EU-Fluggastrechte - deutliche Änderungen geplant

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
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Weiteres Beispiel, warum es eher verschärft und nicht gelockert gehört.

https://www.independent.co.uk/trave...ennis-passenger-rights-pay-more-a9340021.html

Beim Recht auf die schnellstmögliche Ersatzbeförderung sehe ich das genauso. Das gehört gestärkt, und auch klar und deutlich geschrieben, dass die Airline auch auf andere Airlines umbuchen muss, wenn sie selber keine zeitnahe Alternative bieten kann. Dass der Kunde auf Flüge in mehreren Tagen verwiesen wird, dürfte nicht sein.

Was ich dagegen als sehr großzügig empfinde, sind teilweise die Ausgleichszahlungen. Wenn hier bereits relativ geringe Verspätungen reichen, dass die Airline dem Kunden ein Vielfaches des Ticketpreises zahlen muss, kann man schon irgendwo hinterfragen, ob das noch verhältnismäßig ist.

Wobei, wenn ich mich richtig erinnere, der Vorschlag der Kommission teilweise sogar in diese Richtung ging. Also auch nicht in jeder Hinsicht schlecht war. Weiß aber wie gesagt nicht, ob jetzt ein neuer Änderungsvorschlag vorgelegt werden soll, oder wieder der alte aus der Schublade geholt wird.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Der andere Punkt ist, dass die Fluggesellschaften es stets verpasst haben, die EU-VO als Werbebotschaft zu verstehen. Betrifft weniger Ryanair und Co, aber dafür Lufthansa, Air France und wie sie alle heißen umso mehr. Fliegt mit uns über die europäischen Drehkreuze! Und ihr seid quasi versichert. Das müsste die Botschaft im Konkurrenzkampf mit den Drehkreuzen außerhalb der EU sein.

Wobei man dazu sagen muss, dass Werbung mit Selbstverständlichkeiten (und die Ansprüche / "Versicherung" aus VO ist selbstverständlich, da Gesetz) in Deutschland nicht erlaubt sind.
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
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Was ich dagegen als sehr großzügig empfinde, sind teilweise die Ausgleichszahlungen. Wenn hier bereits relativ geringe Verspätungen reichen, dass die Airline dem Kunden ein Vielfaches des Ticketpreises zahlen muss, kann man schon irgendwo hinterfragen, ob das noch verhältnismäßig ist.

Wie meinst du denn in dem Fall "sehr gering"? Die VO zahlt doch (in den meisten Fällen) ab vier Stunden. Das ist ein Zeitrahmen, den ich in meiner Welt schon nicht mehr als "sehr gering" betrachten würde. Mein Arbeitgeber, der mich für ein Meeting nach xy schickt wahrscheinlich auch nicht.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Weiteres Beispiel, warum es eher verschärft und nicht gelockert gehört.

https://www.independent.co.uk/trave...ennis-passenger-rights-pay-more-a9340021.html

Definitiv. So habe ich es auch bei Ryanair erlebt. Flug wird gestrichen. Der nächste Flug findet in 5 Tagen statt. FR bietet nur Rückerstattung oder Umbuchung auf den nächsten Flug. Hotelkosten werden nicht übernommen. Also wird die Verordnung mit Füßen getreten. Wir haben dann einen Flug ab einem anderen Flughafen mit Eurowings gebucht und mussten den Flug und eine Hotelübernachtung samt Transfer vorab leisten. Letztlich sind wir zur SÖP und haben dann etwa 90% unserer Kosten erstattet bekommen. Im Vergleichsvorschlag wurde uns vollkommen recht gegeben, aber da wir trotzdem noch ein kleines Restrisiko vor Gericht hätten, wurden 10% abgezogen. Da wir keine Lust hatten für diese 80€ zu klagen, haben wir die Kröte geschluckt. Aber beim nächsten Mal würde ich bei einem so klaren Fall sofort zum Anwalt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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In anderen Branchen würde sich auch niemand wundern, wenn eine "kleine Fehlleistung" zu beträchtlichen Schadensersatzfolgen führt: Man denke nur an den Einbau eines Ersatzteils, das die gesamte Maschine zerstört.

Eben. Wenn mir der Baecker ein Rattengiftbroetchen verkauft, das mich bis ans Ende meiner Tage zum Pflegefall macht, haftet er auch mit ein bisschen mehr als den 15 Cent, die ich fuer das Broetchen bezahlt habe.

Schadensersatzrisiko (weit) ueber den eigenen Einnahmen aus dem Geschaeft ist voellig normal.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Eben. Wenn mir der Baecker ein Rattengiftbroetchen verkauft, das mich bis ans Ende meiner Tage zum Pflegefall macht, haftet er auch mit ein bisschen mehr als den 15 Cent, die ich fuer das Broetchen bezahlt habe.

Schöne Zuspitzung. Gefällt mir. :)

Und um noch eines draufzusetzen: Das Rattengiftbrötchen wird so gut wie immer ein Missgeschick des Bäckers sein. Der größte Teil der Annullierungen und Verspätungen geht hingegen auf bewusste wirtschaftliche Entscheidungen der Airlines zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Schöne Zuspitzung. Gefällt mir. :)

Und um noch eines draufzusetzen: Das Rattengiftbrötchen wird so gut wie immer ein Missgeschick des Bäckers sein. Der größte Teil der Annullierungen und Verspätungen geht hingegen auf bewusste wirtschaftliche Entscheidungen der Airlines zurück.

Vielleicht driftet das etwas vom Thema ab: auch Bäcker, zumindest Großbetriebe, machen wirtschaftliche Abwägungen, die gesundheitliche Risiken in Kauf nehmen oder eben nicht. Siehe Wilke Wurst, denen war die Gesundheit der Kunden offensichtlich auch Wurscht...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Vielleicht driftet das etwas vom Thema ab: auch Bäcker, zumindest Großbetriebe, machen wirtschaftliche Abwägungen, die gesundheitliche Risiken in Kauf nehmen oder eben nicht. Siehe Wilke Wurst, denen war die Gesundheit der Kunden offensichtlich auch Wurscht...

Ok. Und stellt irgendjemand in Frage, dass für dieses Fehlverhalten gehaftet wird, und zwar weit über den Kaufpreis der Wurst hinaus? Nee.
 
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Gulliver

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10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Ok. Und stellt irgendjemand in Frage, dass für dieses Fehlverhalten gehaftet wird, und zwar weit über den Kaufpreis der Wurst hinaus? Nee.

Nein, sorry, da habe ich wohl unterlassen den Grund meines Beitrags zu verdeutlichen. Ich wollte darauf hinweisen, dass auch beim Bäcker nicht unbedingt von einem Missgeschick auszugehen ist. Auch hier gibt es schwarze Schafe bezüglich Hygiene. Und sollte mal von Rattengift im Brot gesprochen werden, so sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein schwarzes Schaf handelt, als deutlich größer an als dass es sich um ein reines Missgeschick handelt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Nein, sorry, da habe ich wohl unterlassen den Grund meines Beitrags zu verdeutlichen. Ich wollte darauf hinweisen, dass auch beim Bäcker nicht unbedingt von einem Missgeschick auszugehen ist. Auch hier gibt es schwarze Schafe bezüglich Hygiene.

Die gibt es bestimmt. In meinem Beispiel wollte ich zeigen: Der - um die Gesundheit seiner Kunden bedachte - Bäcker haftet wie jede andere Person für einfache Fahrlässigkeit. Die Unregelmäßigkeiten, die zu Kompensationsansprüchen gegen die Airlines führen, beruhen hingegen mehrheitlich mindestens auf bewusster Fahrlässigkeit, zumeist auf bedingtem Vorsatz und oftmals sogar auf purer Absicht, etwa bei Annullierungen mangels Auslastung oder Flugplanänderungen. Da gibt es also schon gar keinen Grund, die Airlines zu schonen. Systematischer Rechtsbruch sollte eben kein Geschäftsmodell sein.
 

Berlin_Lawyer

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10.10.2017
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Berlin
Für das interessierte Publikum:

Die kroatische EU Ratspräsidentschaft hat am 12. Februar 2020 einen Vorschlag zur Änderung der VO (EG) 261/2004 vorgelegt. Das Papier sieht u.a. vor, die Dauer der maßgeblichen Verspätungen erheblich zu erhöhen (5 bzw. 9 oder 12 Std. je nach Entfernung), eine Aufzählung "außergewöhnlicher Umstände" aufzunehmen, aber Entschädigungen aufgrund "unerwarteter Flugsicherheitsmängel" (inkl. technischer Probleme) auszuschließen, während Entschädigungen ab gewissen Flughäfen (= kleiner als 1 Mio. Pax pro Jahr oder Randlagen) gänzlich entfielen.

Das Papier findet sich hier:

https://media-exp1.licdn.com/dms/do...t=Bhh88WvoOSDxzFHUXSzGFfwY5Lsf73L71Uj4yS1UdSQ
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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6.149
MUC/INN
während Entschädigungen ab gewissen Flughäfen (= kleiner als 1 Mio. Pax pro Jahr oder Randlagen) gänzlich entfielen.

Quasi die Exklusive-RYR-Verordnung. Dann kann man's auch gleich ganz lassen, so ein blödsinniger Vorschlag.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Die kroatische EU Ratspräsidentschaft hat am 12. Februar 2020 einen Vorschlag zur Änderung der VO (EG) 261/2004 vorgelegt.
Der Vorschlag schlägt sich so atemberaubend einseitig auf die Seite der Airlines und gibt sich dermaßen blind gegenüber den praktischen Hindernissen, die dem ursprünglich beabsichtigten und vom EuGH konsequent entwickelten "hohen Schutzniveau" zugunsten der Fluggäste entgegenstehen, dass man wohl getrost feststellen kann: In der kroatischen Ratspräsidentschaft gibt es spätestens seit dem 12. 2. 2020 niemanden mehr ohne Lifetime HON, BAEC GGL und FB Plat.

Neben der faktischen Abschaffung aller Entschädigungszahlungen (zeitlich wie beweisrechtlich) stechen heraus: die Beschränkung der Umbuchungspflicht auf Fremdairlines, falls die ausführende Airline den Passagier "voraussichtlich" binnen 6h ans Ziel bringen kann (Art. 8 Nr. 5); die Beschränkung der Entschädigungspflicht auf eine Unregelmäßigkeit pro Flugstrecke (Art. 7 Nr. 2); die drastische Kürzung der Downgrade-Kompensation (Art. 10 Abs. 2).

Aber danke, dass ich künftig bei Wartezeiten auf dem Vorfeld dem Purser Art. 6-2a (WTF?) hinhalten kann, um das Klo zu besuchen! Und dass ich darüber viereinhalbseitig am Check-in-Automaten informiert werde!
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Der Vorschlag schlägt sich so atemberaubend einseitig auf die Seite der Airlines und gibt sich dermaßen blind gegenüber den praktischen Hindernissen, die dem ursprünglich beabsichtigten und vom EuGH konsequent entwickelten "hohen Schutzniveau" zugunsten der Fluggäste entgegenstehen, dass man wohl getrost feststellen kann: In der kroatischen Ratspräsidentschaft gibt es spätestens seit dem 12. 2. 2020 niemanden mehr ohne Lifetime HON, BAEC GGL und FB Plat.

Vielleicht erklärt sich das Betreiben ja auch, wenn man sich die Shareholder Structure von Croatia Airlines einmal vergegenwärtigt:

https://www.croatiaairlines.com/About-us/Financial-information/Ownership-structure

Aber zur Gemüterberuhigung: Das Ganze ist nicht vielmehr als ein Proposal, von denen es in Brüssel so viele gibt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.606
10.069
BRU
Also die Ratspräsidentschaft hat in der EU kein Initiativrecht – das hat immer noch die Kommission. Und wenn man die Nummer besagten Dokuments anschaut (CION 7615/13 – sprich aus dem Jahr 2013), im Text dann von der letzten Version unter lettischem Vorsitz (ST 8695/15 – also aus dem Jahr 2015) die Rede ist, auf den man sich stützt, dann hat hier der kroatische Vorsitz offensichtlich lediglich den alten Vorschlag wieder aus der Schublade geholt, wo die Verhandlungen damals im Sande verlaufen sind, da keine Einigung abzusehen war. Bleibt abzuwarten, ob das diesmal anders wird.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.606
10.069
BRU
Mal angenommen, das ginge seinen Weg. Wo muss das dann durch? Parlament?

Grundsätzlich und vereinfacht: Initiativrecht hat die Kommission, die irgendwann vor einigen Jahren besagten Vorschlag vorgelegt hat. Dieser wird dann in den entsprechenden Arbeitsgruppen im Rat (angefangen auf technischem Niveau, politische Fragen auf Botschafterebene bzw. wenn auch da keine Einigung im Ministerrat auf Ministerebene) besprochen, der sich auf eine Position einigen muss. Was vor ein paar Jahren nicht der Fall war...

Gleichzeitig hat in den meisten Bereichen, wie auch hier, auch das Parlament ein Mitspracherecht (kann Änderungsvorschläge machen usw.), am Ende verhandeln Rat / Parlament / Kommission zusammen (Triloge).

Selbst wenn man sich diesmal einigt - vor ein paar Jahren wird sich da nichts ändern. Und da bleibt dann noch abzuwarten, was am Ende rauskommt. Kann durchaus vorkommen, dass Rat und/oder Parlament da etliches am Text ändern.
 

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
947
440
FRA
Nach Presseberichten plant die EU eine Änderung der Richtlinie. Dies würde zu deutlichen Verschlechterungen bei Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen führen:

- unter 3.500 KM Zahlungen erst ab 5 Stunden Verspätung
- bis 6.000 KM Zahlungen erst nach 9 Stunden Verspätung
- über 6.000 KM - Zahlungen erst nach 12 Stunden Verspätung

Das ganze wird von der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft vorangetrieben.

https://www.ikz-online.de/wirtschaf...ld-keine-entschaedigung-mehr-id228404025.html

Lustig,
als ob die Kroaten keine anderen Sorgen haben?
Die sollten sich doch lieber auf die Eindämmung der Korruption im eigenen Land Fokussieren, sicher ist es leichter die Interessen der Luftfahrt zu stärken als Ordnung im eigenen Land zu schaffen. Kein Wunder das alle Jungen Leute dem Land den Rücken kehren.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Das Ganze ist nicht vielmehr als ein Proposal, von denen es in Brüssel so viele gibt.

Selbst wenn man sich diesmal einigt - vor ein paar Jahren wird sich da nichts ändern. Und da bleibt dann noch abzuwarten, was am Ende rauskommt. Kann durchaus vorkommen, dass Rat und/oder Parlament da etliches am Text ändern.

Gerade wegen der Vorgeschichte - das Parlament stand beim letzten Versuch für ein Zurückschneiden der Fluggastrechte nicht zur Verfügung, wenn ich mich recht entsinne - finde ich es überraschend, dass die Kroaten das nun so wieder hervorholen. Hoffen wir, dass das nur eine alberne Aktion ist und kein Kuhhandel für Zugeständnisse auf anderen Gebieten.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Gerade wegen der Vorgeschichte - das Parlament stand beim letzten Versuch für ein Zurückschneiden der Fluggastrechte nicht zur Verfügung, wenn ich mich recht entsinne - finde ich es überraschend, dass die Kroaten das nun so wieder hervorholen. Hoffen wir, dass das nur eine alberne Aktion ist und kein Kuhhandel für Zugeständnisse auf anderen Gebieten.
Waren die Kroaten da überhaupt schon in der EU?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
16.529
Neben der faktischen Abschaffung aller Entschädigungszahlungen (zeitlich wie beweisrechtlich) stechen heraus: die Beschränkung der Umbuchungspflicht auf Fremdairlines, falls die ausführende Airline den Passagier "voraussichtlich" binnen 6h ans Ziel bringen kann (Art. 8 Nr. 5); die Beschränkung der Entschädigungspflicht auf eine Unregelmäßigkeit pro Flugstrecke (Art. 7 Nr. 2); die drastische Kürzung der Downgrade-Kompensation (Art. 10 Abs. 2).

Hotel nur noch fuer drei Tage ist auch bemerkenswert.

Wenn das alles so kommt, kann man auch gleich wieder schoen das gute alte Werkvertragsrecht rausholen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Hotel nur noch fuer drei Tage ist auch bemerkenswert.

Das wird dann der EW-Artikel für gestrandete Karibikpassagiere: "Sorry, heute nicht, nächste Woche wieder, falls wir bis dahin eine Maschine auftreiben und die dann nicht überbucht ist. Traumhafte Hotels zu Spitzenpreisen finden Sie auf unserer Homepage."

Das ist Europa zum Abgewöhnen.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.643
6.149
MUC/INN
Mal angenommen, das ginge seinen Weg. Wo muss das dann durch? Parlament?

Initiativrecht hat nur die Kommission, deren Chefin zur Negierung ihrer geballten Inkompetenz und wohl ziemlich strafrechtlich relevanten Aktionen jetzt erstmal mit allerlei Populismus und Aktionismus ablenken muss. Der Rat und hier das vorsitzende Land kann die Kommission aber zu einer Gesetzgebungsänderung auffordern, Kroatien muss also erst den Rat und dieser dann die Kommission überzeugen. Das geht dann ins Parlament, der Rest ist recht kompliziert

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordentliches_Gesetzgebungsverfahren
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Hotel nur noch fuer drei Tage ist auch bemerkenswert.

Allerdings muss man sagen, dass es schon bemerkenswert ist, dass die heutige VO weder eine zeitliche noch eine finanzielle Beschränkung der Betreuungsleistungen kennt und dabei im Übrigen auch nicht auf ein Verschulden abstellt. Vielmehr sind die Leistungen bis zur anderweitigen Beförderung des Fluggastes zu erbringen, die schließlich auch in (relativ) ferner Zukunft liegen kann. Die Verhältnismäßigkeit dessen wurde ja schon mehrfach in Frage gestellt, beispielsweise am Fall des Ausbruchs des Vulkans Eyjafjallajökull (2010): Da wird tagelang der Flugverkehr lahmgelegt, ohne dass die Airlines das Ganze zu vertreten haben, aber sie müssen dennoch für Hotelunterbringungen ihrer Pax aufkommen, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Der EuGH hat das Ganze (31.1.2013 - C-12/11 - McDonagh/Ryanair) sogar betrachtet und fand das im Ergebnis okay.

Wenn das alles so kommt, kann man auch gleich wieder schoen das gute alte Werkvertragsrecht rausholen.

Und käme dann in dem o.g. Vulkanfall mangels Vertretenmüssen dazu, dass die Airline nicht(s) schuldet. Im Grunde wirft diese Überlegung ein ganz interessantes Schlaglicht darauf, dass Airlines bei Betreuungsleistungen gänzlich ohne eigenes Zutun haften können. Zumindest beim deutschen Juristen dürfte das ja ein Stirnrunzeln auslösen, wenn (außerhalb der Gefährdungshaftung) gehaftet wird, ohne dass dies mit dem Vorwurf fehlerhaften (Vor-)Verhaltens einhergeht.
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
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Allerdings muss man sagen, dass es schon bemerkenswert ist, dass die heutige VO weder eine zeitliche noch eine finanzielle Beschränkung der Betreuungsleistungen kennt und dabei im Übrigen auch nicht auf ein Verschulden abstellt.

An der Stelle ist man tatsächlich vielleicht übers Ziel hinausgeschossen, zumal extreme Regelungen auf der einen Seite zu extremen Gegenregelungen auf der anderen Seite einladen. Ich sage nur "vielleicht ... hinausgeschossen", weil die Kosten der Unterbringung ein wichtiges Druckmittel darstellen, die Airline zur baldigen Ersatzbeförderung zu bewegen. Davon sollte man - siehe wöchentliche Flüge - nicht vorschnell abgehen.

Im Zweifel ist es auch ökonomisch sinnvoller, wenn die Airline sich gegen solche Risiken versichert, als wenn einzelne Fluggäste mehr oder minder in einer Notlage ein Dach überm Kopf suchen müssen. Problematisch wird es m.E. erst, wenn die Airline - wie beim Vulkanausbruch oder wegen regionaler Corona-Quarantäne - keine Ersatzbeförderung anbieten kann, selbst wenn sie wollte. Da muss man sich schon fragen, ob das nicht unter das allgemeine Lebensrisiko fällt und ob da nicht die Airline in die Rolle eines Versicherers für solche Extremfälle gedrängt wird.