Es gibt nun mal zahlreiche Urteile die sagen, 24 Stunden Reaktionszeit auf eine e-mail wären "zeitnah", einge sagen sogar 48 Stunden. Eine schnellere Reaktion brauchst du nicht erwarten. Die Zeitspanne dürfte natürlich mit der Zeit und weiteren Urteilen immer kürzer werden, weil e-mail immer normaler wird. Ich kenne aber kein Urteil das sagt, dass du auf eine e-mail eine Antwort binnen 2 Stunden erwarten kannst. Es gibt sogar Arbeitsgerichtsurteile die das für interne Mails innerhalb der Firma und Arbeitszeit sagen, selbst da ist eine Antwort binnen 24 Stunden auf eine als dringend gekennzeichnete mail vom Chef angemessen.
Zumal die Airline ja ausdrücklich nicht sagt "schreiben sie uns eine e-mail" sondern kontaktieren sie unsere Hotline, nutzen sie den Bot, gehen sie zu diesem Link oder gehen sie zu einem Serviceschalter.
Ich würde gerne ein Urteil sehen, das ausschließlich auf einer 2 Stunden Fristsetzung per e-mail (an eine allgemeine Mailbox, nicht mal an eine persönliche) beruht, und bei der die generelle Eigeninitiative bei Nichtreaktion der Airline ohne diese Fristsetzung nicht ausgereicht hätte.
Schön übrigens, dass die Neufassung an mehreren Stellen klar regelt wann die Airline etwas nachweisen muss, und nicht der Passagier. Zum Beispiel:
The burden of proof concerning the questions as to whether and when the passenger has been informed of the change in time shall rest with the operating air carrier.
D.h. Die Airline muss nachweisen, dass sie dich informiert hat (und wann), nicht du dass sie dich nicht informiert hat.
Bedauerlicherweise fehlt diese explizite Formulierung beim Anbieten von anderweitiger Beförderung.
Dumm, dass die Pflicht zur Information (Obligations to inform passengers) gleich mit einem Killersatz anfängt:
The operating air carrier shall include on its website and mobile application an information notice specifying rights under this Regulation,
Das kann wieder zu interessanten Interpretationen führen, dass veröffentlichen auf der Website oder zur Verfügung stellen in der App bereits bedeutet, der Passagier sei informiert worden. Also dreht es dann die Pflicht um, der Passagier muss in regelmäßigen, angemessenen Zeitabständen Website und App checken...
Schaumermal welche Meinung sich da etabliert. Es liegt ja in der Natur der Sache, dass man z.B. im Flugzeug nicht online ist oder im Immigration Bereich keine Handys benutzen darf, ganz davon zu schweigen dass man auf Nachtflügen oder vor Morgenflügen bisweilen schläft.