[EUGh] Verspätung > 3h durch verpassten Anschluss: Ausgleichsanspruch

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Wega

Erfahrenes Mitglied
07.11.2010
1.025
0
ICN / HKG
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Hatte gestern zufaellig eine Dame von Air France von der Entschaedigunsabteilen am Telefon und ich hab sie auf der Urteil angesprochen.

Die wissen Bescheid und sind sich der Konsequenz im Klaren, was natuerlich nicht heissen soll das die einen Claim nicht doch zu erst ein mal katigorisch ablehnen :)
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Quark mit eingebautem Fürchterlichgrosseangstsuggestionsfaktor: Jede Airline versucht das rauszuholen, was der Markt hergibt, Einstandskosten sind bei diesem Kalkulationsmodell nachrangig. Nennt man yield management.

Airlines sind keine Wohltätigkeitsveranstaltungen. Wenn die Airlines (höhere) Entschädigungsleistungen zahlen müssen, dann muß irgendwer dafür aufkommen. Und das werden wir alle sein, via höhere Preise. Sollten diese Preise nicht durchsetzbar sein (eher unwahrscheinlich bei Kostenfaktoren, die die ganze Branche gleichermaßen treffen), dann werden - ich wiederhole mich da - bestimmte Leistungen, die (potentiell) verlustträchtig sind, eben nicht mehr angeboten.

Die Zeiten, in denen Airlines fröhlich dauerhaft (!) verlustmachend durch die Gegend fliegen, nur weil sie stolz darauf sind, irgendeine National-Flagge durch die Gegend zu fliegen, sind vorbei.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
6.653
4.718
SNA
Hab vor einer Woche im identischen Fall von einer Airline eine Ablehnung bekommen mit der Begründung das dies ja nicht geht weil der eigentliche Flug unter 3h usw.
Kann ich da nochmal ins Rennen gehen mit der Begründung das dies jetzt rechtskräftig ist?
So, hatte das somit ein zweites Mal an die Transportbehörde des Landes geschickt mit dem Hinweis auf das neue Urteil und heute die Bestätigung der Airline bekommen für 600€ cash oder 900€ Voucher. Somit mal ein Danke an die EU und dem EUGh!
 
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Y

YuropFlyer

Guest
Was soll man eigentlich im Formular ankreuzen, wenn der erste Flug unter der "Deadline" verspätet war, aber deshalb der Anschlussflug verpasst wurde, und man deshalb 12h später am Zielort ankam?

 Dieser Flug ist mit einer Verspätung von mindestens 2, 3 oder 4 Stunden (je nach Flugdistanz) abgeflogen: Verspätung ____Std. ____Min.
 Dieser Flug wurde annulliert.
 Ich wurde auf diesem Flug nicht befördert, obwohl ich pünktlich bei der Abfertigung und/oder pünktlich (wie auf der Einsteigekarte vermerkt) am Flugsteig war.
 Ich wurde auf diesem Flug entgeltlich höher- oder unentgeltlich herabgestuft.

Sind ja imho alle nicht zutreffend..
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Was soll man eigentlich im Formular ankreuzen, wenn der erste Flug unter der "Deadline" verspätet war, aber deshalb der Anschlussflug verpasst wurde, und man deshalb 12h später am Zielort ankam?

 Dieser Flug ist mit einer Verspätung von mindestens 2, 3 oder 4 Stunden (je nach Flugdistanz) abgeflogen: Verspätung ____Std. ____Min.
 Dieser Flug wurde annulliert.
 Ich wurde auf diesem Flug nicht befördert, obwohl ich pünktlich bei der Abfertigung und/oder pünktlich (wie auf der Einsteigekarte vermerkt) am Flugsteig war.
 Ich wurde auf diesem Flug entgeltlich höher- oder unentgeltlich herabgestuft.

Sind ja imho alle nicht zutreffend..

Hmm, nach früherer Entscheidung des EUGh ist der Schaden erlitten durch eine große Ankunftsverspätung ja vergleichbar mit dem Schaden erlitten durch Annullierung. Falls etwas angekreuzt werden muss, würde ich also die Annullierung wählen. Wenn nichts angekreuzt werden muss und eine Begründung angegeben werden kann, würde ich eine Fußnote hinzufügen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ich habe gestern mal Swiss kontaktiert, ZRH war in meinem Fall Umsteigeflughafen. Immerhin kam automatisch gleich eine Eingangsbestätigung mit "Referenz"-Nummer.
Nun wird sich erweisen, ob LX auch diesbezüglich kundenfreundlich ist: http://www.vielfliegertreff.de/swis...1-lx-kundenservice-nach-schnee-problemen.html
Nach gut 2 Wochen kam nun ("Bedauerlicherweise führten zahlreiche Faktoren zu einem erheblichen Anstieg der Kundenanfragen") eine Email vom Swiss Premium Kundenservice, mit einer Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten und die Zusage - wie bei User "soundworx" im angeführten Thread -, dass eine Kompensation gemäss EU Verordnung in den nächsten Tagen überwiesen wird ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht").

Da war der Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 26.2.13 wohl nicht ganz fehl am Platze, zumal die Schweizerische Aufsichtsbehörde mir versicherte, dass dieses angewandt wird..

Wie schon von anderen betont, ist Swiss somit zu loben und in meinen Augen Zürich / Europa im Allgemeinen einer Umsteigeverbindung über Dubai etc vorzuziehen - sonst steht man sprichwörtlich "in der Wüste"..
 
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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.678
396
STR
Ich kann die Erfahrung von AchWas bestätigen. Die Swiss erlebe ich als Vorbildlich in der Anerkennung der EU-Passagierrechte.
Ich hatte schon mehrere Fälle von Verspätung/Annullierung und immer wurde ohne Diskussion gezahlt.
Aktuell habe ich einen Fall aus dem letzten Jahr, indem ich den Anschluss verpasst habe und fünf Stunden später am Ziel ankam, nochmal hervorgekramt und Swiss kontaktiert.
Binnen weniger Tage habe ich auch die freundliche Email mit Entschuldigung und der Zahlungszusage erhalten.
 
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