EuGH weitet Entschädigungsregeln für Fluggäste aus

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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
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Das Wetter über Europa wird ab sofort viel schlechter!
Ob dunkle und düstere Wolken im Zuge des Umbaus darunter fallen wenn die Presse solch fache Jargon benutzt? Immerhin kann sowas Monate und Jahre dauern siehe AB?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Wichtiger als diese Ausgleichszahlung fände ich, dass strenger gegen Airlines vorgegangen wird, die sich auch bei Umbuchungen auf die nächste Möglichkeit sowie bei eventuell notwendiger Hotelübernachtung querstellen. Wie allen voran (aber nicht nur) diverse Billigflieger... Denn von den Maximierern hier mal abgesehen will der normale Pax einfach möglichst schnell und ohne zusätzliche eigene Kosten an sein Ziel gelangen.

Mit der Ausgleichszahlung sehe ich teilweise auch kritischer. Natürlich muss irgendwie verhindert werden, dass Airlines ständig zu Lasten der Paxe Flüge annullieren / Flugzeiten ändern / Rotationen unrealistisch planen / chronisch verspäten können usw.

Nur andererseits: Ein Technical an einer Außenstation ist jetzt sicher keine Maximier-Absicht seitens der Airlines (schließlich hat die Airline doch genug Verlust dadurch, die Paxe versorgen und alternativ an ihr Ziel bringen zu müssen). Ähnlich bei knappen Anschlüssen: Wenn ich wegen 15 Minuten Verspätung meinen 30-Minuten-Anschluss verpasse und die nächste Alternative erst 2,5 Stunden später geht, finde ich die Ausgleichszahlung auch übertrieben. Wenn da immer alle die Ausgleichszahlung verlangen würden, würde das irgendwann dazu führen, dass Airlines knappe Anschlüsse gar nicht mehr anbieten.
Wird auch mal Zeit knappe connections besser zu bemessen. Tlws hängt man nach dem aufsetzen unheimlich lange noch am Taxi rum. Warum auch immer
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.869
13
MRS
und irgendwann entscheidet die EU das der LIDL immer meinen Lieblingskäse in einer Stunde besorgen muss ...

Und wieder ein schwachsinniges Urteil aus Europa, das meines Erachtens auch nicht zuträglich für die Sicherheit beim Fliegen ist. :sick:

Es wundert mich, warum hier so viele dem Urteil gegenüber kritisch sind. Aus dem Kontext losgerissen, ist es selbstverständlich schwachsinnig eine Airline für alle möglichen Defekte verantwortlich zu machen.

Allerdings muss erinnert werden, dass Airline millionenschwere Gesellschaften sind. Der Kläger in solchen Angelegenheiten ist hingegen eine 0815-Privatperson. Die Airline hat eine Lobby um ihre Interesse zu vertreten (und pushen die EU seit Jahren die Fluggastrechte zu verwässern). Der 0815-Kunde hat keine solche Lobby. Er soll schlucken. Angesichts dieser Tatsache fällt es mir also schwer Mitleid mit Airlines zu haben.

Außerdem sollte vielleicht daran erinnert werden, dass der klagende Passagier im EU-Ausland gerne auf seinen Prozesskosten sitzen bleibt, obwohl das Gericht seinem Anliegen recht gibt.

Ich habe keine Ahnung, wie viele Pax auf einem massiv verspäteten Flug ihre Ausgleichszahlung geltend machen... Sind es 10%? 50%? 70%? Keine Ahnung. Du? Kennst Du die Realität?

Meines Erachtens sehr wenige. Die Großzahl der Passagiere freut sich über gratis Verpflegung. Eine Minderheit beschwert sich bei der Airline und wird erstmals abgewimmelt. Nur ein kleiner Teil der Passagiere die sich beschweren klagt auch im Anschluss. Im Gegensatz zu Deutschland, bleibt man in vielen anderen EU-Ländern nämlich auf den Prozesskosten sitzen. Und wer klagt bitte 250€ ein, um >2000€ Anwaltskosten nachher tragen zu dürfen? Genau, niemand!
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nur ein kleiner Teil der Passagiere die sich beschweren klagt auch im Anschluss. Im Gegensatz zu Deutschland, bleibt man in vielen anderen EU-Ländern nämlich auf den Prozesskosten sitzen. Und wer klagt bitte 250€ ein, um >2000€ Anwaltskosten nachher tragen zu dürfen? Genau, niemand!

Ganz so krass ist das Verhältnis nicht, aber die Richtung stimmt: Dem möglichen Gewinn von 600 € steht ein Prozesskostenrisiko von 768,28 € gegenüber (in der ersten Instanz). Bei 250 € für kontinentale Flüge drohen 469,09 €. Braucht es noch weitere Zahlen, um zu verstehen, warum die Airlines so gut wie nie freiwillig zahlen?
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.527
2.154
PIX, BER, ZRH
Und wieder ein schwachsinniges Urteil aus Europa, das meines Erachtens auch nicht zuträglich für die Sicherheit beim Fliegen ist. :sick:

Was in diesem Fred schwachsinnig ist, ist ja wohl klar. Fakt ist, dass die Verantwortlichkeit für die Flugtauglichkeit der Hobel bei den Airlines liegt. Wenn diese nicht vorhanden ist und der Vogel nicht in die Lüfte schwingt, gibts Ersatzbeförderung und allenfalls Ausgleichszahlung für nicht oder nicht zeitgerecht erbrachte Beförderungsleistungen. Und es gibt nun keine Ausreden als "Technicals" mehr, wenn man sich betriebswirtschaftlich verkalkuliert hat und eine fast leere Kiste nicht fliegen lassen will. Dieses Risiko sollte bitte bei der Airline bleiben und nicht auf die Paxe abgewälzt werden.
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.006
40
BER
Das Problem hierbei ist doch wie so oft Moral-hazard seitens der Airline. Natürlich ist es unfair, dass ein echter Technical am Ende der Welt dazu führt, hohe Ausgleichszahlungen leisten zu müssen.

Aber wir alle wissen, wozu die Anerkennung eines Technicals führen würde: Jede Betriebswirtschaftlich gewünschte bzw. durch chaotische Planung verursachte Anullierung (zB mein 4U Flug GVA-DUS heute morgen) würde durch einen technischen Defekt begründet. Da findet sich schon immer was, warum der achso "verantwortliche" Pilot das "Risiko" nicht in Kauf nehmen konnte.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das Problem hierbei ist doch wie so oft Moral-hazard seitens der Airline. Natürlich ist es unfair, dass ein echter Technical am Ende der Welt dazu führt, hohe Ausgleichszahlungen leisten zu müssen.

Auch hier nochmal:

1. Es fliegt nicht "die Airline" die Maschine, sondern das sind mindestens zwei Piloten, und die weigern sich schon zu fliegen - wie wir alle wissen -, wenn es um viel weniger als um ihr Leben geht.

2. Hohe Ausgleichszahlungen stehen nur auf dem Papier. Faktisch gibt's so gut wie nix.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ganz offensichtlich besser als Du, denn um auf die von Dir angeführten 200.000 € zu kommen, brauchst Du über 330 Kläger à 600 €.
"Kläger" brauche ich dafür im Normalfall nicht. Nur verspätete Paxe. Und da sitzen heutzutage ja auch gerne mal 500 in einer Röhre...

Sonderlich viel Fleisch am Knochen hat Deine Antwort leider nicht...
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.869
13
MRS
Dem möglichen Gewinn von 600 € steht ein Prozesskostenrisiko von 768,28 € gegenüber (in der ersten Instanz). Bei 250 € für kontinentale Flüge drohen 469,09 €. Braucht es noch weitere Zahlen, um zu verstehen, warum die Airlines so gut wie nie freiwillig zahlen?

Also bei uns in der Region sind >2.000€ Prozesskosten in erster Instanz durchaus üblich. 2. Instanz schlägt noch einmal drauf. Am obersten Gerichtshof, schlagen Prozesskosten gerne mit einigen tausend Euro zu Buche. Man verbrennt also einen Kleinwagen um sich einige hundert Euro wiederzuholen.
 
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F

feb

Guest
Jetzt muss wohl jede Airline genügend Techniker an jeden Ort der Welt mitfliegen lassen, damit das vor Ort eventuell vorhandene Ersatzteil auch ordnungsgemäß eingebaut werden kann. :doh:
Und wieder ein schwachsinniges Urteil aus Europa, das meines Erachtens auch nicht zuträglich für die Sicherheit beim Fliegen ist. :sick:

Das ist eher kein schwachsinniges Urteil "aus Europa", sondern steht IMHO im Einklang mit der mir bekannten bundesdeutschen Rechtssprechung. Insoweit ist es wohl die Bestätigung einer schon bisher ständigen Rechtssprechung - aber vielleicht hat dazu unser Reiserechtler eine Meinung.

Wer sonst, wenn nicht die Airline, hat den technikbedingten Ausfall des Transportgerätes zu verantworten?
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Meines Erachtens sehr wenige. Die Großzahl der Passagiere freut sich über gratis Verpflegung. Eine Minderheit beschwert sich bei der Airline und wird erstmals abgewimmelt. Nur ein kleiner Teil der Passagiere die sich beschweren klagt auch im Anschluss. Im Gegensatz zu Deutschland, bleibt man in vielen anderen EU-Ländern nämlich auf den Prozesskosten sitzen. Und wer klagt bitte 250€ ein, um >2000€ Anwaltskosten nachher tragen zu dürfen? Genau, niemand!
Bloss ist nach diesem Urteil das Abwimmeln nicht mehr so einfach wie vorher.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
1. Es fliegt nicht "die Airline" die Maschine, sondern das sind mindestens zwei Piloten, und die weigern sich schon zu fliegen - wie wir alle wissen -, wenn es um viel weniger als um ihr Leben geht.

Das mag für viele Airlines gelten - aber nicht für alle. Es gibt durchaus Arbeitgeber in dem Bereich, die Druck auf ihr Personal ausüben.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
"Kläger" brauche ich dafür im Normalfall nicht. Nur verspätete Paxe. Und da sitzen heutzutage ja auch gerne mal 500 in einer Röhre...

Bloss ist nach diesem Urteil das Abwimmeln nicht mehr so einfach wie vorher.

Himmel hilf! Wie bekommt denn der verspätete Fluggast in deiner naiven Vorstellung sein Geld? Beim Deboarding vielleicht mit einem Schleifchen drumherum und einem Upgrade-Voucher für den nächsten Flug?

Die technischen Ausfälle sind seit 2008 im Grundsatz durch, und trotzdem steht in nahezu jedem Antwortschreiben der Fluglinien: "...blabla... kein Anspruch, weil technischer Defekt... blabla.. hochnottraurig... blabla". Das Urteil schafft also allenfalls etwas zusätzliche Klarheit für das eine Prozent der klagewilligen Fluggäste.
 

mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
465
37
Also bei uns in der Region sind >2.000€ Prozesskosten in erster Instanz durchaus üblich. 2. Instanz schlägt noch einmal drauf. Am obersten Gerichtshof, schlagen Prozesskosten gerne mit einigen tausend Euro zu Buche. Man verbrennt also einen Kleinwagen um sich einige hundert Euro wiederzuholen.

Um welche Region würde es in Deinem Fall gehen ?

Für Deutschland hauten die Prozesskosten anhand von Allianz Prozesskostenrechner ziemlich genau hin, was den Fall bzgl. der Fluggastrechte-Entschädigung in meinem Freundeskreis anging.
 
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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Himmel hilf! Wie bekommt denn der verspätete Fluggast in deiner naiven Vorstellung sein Geld? Beim Deboarding vielleicht mit einem Schleifchen drumherum und einem Upgrade-Voucher für den nächsten Flug?

Die technischen Ausfälle sind seit 2008 im Grundsatz durch, und trotzdem steht in nahezu jedem Antwortschreiben der Fluglinien: "...blabla... kein Anspruch, weil technischer Defekt... blabla.. hochnottraurig... blabla". Das Urteil schafft also allenfalls etwas zusätzliche Klarheit für das eine Prozent der klagewilligen Fluggäste.

Meiner naiven Vorstellung ist das eigentlich reichlich egal. Mir ist es wichtig, dass mir im Problemfall geholfen wird.

Ich gehöre aber auch nicht zu denen, die auf Verspätungen hoffen, um aus dem EUR 89.- Flug noch EUR 250.- rausquetschen zu können :D
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Die Ausgleichzahlungen, die eine Airline wg technischem Defekt in der Pampa leisten muss, werden im Regelfall weit unter den Beträgen liegen, die der zeitweise Ausfall des Vogels kostet. Wenn eine B777 oder ein A330 einige Tage irgendwo in der Welt herumsteht und auf Reparatur wartet, wieviel kostet das die Airline? Selbst ohne die Kosten der eigentlichen Reparatur.

Davon abgesehen, hat irgendjemand jemals von einer Airline freiwillig und ohne Anwalt die Ausgleichzahlung erhalten? Ich kenne niemanden, dem das ohne Einschaltung eines Anwalts gelungen ist.

Edit: Kenne doch jemanden :eek: Aber die große Mehrheit muss zum Anwalt rennen.
 
Zuletzt bearbeitet:

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Davon abgesehen, hat irgendjemand jemals von einer Airline freiwillig und ohne Anwalt die Ausgleichzahlung erhalten? Ich kenne niemanden, dem das ohne Einschaltung eines Anwalts gelungen ist.
Ich (bin kein Anwalt und) habe vor ein paar Jahren von Swiss ca. 14 Tage nach meiner E-Mail-Anfrage (!) die Zahlung erhalten.

Wenn du die Suchfunktion nutzt, findest du weitere "Fälle", und zwar auch zu LH. Wer hier regelmäßig mitliest, kann eine Airline durchaus zumindest in Verzug setzen (notfalls per Fax / Einschreiben), unter Hinweis auf die einschlägigen Verordnungen etc.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
"Mein" Geld habe ich bislang immer bekommen, die Airline in Verzug zu setzen schafft ja eigentlich auch jeder. Nur den Gang zum Anwalt sparen sich dann viele, weil für viele der Aufwand dann nicht mehr im Verhältnis zum Ertrag steht, insbesondere wenn es nicht um die 600 EUR geht. So lassen sich dann viele abwimmeln oder geben sich mit Reisegutscheinen zufrieden, die dann nicht eingelöst werden.

Mein eigentliches Argument befand sich auch eigentlich im ersten Absatz. Ich glaube, der eigentliche Ausfall des Fluggerätes ist oft derart teurer als die Ausgleichzahlungen, dass diese im Vergleich Peanuts darstellen.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Mein eigentliches Argument befand sich auch eigentlich im ersten Absatz. Ich glaube, der eigentliche Ausfall des Fluggerätes ist oft derart teurer als die Ausgleichzahlungen, dass diese im Vergleich Peanuts darstellen.

Da koenntest Du recht haben. Was moechtest Du denn damit sagen?
Die Airline hat ohnehin einen grossen Schaden; das koennte sie mit den Ausgleichszahlungen erst recht grosszuegig sein. Oder:
Die Airline hat einen grossen Schaden; da muss man als Pax nicht noch mit der Keule extra draufhauen.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Da koenntest Du recht haben. Was moechtest Du denn damit sagen?
Die Airline hat ohnehin einen grossen Schaden; das koennte sie mit den Ausgleichszahlungen erst recht grosszuegig sein. Oder:
Die Airline hat einen grossen Schaden; da muss man als Pax nicht noch mit der Keule extra draufhauen.

Es ging gegen das vorher genannte Argument, die Airlines würden es wegen der Ausgleichzahlungen riskieren, mit defekten Maschinen zu fliegen, anstelle eine Reparatur abzuwarten. Das halte ich nicht für richtig, da die Ausgleichzahlungen im Vergleich zu den Kosten, die durch den Ausfall der Maschine entstehen, Peanuts sind.
 
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Reaktionen: Wolke7