EU Fluggastrechte / Annullierung

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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
895
1.367
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Bei mit auch immer abgelehnt.

Artikel 2.7 General terms and conditions of the Flying Blue Programme:
In the event of a transfer onto an alternative flight due to circumstances unforeseen (and not caused by the Member) the Member will gain XP and earn Miles for the flight originally purchased, and not for the route flown.

Leider hat KLM recht.
Wobei mit dieser Klausel (2.7) doch eher der Fall gemeint sein sollte, dass z.B. jemand einen AFKL Flug gebucht hat und (ohne eigenes Verschulden) umgebucht werden muss. Der oder die behält dann die ursprünglich dafür anrechenbaren FB-Meilen und XP. Das ist aber auf den zur Diskussion stehenden Fall (mit ursprünglicher M'&M-Buchung) also so doch gar nicht anwendbar oder oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.189
3.453
Flying Blue lehnt die Meilengutschrift ab mit der Begründung, das Ticket sei über Lufthansa gebucht worden.
Wie hattest du die Meilengutschrift beantragt und wie kam die Ablehnung?

Ich hatte bisher zwei LH Tickets die dann zum Teil zu KLM Tickets wurden, die automatische Gutschrift durch Eingabe der FB Nummer zum Check-in hatte beides mal nicht geklappt.

Ich habe es dann über die Platinumline beides mal lösen können, ich bin mir nicht sicher aber ich glaube im Fall des LH Meilentickets musste ich nochmal die Buchungsbestätigung zur Umbuchung und die Bordkarten an FB senden und X Tage später kam die Gutschrift.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.660
1.690
NUE
Wie hattest du die Meilengutschrift beantragt und wie kam die Ablehnung?

Ich hatte bisher zwei LH Tickets die dann zum Teil zu KLM Tickets wurden, die automatische Gutschrift durch Eingabe der FB Nummer zum Check-in hatte beides mal nicht geklappt.

Ich habe es dann über die Platinumline beides mal lösen können, ich bin mir nicht sicher aber ich glaube im Fall des LH Meilentickets musste ich nochmal die Buchungsbestätigung zur Umbuchung und die Bordkarten an FB senden und X Tage später kam die Gutschrift.
Über den offiziellen Menüpunkt auf der Homepage. Meine Buchung wurde zwar nicht gefunden, sodass ich dann alle Daten per Hand eingeben musste, inkl. BP.
 

hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
59
101
LEJ
Wie positionieren sich denn eigtl die hier aktiven Juristen zu der Frage, was man tun soll/kann, wenn Airlines demnächst mit der Begründung "Kerosinmangel" annulieren sollten? Viel Spekulation, I know. Aber Meinungen zu diesem Szenario wurden sicher schon diskutiert...
Es wird ja u.a. um die Fragen gehen:
- kann die Airline "höhere Gewalt" geltend machen?
- wann und wo ist der Mangel aufgetreten?
- wann wurde annuliert?

Dazu müsste nach meinem Verständnis ja jemand Drittes diese Mangelsituation definiert und ausgerufen haben. Wie ist das geregelt? Wer ist dafür zuständig?
Wenn stattdessen die Airlines hingehen können und einfach "Kerosinmangel" als Begründung anführen würden, würde man als Passagier ja immer unterstellen können: "Mangel als solchen gab es nicht. Die Airline war nur einfach nicht bereit, den Preis für das noch verbliebene Kerosin zu zahlen".
Und wie soll die jeweilige Partei im Streitfall nachweisen, dass die Airline (nicht) alles mögliche getan hat, um blablabla...
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
895
1.367
Wie positionieren sich denn eigtl die hier aktiven Juristen zu der Frage, was man tun soll/kann, wenn Airlines demnächst mit der Begründung "Kerosinmangel" annulieren sollten? Viel Spekulation, I know. Aber Meinungen zu diesem Szenario wurden sicher schon diskutiert...
Es wird ja u.a. um die Fragen gehen:
- kann die Airline "höhere Gewalt" geltend machen?
- wann und wo ist der Mangel aufgetreten?
- wann wurde annuliert?

Dazu müsste nach meinem Verständnis ja jemand Drittes diese Mangelsituation definiert und ausgerufen haben. Wie ist das geregelt? Wer ist dafür zuständig?
Wenn stattdessen die Airlines hingehen können und einfach "Kerosinmangel" als Begründung anführen würden, würde man als Passagier ja immer unterstellen können: "Mangel als solchen gab es nicht. Die Airline war nur einfach nicht bereit, den Preis für das noch verbliebene Kerosin zu zahlen".
Und wie soll die jeweilige Partei im Streitfall nachweisen, dass die Airline (nicht) alles mögliche getan hat, um blablabla...
Die Frage kann man relativ einfach und zugleich für Dich vermutlich unbefriedigend beantworten. Dafür muss man auch kein Jurist sein:

Stand jetzt kann keine Airline unter Berufung auf Kerosinmangel Leistungen nach EU 261 verweigern*, weil es schlichtweg ihr Problem ist, wo und zu welchem Preis sie den für eine geschuldete Leistung erforderlichen Treibstoff auftreibt. Formal nicht Dein Bier (oder Kerosin) als Pax.

Natürlich versuchen die Airlines das zu ändern und verstärken ihre lobbyistsichen Bemühungen, die Bestimmungen anzupassen, aber ob das nötig sein wird, wie weit sie damit durchkommen und wie genau die neuen Regeln aussehen würden -> Glaskugel

Die damit verbundene Gefahr des Mißbrauchs, d.h. dass der Normalpax in der Regel überhaupt gar keine Möglichkeit hat, einzuschätzen, in wie weit der Kerosinmangel real oder nur vorgeschützt ist, besteht, aber ob das vor und von einer möglichen Gesetzesänderung, die es noch gar nicht gibt, irgendwie adressiert würde, kann Dir und uns folglich leider auch niemand verbindlich sagen.

* In weit es einfach, komplex oder gar nahezu aussichtlos ist, rechtlich gegen eine bestimmte Airline vorzugehen, die sich nicht EU 261-konform verhält, ist ein anderers, in diesem Forum sehr beliebtes THema, was hier erst einmal nicht hingehört
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.893
11.693
MUC / FMO
Bist du dir da sicher?

Im Falle, dass ein Airport über z.B. ein NOTAM die Streichung aufgrund von Kerosin-Mangel anordnet, dürfte es doch quasi das Exampel für eine außergewöhnliche Bedingung sein, oder?

Wenn es nur darum geht, dass am Ziel nicht getankt werden kann, dürfte es für die Airlines über Tankering oder Zwischenlandungen ausreichend Alternativen geben, da stimme ich dir zu.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
493
93
NYC/EDI
Stand jetzt kann keine Airline unter Berufung auf Kerosinmangel Leistungen nach EU 261 verweigern*, weil es schlichtweg ihr Problem ist, wo und zu welchem Preis sie den für eine geschuldete Leistung erforderlichen Treibstoff auftreibt. Formal nicht Dein Bier (oder Kerosin) als Pax.

Etwas einfach die Ansicht.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
895
1.367
Bist du dir da sicher?

Im Falle, dass ein Airport über z.B. ein NOTAM die Streichung aufgrund von Kerosin-Mangel anordnet, dürfte es doch quasi das Exampel für eine außergewöhnliche Bedingung sein, oder?

Wenn es nur darum geht, dass am Ziel nicht getankt werden kann, dürfte es für die Airlines über Tankering oder Zwischenlandungen ausreichend Alternativen geben, da stimme ich dir zu.
Ja, so war es aber doch auch gemeint. Bei einem expliziten staatlichen Flugverbot ist auch jetzt schon geregelt, dass dann nicht gezahlt zu werden bräuchte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Etwas einfach die Ansicht.
Ich beschreibe nur die gegenwärtige Lage, dass sie in einer bestimmten Situation, die wir uns alle nicht wünschen, nicht mehr praktikabel wäre und angepasst würde ist etwas völlig anderes. Deswegen sagte ich aber auch, dass es vermutlich keine befriedigende Antwort auf die Frage darstellt.
 

hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
59
101
LEJ
Stand jetzt kann keine Airline unter Berufung auf Kerosinmangel Leistungen nach EU 261 verweigern*,
steile These. Wage ich zu bezweifeln. Vor allem weil du pauschal von allen "Leistungen" sprichst. Hier muss ja noch differenziert werden zwischen z.B. Recht auf Ersatzbeförderung und Ausgleichszahlung.

weil es schlichtweg ihr Problem ist, wo und zu welchem Preis sie den für eine geschuldete Leistung erforderlichen Treibstoff auftreibt. Formal nicht Dein Bier (oder Kerosin) als Pax.
Und genau hier kommt eben die mögliche Frage nach der Zumutbarkeit ins Spiel, denke ich. Oder eben sogar eine Maßnahme/Anordnung von Dritten.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.378
3.920
MUC / EWR
Bist du dir da sicher?

Im Falle, dass ein Airport über z.B. ein NOTAM die Streichung aufgrund von Kerosin-Mangel anordnet, dürfte es doch quasi das Exampel für eine außergewöhnliche Bedingung sein, oder?

Wenn es nur darum geht, dass am Ziel nicht getankt werden kann, dürfte es für die Airlines über Tankering oder Zwischenlandungen ausreichend Alternativen geben, da stimme ich dir zu.
Und selbst dann gibt es vermutlich weiterhin die Ausgleichszahlung, sofern da EuGH und co nicht wieder irgendwelchen Hokuspokus betreiben. Hatten wir ja so schon am Hamburger Flughafen.

 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
117
70
Wie positionieren sich denn eigtl die hier aktiven Juristen zu der Frage, was man tun soll/kann, wenn Airlines demnächst mit der Begründung "Kerosinmangel" annulieren sollten?
In meinen Augen berechtigen langfristig vorsehbare außergewöhnliche Umstände keine Ablehnung von Ausgleichsleistungen.
Die Airlines dürfen ja gerne entscheiden, keine Flugtickets mehr zu verkaufen.
 

hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
59
101
LEJ
In meinen Augen berechtigen langfristig vorsehbare außergewöhnliche Umstände keine Ablehnung von Ausgleichsleistungen.
Die Airlines dürfen ja gerne entscheiden, keine Flugtickets mehr zu verkaufen.
So ein Blödsinn. Wie soll denn die Airline konkret vorhersehen, dass in X Wochen an Flughafen Y kein Kerosin mehr für sie zur Verfügung steht?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.893
11.693
MUC / FMO
In meinen Augen berechtigen langfristig vorsehbare außergewöhnliche Umstände keine Ablehnung von Ausgleichsleistungen.
Die Airlines dürfen ja gerne entscheiden, keine Flugtickets mehr zu verkaufen.
Dann sag uns doch wann und wo das eintritt?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und selbst dann gibt es vermutlich weiterhin die Ausgleichszahlung, sofern da EuGH und co nicht wieder irgendwelchen Hokuspokus betreiben. Hatten wir ja so schon am Hamburger Flughafen.

Da war der Airport aber nicht zu bzw. hat aktiv Annullierungen gefordert. Wie von mir erwähnt dürfte hier ein Tankstopp problemlos möglich sein.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
1.250
1.122
Die Frage kann man relativ einfach und zugleich für Dich vermutlich unbefriedigend beantworten. Dafür muss man auch kein Jurist sein:

Stand jetzt kann keine Airline unter Berufung auf Kerosinmangel Leistungen nach EU 261 verweigern*, weil es schlichtweg ihr Problem ist, wo und zu welchem Preis sie den für eine geschuldete Leistung erforderlichen Treibstoff auftreibt. Formal nicht Dein Bier (oder Kerosin) als Pax.

Natürlich versuchen die Airlines das zu ändern und verstärken ihre lobbyistsichen Bemühungen, die Bestimmungen anzupassen, aber ob das nötig sein wird, wie weit sie damit durchkommen und wie genau die neuen Regeln aussehen würden -> Glaskugel

Wir befinden uns dann relativ schnell aber im Bereich des Unmöglichkeitsprinzips gemäß § 275 BGB: die Leistung ist z.B. zwar theoretisch möglich, erfordert aber einen Aufwand, der in einem "groben Missverhältnis" zum Leistungsinteresse des Gläubigers steht Die Unmöglichkeit kann dabei sogar auch nachträglich (nach Vertragsschluss unmöglich geworden) noch eintreten. Letzteres betrifft dann Buchungen vor dem 28.2.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.531
911
Hier auch noch mal eine Anfrage. Ich hatte jetzt vor zwei Wochen den Fall, dass auf einem Flug zwei Verzögerungen über 3h aufgelaufen sind, auf dem gleichen Ticket, aber mit zwei verschiedenen Carriern.

Ursprünglich gebucht war BER-FRA-IBZ auf LH und 4Y, ein Ticket. BER-FRA verzögerte sich aufgrund eines Problems mit dem Flugzeug, so dass der Anschlussflug nicht erreicht wurde. Umgebucht von FRA-IBZ auf FRA-MAD-IBZ auf Iberia, Ankunftszeit mehr als 3h zu spät. Klarer Fall für EU261.

An dem Tag hatte ich aber einen Lauf. FRA-MAD verzögerte sich auch, so dass ich den Anschlussflug MAD-IBZ ebenso nicht erreichte, wieder 3h Verzögerung. Statt um 13:00 war ich also irgendwann um 22:00 am Ziel (was für ein Sch...tag).

Sind das jetzt 2x400€ Entschädigung, da zweimal aufgelaufen auf zwei verschiedenen Carriern, oder 1x400€ da der erste Flug ursächlich für die Verspätung war?
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.531
911
Gern:

Geplante Ankunft nach ausgestelltem Ticket: 12:55
Geplante Ankunft nach Umbuchung via MAD: 17:00
Tatsächliche Ankunft nach Umbuchung in MAD: 21:00
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.657
18.299
Mal eine ganz doofe Frage: Sehe ich es richtig, dass die Zweiwochenfrist nur bei Annullierung gilt, nicht aber bei Nichtbeförderung? Sprich, dass bei Nichtbeförderung, auch wenn diese mehr als zwei Wochen vor Abflug vollzogen wird (durch einseitige Stornierung einer Buchung auf einem nicht annullierten Flug), die Ausgleichszahlung fällig wird?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.708
2.471
Mal eine ganz doofe Frage: Sehe ich es richtig, dass die Zweiwochenfrist nur bei Annullierung gilt, nicht aber bei Nichtbeförderung? Sprich, dass bei Nichtbeförderung, auch wenn diese mehr als zwei Wochen vor Abflug vollzogen wird (durch einseitige Stornierung einer Buchung auf einem nicht annullierten Flug), die Ausgleichszahlung fällig wird?

meine ja.. da gab es doch einen Latam Fall, die auf FRA-MAD (?) dem pax mehr als +2 Wochen mitteilten, dass sie ihn/sie nicht befördern werden
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
331
113
Auch von mir mal eine Frage: Wie wird die 14-Tage-Frist bei einer Flugverschiebung auf einen späteren Abflug gezählt? Zum ursprünglichen oder dem neuen Termin? Im konkreten Fall geht es um einen für den 31.3. gebuchten Flug, der am 18.3. per Mail auf den Folgetag verschoben wurde. Eurowings behauptet nun, die Umbuchung 14 Tage vorher angekündigt zu haben und lehnt eine Entschädigung ab. Rechnerisch kam aber die Benachrichtigung weniger als 336 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug. Rechnet man mit dem neuen Abflugstermin, wären es tatsächlich knapp mehr als 336 Stunden. Wie ist das rechtlich gregelt?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.893
11.693
MUC / FMO
Auch von mir mal eine Frage: Wie wird die 14-Tage-Frist bei einer Flugverschiebung auf einen späteren Abflug gezählt? Zum ursprünglichen oder dem neuen Termin? Im konkreten Fall geht es um einen für den 31.3. gebuchten Flug, der am 18.3. per Mail auf den Folgetag verschoben wurde. Eurowings behauptet nun, die Umbuchung 14 Tage vorher angekündigt zu haben und lehnt eine Entschädigung ab. Rechnerisch kam aber die Benachrichtigung weniger als 336 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug. Rechnet man mit dem neuen Abflugstermin, wären es tatsächlich knapp mehr als 336 Stunden. Wie ist das rechtlich gregelt?
Dann könnte eine Airline ja einen immer einfach auf einen Flug >14 Tage umbuchen und wäre fein raus. Also natürlich ist das Mist was EW behauptet.
 
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