EW: Eurowings, operated by Air Berlin

ANZEIGE

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.948
495
ANZEIGE
Allein das Stornierungsbegehren finde ich dreist.

Ich nicht - die ÄNDERUNG der ausführenden Fluggesellschaft ist schon eine deutliche Veränderung meiner Buchung, und z.B. bei UA ist der Wechsel von UA-Mainline zu UA-Express ein akzeptabler Grund für ein kostenloses Storno...

Viele Grüße - Dirk
 

tim94

Aktives Mitglied
12.05.2014
240
0
HAM
bin vor einigen Wochen mit einem ex Niki A320 EW opb AB Konstrukt geflogen und der Abstand war nicht wirklich gut (reg D-ABHG)
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.445
4.430
Ich nicht - die ÄNDERUNG der ausführenden Fluggesellschaft ist schon eine deutliche Veränderung meiner Buchung, und z.B. bei UA ist der Wechsel von UA-Mainline zu UA-Express ein akzeptabler Grund für ein kostenloses Storno...

Viele Grüße - Dirk

Es gab doch in der Vergangenheit schon alles mögliche. LH op by AB, AB op by LH, EW op by LH, EW op by Sunexpress.

Ich nehme an, dass du in den letzten drei Fällen auch um eine Stornierung ersucht hast/hättest. Oder nicht?

Hast du durch den Wechsel der ausführenden Airline in diesem konkreten Fall nun einen nachweisbaren Nachteil? Andere Flugzeiten oder sonstwas? Wenn nein, bist du bei der Stornierung auf Kulanz angewiesen. Und genau die ist eine freiwillige Leistung.

Der Vergleich mit UA geht im übrigen fehl, weil das eine Airline aus einem anderen Land auf einem anderen Kontinent und auch außerhalb der EU ist.
Demzufolge gelten ggf. ganz andere gesetzliche Regeln. Und letztlich kann es auch in den USA sein, dass jemand etwas total freiwillig und ohne eine Rechtspflicht tut.
 
Zuletzt bearbeitet:

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.193
456
MUC
Es gab doch in der Vergangenheit schon alles mögliche. LH op by AB, AB op by LH, EW op by LH, EW op by Sunexpress.

Nicht zu vergessen die besonders gravierenden, absolut unerträglichen Fälle AB op by Belair und LH op by Cityline (was nach der kompletten Integration der AB-Teilflotte sogar deutlich näher an EW op by AB sein dürfte). Sofort stornieren, alles. :censored:
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.948
495
Nicht zu vergessen die besonders gravierenden, absolut unerträglichen Fälle AB op by Belair und LH op by Cityline (was nach der kompletten Integration der AB-Teilflotte sogar deutlich näher an EW op by AB sein dürfte). Sofort stornieren, alles. :censored:

Es sagt ja keiner, dass man deswegen stornieren MUSS. Aber ich kann nachvollziehen, dass man das können sollte, wenn sich die ausführende Airline ändert - bei AB mag das alles ja nicht so das problem sein, aber was wäre wenn man eben die schon erwähnte PIA einsetzen würde - oder um bei etwas realistischen zu bleiben: Eine Ryanair? Da möchte ich nicht lesen, was dann los wäre... Wo ein jeder seine persönliche Grenze zieht dürfte sicher verschieden sein, aber die Änderung der ausführenden Fluggesellschaft ist schon eine erhebliche Veränderung der Buchung - oder kann es zumindest sein. Daher sollte meiner Meinung nach hier schon die Möglichkeit bestehen, bei so einer Änderung das Ticket zu stornieren...

Viele Grüße - Dirk
 

chuck_yeager

Reguläres Mitglied
03.09.2010
56
0
Guten Morgen,

jetzt habe ich gerade eine Info von EW bekommen das sich der Status von Operated auf Durchgeführt von AB geändert hat. Da muss es doch irgendwelche Regeln geben. Ich will jetzt nicht polemisieren, aber wenn ich einen Mercedes bestelle und dann einen BMW bekomme (oder umgekehrt) ist doch auch nicht korrekt. Bei Verpätungen gibt es die EU Verordnung 261/2004. Gibt es was vergleichbares für den Airline Change? Danke, Chuck
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Guten Morgen,

jetzt habe ich gerade eine Info von EW bekommen das sich der Status von Operated auf Durchgeführt von AB geändert hat. Da muss es doch irgendwelche Regeln geben. Ich will jetzt nicht polemisieren, aber wenn ich einen Mercedes bestelle und dann einen BMW bekomme (oder umgekehrt) ist doch auch nicht korrekt. Bei Verpätungen gibt es die EU Verordnung 261/2004. Gibt es was vergleichbares für den Airline Change? Danke, Chuck

Brauchst du den Flug? Dann flieg ihn. Wirst ihn ja nicht ohne Grund gebucht haben. Man kann sein Leben echt mit Unzulänglichkeiten füllen...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.518
5.927
MUC/INN
Guten Morgen,

jetzt habe ich gerade eine Info von EW bekommen das sich der Status von Operated auf Durchgeführt von AB geändert hat. Da muss es doch irgendwelche Regeln geben. Ich will jetzt nicht polemisieren, aber wenn ich einen Mercedes bestelle und dann einen BMW bekomme (oder umgekehrt) ist doch auch nicht korrekt. Bei Verpätungen gibt es die EU Verordnung 261/2004. Gibt es was vergleichbares für den Airline Change? Danke, Chuck

Es ist kein Airline Change. Die ausführende Airline, ergo der Vertragspartner, ist immer noch der Gleiche, nämlich die Eurowings GmbH. AB fungiert als Subunternehmer. Dh der Vergleich der Mercedesbestellung ist völlig unzutreffend. Eher bestellst du einen Mercedes, der nun nicht von der Mercedes-Stammbelegschaft, sondern von Zeitarbeitern einer Arbeitsvermittlung gebaut wird!

Man hat dich und andere lediglich aus Freundlichkeit oder aufgrund systembedingter Zusammenhänge (zB Flugnummeränderung etc.) darüber informiert, dass der Flug nicht von Mitarbeitern der Eurowings durchgeführt wird, sondern von Mitarbeitern der Air Berlin, die für Eurowings als Subunternehmer tätig sind.

Dementsprechend gibt es natürlich keinerlei gesetzliche Grundlage für ein derart übertriebenes und nicht nachvollziehbares Verlangen. Flieg oder nicht, aber hier gilt der Grundsatz pacta sunt servanda. Wie kann man nur so viel Zeit haben, sich mit derartigen Themen zu beschäftigen? Warum solltest du einen Anspruch haben, den Flug nicht antreten zu müssen? Weil dir die Nase der neuen Crew nicht mehr passt?
Würde man das genau nehmen, gibt es ja scheinbar auch keine Ryanair-Crews in Deutschland, da niemand hier bei RYR angestellt ist, sondern bei diversen Subgesellschaften, die ihr Personal an RYR ausleihen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.920
16.041
Es ist kein Airline Change. Die ausführende Airline, ergo der Vertragspartner, ist immer noch der Gleiche, nämlich die Eurowings GmbH.

Nein, gerade nicht. Denn:

AB fungiert als Subunternehmer.

Eben.

Dh der Vergleich der Mercedesbestellung ist völlig unzutreffend. Eher bestellst du einen Mercedes, der nun nicht von der Mercedes-Stammbelegschaft, sondern von Zeitarbeitern einer Arbeitsvermittlung gebaut wird!

Ein Autokauf unterliegt nicht mehr dem Kauf- sondern dem Werkvertragsrecht? Ach was.

Man hat dich und andere lediglich aus Freundlichkeit oder aufgrund systembedingter Zusammenhänge (zB Flugnummeränderung etc.) darüber informiert

Ja, man haelt sich "freundlicherweise" an Gesetze:

Art. 11 der VO (EG) 2111/2005:

(1) Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).

[...]

(3) Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet.

[...]

(6) Die Verpflichtung des Vertragspartners für die Beförderung im Luftverkehr zur Unterrichtung des Fluggasts über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist in den für den Beförderungsvertrag geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuführen.


Absatz 6 verletzt EW uebrigens schon einmal.

der Flug nicht von Mitarbeitern der Eurowings durchgeführt wird, sondern von Mitarbeitern der Air Berlin, die für Eurowings als Subunternehmer tätig sind.

Fluege werden von juristischen Personen (= Fluggesellschaften) durchgefuehrt, nicht natuerlichen Personen (= deren Mitarbeitern).

Dementsprechend gibt es natürlich keinerlei gesetzliche Grundlage für ein derart übertriebenes und nicht nachvollziehbares Verlangen. Flieg oder nicht, aber hier gilt der Grundsatz pacta sunt servanda.

Och. Es gibt Leute, die das Delegationsverbot aus § 664 BGB oder das Unuebertragbarkeitsprinzip aus § 613 BGB analog auf den Werkvertrag anwenden. Selbst wenn man damit nicht durchkommt, widerspricht man als Glaeubiger halt der Leistungsbewirkung durch den Dritten gemaess § 267 Abs. 2 BGB. Dann erloeschen sowohl die Leistungspflicht des Werkschuldners (§ 267 Abs. 2 BGB) als auch die Zahlungspflicht des Verguetungsschuldners (§ 641 Abs. 1 BGB). Was natuerlich dann doof ist, wenn man eigentlich befoerdert werden will. Wenn man den Flug aber nicht mehr braucht, kommt man so gut raus.

Warum solltest du einen Anspruch haben, den Flug nicht antreten zu müssen? Weil dir die Nase der neuen Crew nicht mehr passt?

Das muesstest Du dann den Gesetzgeber fragen.


Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, kann ich es persoenlich nicht nachvollziehen, warum ueber der Frage AB oder EW so ein Fass aufmachen moechte. Man ist aber dazu berechtigt, insofern hat uns das auch nicht zu interessieren. Hoechstens aus persoenlicher Neugier, nicht aber bei der Bewertung der juristischen Fragen.
 

chuck_yeager

Reguläres Mitglied
03.09.2010
56
0
@Airsicknessbag: Du hast das richtig erkannt, ich benötige die Flüge nicht mehr. Die Vorlage mit AB wäre ein Notausgang - hoffe ich zumindest. Grüße, Chuck
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.158
3.513
ZRH / MUC
Brauchst du den Flug? Dann flieg ihn. Wirst ihn ja nicht ohne Grund gebucht haben. Man kann sein Leben echt mit Unzulänglichkeiten füllen...

EW by AB wäre schon ok für mich.

Jetzt aber, ohne zu polemisieren: Mit TK und deren Töchter möchte ich nicht unbedingt fliegen. Wie weiss ich jetzt z.B., ob EW by "Sun Express" nun die Deutsche oder Türkische Airline ist? Letzthin war sogar eine "Feerbird Hava Yollari"-Maschine im Auftrag der Air Baltic zwischen München und Riga im Einsatz, da hätte ich auch wenig Freude gehabt.
Noch schlimmer wäre die Spanische "Swift Air", die schon im Wetlease für AB eingesetzt wurde - da bringen mich keine Million Reitpferde in ein Flugzeug dieser Airline - keine Diskussion. Egal, wo ich bin und wo ich hin muss. Gleiches Szenario, wenn ich EW Langstrecke gebucht bin und ein Subunternehmer mit reiner Eco-Bestuhlung da steht, was es auch schon gegeben haben soll.

Deshalb sind gewisse Vorbehalte schon dikussionswürdig.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.920
16.041
Wie weiss ich jetzt z.B., ob EW by "Sun Express" nun die Deutsche oder Türkische Airline ist?

Das sagen sie schon:

Eurowings-Buchung meinte:
Köln-Bonn (CGN)  Bangkok (BKK)
EW 106
Airbus A330
Flug wird durchgeführt von SunExpress Deutschland

Letzthin war sogar eine "Feerbird Hava Yollari"-

Pun intended? Dann war der sehr, sehr gut (y)

Maschine im Auftrag der Air Baltic zwischen München und Riga im Einsatz, da hätte ich auch wenig Freude gehabt.

Ui, klasse, wenn ich das mal gewusst haette. Sowas erfaehrt man immer zu spaet, ebenso wie von dem 1989er-A320 (cn 29, aeltester noch fliegender der Welt) von Jordan Aviation, der fuer Blue Air unterwegs war.
Von den Flugrechten her auch durchaus, ahem, schwierig, sowas innereuropaeisch einzusetzen.

Noch schlimmer wäre die Spanische "Swift Air", die schon im Wetlease für AB eingesetzt wurde - da bringen mich keine Million Reitpferde in ein Flugzeug dieser Airline - keine Diskussion.

Ich bin fuer die extra nach Badajoz gefahren, wo sie fuer Air Europa flog. Wird immer mehr bei UX, ab naechster Woche geht die Swift auch auf MAD-OPO, wo bisher die Privilege Style draufsitzt. Naja, ich schweife ab ;) Manchmal hat man's schon schwer als Airlinesammler ;)
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Wie ist das eigentlich mit der Geltendmachung der Fluggastrechte bei Verspätung - da ist doch der operating carrier der Ansprechpartner, oder nicht? Das wäre dann wirklich ein gravierender Nachteil von EW op by AB, die Unterschiede in der Regulierungspolitik sind ja bestens bekannt :sick:
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Wie ist das eigentlich mit der Geltendmachung der Fluggastrechte bei Verspätung - da ist doch der operating carrier der Ansprechpartner, oder nicht? Das wäre dann wirklich ein gravierender Nachteil von EW op by AB, die Unterschiede in der Regulierungspolitik sind ja bestens bekannt :sick:

Nein, dein Vertragspartner.
Bei Buchung bei EW (oder sonstigem Portal, maßgeblich ist vielmehr der Ticket-Stock) also immer EW.

Ähnlich wie beim "Häuslebau" durch Generalunternehmer: der GU ist immer Gegner der Regressansprüche. Was er im Innenverhältnis mit dem Subunternehmer macht kann dir gestohlen egal sein. AB wird das - für sich - in den Leasing-Verträgen mit EW in irgendeiner Form geregelt haben.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Wobei die EU-Verordnung ja eindeutig von ausführender Fluggesellschaft schreibt, bei Montreal ja praktisch auch die durchführende
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.948
495
Ein Recht auf kostenlose Storno oder Umbuchung ergibt sich daraus aber nicht, es sei denn die neue Airline ist auf der schwarzen Liste der EU.

Naja, aus dem 11. Grund für die Verordnung

Die Identität des den Flug tatsächlich durchführenden Luftfahrtunternehmens ist eine wesentliche Information. Verbraucher, die einen Beförderungsvertrag abschließen

könnte man schon ableiten, dass die Änderung des bei Buchung genannten durchführenden Luftfahrtunternehmens eine wesentliche Änderung des Vertrags darstellt und man daraus dann schon einen Anspruch auf ein kostenloses Storno ableiten kann.

Viele Grüße - Dirk
 

luxusflow

Reguläres Mitglied
22.10.2012
64
0
Weiß jemand welches Fluggerät auf EW 1886 (operated by Air Berlin) am 3. Juni 2017 eingesetzt wird? Seatguru spuckt einen anderen Sitzplan als die EW Sitzplatzbuchungsmaske aus. Augenscheinlich ist laut EW Maske Reihe 14 mit mehr Beinfreiheit.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.775
7.440
DUS
Vor kurzem EW op by AB war Reihe 14 die erste "normale" Reihe.
War die D-ABNT. Keine Ahnung, welche Konfigurationen es so gibt.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.484
886
FRA
Die neue Ansicht der LH-Buchungsplattform hat AirBerlin nun auch grafisch integriert :resp:

EW-opAB.JPG
Vielleicht ein Vorzeichen ;)
 

rookie99

Erfahrenes Mitglied
16.01.2010
822
5
STR
Bei den Gepäckgebühren bezahle ich auf der Strecke STR-MXP op by Eurowings Euro 17,00, op by Air Berlin Euro 22,00 :eek: