pimpcoltd
Erfahrenes Mitglied
ANZEIGE
EuGH NJW 2018, 529
...betrifft den Fall, dass das erste Segment (ROM-BRU) verspätet war und deshalb der Weiterflug (BRU-HAM) nicht erreicht werden konnte. Über die Berechnung der Entfernung, wenn die Unregelmäßigkeit erst auf dem Anschlussflug auftritt (dort BRU-HAM, hier MUC-FRA), ist also nicht entschieden worden.
Um die Verwirrung komplett zu machen: Wäre der OP DEN-MUC-TXL-FRA geflogen und MUC-TXL verspätet gewesen, dann hätte nach EuGH jedenfalls nur die Entfernung MUC-FRA gezählt und nicht MUC-TXL-FRA. Es bleibt aber die Frage, ob (nur) MUC-FRA anzusetzen ist oder DEN-FRA.

