EU Fluggastrechte / Annullierung

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.460
299
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ich könnte mit LH oder EW fliegen , aber wer will das schon ?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.680
4.474
Düsseldorf
www.drboese.de
SAS hat meinen claim heute mit ATC restrictions abgelehnt, während mein Kollege auf gleicher Verbindung gebucht, seine Entschädigung schon vor 3 Monaten erhalten hat... Gleicht SAS die Fälle nicht untereinander ab? Habe ich natürlich mit Claim Nummer des Kollegen zur erneuten Prüfung gegeben, aber trotzdem war ich etwas überrascht.
Dass Fluggäste immer noch das Märchen der "Anspruchsprüfung" glauben.
Ansprüche auf Ausgleichsleistung bestehen fast immer. Airlines prüfen das aber in vielen Fällen nicht, sie können anhand von Eckdaten des Vorgangs vorhersagen, ob es lohnenswert ist, Fluggäste zu verhumpsen, das ist oft A/B Testing.

Nachname mit drei Konsonanten, an einem Sonntag nach 17 Uhr anfragend auf einer Strecke von Hamburg nach Copenhagen: Der klagt eh nicht.
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
3.326
4.157
Wenn ich ein Ticket bei SWISS gebucht habe, der Rückflug aber mit Brussel Airlines ist, muss ich bei einer Annulierung (In meinem Fall wurde sowohl hin und rückflug annuliert) mich jeweils einmal an SWISS und einmal an Brussel wenden? Oder geht beides an SWISS weil die Ticketaussteller sind? Oder gilt sowieso "1 Ticket = Eine Auszahlung"?
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
561
445
NUE
www.anisearch.de
Folgende Situation in meinem Bekanntenkreis:
Gebucht war auf SQ-Ticketsock STR-FRA-SIN-CBE. 13 Tage und 21 Stunden vorher kam die Info, dass die Verbindung STR-FRA gestrichen (effektiv: aus dem Flugplan genommen) wurde, Umbuchung auf STR-MUC-SIN-CBE. Ankunft in CBE war angeblich pünktlich.

Ist meine Einschätzung korrekt, dass es zwar keine 600€ gibt wegen pünktlicher Ankunft, aber 300€ (also 50%) wegen der Umbuchung weniger als 14 Tage vorher? Oder gibts gar nix, wie SQ behauptet? STR-MUC war später als ursprünglich STR-FRA, also auch keine quasi-Annullierung durch Vorverlegung.
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
3.326
4.157
Folgende Situation in meinem Bekanntenkreis:
Gebucht war auf SQ-Ticketsock STR-FRA-SIN-CBE. 13 Tage und 21 Stunden vorher kam die Info, dass die Verbindung STR-FRA gestrichen (effektiv: aus dem Flugplan genommen) wurde, Umbuchung auf STR-MUC-SIN-CBE. Ankunft in CBE war angeblich pünktlich.

Ist meine Einschätzung korrekt, dass es zwar keine 600€ gibt wegen pünktlicher Ankunft, aber 300€ (also 50%) wegen der Umbuchung weniger als 14 Tage vorher? Oder gibts gar nix, wie SQ behauptet? STR-MUC war später als ursprünglich STR-FRA, also auch keine quasi-Annullierung durch Vorverlegung.
Wieso "angeblich". Der Flug MUC-SIN-CBE ist ja nicht betroffen, also warum sollte man CBE nicht püntklich erreichen? ich würde erstmal "nichts" behaupten, außer die Umbuchung führt zu mehreren Stunden die du vorher in STR sein musst
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
1.136
1.806
Wieso "angeblich". Der Flug MUC-SIN-CBE ist ja nicht betroffen, also warum sollte man CBE nicht püntklich erreichen? ich würde erstmal "nichts" behaupten, außer die Umbuchung führt zu mehreren Stunden die du vorher in STR sein musst
Eigentlich ist es doch ganz einfach: Wenn Reisebeginn der neuen Verbindung nicht mehr als eine Stunde früher und Ankunft nicht mehr als zwei Stunden später, dann keine Entschädigung.
 
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