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Ist eigentlich irgendwo schriftlich festgehalten, dass die Ansprüche auf Umbuchung immer an die Airline zu richten sind und nicht an das Reisebüro? In der EU-VO steht das so ja meiner Meinung nach gar nicht drin, wobei sich das im Grundsatz ja eher darauf bezieht dass man schon am Airport ist.
Kurz zur "Erinnerung": Mein Flug PRG-MUC wurde von OK gecancelt und OK hat sogar mittlerweile grundsätzlich zugestimmt dass der alternative Lufthansa-Flug gemäß EU-VO eingebucht werden muss, verweisen aber hartnäckig auf den Travel-Agent, da sie selbst das angeblich gar nicht können.
Danke!
Kurz zur "Erinnerung": Mein Flug PRG-MUC wurde von OK gecancelt und OK hat sogar mittlerweile grundsätzlich zugestimmt dass der alternative Lufthansa-Flug gemäß EU-VO eingebucht werden muss, verweisen aber hartnäckig auf den Travel-Agent, da sie selbst das angeblich gar nicht können.
Danke!