Dass Fluggäste immer noch das Märchen der "Anspruchsprüfung" glauben.SAS hat meinen claim heute mit ATC restrictions abgelehnt, während mein Kollege auf gleicher Verbindung gebucht, seine Entschädigung schon vor 3 Monaten erhalten hat... Gleicht SAS die Fälle nicht untereinander ab? Habe ich natürlich mit Claim Nummer des Kollegen zur erneuten Prüfung gegeben, aber trotzdem war ich etwas überrascht.
die "ausführende" Airline...Oder geht beides an SWISS weil die Ticketaussteller sind? Oder gilt sowieso "1 Ticket = Eine Auszahlung"?
Wieso "angeblich". Der Flug MUC-SIN-CBE ist ja nicht betroffen, also warum sollte man CBE nicht püntklich erreichen? ich würde erstmal "nichts" behaupten, außer die Umbuchung führt zu mehreren Stunden die du vorher in STR sein musstFolgende Situation in meinem Bekanntenkreis:
Gebucht war auf SQ-Ticketsock STR-FRA-SIN-CBE. 13 Tage und 21 Stunden vorher kam die Info, dass die Verbindung STR-FRA gestrichen (effektiv: aus dem Flugplan genommen) wurde, Umbuchung auf STR-MUC-SIN-CBE. Ankunft in CBE war angeblich pünktlich.
Ist meine Einschätzung korrekt, dass es zwar keine 600€ gibt wegen pünktlicher Ankunft, aber 300€ (also 50%) wegen der Umbuchung weniger als 14 Tage vorher? Oder gibts gar nix, wie SQ behauptet? STR-MUC war später als ursprünglich STR-FRA, also auch keine quasi-Annullierung durch Vorverlegung.
Eigentlich ist es doch ganz einfach: Wenn Reisebeginn der neuen Verbindung nicht mehr als eine Stunde früher und Ankunft nicht mehr als zwei Stunden später, dann keine Entschädigung.Wieso "angeblich". Der Flug MUC-SIN-CBE ist ja nicht betroffen, also warum sollte man CBE nicht püntklich erreichen? ich würde erstmal "nichts" behaupten, außer die Umbuchung führt zu mehreren Stunden die du vorher in STR sein musst
Warum sollte es da was geben? War ja sogar eine bessere Verbindung.STR-MUC war später als ursprünglich STR-FRA, also auch keine quasi-Annullierung durch Vorverlegung.