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Und die Begründung dafür? Ich sehe auch eine Verspätung.Meiner Ansicht nach ist es eine Annullierung.
Und die Begründung dafür? Ich sehe auch eine Verspätung.Meiner Ansicht nach ist es eine Annullierung.
Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.Und die Begründung dafür? Ich sehe auch eine Verspätung.
Zumindest machen Sie das so für ihre eigenen Füge - d.h. es werden die XP und Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gut geschrieben, auch wenn eine Umbuchung erforderlich war.Flying Blue hat jetzt nochmal konkretisiert: Entscheidend sei nicht die ausführende Airline (KLM), sondern die „marketingführende“ Airline bzw. die Flugnummer auf dem Ticket. Mein Ticketstock war 220 und damit LH, daher keine Flying-Blue-Meilen – auch trotz tatsächlich durchgeführtem KLM-Flug. Sie verweisen darauf, dass nur von SkyTeam-Airlines vermarktete Flüge meilenfähig seien.
Wie seht ihr das? Klingt das für euch schlüssig ?
Das halte ich für Quatsch. Der Flug als solcher ist nicht annulliert, der findet statt, Du konntest ihn (schuldlos) nur nicht erreichen. (Wenn überhaupt wäre es dann doch IDB... Aber auch das ist für einen solchen Fall nicht anwendbar.)Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.
Jede Beförderung auf anderen Flügen (man wird ja schließlich umgebucht auf eine andere Flugnummer) ist eher eine Annullierung
Aber durftet ihr dann auch aussteigen? denn es zählt ja die Türöffnung und die Erlaubnis zum Aussteigen.Um Klarzustellen: Öffnungdszeit der Tür.
Ist es nicht eher so?Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.
Jede Beförderung auf anderen Flügen (man wird ja schließlich umgebucht auf eine andere Flugnummer) ist eher eine Annullierung
Involuntary denied boarding gibt's nicht. Es gibt nur die "Nichtbeförderung". Die kann auch schon mehrere Monate vor Abflug passieren, wenn die Airline verlauten lässt dich nicht mitnehmen zu wollen.Frage 2: Warst Du zur Boarding-Zeit am Gate und wurdest nicht mitgenommen?
Wenn ja-> IDB
Hast recht. Ich hatte meinen Post gerade noch etwas angepasst, aber Du hattest schon geantwortet.Involuntary denied boarding gibt's nicht. Es gibt nur die "Nichtbeförderung". Die kann auch schon mehrere Monate vor Abflug passieren, wenn die Airline verlauten lässt dich nicht mitnehmen zu wollen.
Man muss für die Nichtbeförderung nicht unbedingt in allen Fällen am Gate erscheinen
Damit beziehst du dich aber auf Original Routing Credits auf Wunsch des Passagiers bei Umbuchung auf Allianzfremde Airline, oder? Ansonsten habe ich das zumindest zu meinen Gunsten ziemlich sicher schon anders erlebt, d.h. gebucht AMS-Ziel, umgebucht AMS-CDG-Ziel, XP für letzteres bekommen.Zumindest machen Sie das so für ihre eigenen Füge - d.h. es werden die XP und Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gut geschrieben, auch wenn eine Umbuchung erforderlich war.
Zumindest das AG in Nürtingen hat damals dieser Sicht entsprochen, weil ich bereits eine AB Bordkarte mit drei Gepäckstücken (ein Gepäck im Tarif + einmal Statusgepäck + angemeldetes Sportgepäck) da es letzteres bei KLM auch mit Status nicht zusätzlich gab, waren Kosten entstanden die AB nicht übernehmen wollte.Muss KLM die Zusatzgebühren für das Check-In Gepäck erstatten?
Hallo in die Runde.@kexbox oder @umsteiger anschreiben, Einschätzung einholen und loslegen lassen.
Wahrscheinlich wieder aus "kundendienstlichen Gründen" und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht?Jetzt vorgestern hat die Lufthansa außergerichtlich eingelenkt. Sie zahlt das was wir gefordert haben und übernimmt auch die Kosten.
Ja genau! Genau der Wortlaut stand da drinWahrscheinlich wieder aus "kundendienstlichen Gründen" und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht?
Aber für dich egal Hauptsache das Geld kommt dann auch denn selbst vor Gericht kann LH das mal "vergessen"
Nun Verfahren aus letzten Jahr Lufthansa sagt im August die Zahlung zu, aber es passiert nichts.Was meinst du mit vergessen?
Das ist hart witzig :-DNun Verfahren aus letzten Jahr Lufthansa sagt im August die Zahlung zu, aber es passiert nichts.
Im September schicke ich ans Gericht es ist kein Geld gekommen, Gericht fragt nach und setzt den Termin zur mündlichen Verhandlung an.
Kurz vor dem Termin bezhalt dann LH den größten Teil (so ca. 96%) aber schafft es nicht auch rechtzeitig vor dem Termin die Zahlung zu leisten und die Sache zu erledigen, Ergenis 7000 Euro Verfahrenskosten da ich ja von zuhause nach Köln reisen musste.
Nein, das ist nur noch maximal langweilig, weil hier schon drölfzig mal gepostetDas ist hart witzig :-D
Macht Sinn hatte ich mir gedacht aber danke für die Bestätigung.Verpflegung gibt es, Unterkunft nicht, weil hier keine Übernachtung erforderlich wird