Wie positionieren sich denn eigtl die hier aktiven Juristen zu der Frage, was man tun soll/kann, wenn Airlines demnächst mit der Begründung "Kerosinmangel" annulieren sollten? Viel Spekulation, I know. Aber Meinungen zu diesem Szenario wurden sicher schon diskutiert...
Es wird ja u.a. um die Fragen gehen:
- kann die Airline "höhere Gewalt" geltend machen?
- wann und wo ist der Mangel aufgetreten?
- wann wurde annuliert?
Dazu müsste nach meinem Verständnis ja jemand Drittes diese Mangelsituation definiert und ausgerufen haben. Wie ist das geregelt? Wer ist dafür zuständig?
Wenn stattdessen die Airlines hingehen können und einfach "Kerosinmangel" als Begründung anführen würden, würde man als Passagier ja immer unterstellen können: "Mangel als solchen gab es nicht. Die Airline war nur einfach nicht bereit, den Preis für das noch verbliebene Kerosin zu zahlen".
Und wie soll die jeweilige Partei im Streitfall nachweisen, dass die Airline (nicht) alles mögliche getan hat, um blablabla...
Die Frage kann man relativ einfach und zugleich für Dich vermutlich unbefriedigend beantworten. Dafür muss man auch kein Jurist sein:
Stand jetzt kann keine Airline unter Berufung auf Kerosinmangel Leistungen nach EU 261 verweigern*, weil es schlichtweg ihr Problem ist, wo und zu welchem Preis sie den für eine geschuldete Leistung erforderlichen Treibstoff auftreibt. Formal nicht Dein Bier (oder Kerosin) als Pax.
Natürlich versuchen die Airlines das zu ändern und verstärken ihre lobbyistsichen Bemühungen, die Bestimmungen anzupassen, aber ob das nötig sein wird, wie weit sie damit durchkommen und wie genau die neuen Regeln aussehen würden -> Glaskugel
Die damit verbundene Gefahr des Mißbrauchs, d.h. dass der Normalpax in der Regel überhaupt gar keine Möglichkeit hat, einzuschätzen, in wie weit der Kerosinmangel real oder nur vorgeschützt ist, besteht, aber ob das vor und von einer möglichen Gesetzesänderung, die es noch gar nicht gibt, irgendwie adressiert würde, kann Dir und uns folglich leider auch niemand verbindlich sagen.
* In weit es einfach, komplex oder gar nahezu aussichtlos ist, rechtlich gegen eine bestimmte Airline vorzugehen, die sich nicht EU 261-konform verhält, ist ein anderers, in diesem Forum sehr beliebtes THema, was hier erst einmal nicht hingehört