EU Fluggastrechte / Annullierung

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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
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Ausgleichszahlung ist nur fällig, wenn der Ausfall weniger als 14 Tage vorher stattfand, nicht wann deine Frist der Umbuchung abgelaufen ist.
Also wörtlich genommen findet der Ausfall ja am Tag des Fluges statt, nicht vorher. Seine Idee ist, sich unwissend zu stellen und zu hoffen, dass die Airline ihn nicht binnen 14 Tagen vor dem Flug über eben diesen Ausfall informiert.
 
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daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
324
133
Also wörtlich genommen findet der Ausfall ja am Tag des Fluges statt, nicht vorher. Seine Idee ist, sich unwissend zu stellen und zu hoffen, dass die Airline ihn nicht binnen 14 Tagen vor dem Flug über eben diesen Ausfall informiert.
Ich schätze aber mal , die Airline kann nachvollziehen, dass sich der Kunde eingeloggt hat und von der Flugstreichung erfahren hat, somit bei seinem Umbuchungsversuch auch Spuren hinterließ
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ich schätze aber mal , die Airline kann nachvollziehen, dass sich der Kunde eingeloggt hat und von der Flugstreichung erfahren hat, somit bei seinem Umbuchungsversuch auch Spuren hinterließ
Möglich. Man bedenke aber auch, dass Airlines meistens große, träge Apparate sind...

sie müssen ja eigentlich nur nachweisen, wann sie die Streichung kommuniziert haben.
Jo. Offenbar bisher gar nicht. Wenn der Kunde natürlich jetzt Radau macht, ist klar, dass er es irgendwo mitbekommen hat.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Die Airline ist beweispflichtig, den Fluggast mind. 14 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Flug zu informieren.
Mit irgendwelchen komischen Einlogdaten wird die Airline ein hiesiges Gericht nicht vom Gegenteil überzeugen lassen. Da würde die Gegenfrage kommen, wieso denn nicht zumindest eine E-Mail abgesandt wurde.
 
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Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
410
243
Sehe keine großen Chancen, dass Vueling auf Fremdmetall umbucht, oder?
Keine Chance:

Mich hat VY kürzlich über die Verschiebung eines Fluges im November nach BCN um genau 24 Stunden per eMail informiert:

"Notification of changes to your booking XXXXX" von notificaciones@vueling.com. Kommt vielleicht noch. Oder im Spam?

Für mich ist die Verschiebung unbrauchbar. Fremdmetall (auch Iberia) wurde telefonisch abgelehnt.

Da über OTA gebucht und weil ein FR Flug am ursprünglichen Tag für gut 10 EUR verfügbar war, habe ich letzteren gebucht.

Frage dazu: Erstattet VY direkt an mich oder an OTA? Bevor das Geld bei edreams versandet, teste ich für Erstattung Steuern/Gebühren dieses Ersatz-Pilot.de und gehe dann wohl fast ohne Schaden aus der Nummer raus.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Mir ist keine Airline bekannt, die bei Buchung über OTA jedenfalls freiwillig nicht an diesen, sondern direkt an den Passagier gezahlt hätte.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Nur um nichts kaputt zu machen bei der Forderung:

FR8860 ist statt in FMM in STR gelandet - Ursache Nebel in FMM. Aussage der Crew: es kommt ein Bus.
Am Flughafen kein Ansprechpartner da.
Crew hat den Flughafen mittlerweile auch verlassen, und die wussten auch nicht wirklich was.
Ich habe gesagt, alles dokumentieren und verbindliche Antworten einfordern.
Angeblich soll jetzt ein Bus aus Memmingen kommen. Verpflegung muss FR bis dahin sicher auch stellen.

Betroffenen ist mein Bruder. Ich berate nur remote.

Die wesentliche Frage: wenn keine klare Aussage zum Bus kommt und der auch nicht auftaucht: wann darf man selbst aktiv werden und z. B. ein Zug Ticket kaufen und bei FR einreichen?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Komplexe Situation. Auch rechtlich nicht leicht durchschaubar, m.E.n. Ankunft spät am Sonntagabend -> Würde versuchen, etwa 60-120 Minuten nach Landung durch Fragen am Flughafen, Fragen beim Personal, Anrufen bei Ryanair (wie du bereits gesagt hast, dokumentieren) die Sache zu klären, und dann schadensmindernd die Sache selbst in die Hand nehmen. Ausgang ungewiss.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
wann darf man selbst aktiv werden und z. B. ein Zug Ticket kaufen und bei FR einreichen?
Bezüglich dem Wann gibt es keine absolute Zeit, hier kommt es immer auf die Umstände an.

Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit kann man durchaus argumentieren, dass ein eigenständiges sofortiges Handeln notwendig wurde.
Beispiel wäre der Flug um 21:30 Uhr gelandet und mit Abfahrt um 22:08 Uhr per S-Bahn wäre das Ziel noch am selben Abend erreicht worden kann man durchaus argumentieren dass ein sofortiges Handeln notwendig ist.

Nun gibt es aber keine zeitnahen Zugverbindungen mehr, so dass man hier der Fluggesellschaft durchaus ein wenig Zeit zur Organisation des Transports zugestehen sollte.

Angesichts der Gesamtumstände könnte auch der Transport mit anderen Fluggästen im Großraumtaxi angemessen sein sollte seitens FR kein Transport per Bus erfolgen, durch die Wahl des Großraumtaxis könnte man der Schadensminderungspflicht gerecht werden.

Alllerdings gilt es zu beachten dass FR die Erstattung der Kosten ablehnen wird, wahrscheinlich mit dem Argument Nebel = außergewöhnliche Umstände auch wenn diese Ausnahme für Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung nicht greift.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Bezüglich dem Wann gibt es keine absolute Zeit, hier kommt es immer auf die Umstände an.

Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit kann man durchaus argumentieren, dass ein eigenständiges sofortiges Handeln notwendig wurde.
Beispiel wäre der Flug um 21:30 Uhr gelandet und mit Abfahrt um 22:08 Uhr per S-Bahn wäre das Ziel noch am selben Abend erreicht worden kann man durchaus argumentieren dass ein sofortiges Handeln notwendig ist.

Nun gibt es aber keine zeitnahen Zugverbindungen mehr, so dass man hier der Fluggesellschaft durchaus ein wenig Zeit zur Organisation des Transports zugestehen sollte.
Ja, das schon. Nur die Aussage der Crew es kommt ein Bus ohne nähere Informationen finde ich erstmal nicht vertrauenserweckend.
Angesichts der Gesamtumstände könnte auch der Transport mit anderen Fluggästen im Großraumtaxi angemessen sein sollte seitens FR kein Transport per Bus erfolgen, durch die Wahl des Großraumtaxis könnte man der Schadensminderungspflicht gerecht werden.

Taxi für 5 nach Memmingen sollte 250 € kosten. Also durchaus im Rahmen.
Es kam dann kurz vor Mitternacht noch jemand, der dann näheres wusste. Der Bus war tatsächlich dann gehen 0.15 da. Ein Stuttgarter Busunternehmen.

Alllerdings gilt es zu beachten dass FR die Erstattung der Kosten ablehnen wird, wahrscheinlich mit dem Argument Nebel = außergewöhnliche Umstände auch wenn diese Ausnahme für Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung nicht greift.
Das ist uns bekannt. Ersatzbeförderung wäre sonst neben Taxi auch der ICE um 3.30 geworden. Nun kommt es nicht dazu. Dennoch finde ich die Kommunikation sehr dünn. Zumindest eine klare Aussage wann und wo ein Bus kommt wäre von nöten. Uns Stuttgart ist ja nicht Memmingen. Da sollte sich für solche Fälle ein Dienstleister finden lassen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Ja, das schon. Nur die Aussage der Crew es kommt ein Bus ohne nähere Informationen finde ich erstmal nicht vertrauenserweckend.
Dennoch finde ich die Kommunikation sehr dünn.
Nun ja, es soll jetzt nicht wie eine Moralkeule wirken aber, das ist eben der Nebeneffekt wenn man FR bucht, es ist allgemein bekannt dass ein LCC wie FR in solchen Fällen sich nicht gerade durch exzellenten Kundenservice und besonders kundenorientierten Lösungen auszeichnet.

Natürlich muss man immer der Fluggesellschaft eine gewisse Reaktionzeit zugestehen und es kommt immer auf die genauen Umstände des Vorfalls an, aber hier war FR ja sogar besser als erwartet es lassen sich genug Beispiele von Fällen finden in denen die Paxe eben einfach am anderen Flughafen stehen gelassen wurden.

Aber im Zweifel kann fehlende Kommunikation auch ein Vorteil für den Reisenden sein wenn dann eben selbst kurzfristig eine Alternative beschafft wird, so könnte sich FR nicht auf die Bereitstellung des Busses berufen wenn wie im Beispiel der Zug um 22:08 Uhr gebucht worden wäre.

Da nun die Beförderung mit dem Bus bereit gestellt wird, bleiben nun nur Ansprüchen wegen Auslagen für Verpflegung übrig, diese muss FR gegen Vorlage der Rechnung erstatten.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Nun ja, es soll jetzt nicht wie eine Moralkeule wirken aber, das ist eben der Nebeneffekt wenn man FR bucht, es ist allgemein bekannt dass ein LCC wie FR in solchen Fällen sich nicht gerade durch exzellenten Kundenservice und besonders kundenorientierten Lösungen auszeichnet.

Natürlich muss man immer der Fluggesellschaft eine gewisse Reaktionzeit zugestehen und es kommt immer auf die genauen Umstände des Vorfalls an, aber hier war FR ja sogar besser als erwartet es lassen sich genug Beispiele von Fällen finden in denen die Paxe eben einfach am anderen Flughafen stehen gelassen wurden.

Aber im Zweifel kann fehlende Kommunikation auch ein Vorteil für den Reisenden sein wenn dann eben selbst kurzfristig eine Alternative beschafft wird, so könnte sich FR nicht auf die Bereitstellung des Busses berufen wenn wie im Beispiel der Zug um 22:08 Uhr gebucht worden wäre.

Da nun die Beförderung mit dem Bus bereit gestellt wird, bleiben nun nur Ansprüchen wegen Auslagen für Verpflegung übrig, diese muss FR gegen Vorlage der Rechnung erstatten.
Die Lösung an sich war durchaus in Ordnung. Was ich bemägele ist die magelnde Kommunikation - genaubin dem Zusammenhang, dass man in solchen Situationen sich nicht auf FR verlassen kann.

Und da ist es mir egal welchen Low-Cost Carrier ich gebucht habe, ich erwarte bei LH und FR zumindest eine klare verbindliche Kommunikation. Ganz trvial hätte es gereicht, wenn FR eine WhatsApp Gruppe etc. eingerichtet hätte und darüber die Fluggäster informiert und man auch Fragen stellen kann.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
413
170
FRA
Keine Chance:

Mich hat VY kürzlich über die Verschiebung eines Fluges im November nach BCN um genau 24 Stunden per eMail informiert:

"Notification of changes to your booking XXXXX" von notificaciones@vueling.com. Kommt vielleicht noch. Oder im Spam?

Für mich ist die Verschiebung unbrauchbar. Fremdmetall (auch Iberia) wurde telefonisch abgelehnt.

Da über OTA gebucht und weil ein FR Flug am ursprünglichen Tag für gut 10 EUR verfügbar war, habe ich letzteren gebucht.

Frage dazu: Erstattet VY direkt an mich oder an OTA? Bevor das Geld bei edreams versandet, teste ich für Erstattung Steuern/Gebühren dieses Ersatz-Pilot.de und gehe dann wohl fast ohne Schaden aus der Nummer raus.
Wie konntest du Vueling überhaupt telefonisch erreichen?

Bei mir kommt nur eine Ansage, dass man alles über die Webseite regeln soll und wegen Covid derzeit kein telefonischer Kontakt möglich sei. Danach wird man aus der Leitung geworfen, obwohl der Anruf Geld kostet…
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
410
243
Wie konntest du Vueling überhaupt telefonisch erreichen?
Über die für mich günstigere RoW Nummer mit spanischer Vorwahl: +34931518158. Kein deutsch, aber englisch oder spanisch wird gesprochen.

Vermutlich landet man bei der deutschen Nummer aber in der gleichen "press x for y"-Hölle. Der Anruf wurde auch bei mir 4-5 mal mit Hinweisen auf die Website beendet.

Auf welchem Pfad ich dann genau zum Agent gekommen bin, weiß ich leider nicht mehr. Es war aber nicht der naheliegede. Am Ende kam die Frage "konnten wir mit der Auskuft helfen?" Antwort: "nein". Darauf "Möchten Sie jemanden sprechen?" Antwort "ja".

Da unsere Fälle vergleichbar sind, kannst Du Dir die Mühe vermutlich sparen. Es war ein längeres Gespräch, der Agent hatte Zeit, blieb aber in der Sache hart: Nur Refund oder Umbuchung intern auf Vueling. Wir hätten eine unterschiedliche Interpretation von EU261. Schriftlich wollte er mir das nicht bestätigen, hat mir nur gern seinen Namen gegeben.

Ich komme jetzt mit Ryanair ein paar Stunden später an. Insgesamt werde ich nach einer Erstattung (Steuern/Gebühren) keinen Verlust haben.

Bei den geringen Beträgen und wegen meiner Geiz-Buchung über OTA lohnt alles andere nicht.
 
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koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Hat jemand Erfahrungen wie LX die Dinge angeht bei UK-CH Flug, seit UK aus der EU raus ist? Ist EU261 dann komplett für den Eimer oder gibts da noch ne Übergangsregelung, sodass LX spurt ohne vor den Kadi zu müssen?
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.818
507
ZRH & DUS
Hat jemand Erfahrungen wie LX die Dinge angeht bei UK-CH Flug, seit UK aus der EU raus ist? Ist EU261 dann komplett für den Eimer oder gibts da noch ne Übergangsregelung, sodass LX spurt ohne vor den Kadi zu müssen?
Was sollte denn im Zweifelsfall der Unterschied zu FLügen wie JFK-ZRH, SIN-ZRH, HND-ZRH sein?
LX sitzt doch weiterhin im Geltungsbereich von EU261 (wenn auch mit teilweise anderer Regelauslegung).
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
UK war mal in der EU, da gabs ja eher wenig zu diskutieren und LX hat gut gespurt. Darum die Frage, zB. ob UK eine EU-ähnliche Regelung hat, sodass LX weiter zahlt oder sich nun eben konsequent querstellt.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.818
507
ZRH & DUS
UK war mal in der EU, da gabs ja eher wenig zu diskutieren und LX hat gut gespurt. Darum die Frage, zB. ob UK eine EU-ähnliche Regelung hat, sodass LX weiter zahlt oder sich nun eben konsequent querstellt.

"Die Fluggastrechte-VO findet Anwendung auf sämtliche Flüge, die in der EU angetreten werden. Ebenso gilt die Verordnung für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, in anderen EWR-Mitgliedstaaten wie Island und Norwegen oder in der Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben.
[...]
Der Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens änderte die Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO jedoch ab 1. Januar 2021 dahingehend, dass das Vereinigte Königreich wie ein Staat außerhalb der EU behandelt wird und nicht mehr wie ein Mitgliedsstaat."

Probleme sehe ich daher nur in Teilbereichen, die von Schweizer Gerichten anders ausgelegt werden und in denen man das UK als "Anker" nutzen konnte.

//edit: wo ich nochmal draufschaue, ist die obige Formulierung missverständlich: ein Flug London-Zürich berührt gar keinen EU-Boden, weder bei Start oder Landung - ich bin mir aber sicher, dass EU261 auch bei Flügen USA->CH (mit LX) gilt? Siehe auch https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm:

"Unter EU sind hier die 27 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln (jedoch nicht die Färöer) zu verstehen. Die EU-Vorschriften gelten auch für Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie für Flüge in diese Länder."
 
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alpha21

Reguläres Mitglied
13.02.2018
79
1
Hallo,
mir wurde mein Anschlussflug AMS-HAM letzte Woche Donnerstag 21.10.21 um 13:10 Uhr KL1781 annulliert. An jenem Tag war es ja in AMS sowie in DE teils stürmisch, sodass viele Flüge ausgefallen sind. Der Flug wurde allerdings nicht erst kurz vorher, sondern bereits am Vortag annulliert. Gründe wurden in der App nicht genannt, am Airport wurde natürlich auf Wind und Wetter verwiesen, weil wohl nur eine Lande/Startbahn auf war.
Gibt es eine Möglichkeit zu prüfen, warum der Flug tatsächlich gestrichen wurde? Ggf. war das Wetter hier nicht ausschlaggebend, da der Flug ja bereits am Vortag gestrichen wurde.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Davon würde ich mal ausgehen. Klären können wird das wohl nur ein Gericht.

Frage: Worauf möchtest du konkret hinaus?
 

alpha21

Reguläres Mitglied
13.02.2018
79
1
Davon würde ich mal ausgehen. Klären können wird das wohl nur ein Gericht.

Frage: Worauf möchtest du konkret hinaus?
Entschädigung oder zumindest Erstattung der Kosten für Verpflegung. war mit ca. 7h Verspätung zu Hause, nachdem auch der Alternativflug knappe 3h verspätet war. Habe es jetzt mal eingereicht bei KLM aber erwarte dort nicht zu viel.
Mir ging es jetzt auch eher darum ob man als Pax selber irgendwie den Grund der Annullierung prüfen oder in Erfahrung bringen kann, ohne gleich klagen zu müssen :-D
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Die Airline muss Dir zumindest vorgerichtlich die außergewöhnlichen Gründe nennen.
Ansonsten kannst Du klagen und KLM muss in jedem Fall (egal ob Sie verlieren oder obsiegen) alle Gerichts- und Anwaltkosten tragen.
 
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Reaktionen: daddycooool4