EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
890
656
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Tja lufthansa bleibt trotzdem stur und widersprüchlich.

Zitat:
Nach unseren Informationen wurde Ihr Flug LH 136 am 7. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen annulliert und es konnte kein Bordpersonal gefunden werden, um einen Ersatzflug durchzuführen.
Was ist "aus Sicherheitsgründen"? Ich würde die SOEP einschalten, oder gleich zum anwalt...
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Wobei Sicherheitsgründe ja kein Landeverbot voraussetzen ... Wenn die Piloten die Bedingungen für zu gefährlich ansehen, bedarf es kein Landeverbot (glücklicherweise)
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Naja, wenn man kein Bodenpersonal hat um einen anderen Flug durchzuführen, dann sind es nicht unbedingt die Bedingugen, die gefährlich sind, sondern eventuell ein Problem mit dem Flugzeug und ein neues konnte man nicht bereit stellen. In wie weit das für außergewöhnliche Umstände spricht, ist für mich fraglich.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Ich störte mich nur an "Landeverbot" - das würde ja eine Schließung des Flughafens gleichkommen.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
636
Naja, wenn man kein Bodenpersonal hat um einen anderen Flug durchzuführen, dann sind es nicht unbedingt die Bedingugen, die gefährlich sind, sondern eventuell ein Problem mit dem Flugzeug und ein neues konnte man nicht bereit stellen. In wie weit das für außergewöhnliche Umstände spricht, ist für mich fraglich.
Da wäre nix fraglich dran. Flugzeug nicht bereit oder Crew nicht verfügbar geht auf die Kappe der Airline, das sind im Sinne der EU-VO keine außergewöhnlichen Umstände.

Das hier klingt alles nach organisatorischen Gründen. Nebulös "Sicherheitsgründe" vor zu schieben reicht nicht um die Airline zu entlasten, diese Umstände müßte sie detailliert darlegen und auch beweisen, daß sie alles mögliche getan hat, um dennoch zu befördern. Wenn die Airline da wirklich was in der Hand hätte, würde sie vermutlich langsam auch konkreter werden. Die wollen hier wohl nur mal wieder die Entschlossenheit des Kunden antesten.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.042
993
Hat jemand Erfahrung bei "zumutbaren Maßnahmen" wenn ein Vogeschlag am Vortag vermutet wird?


BA935 sollte am 26.08. DUS-LHR fliegen.
Beim Check in 05:15 Uhr "Drei Stunden Verspätung wegen technischer Überprüfung". Umbuchung auf einen Flug nach LCY (online buchbar) verweigert, angeblich voll. Auf Fremdairline (Eurowings) dürfe man laut BA Policy nicht.
Also gewartet. Flieger, kam Am Vortag gegen 22 Uhr rein, stand bis 10 Uhr am Gate bis eine Leiter unter einen Flügel geschoben wurde und erstmal gar nichts passierte. Am Gate niemand, keine weiteren Infos.
Um 11:30 Mail von BA, neue Abflugzeit 11:00 Uhr. Flugzeug mittlerweile auf den Apron geschlept. Boarding war dann um 12 Uhr fast begonnen, als "Wir müssen noch auf die Crew warten" ausgerufen wurde.
Los ging es letztlich um 13 Uhr, Ankunft in LHR 13:30. (Ortszeit) Busgate aber ohne Bus. Ein einzelner Bus kam dann gegen 13:45 Uhr.
Die Crew hielt sich sehr bedeckt, eine kurze Durchsage mit "Technical checks due to failure that may have been caused by bird strike on the former flight".

Ich nehme an, dass man sich auf den Vogelschlag berufen werden wird. Frage. Hat jemand Referenzen, ob es zumutbar ist, über Nacht zu reparieren bzw. ein Ersatzflugzeug zu senden? DUS ist ja nicht weit von LHR und es gibt genug Maintenance am Flughafen.
Kurzes Feedback: Wurde nach rund sieben Wochen zu meinen Gunsten entschieden.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
So schön langsam bin ich etwas angesäuert. Es ist mir jetzt bereits zum dritten Mal passiert, dass LH an einem windigen Tag die Verbindung nach Basel annulliert bzw. wieder nach FRA bzw. MUC zurückkehren muss.

Gestern hat LH1206 mal wieder einige Runden über dem Elsass gedreht, um dann unverrichteter Dinge nach Frankfurt zurückzukehren. Bis dann alles erledigt war, war der Zug dann auch keine Option mehr (geschlossene Riedbahn hilft nicht, aber das ist ja nichts Lufthansa zuzurechnen). LH2400 aus München wurde gleich komplett annulliert. Begründung in beiden Fällen waren die zu hohen Seitenwinde. Nun gut, Sicherheit geht natürlich vor, keine Frage.

Aber: in Basel gab es an diesem Tag genau eine einzige andere Diversion (ein FedEx 757 Frachter aus Paris ist umgedreht, warum auch immer) und während der fraglichen Zeit sind wirklich alle anderen Maschinen ohne nennenswerte Probleme dort gelandet. Von der Embraer 175 bis zum A321neo. Ja klar, das sind alles größere Maschinen als die von LH eingesetzten CRJ-900, was diese Situation auch hinreichend erklärt, aber so schön langsam bin ich nicht mehr gewillt hinzunehmen, dass das noch ein außergewöhnlicher Umstand sein soll. Ja schön, ist windig. Dann fliegt halt an solchen Tagen nicht mit der CR9, wenn das regelmäßig nicht klappt. Mit einer Embraer war es für KLM, Austrian und Air France ja offenbar nicht zu windig.
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
286
HAM - PRM
So schön langsam bin ich etwas angesäuert. Es ist mir jetzt bereits zum dritten Mal passiert, dass LH an einem windigen Tag die Verbindung nach Basel annulliert bzw. wieder nach FRA bzw. MUC zurückkehren muss.

[...]
Ja schön, ist windig. Dann fliegt halt an solchen Tagen nicht mit der CR9, wenn das regelmäßig nicht klappt. Mit einer Embraer war es für KLM, Austrian und Air France ja offenbar nicht zu windig.

Ich bin ja kein Anwalt und habe da auch zu wenig Ahnung, aber das wäre schon mal eine schöne Idee für einen Prozess:

Muss eine Airline, vor allem am Stammsitz, einen Aircraft-Change vornehmen wenn bekannt ist das mit der geplanten Maschine nicht gelandet werden kann.

Leider kommt man mit Flightrights und Co da nicht weiter und ich weiß nicth ob ich Lust hätte das Risiko einzugehen, aber eigentlich ....

Hans
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Genau das ist meine implizierte Frage. Natürlich muss irgendwo das Verhältnis gewahrt werden, die Verordnung spricht ja nur von zumutbaren Maßnahmen - "Flieg halt mit ner 748" dürfte da wohl eher keine zumutbare Option sein aber ein Equipment Change auf ein Flugzeug mit "nur" rund 20% mehr Sitzplätzen?

Klagerisiko ist natürlich nicht unerheblich, leider hat die RSV schon abgewunken. Flightright & Co sind bekanntlich auch nicht hilfreich und die Verbraucherzentralen sind so ebenfalls so nützlich wie ein Klotz am Bein.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
286
HAM - PRM
Hast Du schon mal nen Claim dazu eröffnet ? Wäre ja spannend ob und was LH dazu sagt.
Und dann würde ich mal Dr. Boese fragen wie groß das Kostenrisiko ist - evtl. wäre es mir das ja wert :)

Viel Erfolg !
Hans
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Claim ist natürlich eingereicht, ich erwarte aber eine ähnliche Antwort wie bei den letzten beiden ähnlich gelagerten Fällen. Über das finanzielle Risiko der Klage bin ich mir im Klaren, leider bin ich aber nicht gewillt das zu riskieren (nichts für Ungut @kexbox). SÖP wäre vermutlich noch eine Option, da fürchte ich aber, dass das für die eine Nummer zu hoch ist.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
286
HAM - PRM
Claim ist natürlich eingereicht, ich erwarte aber eine ähnliche Antwort wie bei den letzten beiden ähnlich gelagerten Fällen. Über das finanzielle Risiko der Klage bin ich mir im Klaren, leider bin ich aber nicht gewillt das zu riskieren (nichts für Ungut @kexbox). SÖP wäre vermutlich noch eine Option, da fürchte ich aber, dass das für die eine Nummer zu hoch ist.

Wobei ..... das es ein Kostenrisiko gibt ist ja klar - aber interessant wäre es doch wie hoch das wäre.
Ich habe da ehrlich gesagt keine Ahnung, aber für 200,- bis 300,- würde ich das wahrscheinlich glatt riskieren. Für mehr als 1.000,+- bestimmt nicht :)

Gruss
Hans
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Sollte
Wobei ..... das es ein Kostenrisiko gibt ist ja klar - aber interessant wäre es doch wie hoch das wäre.
Ich habe da ehrlich gesagt keine Ahnung, aber für 200,- bis 300,- würde ich das wahrscheinlich glatt riskieren. Für mehr als 1.000,+- bestimmt nicht :)

Gruss
Hans

Sollte rund 500€ betragen, für den Fall das es schief geht. Ganz ehrlich, das wäre es mir nicht wert um einen "fringe case" zu gewinnen, in dem ich keinen materiellen Schaden davon getragen habe (Hotel, Essen, usw. wurde vorbildlich gehandhabt). Nicht für 250€ Kompensation - wären das jetzt 2x600€, dann sähe die Welt wohl etwas anders aus. Zudem hat sich gerade Lufthansa mirgegenüber hinsichtlich EU261 immer recht schadlos gehalten, wenn das Eurowings (da kann man ja immer darauf bauen, dass deren Vinkeladvocaten [sic!] Mist bauen) oder gar die Clowns von den ME3 wären, dann wären meine persönlichen Rachsüchte vielleicht geweckt.

Letztlich ärgere ich mich wohl am meisten darüber, dass die Legaltechs mit ihrer Rosinenpickerei eigentlich nur Gelegenheitsflieger die Kohle aus der Tasche ziehen und die deutschen Verbraucherschutzorganisationen kaum mehr als glorifizierte Abmahnkanzleien ohne jeglichen Wert für die Gesellschaft sind. Dass Anwälte und Gerichte diese Preise verlangen, ist vertretbar, da sind wir in Deutschland ja eh noch gesegnet.
 
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wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
276
1
Folgender Sachverhalt: Auf meinem (Rück-)Flug HKG-ZRH-VIE-KIV war der Flug ZRH-VIE (OS) verspätet, so dass ich den Anschluss VIE-KIV (OS) verpasst habe und auf den Folgetag umgebucht wurde. Meinen eingereichten Claim lehnt OS mit dem Hinweis ab, dass EU261 nicht für Flüge aus Drittstaaten in Drittstaaten Anwendung findet. Das kann ich ja noch nachvollziehen, aber gilt das auch für die Betreuungsleistungen (Hotel in VIE), wenn diese in einem EU-Land erforderlich wurden ?

Ist eine Kompensation evtl. doch begründbar, wenn doch die Verspätung durch den Anschlussverlust in VIE in einem EU-Land entstanden ist ?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Meinen eingereichten Claim lehnt OS mit dem Hinweis ab, dass EU261 nicht für Flüge aus Drittstaaten in Drittstaaten Anwendung findet.
Das ist korrekt. Dazu gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile (ich glaube sogar bis zum EuGH).


gilt das auch für die Betreuungsleistungen (Hotel in VIE), wenn diese in einem EU-Land erforderlich wurden
Auch die Betreuungsleistungen sind in der EU261 geregelt, die hier keine Anwendung findet. Auch in den USA z.B. gibt es kein generelles Recht auf Betreuungsleistungen.


Ist eine Kompensation evtl. doch begründbar, wenn doch die Verspätung durch den Anschlussverlust in VIE in einem EU-Land entstanden ist ?
s.o.
 
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wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
276
1
Dann wundert mich, warum mir die Mitarbeiter von OS in VIE ein Hotel buchen wollten, was ich dann aber doch selbst gemacht und bezahlt hatte. Ich sollte die Rechnung später bei OS einreichen.
 

Bertes

Aktives Mitglied
22.06.2009
108
19
Bräuchte mal eure Einschätzung

Gebucht (2x Erw 1x Kind; Premium Economy) für gestern 17.01. Condor FRA nach MRU, Abflug geplant 16:00 nach der Gepäckabgabe dann auf 19 Uhr verschoben. Flieger dann pünktlich geboardet, De-Icing schon bereit, um 19.30 dann die Durchsage, dass ein sicheres Enteisen nicht mehr möglich sei.

Zwischen 16:00 und 19:00 gingen diverse Flieger raus.

Jetzt sitzen wir im vom Condor bezahlten Scandic Frankfurt. Condor bietet mir jetzt an, entweder das Hinflug Ticket gutzuschreiben oder auf den 21.1. in Premium Economy umzubuchen. Eine Umbuchung auf eine andere Airline (z.B. den Discovery Flug am 19.) ist lt. Hotline nicht möglich.

Zwei Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf Entschädigung etc. und wenn ja, wie viel?

2. Es gibt bezahlbare Economy Flüge am 19., Premium Economy ist "unbezahlbar". Was würdet ihr machen?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Bräuchte mal eure Einschätzung


Zwei Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf Entschädigung etc. und wenn ja, wie viel?

2. Es gibt bezahlbare Economy Flüge am 19., Premium Economy ist "unbezahlbar". Was würdet ihr machen?
Zu 1, bei den gestrigen Wetterbedinungen eher nicht und wolltest du mit einem schlecht enteisten Flugzeug einen Startversuch unternehmen? Ich eher nicht. Unabhängig davon, dass in der Zeit zwischen 16:00h - 19:00h zahlreiche fliger starteten, wird es Kapazitätsbeschränkungen gegeben haben, da alle Flieger enteist werden mussten.

Zu 2, ist halt die Frage, welches Risiko du bereit bist einzugehen und was dir Komfort bzw. frühere Ankunft wert sind. Im Endeffekt müsste euch Condor auch auf andere Fluggesellschaften umbuchen und zwar in der von euch bezahlten Reiseklasse. Da können sie sich nicht mit Wetter rausreden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
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Gebucht (2x Erw 1x Kind; Premium Economy) für gestern 17.01. Condor FRA nach MRU, Abflug geplant 16:00 nach der Gepäckabgabe dann auf 19 Uhr verschoben. Flieger dann pünktlich geboardet, De-Icing schon bereit, um 19.30 dann die Durchsage, dass ein sicheres Enteisen nicht mehr möglich sei.

Zwischen 16:00 und 19:00 gingen diverse Flieger raus.

Jetzt sitzen wir im vom Condor bezahlten Scandic Frankfurt. Condor bietet mir jetzt an, entweder das Hinflug Ticket gutzuschreiben oder auf den 21.1. in Premium Economy umzubuchen. Eine Umbuchung auf eine andere Airline (z.B. den Discovery Flug am 19.) ist lt. Hotline nicht möglich.

Zwei Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf Entschädigung etc. und wenn ja, wie viel?

2. Es gibt bezahlbare Economy Flüge am 19., Premium Economy ist "unbezahlbar". Was würdet ihr machen?
Ich würde Condor bitten mich auf ihre heutige Verbindung zu buchen, tun sie das nicht würde ich für heute ein PE Ticket buchen und entsprechend fliegen, wenn zu teuer würde ich auf das auf das Angebot von Condor eingehen.

Ist halt die Frage in welcher Höhe man in Vorleistung gehen möchte, was ich nicht machen würde wäre in Y fliegen.
 

Bertes

Aktives Mitglied
22.06.2009
108
19