurzfristig was freigeworden sein).

Also: Umbuchung geht -> aber man muss Glück haben und Ausdauer beweisen..
 
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Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
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3.768
Folgendes Szenario:
im Januar einen Business Flug nach Tel Aviv gebucht für März. Durch Krieg natürlich ausgefallen. Ich bitte um Umbuchung in den Juli mit selben Flugzeugen/Uhrzeiten. Lufthansa lehnt die Umbuchung nun seit Wochen ab mit der Begründung es gibt nur noch höhere Buchungsklassen und ich dürfte nur in die urspüngliche Buchungsklasse umbuchen die es gerade nicht gibt und mir wird ans Herz gelegt einfach kostenfrei zu stornieren. Sehe ich das richtig dass das nicht Rechtens ist? Laut EU 261 ist doch die interne Buchungsklasse vollkommen egal oder? Mir wird immer nur vorgeschlagen das ich zwar umbuchen kann, ich aber dann mehrere tausend Euro extra bezahlen soll.
 

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Aktives Mitglied
10.02.2019
119
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Folgendes Szenario:
im Januar einen Business Flug nach Tel Aviv gebucht für März. Durch Krieg natürlich ausgefallen. Ich bitte um Umbuchung in den Juli mit selben Flugzeugen/Uhrzeiten. Lufthansa lehnt die Umbuchung nun seit Wochen ab mit der Begründung es gibt nur noch höhere Buchungsklassen und ich dürfte nur in die urspüngliche Buchungsklasse umbuchen die es gerade nicht gibt und mir wird ans Herz gelegt einfach kostenfrei zu stornieren. Sehe ich das richtig dass das nicht Rechtens ist? Laut EU 261 ist doch die interne Buchungsklasse vollkommen egal oder? Mir wird immer nur vorgeschlagen das ich zwar umbuchen kann, ich aber dann mehrere tausend Euro extra bezahlen soll.
Du liegst vollkommen richtig. Lufthansa muss dich in jede Buchungsklasse (der selben Reiseklasse) kostenfrei umbuchen.

Kam die Annullierung mehr als 14 Tagen im voraus? Falls nein, sind 400-600€ oft auch drin, weil Lufthansa nicht die LY angeboten hat.
 
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Peanutbutter

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12.02.2020
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3.768
Du liegst vollkommen richtig. Lufthansa muss dich in jede Buchungsklasse (der selben Reiseklasse) kostenfrei umbuchen.

Kam die Annullierung mehr als 14 Tagen im voraus? Falls nein, sind 400-600€ oft auch drin, weil Lufthansa nicht die LY angeboten hat.
Dachte ich mir schon. Ein Wunschdatum mit den Wunschzeiten wurde mir tatsächlich mit "Da müssten Sie 12.000 Euro(!!!) Differenz nachbezahlen" quittiert.
Mit dem Hinweis auf EU 261 kommt nun "Man befindet sich schon weit außerhalb des genehmigten Zeitraums für Umbuchungen".

Was soll das heißen? Wie kann Juli weit außerhalb des Zeitraums sein, wenn es offiziell erst wieder ab Juni überhaupt Flüge gibt?
 
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marcus67

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17.01.2015
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Dachte ich mir schon. Ein Wunschdatum mit den Wunschzeiten wurde mir tatsächlich mit "Da müssten Sie 12.000 Euro(!!!) Differenz nachbezahlen" quittiert.
Mit dem Hinweis auf EU 261 kommt nun "Man befindet sich schon weit außerhalb des genehmigten Zeitraums für Umbuchungen".

Was soll das heißen? Wie kann Juli weit außerhalb des Zeitraums sein, wenn es offiziell erst wieder ab Juni überhaupt Flüge gibt?
HUCA. Irgendwann hat man einen Agenten dran, der weiß wie es funktioniert und sich engagiert. Hatte ich auch schon mit schwierigen Meilenbuchungen.
 
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10.02.2019
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Dachte ich mir schon. Ein Wunschdatum mit den Wunschzeiten wurde mir tatsächlich mit "Da müssten Sie 12.000 Euro(!!!) Differenz nachbezahlen" quittiert.
Mit dem Hinweis auf EU 261 kommt nun "Man befindet sich schon weit außerhalb des genehmigten Zeitraums für Umbuchungen".

Was soll das heißen? Wie kann Juli weit außerhalb des Zeitraums sein, wenn es offiziell erst wieder ab Juni überhaupt Flüge gibt?
Melde das der Verbraucherzentrale NRW. Die haben bereits einen Unterlassungsanspruch beim BGH gegen die Lufthansa durchgesetzt. Jede weitere Zuwiderhandlung hat ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zur Folge.

Die freuen sich sicher über deine Meldung. Gut dokumentieren!

 

dermatti

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03.06.2019
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Dachte ich mir schon. Ein Wunschdatum mit den Wunschzeiten wurde mir tatsächlich mit "Da müssten Sie 12.000 Euro(!!!) Differenz nachbezahlen" quittiert.
Mit dem Hinweis auf EU 261 kommt nun "Man befindet sich schon weit außerhalb des genehmigten Zeitraums für Umbuchungen".

Was soll das heißen? Wie kann Juli weit außerhalb des Zeitraums sein, wenn es offiziell erst wieder ab Juni überhaupt Flüge gibt?
Lernresistenter Saftladen - per Frist auffordern, selbst bei der LH neues Ticket buchen und die Mehrkosten erstattet verlangen, danach mit @kexbox durchsetzen. Gibt dann immerhin vermutlich mehr Prämienmeilen, da das neue Ticket teurer sein dürfe und bisschen Umsatz auf der Kreditkarte - und für die LH ein paar Tausend Euro weniger Gewinnerwartung.
 

Peanutbutter

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12.02.2020
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Lernresistenter Saftladen - per Frist auffordern, selbst bei der LH neues Ticket buchen und die Mehrkosten erstattet verlangen, danach mit @kexbox durchsetzen. Gibt dann immerhin vermutlich mehr Prämienmeilen, da das neue Ticket teurer sein dürfe und bisschen Umsatz auf der Kreditkarte - und für die LH ein paar Tausend Euro weniger Gewinnerwartung.
Das wäre mir anhand der extrem hohen Preise tatsächlich etwas gewagt. Einige meiner gewünschten Flugdaten kosten tatsächlich mehr als 10.000 Euro. Warum auch immer? Das auszulegen und dann doch drauf sitzen zu bleiben ist mir zu krass... Habe deswegen schon "zu gunsten von Lufthansa" auf ein Datum geschoben das im Bereich von 2k ist.
 
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kexbox

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04.02.2010
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www.drboese.de
Dachte ich mir schon. Ein Wunschdatum mit den Wunschzeiten wurde mir tatsächlich mit "Da müssten Sie 12.000 Euro(!!!) Differenz nachbezahlen" quittiert.
Mit dem Hinweis auf EU 261 kommt nun "Man befindet sich schon weit außerhalb des genehmigten Zeitraums für Umbuchungen".

Was soll das heißen? Wie kann Juli weit außerhalb des Zeitraums sein, wenn es offiziell erst wieder ab Juni überhaupt Flüge gibt?
Da würde ich gerne der VZ NRW zuleiten, einfach per Mail an info@drboese.de
Kosten entstehen dadurch nicht.