EU Fluggastrechte / Annullierung

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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
1.029
1.568
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Anwalt einen Fall (Ausgleichszahlung 1 Person Streitwert 250-600 Euro) für 130 bis 200 Euro bearbeitet und damit etliche Stunden beschäftigt ist.
Da das sehr standardisierte Fälle sind und der Anwalt da selbst wenig bearbeiten wird kann ich mir schon vorstellen, dass sich das als Massengeschäft durchaus lohnt. Zumal ja auch teurere Fälle reinkommen (Downgrades, Mehrpersonentickets, Ersatzbeförderung ...)
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.295
6.583
Zahlen die Fluggäste in Deutschland heutzutage genau den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Betrag für einen Anwalt (wie zum Beispiel Dr. Böse)? Oder sollten noch weitere Kosten hinzugerechnet werden?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Anwalt einen Fall (Ausgleichszahlung 1 Person Streitwert 250-600 Euro) für 130 bis 200 Euro bearbeitet und damit etliche Stunden beschäftigt ist.
Mehr sollte es nicht sein.

Das funktioniert, weil spezialisierte Anwälte genau wissen wie das funktioniert und nicht etliche Stunden dafür brauchen.
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
542
321
Hallo Zusammen,

nun hat uns der Streik am Freitag erwischt. Der Flug wäre von BRE-FRA-WAW gegangen. Abflug 10.10h. am Freitag. Die LUfthansa hat uns nun auf Freitag abend BRE-MUC und Samstag MUC-WAW umgebucht. Das wollen wir natürlich nicht.

Ein Durchkommen bei der Hotline ist nicht möglich. Wir würden gerne einen Flug am Donnerstag Abend nehmen. Alternative wäre KLM ab BRE nach WAW.

Wie ist das richtige Vorgehen? Wir haben Sorgen dass wenn wir zu langsam sind, die Plätze in den Alternativen alle weg sind.
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
1.014
1.099
FRA
Hallo Zusammen,

nun hat uns der Streik am Freitag erwischt. Der Flug wäre von BRE-FRA-WAW gegangen. Abflug 10.10h. am Freitag. Die LUfthansa hat uns nun auf Freitag abend BRE-MUC und Samstag MUC-WAW umgebucht. Das wollen wir natürlich nicht.

Ein Durchkommen bei der Hotline ist nicht möglich. Wir würden gerne einen Flug am Donnerstag Abend nehmen. Alternative wäre KLM ab BRE nach WAW.

Wie ist das richtige Vorgehen? Wir haben Sorgen dass wenn wir zu langsam sind, die Plätze in den Alternativen alle weg sind.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
1.119
1.014
Hallo Zusammen,

nun hat uns der Streik am Freitag erwischt. Der Flug wäre von BRE-FRA-WAW gegangen. Abflug 10.10h. am Freitag. Die LUfthansa hat uns nun auf Freitag abend BRE-MUC und Samstag MUC-WAW umgebucht. Das wollen wir natürlich nicht.

Ein Durchkommen bei der Hotline ist nicht möglich. Wir würden gerne einen Flug am Donnerstag Abend nehmen. Alternative wäre KLM ab BRE nach WAW.

Wie ist das richtige Vorgehen? Wir haben Sorgen dass wenn wir zu langsam sind, die Plätze in den Alternativen alle weg sind.

Gibt durchaus eine Variante, die noch verfügbar ist und Euch kaum später in Warschau ankommen lässt: die Bahn. Ab 8:09h, an 17:00h.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.901
2.777
PIX, BER, ZRH
So, nun habe ich mittlerweile bei SP und S4 vier Kompensations-Forderungen mit kumulativ EUR 1500.00 anhängig und mich entschieden, der Sache etwas Nachdruck zu verleihen. Das ganze natürlich freundlich, aber bestimmt und mit Fristsetzung und der Eskalatiosstufe "Beschwerde bei der Portugiesischen Luftfahrtsbehörde". Alle vier Fälle sind eigentlich glasklar.

Zum untenstehenden Fall ist zu sagen, dass +1 gleichnetags den Flug S4 0233 von TER nach BOS hatte, welcher mit ähnlicher Verspätung rausgegangen ist, so dass wir den Tag gemeinsam am Flughafen verbringen und uns noch abwechselnd um unser Katzen-Kind kümmern konnten. Da bei der Verspätung meiner +1 der Fall ähnlich gelagert war, halt statt Annulierung eben nur Verspätung, habe ich natürlich auch einähnliches Schreiben in ihrem Namen verfasst.

Gerne teile ich mein Schreiben an den SATA Customer Service hier im Forum und lasse Euch auch am weiteren Ausgang teilhaben.

So, nun schaut es so aus als dass mittlerweile für zwei der vier Flüge Kompensation angeboten wird mit Wahl zwischen EUR 300.00 Vouchah oder EUR 250.00 Cash, kam im Abstand von zwei Tagen.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.135
681
VIE

BER2022

Aktives Mitglied
24.05.2017
199
305
Ausgangssituation:

Flug gebucht mit QR BER-CPT über Doha für den 27.3, return 12.4
Wenn QR die Hinflüge annuliert, schulden sie eine Ersatzverbindung, die man im Zweifelsfall selber buchen und die Kosten einklagen kann, soweit korrekt?

Wenn der Rückflug dann jedoch auch storniert wird, sitzt man jedoch ohne Rechte in CPT und müsste sich den Rückflug auf eigene Kosten buchen, auch korrekt?

Oder würde es gehen, die Ersatzverbindung für den Hinflug schon als return zu buchen und Qatar Airways für die vollen Kosten aufkommen zu lassen?

Refund und neubuchen ist natürlich auch möglich, kostet aber stand jetzt in Eco ~7000€ für drei Personen, deswegen würden wir gerne Mal alle Möglichkeiten durchgehen.

VG und danke für eure Hilfe
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
371
149
Ausgangssituation:

Flug gebucht mit QR BER-CPT über Doha für den 27.3, return 12.4
Wenn QR die Hinflüge annuliert, schulden sie eine Ersatzverbindung, die man im Zweifelsfall selber buchen und die Kosten einklagen kann, soweit korrekt?

Wenn der Rückflug dann jedoch auch storniert wird, sitzt man jedoch ohne Rechte in CPT und müsste sich den Rückflug auf eigene Kosten buchen, auch korrekt?

Oder würde es gehen, die Ersatzverbindung für den Hinflug schon als return zu buchen und Qatar Airways für die vollen Kosten aufkommen zu lassen?

Refund und neubuchen ist natürlich auch möglich, kostet aber stand jetzt in Eco ~7000€ für drei Personen, deswegen würden wir gerne Mal alle Möglichkeiten durchgehen.

VG und danke für eure Hilfe
Wenn das erste Segment (BER-DOH) gecancelt ist und Qatar nicht aktiv eine Ersatzflug anbietet, würde ich das Ticket komplett neu buchen und bei Qatar zur Erstattung einreichen. Das Anbieten einer Ersatzbeförderung ist keine Holpflicht des Kunden, sondern eine Bringepflicht des Carriers. Ja nachdem wann der selbst gebuchte Ersatzflug am Zielort ankommt, käme ggfls. auch die Kompensation von 600 € in Betracht.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.295
6.583
Wenn das erste Segment (BER-DOH) gecancelt ist und Qatar nicht aktiv eine Ersatzflug anbietet, würde ich das Ticket komplett neu buchen und bei Qatar zur Erstattung einreichen. Das Anbieten einer Ersatzbeförderung ist keine Holpflicht des Kunden, sondern eine Bringepflicht des Carriers.
Allerdings nur auf dem Hinflug. Der Rückflug könnte noch stattfinden und fällt auch nicht unter EU261.