EU Fluggastrechte / Annullierung

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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
927
1.402
Flying Blue hat jetzt nochmal konkretisiert: Entscheidend sei nicht die ausführende Airline (KLM), sondern die „marketingführende“ Airline bzw. die Flugnummer auf dem Ticket. Mein Ticketstock war 220 und damit LH, daher keine Flying-Blue-Meilen – auch trotz tatsächlich durchgeführtem KLM-Flug. Sie verweisen darauf, dass nur von SkyTeam-Airlines vermarktete Flüge meilenfähig seien.

Wie seht ihr das? Klingt das für euch schlüssig ?
Zumindest machen Sie das so für ihre eigenen Füge - d.h. es werden die XP und Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gut geschrieben, auch wenn eine Umbuchung erforderlich war.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
927
1.402
Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.

Jede Beförderung auf anderen Flügen (man wird ja schließlich umgebucht auf eine andere Flugnummer) ist eher eine Annullierung
Das halte ich für Quatsch. Der Flug als solcher ist nicht annulliert, der findet statt, Du konntest ihn (schuldlos) nur nicht erreichen. (Wenn überhaupt wäre es dann doch IDB... Aber auch das ist für einen solchen Fall nicht anwendbar.)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.200
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Um Klarzustellen: Öffnungdszeit der Tür.
Aber durftet ihr dann auch aussteigen? denn es zählt ja die Türöffnung und die Erlaubnis zum Aussteigen.

Hättest du den Anschlussflug noch erreichen können? du schreibst zwar etwas von einer Stunde Verspätung beim Ablug aber nichts über die Ankunft in LIS und die tatsächlcihe Abflugzeit deines Anschlussflugs, weil dazu kommt, dass TAP bei Verspätungen neue Boarding und Gateschlusszeiten bestimmt, daher wäre relevant ob du doch noch rechtzeitig am Gate hättest sein können.

Ich hatte den Fall, dass mich KLM auch schon proaktiv umgebucht hatte, ich konnte das Gate noch der Schlusszeit erreichen aber weil der Flug sowieso überbucht war konnte ich keinen Platz mehr bekommen, daher galt es dann als verweigerte Beförderung.


Aber ja ein Verpassen des Anschlussflugs gilt in erster Linie als Verspätung.

Aber schadet nicht auf jeden Fall den Claim bei TAP einzureichen und deren Antwort abwarten.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
927
1.402
Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.

Jede Beförderung auf anderen Flügen (man wird ja schließlich umgebucht auf eine andere Flugnummer) ist eher eine Annullierung
Ist es nicht eher so?

Ausgangssituation: Du bist auf Flug XYZ (ohne dass Dein Ticket schon vor Reisebeginn gecancelt wurde) trotz einer bestehenden Buchung nicht geflogen.

Frage 1: Sind alle gebuchten Paxe auf XYZ nicht geflogen (Flug fiel aus) oder nur einige?

Wenn alle -> Annulierung (Kompensation, sofern nicht höhere Gewalt)

sonst weiter zu Frage 2

Frage 2: Warst Du zur Boarding-Zeit am Gate und wurdest nicht mitgenommen?

Wenn ja-> IDB (Kompensation, außer Du hattest z.B. das Hantavirus oder warst „unruly“)

sonst weiter zu Frage 3

Frage 3: War es Dein eigenes Verschulden, dass Du nicht am Gate warst?

Wenn ja-> Dein Problem (keine Kompensation)

sonst weiter zu Frage 4

Frage 4: Bist Du am letzten Ziel mit EU-261-relevanter Verzögerung angekommen?

Wenn ja, dann Verspätung (Kompensation, außer im Falle von Wetter oder höherer Gewalt)

sonst keine Kompensation.
 

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Aktives Mitglied
10.02.2019
130
197
Frage 2: Warst Du zur Boarding-Zeit am Gate und wurdest nicht mitgenommen?

Wenn ja-> IDB
Involuntary denied boarding gibt's nicht. Es gibt nur die "Nichtbeförderung". Die kann auch schon mehrere Monate vor Abflug passieren, wenn die Airline verlauten lässt dich nicht mitnehmen zu wollen.

Man muss für die Nichtbeförderung nicht unbedingt in allen Fällen am Gate erscheinen
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
927
1.402
Involuntary denied boarding gibt's nicht. Es gibt nur die "Nichtbeförderung". Die kann auch schon mehrere Monate vor Abflug passieren, wenn die Airline verlauten lässt dich nicht mitnehmen zu wollen.

Man muss für die Nichtbeförderung nicht unbedingt in allen Fällen am Gate erscheinen
Hast recht. Ich hatte meinen Post gerade noch etwas angepasst, aber Du hattest schon geantwortet.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
418
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Zumindest machen Sie das so für ihre eigenen Füge - d.h. es werden die XP und Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gut geschrieben, auch wenn eine Umbuchung erforderlich war.
Damit beziehst du dich aber auf Original Routing Credits auf Wunsch des Passagiers bei Umbuchung auf Allianzfremde Airline, oder? Ansonsten habe ich das zumindest zu meinen Gunsten ziemlich sicher schon anders erlebt, d.h. gebucht AMS-Ziel, umgebucht AMS-CDG-Ziel, XP für letzteres bekommen.

Um hoffentlich wieder näher zum Thema zu kommen: Was steht einem eigentlich als Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen zu, wenn man bei der ursrpünglichen Airline Statusvorteile hatte. Also gebucht KLM light, aber Freigepäck und Lounge durch Status. Nun wird auf LH Light umgebucht. Muss KLM die Zusatzgebühren für das Check-In Gepäck erstatten? Vermutlich Zutrittsgebühren für eine Lounge eher nicht?